Thread
Menü

WAS machen einzelne Wohnungseigentümer, wenn sie Zattoo nutzen wollen?


10.12.2023 21:10 - Gestartet von ojay
Wenn einzelne Wohnungseigentümer Zattoo, Waipu oder Magenta abonniert haben und nicht mehr zusätzlich die TV-Kabelgebühr entrichten möchten.
Was machen die?
Kann man einfach Vodafone Kabel-Internet mit Telefonie weiter nutzen und nur auf den TV-Part verzichten?

Bei Mieter wird das gehen, wegen dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs, aber sind da Wohnungseigentümer mit Mieter gleichgestellt?
Menü
[1] Bjoern_Koenig antwortet auf ojay
10.12.2023 21:42

einmal geändert am 10.12.2023 21:43
Hallo,

üblicherweise ist es so, dass die Zahlung des Kabelanschlusses in den Nebenkosten Teil des Mietvertrags ist. Als Wohnungseigentümer sind Sie ja sozusagen selbst Besitzer eines Teils der Immobilie. Von daher dürfte der Fall hier anders liegen, als bei einem regulären Mietverhältnis.

Wenn der Kabelanschluss bereits in der Wohnung liegt, müssten Sie ggf. einen Einzelvertrag für reines Kabel-Internet mit dem Kabelanschlussanbieter abschließen. Natürlich wäre es dann möglich, zusätzlich TV bei einem OTT-Dienst wie Zattoo, waipu.tv oder Magenta TV zu buchen.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)


Benutzer ojay schrieb:
Wenn einzelne Wohnungseigentümer Zattoo, Waipu oder Magenta abonniert haben und nicht mehr zusätzlich die TV-Kabelgebühr entrichten möchten.
Was machen die?
Kann man einfach Vodafone Kabel-Internet mit Telefonie weiter nutzen und nur auf den TV-Part verzichten?

Bei Mieter wird das gehen, wegen dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs, aber sind da Wohnungseigentümer mit
Mieter gleichgestellt?
Menü
[1.1] hypnorex antwortet auf Bjoern_Koenig
10.12.2023 21:56
Das verstehe ich nicht so ganz. Für KabelInternet existiert doch immer ein eigener Einzelvertrag.

Ich stehe vor dem gleichen Problem. Von Vodafone gibt es leider keinerlei Aussage. Ich möchte nicht überrascht werden, dass plötzlich mein Internetanschluss deaktiviert wird.
Menü
[1.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf hypnorex
10.12.2023 22:22
Hallo,

ich bin in dem Beispiel davon ausgegangen, dass das Nebenkostenprivileg entfällt und abseits von TV keine weitere Dienstleistung über den Kabelanschluss gebucht wurde (bisher nur TV genutzt). Dann würde ja die Zahlung für das TV-Kabel über die Nebenkosten entfallen und für TV bzw. Kabelinternet müsste ein neuer separater Einzelvertrag abgeschlossen werden.

Wenn Sie bereits einen separaten Einzelvertrag mit dem Kabelanschlussanbieter haben, kann dieser nicht gekündigt werden. Dieser ist dann ja auch nicht Teil des Mietvertrages.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)

Benutzer hypnorex schrieb:
Das verstehe ich nicht so ganz. Für KabelInternet existiert doch immer ein eigener Einzelvertrag.

Ich stehe vor dem gleichen Problem. Von Vodafone gibt es leider keinerlei Aussage. Ich möchte nicht überrascht werden, dass
plötzlich mein Internetanschluss deaktiviert wird.
Menü
[1.1.2] whoiam317 antwortet auf hypnorex
11.12.2023 08:29
Benutzer hypnorex schrieb:
Ich möchte nicht überrascht werden, dass plötzlich mein Internetanschluss deaktiviert wird.

Gerne nochmal in Kürze:
Dein Kabel-Internet wird NICHT abgeschaltet. Beim Nebenkostenprivileg geht es ausschließlich um TV. Du benötigst ausschließlich einen "GigaZuhause Kabel" Tarif (oder die alte Variante) ohne weitere Zusatzgebühren/-verträge
Menü
[2] hotte70 antwortet auf ojay
10.12.2023 22:03

2x geändert, zuletzt am 10.12.2023 22:11
Benutzer ojay schrieb:
Wenn einzelne Wohnungseigentümer Zattoo, Waipu oder Magenta abonniert haben und nicht mehr zusätzlich die TV-Kabelgebühr entrichten möchten.
Was machen die?
Kann man einfach Vodafone Kabel-Internet mit Telefonie weiter nutzen und nur auf den TV-Part verzichten?

Bei Mieter wird das gehen, wegen dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs, aber sind da Wohnungseigentümer mit Mieter gleichgestellt?

Ja, sind sie. Das Nebenkostenprivileg betrifft Wohnungseigentümer wie Mieter gleich. Als Wohnungseigentümer zahlst du ja über dein monatliches Hausgeld an die Hausverwaltung auch TV-Gebühren. Diese dürfen dir dann auch nicht mehr berechnet werden. Dein Kabel-Internet+ Telefonie laufen als persönlicher Einzelvertrag mit deinem Kabeltreiber problemlos weiter, willst du unbedingt auch den bisherigen TV-Part behalten musst du auch hierüber einen Einzelvertrag abschließen. Die Hausverwaltung als bisheriger Vertragspartner stellvertretend für die gesamte Eigentümergemeinschaft ist dann ab 01.07.24 raus. Wichtig ist aber, dass vorher die gesamte Eigentümergemeinschaft den Mehrnutzer Vertrag mit dem Kabelbetreiber kündigt. Passiert das nicht, oder die Mehrheit entscheidet sich gegen die Kündigung läuft alles so weiter.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaffung-fuer-ihr-kabeltv-53330
Menü
[2.1] ojay antwortet auf hotte70
11.12.2023 10:56
Die Entscheidung (des Beschlussantrags) den Mehrnutzer Vertrag zu kündigen hat die Eigentümergemeinschaft vertagt. Also nichts gemacht.
Wenn die Wohnungseigentümer und die Mieter gleich wären, dann wäre das anders.
DENN die Mieter sind AUTOMATISCH ab 01.07.24 raus.(Wegfall des Nebenkostenprivilegs) - die Wohnungseigentümer zahlen weiter.

Also nicht gleichgestellt.

Benutzer hotte70 schrieb:
Benutzer ojay schrieb:
Wenn einzelne Wohnungseigentümer Zattoo, Waipu oder Magenta abonniert haben und nicht mehr zusätzlich die TV-Kabelgebühr entrichten möchten.
...

Ja, sind sie. Das Nebenkostenprivileg betrifft Wohnungseigentümer wie Mieter gleich.
...
...Wichtig ist aber, dass vorher die gesamte Eigentümergemeinschaft den Mehrnutzer Vertrag mit dem Kabelbetreiber kündigt. Passiert das nicht, oder die Mehrheit entscheidet sich gegen die Kündigung läuft alles so weiter.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaffung-fuer-ihr-kabeltv-53330