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Mieter müssen nichts kündigen!


21.11.2023 15:05 - Gestartet von Wechseler
Wie oft denn noch? Mieter mit über Betriebskosten abgerechneten TV-Kabelanschluss müssen nichts kündigen! Diese Umlage entfällt ab Juli 2024 automatisch und taucht dann nicht mehr in der Betriebskostenabrechnung auf. Taucht da trotzdem irgendwas auf, muss es nicht (nach)gezahlt werden.

Eigentümer müssen ggf. Sammelverträge für Kabelfernsehen kündigen, das interessiert allerdings Mieter erstmal nicht, da diese Verträge mit dem Eigentümer laufen und dessen Problem sind.

Das einzige, was einem Mieter passieren kann ist, dass ab Juli 2024 kein Fernsehen mehr einfach so aus der Wanddose kommt. Wenn der Vermieter den Kabelvertrag gekündigt und das gesamte Mehrfamilienhaus vom TV-Kabelnetz abgeklemmt wurde, kann und wird genau das passieren. Der Mieter kann auch nichts dagegen tun. Der Eigentümer entscheidet selbst, ob es in seiner Immobilie künftig Kabelfernsehen gibt.

Dann und nur dann muss dieser Mieter sich wie jeder andere übrigens auch um andere Empfangsmöglichkeiten kümmern. Eine solche kann natürlich auch eine Satelliten-Antenne sein.
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[1] d.c.n antwortet auf Wechseler
21.11.2023 17:34
Benutzer Wechseler schrieb:
Wie oft denn noch? Mieter mit über Betriebskosten abgerechneten TV-Kabelanschluss müssen nichts kündigen! Diese Umlage entfällt ab Juli 2024 automatisch und taucht dann nicht mehr in der Betriebskostenabrechnung auf. Taucht da trotzdem irgendwas auf, muss es nicht (nach)gezahlt werden.

da sehe ich das erste Problem, mit ziemlicher Sicherheit werden das einige Vermieter 'vergessen', und auch viele Mieter (aus Bequemlichkeit/Unwissenheit) weiterzahlen...

Das einzige, was einem Mieter passieren kann ist, dass ab Juli 2024 kein Fernsehen mehr einfach so aus der Wanddose kommt. Wenn der Vermieter den Kabelvertrag gekündigt und das gesamte Mehrfamilienhaus vom TV-Kabelnetz abgeklemmt wurde, kann und wird genau das passieren. Der Mieter kann auch nichts dagegen tun. Der Eigentümer entscheidet selbst, ob es in seiner Immobilie künftig Kabelfernsehen gibt.

naja, in vielen alten Mietvertraegen steht 'was mit Kabelfernsehen', das koennte noch interessant werden - wenn die Versorgung vereinbart ist, die Nebenkosten aber nicht mehr dem Mieter belastet werden duerfen...
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[1.1] Wechseler antwortet auf d.c.n
21.11.2023 17:43
Benutzer d.c.n schrieb:
da sehe ich das erste Problem, mit ziemlicher Sicherheit werden das einige Vermieter 'vergessen', und auch viele Mieter (aus Bequemlichkeit/Unwissenheit) weiterzahlen...

80 % aller erstellten Betriebskostenabrechnungen sind fehlerhaft. Das wird sich dadurch nicht ändern.

naja, in vielen alten Mietvertraegen steht 'was mit Kabelfernsehen', das koennte noch interessant werden - wenn die Versorgung vereinbart ist, die Nebenkosten aber nicht mehr dem Mieter belastet werden duerfen...

Da wird nichts "interessant", weil schon immer nur Betriebskosten umgelegt werden dürfen, die abschließend in § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgezählt sind. Das ist Gesetz und gilt für alle Mietverträge.
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[1.1.1] d.c.n antwortet auf Wechseler
21.11.2023 18:07
Benutzer Wechseler schrieb:
Benutzer d.c.n schrieb:
>> naja, in vielen alten Mietvertraegen steht 'was mit
>> Kabelfernsehen', das koennte noch interessant werden -
>> wenn die Versorgung vereinbart ist, die Nebenkosten
>> aber nicht mehr dem Mieter belastet werden duerfen...
Da wird nichts "interessant", weil schon immer nur Betriebskosten umgelegt werden dürfen, die abschließend in § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgezählt sind. Das ist Gesetz und gilt für alle Mietverträge.

ja, und dieses Gesetz wird/wurde geaendert.

Wenn nun aber im Mietvertrag die Versorgung mit Kabelfernsehen zugesichert ist, steht doch zu ueberlegen ob diese Versorgung so einfach abgedreht werden darf, weil die Kosten nicht mehr umgelegt werden muessen?!
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[1.1.1.1] Wechseler antwortet auf d.c.n
22.11.2023 10:23
Benutzer d.c.n schrieb:
Wenn nun aber im Mietvertrag die Versorgung mit Kabelfernsehen zugesichert ist, steht doch zu ueberlegen ob diese Versorgung so einfach abgedreht werden darf, weil die Kosten nicht mehr umgelegt werden muessen?!

Die meisten dürften Formularmietverträge haben, die ein Verbot einer mieterseitigen Antenneninstallation enthalten, aber sonst wird "Haus & Grund e. V." Mietern dort nichts zusichern.

Die koaxiale Anlage erhält durch die Gesetzesänderung denselben Status wie sonstige Telefonleitungen oder Glasfaserleitungen im Mehrfamilienhaus: Der Mieter kann sie in seiner Wohnung nutzen, muss sich aber um das Signal selbst kümmern.