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Da argumentieren die Verbraucherschützer aber dumm


22.12.2023 15:59 - Gestartet von Arcade99
Zitat: "Flosbach weist darauf hin, dass man für die 30 Tests ein LAN-Kabel brauche. "Das geht am digitalen Alltag vorbei: Viele Menschen nutzen daheim vor allem Tablets oder Laptops, die gar keinen LAN-Anschluss mehr haben.""

Sorry, aber die Internetprovider sind doch nicht für beschissenes WLAN im Haus bzw. der Wohnung des Kunden verantwortlich. Das ist doch klar und alternativlos, dass man sowas nur per LAN messen kann. Andere kommt man doch gar nicht an die vom Provider gelieferte Geschwinigkeit heran.
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[1] w64h885 antwortet auf Arcade99
22.12.2023 19:52
Benutzer Arcade99 schrieb:
Sorry, aber die Internetprovider sind doch nicht für beschissenes WLAN im Haus bzw. der Wohnung des Kunden verantwortlich. Das ist doch klar und alternativlos, dass man sowas nur per LAN messen kann. Andere kommt man doch gar nicht an die vom Provider gelieferte Geschwinigkeit heran.

Klar und alternativlos ist das nicht. Es soll dazu dienen, so viel Störeinflüsse wie möglich auszuschließen.

Wenn wir hier beispielsweise von einer gewöhnlichen DSL Leitung mit 100 Mbit sprechen, so muss das WLAN schon gewaltig gestört sein, wenn es die Ursache für eine deutlich darunter liegende Geschwindigkeit sein soll.

Es ist also durchaus nachvollziehbar, wenn die Bundesnetzagentur hier eine Messung kabelgebunden vorschreibt. Das bedeutet im Umkehrschluss aber natürlich keinesfalls, dass bei einer Mehrheit der Kunden eine extrem schlechte WLAN Verbindung zu Geschwindigkeiten deutlich unter den versprochenen führt.
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[1.1] wolfgang-in-de antwortet auf w64h885
23.12.2023 17:48
Benutzer w64h885 schrieb:
Klar und alternativlos ist das nicht. Es soll dazu dienen, so viel Störeinflüsse wie möglich auszuschließen.
Eben. Ich musste mir für die Messung per Notebook halt eben einen Gigabit Ethernet USB Dongle kaufen - der übrigens auch mit meinem Smartphone und dem Tablet funktioniert - einigermaßen aktuelles Android vorausgesetzt.

Wenn wir hier beispielsweise von einer gewöhnlichen DSL Leitung mit 100 Mbit sprechen, so muss das WLAN schon gewaltig gestört sein, wenn es die Ursache für eine deutlich darunter liegende Geschwindigkeit sein soll.
Hm? Etliche Teile hier schieben nur zwischen 40-70Mbit durch das 2,4 und 5GHz Funknetz, und meine "gewöhnliche DSL-Leitung" hatte bis zur Kündigung 7Mbit kombiniert anstelle bezahlter 16... Ich hatte die Nase voll, jährlich wegen Minderung samt Zwangs-2J.-VVL anzufragen.

Es ist also durchaus nachvollziehbar, wenn die Bundesnetzagentur hier eine Messung kabelgebunden vorschreibt.
Eher weil WLAN vielfach korrekte Einstellungssache ist und man Otto Normalnutzer sowas nicht zumuten kann. Die Verbraucherschützer drehen da am falschen Rad.

Das bedeutet im Umkehrschluss aber natürlich keinesfalls, dass bei einer Mehrheit der Kunden eine extrem schlechte WLAN Verbindung zu Geschwindigkeiten deutlich unter den versprochenen führt.

Hatte gerade vor 'nem Monat einen Altkunden (bin jetzt in EWU-Rente) der mit seinen 80Mbit WLAN die Glasfaser speedgetestet hat und dem Anbieter bzw. armen Support die Ohren vollheulte und die beschimpfte. Mein Onlinetest an seinem PC war alles fein, Breitbandmessung und die Testseite von AVM auch.

Aber es muss dennoch was bei den verlangten Testreihen geändert werden, das ist nicht DAU tauglich. Allerdings nicht so wie es sich die Verbraucherschützer vorstellen.

Die kennen regelmäßig nicht mal Unterschiede von Bluetooth, WLAN, Netzwerkkabel, Glasfaser, oder die Bridge ("Modem") dazu. Bin ja vom Fach, und fand den Aufwand doch erheblich.

1&1 hat mir nach dem Zusenden der Protokolle übrigens keinen Techniker geschickt, die DSL Leitungsqualität der angemieteten Telekom Kupferadern kann man auch im Operating sehen und prüfen, das kann selbst der 1st Level auslösen.

