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Die Gefahren des Poolings


10.01.2024 13:57 - Gestartet von wolfbln
4x geändert, zuletzt am 10.01.2024 14:10
Henning deutet das in seinen Artikel an. Ich finde, man kann es nicht genug herausstellen. Die neuen Tarifmodelle von Telekom und Telefonica verleiten zum Pooling also auf deutsch Gruppenbildung.

Bei Telefonica gibt es dafür jetzt schon 50% Rabatt auch für den ersten Vertrag, wenn dann noch ein zweiter dazu kommt.

Für den Telko ist das praktisch: er hat einen Hauptkunden von dem er das Geld will und muss sich nicht mit vielen zahlungsunwilligen Kunden einzeln rumärgern.

Jetzt könnte man auf die Idee kommen: dann machen wir alle Gruppen auf und sparen. Familien, Großfamilien, WGs, Haus- und Arbeitsgemeinschaften, Vereine, alle Arten von Bekannt- und Verwandtschaften könnten mächtig sparen, wenn sie sich zusammenschließen.

Der Haken dabei ist nur, dass es immer einen Hauptzahler gibt, der gegenüber dem Telko alle Rechnungen der Gruppe zahlt und die auch wieder von jeden einzelnen eintreiben muss. Vielleicht ist das in Familien möglich, obwohl die auch auseinander brechen. In der Beziehung ist sich auch jeder ganz sicher, dass das nicht passiert. Aber was ist, wenn es doch "pochert"? Und bei noch loseren Verhältnissen ist das Kreditgeben schon als fast fahrlässig zu bezeichnen.

Es geht ja nicht nur um die Frage, wer bezahlt für die Rechnungen beim Streit, sondern etwa auch: wem "gehört" die Nummer, wenn die Gruppe sich auflöst? Und wie kann sie ein Unternutzer ggf. auch ohne Hilfe des Hauptkunden später für sich portieren? Was passiert, wenn der Hauptkunde plötzlich den Vertrag des Mitglieds wegen eines Streits sperren lässt? Klar, die Leitung ist tot - aber wie weiter?

Ich hoffe, dass diese Geschäftsmodelle sich nicht durchsetzen. Statt etwa 99 € für die unlimited Flat, die es jetzt für 2, 3, 4, ... unlimited Flats für jeweils die Hälfte gibt anzubieten, hätten sie den Einzelpreis senken sollen. Telefonverträge sind keine XXL-Pakete im Supermarkt, die man sich oder für viele auf Vorrat kauft.

Hoffentlich bleibt Teltarif da dran, denn die Gruppenkonflikte sind voraussehbar und werden bald auch zu juristischen Verfahren führen. Der Anbieter ist jedenfalls fein raus, denn die Konfliktlinien laufen dann innerhalb der ehem. Gruppe, Familie oder Beziehung.
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[1] das wird sich außerhalb von Haushalten auch nicht durchsetzen
krassDigger antwortet auf wolfbln
12.01.2024 13:02

