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EU-Roaming?


23.11.2023 11:26 - Gestartet von wolfbln
einmal geändert am 23.11.2023 11:35
Der Artikel ist leider etwas ungenau, was das EU-Roaming betrifft.

"Für das Roaming gilt weiter nur der vertraglich zugesicherte Tarif"

Was heißt das?

Dürfen die 500 GB nicht im EU- Roaming verbraucht werden?

Das wäre wohl nicht EU-gesetzeskonform.

Oder nur bis zur Fair Use Grenze des jeweiligen Tarifs?

Die 0,21 € pro MB sind ja die Preise bei Übernutzung des heimischen Tarifs egal ob in Deutschland oder in der EU.

Das sollte Teltarif nochmal klären. Einfache Frage: können die 500 GB auch im EU- Ausland kostenfrei verwendet werden, oder nicht oder nur zum Teil?

Wenn sie nicht verwendet werden dürfen, sollte man das klar sagen. Fragt sich, ob das legal ist. Man könnte ja den Tarif dann immer in Grundtarif + Bonus aufspalten und nur den Grundtarif zum Roamen freigeben.

Bisher waren alle in Deutschland herausgegeben Boni auch (zumindest bis zur FUP-Grenze) im Roam Like @ Home gültig.
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[1] hrgajek antwortet auf wolfbln
23.11.2023 11:39
Hallo,

Benutzer wolfbln schrieb:
Der Artikel ist leider etwas ungenau, was das EU-Roaming betrifft.

"Für das Roaming gilt weiter nur der vertraglich zugesicherte Tarif"

Was heißt das?

Es ist im Ausland so, als ob es das 500 GB Geschenk nie gegeben hätte.

Nehmen wir an, der Tarif hätte normalerweise - sagen wir 20 GB Fair Use dann hat er das jetzt auch.

Ist ja auch logisch. Vodafone müsste ja sonst tief in die Tasche greifen und deren Taschen sind bekanntlich ... nicht so gut gefüllt :-)
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[1.1] wolfbln antwortet auf hrgajek
23.11.2023 11:48

6x geändert, zuletzt am 23.11.2023 12:12
Benutzer hrgajek schrieb:
Hallo,

Benutzer wolfbln schrieb:
Der Artikel ist leider etwas ungenau, was das EU-Roaming betrifft.

"Für das Roaming gilt weiter nur der vertraglich zugesicherte Tarif"

Was heißt das?

Es ist im Ausland so, als ob es das 500 GB Geschenk nie gegeben
hätte.

Nehmen wir an, der Tarif hätte normalerweise - sagen wir 20 GB Fair Use dann hat er das jetzt auch.

Ist ja auch logisch. Vodafone müsste ja sonst tief in die Tasche greifen und deren Taschen sind bekanntlich ... nicht so gut gefüllt :-)


Das scheint mir auch so zu sein.
"Das zusätzliche Datenvolumen kann bis zum 3. Januar 2024 innerhalb Deutschlands verbraucht werden." sagt Vodafone.

Aber die Vodafone Tarife sind ja so teuer, dass sie gar nicht an die Fair Use Grenze heranreichen.

Beispielsweise müssen bei der gesetzlich geregelten FUP momentan knapp 1 GB pro € Verkaufspreis aufpreisfrei, ab nächsten Jahr sogar wieder etwas mehr im Roaming herausgegeben werden - außer halt der Inlandstarif gibt das gar nicht her.

Nehmen wir mal einen SIMon Tarif. Da kosten 12 GB regulär 16,99€, worauf die Fair Use Grenze gar nicht angewendet wird, liegt ja über 1€/GB. Dann gibt's natürlich in den Tarif auch nur 12 GB in der EU. Die EU-geregelte FUP-Grenze wäre bei knapp 18 GB für die 16,99€ Preis, aber das gibt ja das Inlandspaket nicht her, darum gibt's das auch nicht in der EU. Soweit klar.


Jetzt kommt das Daten"geschenk" dazu und es gibt zusätzlich 100 GB bei SIMon in Deutschland, aber weiter nur 12 GB (in diesem Fall) in der EU, weil das ja der "vertraglich vereinbarte Tarif" ist.