Ausserordentliche Kündigung wurde akzeptiert, bin jetzt mangels Alternativen mit einem Festnetz-LTE Flat Vertrag und für mich akzeptablen 50/10Mbit unterwegs.
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[1.1.1] w64h885 antwortet auf wolfgang-in-de
23.12.2023 18:57
Benutzer wolfgang-in-de schrieb:
Hm? Etliche Teile hier schieben nur zwischen 40-70Mbit durch das 2,4 und 5GHz Funknetz,

Was meinst du mit „Teile"? Ich habe auch Funksteckdosen oder ähnliche Geräte, die in diesem Bereich liegen. Die übertragen allerdings auch nur Datenpakete, die du an einer Hand abzählen kannst.

Smartphones, Tablets oder Notebooks werden nur in den ungünstigsten aller Fälle eine solch niedrige Übertragungsrate haben. Klar, wenn man in einem Haus wohnt und der Router steht im Keller und man misst im Dachgeschoss, dann kann das natürlich vorkommen. Keine Frage. Aber auch ohne da jetzt irgendwelche belastbaren Zahlen zu haben, halte ich die Anzahl für solch schlechte Verbindungen aufgrund von WLAN Problemen doch eher für eine sehr kleine Anzahl.

Hatte gerade vor 'nem Monat einen Altkunden (bin jetzt in EWU-Rente) der mit seinen 80Mbit WLAN die Glasfaser speedgetestet hat

80 Mbit WLAN? Wie hat er das hinbekommen? Keller Dachgeschoss Situation?

Aber es muss dennoch was bei den verlangten Testreihen geändert werden, das ist nicht DAU tauglich. Allerdings nicht so wie es sich die Verbraucherschützer vorstellen.

Vor allem ist dieser Aufwand in den allermeisten Fällen vollkommen unnötig. Das schreibst du etwas weiter später in deinem Kommentar ja auch selbst. Die am Router anliegende DSL Geschwindigkeit kann nicht nur der Kunde jederzeit ablesen sondern natürlich auch der Support.

Natürlich gibt es auch noch die Fälle, wo das Backbone oder Übergabestellen des Providers selbst überlastet oder gestört sind. Das kann vorkommen. Dann synchronisiert zwar der Router mit einer ausreichenden Geschwindigkeit, es tröpfelt dann aber dennoch nur durch die Leitung. Insbesondere Kabel Kunden kennen so etwas ja aufgrund dessen, dass dort Bandbreite geteilt werden kann.

Aber in den Situationen, wo die Synchronisation­sgeschwindigkeit am Router, wenn wir jetzt mal bei DSL bleiben, bereits deutlich unter den versprochenen Werten liegt, braucht es keinerlei Messungen.

Aber auf solch simple und einfache Dinge kam offenbar der Gesetzgeber beziehungsweise der Verordnunggeber nicht. War wahrscheinlich wieder Neuland.

Ausserordentliche Kündigung wurde akzeptiert, bin jetzt mangels Alternativen mit einem Festnetz-LTE Flat Vertrag und für mich akzeptablen 50/10Mbit unterwegs.

Keine Volumenbegrenzung? Was zahlst du da so, wenn man fragen darf? Wenn tatsächlich im Download zuverlässig 50 MBit anliegen, sind damit sicherlich die allermeisten Anwendungen bestens versorgt. Auch 4K Filme in HDR sind bei dieser Geschwindigkeit absolut kein Problem. Wer regelmäßig natürliche riesige ISO Dateien herunterlädt, muss dann halt etwas mehr Zeit einplanen.
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[1.1.1.1] wolfgang-in-de antwortet auf w64h885
23.12.2023 23:52

einmal geändert am 23.12.2023 23:54
Benutzer w64h885 schrieb:
Benutzer wolfgang-in-de schrieb:
Hm? Etliche Teile hier schieben nur zwischen 40-70Mbit durch das 2,4 und 5GHz Funknetz,

Smartphones, Tablets oder Notebooks werden nur in den ungünstigsten aller Fälle eine solch niedrige Übertragungsrate haben.

Die 300+Mbit im 5GHz haben Telefone und Notebooks 'hier' auch nur wenn ich wie jetzt zwei Meter neben der FBox 6890 LTE sitze. Einen Raum weiter sieht das alles schon wesentlich übler aus - dicke armierte Wände, Metallfolien der Isolierung, schwups bleiben von 300Mbit 180Mbit über bzw. werden aus -36dBm lasche -79dBm. Bei 2,4GHz ist die Reichweite zwar ein Quäntchen besser, aber der Durchsatz viel schlechter. Die 2,4GHz WLAN Kamera im anderen direkten Nebenraum musste dann auf Kabel am PowerLAN umgestellt werden, mit Repeater gab es nur Abbrüche und Freeze.