2x geändert, zuletzt am 12.01.2024 13:06
Schon innerhalb eines Haushalts ist das nicht so einfach, auch wegen der Gefahr das unkalkulierte Zusatzkosten entstehen können. Und das man jetzt einen Vertrag hat und da einzeln noch untereinander Geld verrechnet ist wohl auch in einer Familiengemeinschaft kaum durchzusetzen.
Also entweder man fährt das klassische Modell, dass die Kinder U18 Prepaidkarten haben und wahlweise von ihrem Taschengeld oder einem monatlichem Zuschuss der Eltern aufladen, oder man handhabt das wie es beim Strom üblich als Haushalts-Gemeinschaftsgut: die Eltern haben ein Gemeinschaftskonto für gemeinsame Ausgaben von dem wird das abgebucht, den Kindern drückt man Simkarten aus dem gemeinsamen Vertrag in die Hand und sagt "hier habt ihr Simkarten, könnt ihr nutzen". Bei letzterem Modell von den Kindern anteilig Geld zu verlangen ist genau wie beim Strom unüblich, kompliziert und praktisch nicht umsetzbar ohne den Familienfrieden zu stören.
Wenn die dann über 18 sind wollen die sowieso ihre eigenen Wege gehen und vielleicht auch mal den Anbieter wechseln.
Innerhalb der Familie ist das Pooling schon nicht immer einfach. Aber außerhalb der Familie wohl völlig unmöglich, zumal der kostenpflichtige Weiterverkauf der Verträge ohnehin in den AGBs untersagt ist.
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[1.1] Max Baumann antwortet auf krassDigger
12.01.2024 19:45
Benutzer krassDigger schrieb:
Bei letzterem Modell von den Kindern anteilig Geld zu verlangen ist genau wie beim Strom unüblich, kompliziert und praktisch nicht umsetzbar ohne den Familienfrieden zu stören.
Wenn die dann über 18 sind wollen die sowieso ihre eigenen Wege gehen und vielleicht auch mal den Anbieter wechseln.
Was ist daran kompliziert?
Wer in der ehemaligen DDR aufgewachsen ist, wird das sicher noch kennen.
Zu meiner Jugend absolut üblich, nannte sich "Kostgeld"
Sobald man als Jugendlicher eigenes Geld verdient hat, forderten die Eltern einen Beitrag zum Haushaltsgeld.
Genauso wird es jetzt bei unseren beiden Jungs gehandhabt, beide inzwischen volljährig.
Verdienen ihr eigenes Geld und wohnen noch daheim.
Warum sollen sie für Vollverpflegung, Wäsche waschen, Strom, Heizung, Internet, Auto, Miete etc. nicht auch einen Beitrag leisten?
Wenn sie in eine WG ziehen oder eine eigene Wohnung haben, sind die Kosten gleich oder deutlich höher.
Wir haben uns miteinander gut arrangiert das jeder entsprechend seinem Einkommen monatlich einen Betrag beisteuert.
Es gab keine Diskussionen oder Unfrieden damit.
Was die beiden abgeben, deckt die monatlichen Kosten nicht wirklich, aber ist ja auch nicht der Sinn dahinter.
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[1.1.1] krassDigger antwortet auf Max Baumann
12.01.2024 21:43
Ja, das wird dann aber nicht mehr einzeln aufgerechnet, sondern das geht dann alles in einen Topf und jedes erwachsene Haushaltsmitglied beteiligt sich daran. Ich meine da läuft dann kein Elternteil los und sagt "auf deiner Simkarte waren letzten Monat 12,52€ Auslandsgespräche, bitte überweise uns das zusätzlich" sondern das wird so hingenommen wie es kommt, außer einer übertreibt es völlig und dann gibt es Ärger. Also wie beim gemeinsam genutzten Festnetztelefon oder beim Strom.
Das meine ich damit.
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[2] eliMaster antwortet auf wolfbln
12.01.2024 14:32
Benutzer wolfbln schrieb:
Henning deutet das in seinen Artikel an. Ich finde, man kann es nicht genug herausstellen. Die neuen Tarifmodelle von Telekom und Telefonica verleiten zum Pooling also auf deutsch Gruppenbildung.

Ich hätte persönlich außerhalb der Familie Angst, das irgendwer ne 1000+ € Rechnung generiert weil er in Afrika Datenroaming / Kreuzfahrtschiff / 0900 Nummer rumbastelt... Du als Vertragspartner darfst dich dann Kümmern bzw. bist haftbar...

hoffe diese Pooling geht nicht auf
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[2.1] hrgajek antwortet auf eliMaster
12.01.2024 14:52
Benutzer eliMaster schrieb:

Ich hätte persönlich außerhalb der Familie Angst, das irgendwer ne 1000+ € Rechnung generiert weil er in Afrika Datenroaming / Kreuzfahrtschiff / 0900 Nummer rumbastelt... Du als Vertragspartner darfst dich dann Kümmern bzw. bist haftbar...

Ja das stimmt. Der/die Gruppengründer/in ist haftbar.
Einiges (z.B. 0900, Mehrwertdienste) kann man sperren, entweder im Kundenportal oder über die Hotline.

Eine sinnvollere Lösung wäre, wenn der Gruppengründer einen Code vergibt, der Code-Nutzer dann aber weiter seine eigene Rechnung bekommt und halt auch den dadurch ausgelösten Rabatt.