Auf diese Weise könnte ja jeder Betreiber seinen Tarif in einen teuren Grundtarif mit Roaming und ggf. gesetzeskonformer FUP und einen zusätzlichen Datenbonus ohne Roaming aufsplitten und damit jede EU Fair Use Regel glatt unterlaufen.

Bisher galten bei deutschen Betreibern Daten"geschenke" also Boni, Prämien etc. auch in der EU (zumindest bis zur gesetzlichen FUP-Grenze). Das Roaming jetzt ganz aus dem Bonus rauszunehmen und das Geschenk nur auf Inlandsdaten zu beschränken halte ich für nicht erlaubt.
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[1.1.1] websgeisti antwortet auf wolfbln
23.11.2023 20:51
Benutzer wolfbln schrieb:

Nehmen wir mal einen SIMon Tarif. Da kosten 12 GB regulär 16,99€, worauf die Fair Use Grenze gar nicht angewendet wird, liegt ja über 1€/GB. Dann gibt's natürlich in den Tarif auch nur 12 GB in der EU. Die EU-geregelte FUP-Grenze wäre bei knapp 18 GB für die 16,99€ Preis, aber das gibt ja das Inlandspaket nicht her, darum gibt's das auch nicht in der EU. Soweit klar.


SIMon Mobile kostet mit 12 GB für die meisten 8,99€ für 12 GB, 14,99 € wenn man vom falschen Anbieter kommt (Telekom, Vodafone, Otelo). Wobei man auch das mit einem Empfehlungslink verhindern kann. Für 16,99€ gibts bei SIMon 27 GB.
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[2] Greenbay antwortet auf wolfbln
23.11.2023 12:53
Natürlich ist das EU-konform. Die EU-Verordnung lässt auch reine nationale Tarife und Optionen zu. Es muss entsprechend gekennzeichnet sein. In dem Fall ist die Option eine reine nationale Option, wird so kommuniziert und damit rechtens.

Als Beispiel, der 100 GB-Base-Tarif, ist ein nationaler Tarif und damit vom Roaming ausgeschlossen.

Darüber hinaus gilt auch, wenn ein Preis pro GB von weniger als einem Euro entsteht, gilt die Fair-Use-Berechnungsformel. Rate mal warum z.b. in Österreich bei Hofer Talk beim Hot Fif mit 40 GB Volumen dabeisteht, dass nur 9,2 Gb davon in der EU nutzbar sind.

Zu guter letzt ist die Option kostenlos, also mit 0,00 Euro bepreist, damit ergibt sich bei der Berechnungsformel ein Volumen von 0 GB fürs Roaming.

Dass die Telekom die 100 GB zu Weihnachten 2022, oder die Flat im Feb 2023 in der EU nutzbar gemacht hat, war ein Goodie, keine Pflicht.


Benutzer wolfbln schrieb:


Das wäre wohl nicht EU-gesetzeskonform.
>
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[2.1] wolfbln antwortet auf Greenbay
23.11.2023 13:03

2x geändert, zuletzt am 23.11.2023 13:14
Benutzer Greenbay schrieb:
Natürlich ist das EU-konform. Die EU-Verordnung lässt auch reine nationale Tarife und Optionen zu. Es muss entsprechend gekennzeichnet sein. In dem Fall ist die Option eine reine nationale Option, wird so kommuniziert und damit rechtens.

Als Beispiel, der 100 GB-Base-Tarif, ist ein nationaler Tarif und damit vom Roaming ausgeschlossen.

Darüber hinaus gilt auch, wenn ein Preis pro GB von weniger als einem Euro entsteht, gilt die Fair-Use-Berechnungsformel. Rate mal warum z.b. in Österreich bei Hofer Talk beim Hot Fif mit 40 GB Volumen dabeisteht, dass nur 9,2 Gb davon in der EU nutzbar sind.

Zu guter letzt ist die Option kostenlos, also mit 0,00 Euro bepreist, damit ergibt sich bei der Berechnungsformel ein Volumen von 0 GB fürs Roaming.

Dass die Telekom die 100 GB zu Weihnachten 2022, oder die Flat im Feb 2023 in der EU nutzbar gemacht hat, war ein Goodie, keine Pflicht.


Benutzer wolfbln schrieb:


Das wäre wohl nicht EU-gesetzeskonform.
>

Nein. Das ist eben explizite verboten.

