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Abschaltdatum für DSL 2032


04.12.2023 11:10 - Gestartet von Otis
Also ich gehe nicht davon aus, dass alle Haushalte dann bereits FTTH haben werden.
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[1] trzuno antwortet auf Otis
04.12.2023 11:47
Benutzer Otis schrieb:
Also ich gehe nicht davon aus, dass alle Haushalte dann bereits FTTH haben werden.

Ist aber ja kein Problem.

Dann wird das Kupfernetz halt nur dort abgeschaltet, wo alle Anschlüsse auf Glasfaser migriert werden können und die anderen Gebiete folgen halt erst später, sobald die mal so weit sind.

Wichtig für die Telkos ist halt nur die rechtzeitige Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Abschaltung. Denn nur damit ist es möglich alle Kupferanschlüsse zu kündigen bzw. dem Kunden den Wechsel auf FTTH anzubieten.

Ohne eine neue gesetzliche Regelung würden sich ja bestimmt etliche Haushalte weiterhin weigern einen FTTH Anschluss ans Haus zu lassen, aber dennoch auf ihr Recht pochen mit einem Telefonanschluss versorgt zu werden.

Wenn diese Versorgungspflicht auch außerhalb von Neubaugebieten nachträglich mit FTTH erfüllt werden darf, dann ist diese Verweigerung nicht mehr möglich, bzw. fällt dann das Festnetz bei dem Haus halt weg.
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[1.1] christian_koehler antwortet auf trzuno
04.12.2023 13:01

2x geändert, zuletzt am 04.12.2023 13:10
Ohne eine neue gesetzliche Regelung würden sich ja bestimmt etliche Haushalte weiterhin weigern einen FTTH Anschluss ans Haus zu lassen, aber dennoch auf ihr Recht pochen mit einem Telefonanschluss versorgt zu werden.

Ein "Recht auf Kupfer" gibt es nicht (mehr).
Laut TKG, konkretisiert durch TKMV, hat man Anspruch auf Versorgung mit Sprachtelefonie und Internet mit einer gewissen Geschwindigkeit und der Preis muss "marktgängig" sein.

Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Technologie.

Interessant ist aber die Frage, wie ein Mieter sein Recht auf Zugang durchsetzen kann, wenn der Vermieter keinen Glasfaserausbau in seinem Gebäude erlaubt (erlaubt hat) und Kupfer nicht mehr verfügbar ist.