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Papyrussieg vor Gericht


05.01.2024 19:08 - Gestartet von w64h885
Die im Artikel dargestellte Entwicklung war nicht nur zu erwarten, sie ist logisch. Das angesprochene höchstgerichtliche Urteil, welches unter anderem auch von den sogenannten Verbraucherschützern gelobt wurde, mag für zurückliegende Fälle eine gewisse Bedeutung haben.

Für die Zukunft ändert das Urteil aber nichts. Zwar kann und wird Schweigen nun nicht mehr als Zustimmung gewertet. Aber über kurz oder lang sollte man halt damit rechnen, dass wenn man zu lange schweigt, der Anbieter irgendwann reden wird. Und er nimmt dann das Wort Kündigung in den Mund.

Preiserhöhungen können nicht verhindert werden , weil sich ein Kunde auf Formalien beruft, auch wenn diese gerichtlich abgesegnet sind. Er kann eine Preiserhöhung allenfalls einen gewissen Zeitraum lang hinauszögern.

Wer den vom Anbieter festgesetzten Preis zukünftig also nicht zahlen möchte oder kann, der wird den Dienst des Anbieters halt nicht sehr lange mehr nutzen können.

Nicht dass man mich falsch versteht, natürlich muss ein Kunde nicht jeder beliebigen Preiserhöhung eines Anbieters zustimmen. Das sollte er auch nicht. Nur er kann dann halt nicht erwarten, weiterhin Leistungen von diesem Anbieter zu beziehen.

Wenn mir das Angebot eines Unternehmens nicht zusagt, weil mir der Preis im Verhältnis zur Leistung als zu hoch erscheint, so muss ich mir halt gegebenenfalls einen anderen Anbieter suchen. Oder natürlich auf die Leistung verzichten. Eigentlich etwas absolut Normales und Natürliches. Und daran ändert auch kein Gericht etwas.

Aber man kann und sollte halt auch mit den Füßen abstimmen, wenn Preis und die Leistung für einen selbst in keinem passenden Verhältnis zueinander stehen. Tun dies nämlich genügend viele Kunden, so erhöht sich der Druck auf den Anbieter, die Preise zu senken oder die Leistungen zu verbessern rapide. Das ist die richtige Vorgehensweise bei Preiserhöhungen, die ich aus welchen Gründen auch immer nicht mittragen möchte.
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[1] Wechseler antwortet auf w64h885
05.01.2024 21:35
Wer kennt ihn nicht, den berühmten Sieg von Papyrus dem I.

Danke für den Lacher. Rest des Aufsatzes nicht gelesen.
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[1.1] Daz antwortet auf Wechseler
06.01.2024 11:27
Benutzer Wechseler schrieb:
Danke für den Lacher. Rest des Aufsatzes nicht gelesen.

Dadurch wäre dir auch keinerlei Erkenntnisgewinn entstanden. Der Inhalt entspricht der Überschrift.
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[2] TKEDM antwortet auf w64h885
07.01.2024 07:51
Benutzer w64h885 schrieb:
Die im Artikel dargestellte Entwicklung war nicht nur zu erwarten, sie ist logisch. Das angesprochene höchstgerichtliche Urteil, welches unter anderem auch von den sogenannten Verbraucherschützern gelobt wurde, mag für zurückliegende Fälle eine gewisse Bedeutung haben.

Aufgrund des Urteils wurden die AGB überhaupt erst geändert, ansonsten hätte Spotify auch künftig, ohne explizite Zustimmung des Kunden, die Preise erhöht. Und nur darum ging es bei der Klage.

Es geht und ging nicht darum, dass Spotify keine Preise erhöhen darf. Von daher ist dein restlicher Text auch sinnlos.
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[2.1] w64h885 antwortet auf TKEDM
08.01.2024 18:59
Benutzer TKEDM schrieb:
Es geht und ging nicht darum, dass Spotify keine Preise erhöhen darf.

Das ist mir klar und das habe ich auch nicht bestritten. In meinem Kommentar habe ich versucht darzulegen, warum aus meiner Sicht dieses Urteil keinerlei Vorteil für den Verbraucher bietet.
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[3] christian_koehler antwortet auf w64h885
08.01.2024 09:51

Für die Zukunft ändert das Urteil aber nichts. Zwar kann und wird Schweigen nun nicht mehr als Zustimmung gewertet. Aber über kurz oder lang sollte man halt damit rechnen, dass wenn man zu lange schweigt, der Anbieter irgendwann reden wird. Und er nimmt dann das Wort Kündigung in den Mund.


Das sehe ich anders.

Nehmen wir an, ihre Bank erhöht die Gebühren. Man kann gut ohne Musik Streaming Leben, aber ohne Konto ist schwierig und auch ein Wechsel der Bank ist mühsam und eventuell mit "Ärger" verbunden (Mahnungen, weil Sie nicht überall schnell genug ihre Kontoverbindung ändern).