Es darf nur Tarife geben, die entweder gar kein Roaming beinhalten. Dann gilt die Roamingregelung nicht. Beispielsweise in Österreich die Austria Tarife nur im Inland oder Deutschland SIM bei uns. Dann muss im Tarif Roaming geblockt sein.

Sobald ein Tarif EU-Roaming anbietet, und das tun alle Vodafone Tarife in Deutschland, gilt die EU-Roaming Regelung, außer man entscheidet sich bewusst für alternative Abrechnung als opt Out. Das ist aber inzwischen in Deutschland praktisch nicht mehr der Fall.

Bei allen mir bekannten Vodafone Tarifen in Deutschland handelt es sich um einen Tarif mit Roaming und das gilt dann auch für alle Tarifbestandteile. Eine Beschränkung einer Tarifoption nur auf das Inland ist nicht erlaubt.

Grenzwertig sind die Tarife (gibt's auch nur anderswo) die zeitnah umschaltbar sind in eine Inlandsvariante und Roamingvariante. Da hat die EU auch Riegel vorgeschoben, weil damit ja auch die Bestimmungen unterlaufen werden.


Zur Fair Use Berechnungs-Formel. Die gelte auch bei Tarifen unter 1€/GB wie bei Hofer. Ja, klar. Die gelten eigentlich nur bei günstigen Tarifen unter 1€/GB, bei teureren findet sie ja gar keine Anwendung. Beispiel: SIMon mit 12GB für 17€. Warum soll da Fair Use gelten? Die 12 GB Daten liegen über 1€/GB und werden daher komplett im Roaming rausgegeben. Die Fair Use Regelung schützt ja nur die Anbieter von billigen Tarifen, wenn übermäßig geroamt wird. Bei teuren über 1€/GB Tarifen wie SIMon gilt stets Inlandsvolumen = Roamingvolumen.

Jetzt wird aber durch den Bonus so ein "teurer" Tarif "billig". Der Kunde kriegt statt 12 GB eben den Bonus zusätzlich obendrauf. Trotzdem darf er nur so viel im Ausland verbrauchen wie sein ursprünglich eher teurer Tarif.

Dann könnten die Betreiber einfach folgendes machen: teurer Basistarif oberhalb der FUP wie 12GB für 17€ bei SImon und dann monatlich Bonus von xyGB nur im Inland und die FUP-Regelung würde total unterlaufen.
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[2.1.1] Greenbay antwortet auf wolfbln
23.11.2023 13:15
Am Tarif wird ja nichts geändert, die Option ist auch kein Bestandteil des Tarifes oder Vertrages, sondern nur eine Zugabe.

Benutzer wolfbln schrieb:

Nein. Das ist eben explizite verboten.

Es darf nur Tarife geben, die entweder gar kein Roaming
beinhalten.
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[2.1.1.1] wolfbln antwortet auf Greenbay
23.11.2023 13:29

5x geändert, zuletzt am 23.11.2023 13:41
Benutzer Greenbay schrieb:
Am Tarif wird ja nichts geändert, die Option ist auch kein Bestandteil des Tarifes oder Vertrages, sondern nur eine Zugabe.

Benutzer wolfbln schrieb:

Nein. Das ist eben explizite verboten.

Es darf nur Tarife geben, die entweder gar kein Roaming beinhalten.

Ja, der Tarif bleibt gleich und es kommt Option oder Bonus dazu. Das wird kein fester Tarifbestandteil.

Das Problem bleibt aber, wieder am Beispiel: Tarif für 17€ gibt 12 GB in Inland und EU-Ausland. Die Fair Use Grenze gilt nicht, denn Tarif ist zu teuer. 17GB im Roaming geht nicht, denn Tarif hat im Inland nur 12 GB.

Jetzt kommt Option, Dreingabe usw. und plötzlich hat man bei Lidl Connect etwa 12+50 GB als 62 GB im Inland. 62 GB für 17€ fällt klar unter die FUP. Sie geben aber weiter nur 12GB im Ausland aufpreisfrei, wobei sie mind. 1€/GB also so um die 17GB geben müssten.

Jetzt stelle dir mal vor, das wäre nicht einmaliges Geschenk, sondern kommt immer drauf, jeden Monat. Drum geht das nicht. Die EU-geregelte FUP würde zur Farce.