Hatte gerade vor 'nem Monat einen Altkunden (bin jetzt in EWU-Rente) der mit seinen 80Mbit WLAN die Glasfaser speedgetestet hat

80 Mbit WLAN? Wie hat er das hinbekommen? Keller Dachgeschoss Situation?

Im Obergeschoss in hinterster verdeckter Ecke montierte Kabelfritzbox, + oben genanntes. Wenn der sich erneut melden sollte, kann er ja mal die Box umpositionieren.

..., bin jetzt mangels Alternativen mit einem Festnetz-LTE Flat Vertrag und für mich akzeptablen 50/10Mbit unterwegs.

Keine Volumenbegrenzung? Was zahlst du da so, wenn man fragen darf?

https://www.o2online.de/internet-festnetz/homespot-tarife/ sind mit 5G und LTE geschaltet - die 5G Boxen sind mir aber allesamt zu teuer und kein Mast bei uns in der 90k Ew Stadt in Sichtweite. Ich hab noch einen der ersten Verträge etwas billiger wegen 10€ Kombivergünstigung - heute ist o2 geiziger und ich lass den alten schlicht weiter laufen. Wenn man keine 6890 LTE oder 6850 LTE (oder 5G) hat, die ich für mein Festnetz VOIP brauche, muss man ab fünf Euro mieten.

Die fetten Windows und Linux ISOs und die Kartendownloads (um 6GB) für's Navi sind bei passender Gegenstelle selbst mit "nur" 50Mbit superfix an Board - mit dem DSL dauerte es gerne 6-8h.

Schöne Feiertage!
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[2] krassDigger antwortet auf Arcade99
24.12.2023 12:04

einmal geändert am 24.12.2023 12:05
Diese Verbraucherschützer sind gefühlt die ganze Zeit damit beschäftigt die Endkunden als kleine, arme Opfer die nichts können darzustellen, noch nicht mal ein LAN-Kabel verbinden und die Provider als die bösen Kapitalisten, die durch die zu niedrige Geschwindigkeit vermeintlich Geld sparen würden.

Praktikable Lösungen sind mit dieser Sichtweise eher nicht möglich. Was natürlich stimmt ist, dass man bei einem DSL-Anschluss zuerst auf die am DSL-Modem/Router synchronisierte Bandbreite schauen sollte, und wenn die schon zu gering ist, dann kann man sich diese Speedtests alle sparen. Das sollte aber die Verbraucherzentrale dann auch so fordern (sychronisierte Leitungsbandbreite als Ersatz für Speedtest), tun sie aber nicht weil das technische Nullen sind die da arbeiten.
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[3] christian_koehler antwortet auf Arcade99
24.12.2023 13:30

Sorry, aber die Internetprovider sind doch nicht für beschissenes WLAN im Haus bzw. der Wohnung des Kunden verantwortlich.

Manchmal schon. Was meinst du, bei wie vielen Kunden immernoch munter jeden Monat Miete kassiert wird für WLAN Router, die nur z.B. nur WiFi 4 oder nur das 2,4 GHz Band bieten?

Das ist doch klar und alternativlos, dass man
sowas nur per LAN messen kann. Andere kommt man doch gar nicht an die vom Provider gelieferte Geschwinigkeit heran.

Ich habe hier einen Gigacube 5G und die Geschwindigkeit unterscheidet sich nicht zwischen LAN und WiFi 6 auf 5GHz im gleichen Raum. 350-400 Mbit/s down und 50-60 up. Wenn das Ding auf dem Balkon sieht, werden die beworbenen 500 Mbit/s teilweise übertroffen - per WLAN!

Wenn wir über vernünftiges WLAN reden, dürfte es erst bei Glasfaser relevant werden. Und ja, eine Test App könnte den Pegel auslesen und den Kunden auf eine zu große Entfernung oder einen veralteten WLAN Standard aufmerksam machen.

Ich glaube nicht, dass sich viele beschweren, weil sie 380 statt 1000 Mbit bekommen, das merkt man nicht im Alltag.
Wenn aber wirklich der Schuh drückt, also zB ein DSL16000 Anschluss nicht mal die Hälfte schafft, ist das Pocken auf LAN Kabel nichts als ein weiterer Versuch, sich vor der Verantwortung zu drücken. Das Problem dürfte sehr selten lokal sein.