Sie reagieren nicht auf die erhöhten Preise. Was passiert dann?

- Bank erhöht Preis stillschweigend. Entweder merken sie es gar nicht, oder sie merken es, aber reagieren immer noch nicht wegen dem hohen Aufwand zu wechseln. Dann ärgern sie sich, aber das ist nach einiger Zeit vergessen. Jeder ärgert sich, wenn der Sprit teuer ist. Aber kaum jemand steigt deshalb auf eAuto/Fahrrad/Bahn/Fahrgemeinschaft um. Man gewöhnt sich daran.

- Bank darf nicht den Preis stillschweigend erhöhen. Dann werden sie irgendwann gekündigt. Sie suchen sich eine andere Bank. Aber all den Ärger und das kundenunfreundliche Verhalten der alten Bank vergessen Sie nicht. Da werden Sie nie wieder Kunde und zwar im Leben nicht. Und allen Freunden werden Sie von dieser Bank abraten.

Ja, Sie können als einzelner Kunde damit keine Presenting verhindern. Aber ein Anbieter, der (vielen) Kunden kündigt, geht das Risiko ein, mehr Kunden und Marktanteile zu verlieren als bei einer stillschweigenden Preiserhöhung. Das Image kann erheblich mehr leiden als durch eine (kleine) stillschweigende Preiserhöhung.

Durch diese Rechtsprechung werden Preiserhöhungen für Anbieter riskanter und teurer und damit unattraktiver.

Natürlich können Anbieter (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) kündigen. Das können Sie nicht verhindern. Das war auch nicht Absicht der Verbraucherschützer.

Aber: Auch wenn es keinen Effekt auf ihren persönlichen Vertrag gibt, auf den Markt als ganzes wirkt das sehr wohl.

Preiserhöhungen können nicht verhindert werden , weil sich ein Kunde auf Formalien beruft, auch wenn diese gerichtlich abgesegnet sind. Er kann eine Preiserhöhung allenfalls einen gewissen Zeitraum lang hinauszögern.

Wer den vom Anbieter festgesetzten Preis zukünftig also nicht zahlen möchte oder kann, der wird den Dienst des Anbieters halt nicht sehr lange mehr nutzen können.

Nicht dass man mich falsch versteht, natürlich muss ein Kunde nicht jeder beliebigen Preiserhöhung eines Anbieters zustimmen. Das sollte er auch nicht. Nur er kann dann halt nicht erwarten, weiterhin Leistungen von diesem Anbieter zu beziehen.

Wenn mir das Angebot eines Unternehmens nicht zusagt, weil mir der Preis im Verhältnis zur Leistung als zu hoch erscheint, so muss ich mir halt gegebenenfalls einen anderen Anbieter suchen. Oder natürlich auf die Leistung verzichten. Eigentlich etwas absolut Normales und Natürliches. Und daran ändert auch kein Gericht etwas.

Aber man kann und sollte halt auch mit den Füßen abstimmen, wenn Preis und die Leistung für einen selbst in keinem passenden Verhältnis zueinander stehen. Tun dies nämlich genügend viele Kunden, so erhöht sich der Druck auf den Anbieter, die Preise zu senken oder die Leistungen zu verbessern rapide. Das ist die richtige Vorgehensweise bei Preiserhöhungen, die ich aus welchen Gründen auch immer nicht
mittragen möchte.
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[3.1] w64h885 antwortet auf christian_koehler
08.01.2024 10:51
Benutzer christian_koehler schrieb:
Nehmen wir an, ihre Bank erhöht die Gebühren. Man kann gut ohne Musik Streaming Leben, aber ohne Konto ist schwierig und auch ein Wechsel der Bank ist mühsam und eventuell mit "Ärger" verbunden (Mahnungen, weil Sie nicht überall schnell genug ihre Kontoverbindung ändern).

Da ich vor etwa einem Jahr meine Bankverbindung komplett gewechselt habe kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass der Wechsel einer Bank heute weder schwierig, noch aufwendig noch problematisch ist. Dank des Wechsel Services der Banken verläuft ein solcher Schritt in aller Regel vollkommen geräuschlos und problemlos.

Nur kurz zur Erläuterung, ich hatte und habe sehr viele Kontobewegungen auf meinem Konto. Hauptsächlich durch Lastschriften. Es galt also unzählige Geschäftspartner von der neuen Bankverbindung zu informieren. Der Wechsel Service meiner neuen Bank hat dies bis auf eine einzige Ausnahme vollkommen problemlos und ohne jede weiteren Eingriff von mir gemacht. Nur in einem einzigen Fall musste ich eingreifen, weil die Datenbank meiner neuen Bank eine falsche Adresse hinterlegt hatte. Das war alles. Nicht eine einzige Lastschrift, und davon gab es viele, ist in irgendeiner Form schiefgelaufen oder noch auf die alte Bankverbindung gegangen.