Diese regelmäßigen Geschenke passieren ja etwa gerade bei Penny Mobil/ja oder Kaufland. Da kommen immer 5GB alle Monate drauf. Diese Datengeschenke kannst du auch im Ausland gebrauchen - nicht weil Congstar/Telekom das so gut findet, sondern weil sie es z.T. müssen. Nicht immer in voller Höhe, aber zumindest in Höhe des Preises des Tarifs d.h. der FUP-Regelung.


Die Berec, der EU-Oberregulierer:

"When a roaming provider provides additional add-ons e.g. in terms of volume to the customer (e.g. specific promotion), the customer shall be able to consume this allowance while roaming in the Union under the same conditions as at home."

Diese Forderung wird durch Vodafone klar verletzt.

Quelle:
https://www.berec.europa.eu/system/files/2022-12/BoR%20%2822%29%20174%20BEREC%20Guidelines%20on%20Regulation%20%28EU%29%202022-612%20and%20Commission%20Implementing%20Regulation%20%28EU%29%202016-2286%20%28Retail%20Roaming%20Guidelines%29_0.pdf

(Dank an Peter fürs Raussuchen).
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[2.1.1.1.1] Greenbay antwortet auf wolfbln
23.11.2023 14:25
Ja, hierbei auf die Formulierung achten: "shall be able", sollte in der Lage sein. Kein must.

Und am Ende sind dann irgendwelche kleinkarierten Leute die ein Geschenk, eine kostenlose Zugabe dann so stark einfordern, daran Schuld, dass der Provider sich das dann eben für die Zukunft überlegt, wenn der Deutsche Michel wieder urdeutsch sein muss.

Muss ich mir mal für Weihnachten und Geburtstag merken, und dann sagen, dass das Geschenk so nicht geht, da fehlt noch dies und jenes.

Einfach mal annehmen und fertig. Ne muss wieder diskutiert werden, dass man neben der Hand auch noch gerne den Arm haben will.

Benutzer wolfbln schrieb:



Die Berec, der EU-Oberregulierer:

"When a roaming provider provides additional add-ons e.g. in terms of volume to the customer (e.g. specific promotion), the customer shall be able to consume this allowance while roaming
in the Union under the same conditions as at home."
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[2.1.1.1.1.1] wolfbln antwortet auf Greenbay
23.11.2023 14:45

einmal geändert am 23.11.2023 14:52
Benutzer Greenbay schrieb:
Ja, hierbei auf die Formulierung achten: "shall be able", sollte in der Lage sein. Kein must.

Und am Ende sind dann irgendwelche kleinkarierten Leute die ein Geschenk, eine kostenlose Zugabe dann so stark einfordern, daran Schuld, dass der Provider sich das dann eben für die Zukunft überlegt, wenn der Deutsche Michel wieder urdeutsch sein muss.

Muss ich mir mal für Weihnachten und Geburtstag merken, und dann sagen, dass das Geschenk so nicht geht, da fehlt noch dies und jenes.

Einfach mal annehmen und fertig. Ne muss wieder diskutiert werden, dass man neben der Hand auch noch gerne den Arm haben will.

Benutzer wolfbln schrieb:



Die Berec, der EU-Oberregulierer:

"When a roaming provider provides additional add-ons e.g. in terms of volume to the customer (e.g. specific promotion), the customer shall be able to consume this allowance while roaming in the Union under the same conditions as at home."

Das ist dann immer das Killerargument: Vodafone ist doch so gnädig und schenkt dir was also sei dankbar, auch wenn sie dabei gegen Regeln verstoßen oder es illegal ist.

Erstmal: Vodafone ist in Deutschland mächtig unter Druck. Weit weniger Kundenzuwachs als Telekom, Telefonica oder 1&1. Dann sehr schlechte Presse, ständig Betrugsvorwürfe gegen manche Shops. Schlechte Perspektive was Kabel und TV angeht.

Und jetzt schenkt Vodafone mir etwas. Dann habe ich also dankbar zu sein. Merkst du nicht, dass es nix gratis gibt im Markt. Natürlich geht es darum, Marktanteile zu halten oder Kunden. Und sie möglichst zu binden. Das ist auch legitim, aber sie sollten dabei nach den Regeln spielen, sonst ist es ein vergiftetes Geschenk. Nicht nur für mich, sondern auch für die Mitbewerber, wenn die sich an die Regeln halten und das tun sie bislang.