Für T, o2 oder VF ist natürlich die "Familienlösung" praktischer, weil sei weniger Verwaltungsaufwand haben.
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[2.1.1] krassDigger antwortet auf hrgajek
12.01.2024 16:16
Dazu kommt das man Service 0180 gar nicht sperren kann. Roaming kann man sperren, ist aber für eine ernsthafte Nutzung als Privathandy unpraktikabel. In der Praxis funktioniert Pooling wenn überhaupt nur in der Familie aber nicht unter Vereinskollegen oder gar irgendwelchen spontanen Gruppen.
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[2.1.1.1] hrgajek antwortet auf krassDigger
12.01.2024 16:20
Hallo,

Benutzer krassDigger schrieb:
Dazu kommt das man Service 0180 gar nicht sperren kann.

Seit der TKG/Tarifreform ist 0180 nicht mehr soo dramatisch.

Heikel sind 0900 und 0137, ferner Anrufe ins ferne Ausland.

Roaming kann man sperren, ist aber für eine ernsthafte Nutzung als Privathandy unpraktikabel.

Ich weiß nicht, ob man bei allen Anbietern Non-EU-Roaming separat sperren kann.

In der Praxis funktioniert Pooling wenn überhaupt nur in der Familie aber nicht unter Vereinskollegen oder gar irgendwelchen spontanen Gruppen.

Sollte man nur in der "Familie" machen oder mit Personen, deren man "habhaft" werden kann. Außerdem die Karten nur monatlich kündbar abschließen. Wenn also einer nicht zahlen kann/will, wird sofort gekündigt, das muss man klar kommunizieren.

Dann ist das Risiko einigermaßen kalkulierbar :-)

Gruß Henning Gajek
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[2.1.1.1.1] Robby555 antwortet auf hrgajek
19.01.2024 18:54

einmal geändert am 19.01.2024 18:55
Benutzer hrgajek schrieb:
Hallo,

Benutzer krassDigger schrieb:
Dazu kommt das man Service 0180 gar nicht sperren kann.

Seit der TKG/Tarifreform ist 0180 nicht mehr soo dramatisch.

Heikel sind 0900 und 0137, ferner Anrufe ins ferne Ausland.


Müssen noch nicht einmal Anrufe ins Ausland sein. Es reicht schon aus wenn man im nicht-EU Land angerufen wird. Selbst vor Kurzem erlebt, 30 Minuten eingehend in Serbien - zack, 50 € losgeworden. Lehrgeld
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[3] Kuch antwortet auf wolfbln
12.01.2024 16:13
Hallo,

dazu müsste man tatsächlich mal eine Verbraucherzentrale befragen, wie die das juristisch bewerten.

Im Endeffekt wird das wohl darauf hinauslaufen, dass man mit nicht Blutsverwandten/juristisch Verwandten einen Vertrag machen muss wie bei einer Lotto-Tippgemeinschaft.

Lustigerweise bieten manche Lottogesellschaften sogar Musterverträge an. Wäre das nicht ein feiner Zug, wenn das Telekom und o2 auch machen würden?

Alexander Kuch
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[3.1] krassDigger antwortet auf Kuch
12.01.2024 16:18
Nein, der Weiterverkauf ist in fast allen Privatkundenverträgen sogar per AGB verboten.
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[3.1.1] Kuch antwortet auf krassDigger
12.01.2024 16:25
Hallo,

Benutzer krassDigger schrieb:
Nein, der Weiterverkauf ist in fast allen Privatkundenverträgen sogar per AGB verboten.

auch das wäre dann wieder ein Fall für die Beurteilung durch Juristen, wenn die Provider auf der einen Seite zur Bildung von Tarifgemeinschaften einladen und sogar sagen "ihr müsst nicht blutsverwandt sein oder an derselben Adresse wohnen", aber gleichzeitig den Wiederverkauf ausschließen.

Vor 20 Jahren gabs ja auch mal den Fall, dass die Bahn recht hohe Mitfahrer-Rabatte bot, was zur Entstehung zahlreicher Internetportale zur Bildung von Fahrgemeinschaften führte (das Bilden von Fahrgemeinschaften ad hoc im Zug hatten sie ja irgendwann explizit verboten...).

Wäre sowas nachahmenswert für Tarifgemeinschaften?

Alexander Kuch
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[3.1.2] Mister79 antwortet auf krassDigger
12.01.2024 17:25
Benutzer krassDigger schrieb:
Nein, der Weiterverkauf ist in fast allen Privatkundenverträgen sogar per AGB verboten.

Ohhhh man wirbt damit und dann das in den AGB? Wen juckt es? Mehr als kündigen können die auch nicht