Sie reagieren nicht auf die erhöhten Preise. Was passiert dann?

Man kann sich nun sicherlich sehr gut über die Art und Weise, wie manche Banken in der Vergangenheit ihre Kunden auf Preiserhöhung hingewiesen haben, unterhalten. Da gibt es mehr als genug zu kritisieren. Aber wenn mich eine Bank oder ein sonstiger Geschäftspartner auf einer halbwegs zu erkennende Art und Weise auf Preiserhöhungen hinweist, muss ich das nun einmal lesen. Das gehört zu meinen Pflichten. Das erwarte ich umgekehrt ja genauso. Und wenn ich nicht reagieren sollte, so war es in der Vergangenheit so, dass dies als stillschweigende Zustimmung gewertet wurde. Heute werde ich halt mehrfach und nachdrücklich um Zustimmung gebeten.

- Bank erhöht Preis stillschweigend. Entweder merken sie es gar nicht, oder sie merken es, aber reagieren immer noch nicht wegen dem hohen Aufwand zu wechseln.

Wie gesagt, wenn eine Bank in halbwegs zufriedenstellender Weise mit ihren Kunden kommuniziert, werde ich das lesen. Das ist nun einmal meine Aufgabe, wenn ich Geschäftsbeziehungen zu wem auch immer unterhalte. Und Aufwand ist ein Wechsel der Bankverbindung nun wirklich nicht. Das gilt zumindest für das private Umfeld. Im geschäftlichen Umfeld mag das anders aussehen. Aber ich unterstelle, dass wir hier von privaten Kunden sprechen.

- Bank darf nicht den Preis stillschweigend erhöhen. Dann werden sie irgendwann gekündigt. Sie suchen sich eine andere Bank. Aber all den Ärger und das kundenunfreundliche Verhalten der alten Bank vergessen Sie nicht. Da werden Sie nie wieder Kunde und zwar im Leben nicht. Und allen Freunden werden Sie von dieser Bank abraten.

Es ist richtig, dass nach aktueller Rechtslage die Bank aktiv werden muss. Sie müsste also gegebenenfalls kündigen. Und es ist logisch, dass dies die Bank verhindern möchte. Die von dir genannten Gründe sind mit Sicherheit unter anderem die, warum die Bank das vermeiden möchte. Aber die Bank wird es letztlich in vielen Fällen tun. Sie wird es tun müssen. Sie muss schließlich Geld verdienen.

Und es sollte auch nicht vergessen werden, dass es durchaus problematisch werden kann, eine neue Bankverbindung zu finden, wenn die bisherige von der eigenen Bank gekündigt wurde. Das muss nicht sein, kann aber durchaus den Zugang zu einer gewünschten Geschäftsbeziehung blockieren.


Durch diese Rechtsprechung werden Preiserhöhungen für Anbieter riskanter und teurer und damit unattraktiver.

Deshalb erfolgen sie eventuell seltener und fallen dafür höher aus. Kein Gerichtsurteil kann etwas daran ändern, dass Kosten steigen und deshalb auch die Kosten für Bankdienstleistungen.

Da die Urteile des BGH auf den gesamten Markt gleichermaßen wirken, können sie keine Auswirkung auf einzelne Anbieter haben. Denn die Bedingungen bleiben für den Gesamtmarkt gleich. Also gleich für jeden Marktteilnehmer.

Selbst wenn ich deine Argumentation folge und glaube, dass durch diese Maßnahmen Gebührenerhöhungen schwieriger und damit seltener werden, hat dies keinen Vorteil für die Kunden zur Folge. Wenn Brotpreise zu stark steigen, weil der Staat ständig Geld druckt oder die Kosten für das Backen des Brotes allgemein steigen, dann ändere ich nichts für die hungernde Bevölkerung, wenn ich die Brotpreise staatlich festschreibe oder ihre Erhöhung erschwere. So viel sollte man doch glauben haben auch unsere Politiker aus der Geschichte der Menschheit gelernt. Oder auch unsere Richter. Aber scheinbar scheint dies nicht der Fall zu sein.

Ich kenne die tatsächlichen Beweggründe der so genannten Verbraucherschützer nicht. Wenn ich mir allerdings so manche Entscheidungen oder Maßnahmen der Vergangenheit anschaue, kommen mir doch durchaus begründete Zweifel, ob diese so genannten Verbraucherschützer wirklich immer durchdenken, was sie vorhaben und vor allem zweifle ich noch sehr viel stärker daran, dass die so genannten Verbraucherschützer auch wirklich immer und in jedem Fall die Interessen der Verbraucher im Hinterkopf und als Ziel haben.