Ich verstehe immer nicht, wenn als Werbeaktion mir eine Firma einen Preisnachlass auf irgend etwas gibt, man immer total euphorisch sein muss, als würde mir Mutti einem einen selbstgestrickten Pulli zu Weihnachten schenken.

Wer dir etwas im Netz schenkt, will auch was von dir im Gegenzug. Deine Markentreue, Umsatz, Weiterempfehlung usw. Das ist völlig legitim. Nur wenn ich dann drauf eingehe und vielleicht auch mehr kaufe oder konsumiere, muss ich auch erwarten können, dass derjenige sich an die Regeln hält.
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[2.1.1.1.1.1.1] Greenbay antwortet auf wolfbln
23.11.2023 19:17
Musts du etwas tun dafür als Bestandskunde? Nein, bekommst du einfach so. Und Vodafone kann ja auch nichts verlangen, tun sie ja auch nicht, du musst nicht dafür 3,6,9,12 oder 24 Monate länger Kunde sein, nichts.

Natürlich versprechen sie sich was davon. Aber sie müssten es auch nicht tun.

Ich will nicht wissen wie das bei dir ist, wenn du etwas geschenkt bekommst. Hinterfragst du dann auch warum die Personen dir das zu XY schenken? Ich nehme mal an ja. Halten die Schenkenden sich bei dir auch an die Regeln zwecks Entsorgung von Verpackungsmaterial? Ich hoffe doch, Regeln sind nun mal Regeln. Da jetzt Winter ist, und dein Nachbar würde bei dir Schnee beräumen, und einen Laufweg machen, würdest du sicher sagen: Du hast da was vergessen... Neben dem freigeräumten Laufweg noch wegräumen und streuen, entweder richtig oder sein lassen :-)

Das ist kein vergiftetes Geschenk, kommt einfach so, bzw. muss man selber einfach so buchen. Ich buche es, ende. Ich stell mich nicht noch hin und sage, Leute bei euren Geschenk fehlt aber noch was, also entweder ihr machts richtig, oder ich heule mich in Brüssel aus.

Sowas kommt nur in Deutschland nur vor. Deutscher Beamten-Michel eben. Kann man nur mit dem Kopf schütteln.

Und das Argument, man muss ja einen Vertrag haben, oder bei Prepaid eine Option buchen, zieht nicht. Entweder hast du den Vertrag oder die Option gebucht und bekommst es on Top, oder du buchst es extra dafür, dann ist es aber deine Entscheidung. Vodafone könnte da auch sagen, du bist nicht am Stichtag Kunde mit einem gebuchten Paket gewesen. Machen sie aber nicht.


Benutzer wolfbln schrieb:


Das ist dann immer das Killerargument: Vodafone ist doch so gnädig und schenkt dir was also sei dankbar, auch wenn sie dabei gegen Regeln verstoßen oder es illegal ist.

Erstmal: Vodafone ist in Deutschland mächtig unter Druck. Weit weniger Kundenzuwachs als Telekom, Telefonica oder 1&1. Dann sehr schlechte Presse, ständig Betrugsvorwürfe gegen manche Shops. Schlechte Perspektive was Kabel und TV angeht.

Und jetzt schenkt Vodafone mir etwas. Dann habe ich also dankbar zu sein. Merkst du nicht, dass es nix gratis gibt im Markt. Natürlich geht es darum, Marktanteile zu halten oder Kunden. Und sie möglichst zu binden. Das ist auch legitim, aber sie sollten dabei nach den Regeln spielen, sonst ist es ein vergiftetes Geschenk. Nicht nur für mich, sondern auch für die Mitbewerber, wenn die sich an die Regeln halten und das tun sie bislang.

Ich verstehe immer nicht, wenn als Werbeaktion mir eine Firma einen Preisnachlass auf irgend etwas gibt, man immer total euphorisch sein muss, als würde mir Mutti einem einen selbstgestrickten Pulli zu Weihnachten schenken.

Wer dir etwas im Netz schenkt, will auch was von dir im Gegenzug. Deine Markentreue, Umsatz, Weiterempfehlung usw. Das ist völlig legitim. Nur wenn ich dann drauf eingehe und vielleicht auch mehr kaufe oder konsumiere, muss ich auch
erwarten können, dass derjenige sich an die Regeln hält.
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[2.1.1.1.1.1.1.1] wolfbln antwortet auf Greenbay
23.11.2023 19:48

2x geändert, zuletzt am 23.11.2023 19:56

Benutzer wolfbln schrieb:


Das ist dann immer das Killerargument: Vodafone ist doch so gnädig und schenkt dir was also sei dankbar, auch wenn sie dabei gegen Regeln verstoßen oder es illegal ist.

Erstmal: Vodafone ist in Deutschland mächtig unter Druck. Weit weniger Kundenzuwachs als Telekom, Telefonica oder 1&1. Dann sehr schlechte Presse, ständig Betrugsvorwürfe gegen manche Shops. Schlechte Perspektive was Kabel und TV angeht.

Und jetzt schenkt Vodafone mir etwas. Dann habe ich also dankbar zu sein. Merkst du nicht, dass es nix gratis gibt im Markt. Natürlich geht es darum, Marktanteile zu halten oder Kunden. Und sie möglichst zu binden. Das ist auch legitim, aber sie sollten dabei nach den Regeln spielen, sonst ist es ein vergiftetes Geschenk. Nicht nur für mich, sondern auch für die Mitbewerber, wenn die sich an die Regeln halten und das tun sie bislang.

Ich verstehe immer nicht, wenn als Werbeaktion mir eine Firma einen Preisnachlass auf irgend etwas gibt, man immer total euphorisch sein muss, als würde mir Mutti einem einen selbstgestrickten Pulli zu Weihnachten schenken.

Wer dir etwas im Netz schenkt, will auch was von dir im Gegenzug. Deine Markentreue, Umsatz, Weiterempfehlung usw. Das ist völlig legitim. Nur wenn ich dann drauf eingehe und vielleicht auch mehr kaufe oder konsumiere, muss ich auch erwarten können, dass derjenige sich an die Regeln hält.


OK. Du hast es so gewollt. Ich löse es auf. Bei Lidl Connect konnte heute schon einer die 50 GB in Bulgarien buchen. Und er konnte das Bonusguthaben im EU Roaming benutzen. Lidl Connect hat auch nur einen Datenzähler für alle Daten: Inland und EU-Ausland. Da könnte er gar nicht sehen, wieviel er im Gastland noch hätte.

Warum sage ich das jetzt? Ist ein Dilemma für mich. Ich habe Vodafone angegriffen, dass sie es nicht richtig rausgeben. Nach der Formulierung in der Werbung müsste man das erschließen.

Jetzt geben sie es doch in der EU raus. Gut so. Sagt man es aber laut, heißt es wieder, wie kannst du nur, das hier offen zu schreiben? Das wird dann "missbraucht" und dann dreht Vodafone den Hahn zu. Also wie ich es jetzt mache, ist es verkehrt.


Kurz: Vodafone hat es falsch beworben, vielleicht bewusst, damit die Leute es nicht nutzen. Es geht aber doch. Drum ziehe ich meine Kritik zurück. Ist aber von Vodafone keine faire Kommunikation. Und ich muss leider dazu hier öffentlich sagen, dass sich das Guthaben auch im EU-Ausland einschl. wohl UK verwenden lässt. Sonst kann keiner verstehen, warum ich klein beigebe.

Für eine klare Trennung von Inlandsvolumen und EU-Roaming-Volumen wie es ja ein Tarif mit weniger Inlands- als EU-Volumen hat (was jeder Vodafone Tarif mit dem Datengeschenk wäre laut Vodafone-Werbung) braucht es auch unbedingt 2 Datenzähler, einen für Deutschland und einen für das EU-Ausland, wie etwa o2 das in seiner App macht.
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[2.1.1.1.1.2] Peterdoo antwortet auf Greenbay
23.11.2023 19:00
Benutzer Greenbay schrieb:
Ja, hierbei auf die Formulierung achten: "shall be able", sollte in der Lage sein. Kein must.

"Shall" is in englischer Vertragssprache die stärkste verbindliche Form, die nicht umgegangen werden kann. Viel stärker als "must":

"Shall is used to indicate a requirement that is contractually binding, meaning it must be implemented, and its implementation verified. Period! Don’t think of “shall as a word, but rather as an icon that SCREAMS: “This is a requirement.