Thread
Menü

Wird das noch über die Mietkosten abgerechnet?


20.01.2024 17:56 - Gestartet von ServoAntonio
Für mich zahlt das Amt. Deshalb denke ich, dass ich da Finanziell nicht im Nachteil stehe. Oder läuft das anders?
Menü
[1] Vivina antwortet auf ServoAntonio
20.01.2024 19:55
Benutzer ServoAntonio schrieb:
Für mich zahlt das Amt. Deshalb denke ich, dass ich da Finanziell nicht im Nachteil stehe. Oder läuft das anders?

Für Leute die vom Amt leben ist es ein Nachteil, bisher waren die Kabel TV Kosten Teil der Betriebskosten und würden vom Amt übernommen. Ab dem 01.07.24 übernimmt das Amt die Kosten nicht mehr und müssen selbst übernommen werden, soweit ein Vertrag besteht.
Menü
[1.1] yes_mc antwortet auf Vivina
20.01.2024 21:00
Benutzer Vivina schrieb:
Benutzer ServoAntonio schrieb:
Für mich zahlt das Amt. Deshalb denke ich, dass ich da Finanziell nicht im Nachteil stehe. Oder läuft das anders?

Für Leute die vom Amt leben ist es ein Nachteil, bisher waren die Kabel TV Kosten Teil der Betriebskosten und würden vom Amt übernommen. Ab dem 01.07.24 übernimmt das Amt die Kosten nicht mehr und müssen selbst übernommen werden, soweit ein Vertrag besteht.

DVB-T2 ist und bleibt kostenfrei (aber nur Öffis, steht auch im "Interview", das möglicherweise fingiert ist, nur um nicht seitens teltarif selbst als Tipgeber "gebrandmarkt" zu werden; die Infos im "Interview" sind aber korrekt). Alle neueren TV's können DVB-T2, eine kleine Stabantenne reicht fast immer.
Auch Sat-Empfang ist und bleibt kostenfrei (Sat ist sowieso meine Empfehlung an alle!), denn da gibt es auch die Privaten kostenfrei, wenn auch nur in SD (ist aber eher kein großer Nachteil). Auch das steht so im Interview. Allerdings muß hier in eine Schüssel mit LNB und ein paar Meter Koax-Kabel investiert werden (einmalig).
Menü
[1.1.1] franjotilsch antwortet auf yes_mc
21.01.2024 15:23
Benutzer yes_mc schrieb:
Auch Sat-Empfang ist und bleibt kostenfrei (Sat ist sowieso meine Empfehlung an alle!), denn da gibt es auch die Privaten kostenfrei, wenn auch nur in SD (ist aber eher kein großer Nachteil). Auch das steht so im Interview. Allerdings muß hier in eine Schüssel mit LNB und ein paar Meter Koax-Kabel investiert werden (einmalig).
Bei der Montage einer Sat-Empfangsschüssel, empfiehlt sich immer Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.

Rechte des Mieters
Bei Interessenskonflikten, z.B. mit den Rechten des Vermieters, gilt es abzuwägen. Das ist dann der Fall, wenn etwas mit der Hauswand verschraubt wird, wie es beim Anbringen der Satellitenschüssel der Fall ist. Auch Bohrungen, um Leitungen zu verlegen, gehören dazu. Der Vermieter hat ein Recht darauf, dass sein Eigentum nicht beschädigt wird.

Mitspracherecht des Vermieters/Genehmigungen
Der Vermieter hat das Recht auf Unverletzlichkeit seines Eigentums aus Art. 14 GG. Beschädigt der Mieter die Bausubstanz, wie es beim Anbringen einer Satellitenschüssel vorkommen kann, hat der Vermieter das Recht auf Kündigung (AZ: 21C101/08). Das Anbringen einer Satellitenschüssel geht auch über den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache hinaus. Ein Mieter, der davon ausgeht, dass die Schüssel sowieso nicht verwehrt werden kann, riskiert den Rauswurf.
Menü
[1.1.1.1] yes_mc antwortet auf franjotilsch
21.01.2024 15:58
Benutzer franjotilsch schrieb:
Benutzer yes_mc schrieb:
Auch Sat-Empfang ist und bleibt kostenfrei (Sat ist sowieso meine Empfehlung an alle!), denn da gibt es auch die Privaten kostenfrei, wenn auch nur in SD (ist aber eher kein großer Nachteil). Auch das steht so im Interview. Allerdings muß hier in eine Schüssel mit LNB und ein paar Meter Koax-Kabel investiert werden (einmalig).
Bei der Montage einer Sat-Empfangsschüssel, empfiehlt sich immer Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.

Rechte des Mieters Bei Interessenskonflikten, z.B. mit den Rechten des Vermieters, gilt es abzuwägen. Das ist dann der Fall, wenn etwas mit der Hauswand verschraubt wird, wie es beim Anbringen der Satellitenschüssel der Fall ist. Auch Bohrungen, um Leitungen zu verlegen, gehören dazu. Der Vermieter hat ein Recht darauf, dass sein Eigentum nicht beschädigt wird.

Mitspracherecht des Vermieters/Genehmigungen Der Vermieter hat das Recht auf Unverletzlichkeit seines Eigentums aus Art. 14 GG. Beschädigt der Mieter die Bausubstanz, wie es beim Anbringen einer Satellitenschüssel vorkommen kann, hat der Vermieter das Recht auf Kündigung (AZ: 21C101/08). Das Anbringen einer Satellitenschüssel geht auch über den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache hinaus. Ein Mieter, der davon ausgeht, dass die Schüssel sowieso nicht verwehrt werden kann, riskiert den Rauswurf.

Teilweise richtig, in der Mehrzahl FALSCH!!
Auf (konkret: innerhalb) seines Balkons darf der Mieter tun, was er will! Den Vermieter erschießen natürlich nicht ... (:grins)
Solange eine Schüssel nicht über die Grenzen des Balkons hinaus reicht (sie darf also z.B. von gegenüber oder unten durchaus sichtbar sein!) und solange kein Eingriff in die Bausubstanz erfolgt (Schüssel wird auf einem Ständer aufgestellt und das Kabel wird per spezieller Fensterdurchführung nach Innen geleitet) kann der Mieter dies OHNE jegliche Rückfrage gefahrlos tun; und das nicht erst jetzt in der jetzt "neuen" Fernsehempfangs-situation/zeit, sondern auch schon vor 15-20 Jahren zu Hochzeiten der "Schüsselverbot­sdiskussionen"). Alle anderen "Panikmachen" sind typisch deutsche A.schkriecherei. Als Mieter hat man auch Rechte! Unter uns: und sogar ziemlich viele.
Ich habe in den letzten 15 Jahren unzählige Sat-Antennen aller Art (Schüsseln groß und klein, Flachantennen, "versteckte" Antennen) installiert. Keiner dieser Kunden hat je den Vermieter gefragt (auf meine Empfehlung hin: keine schlafenden Hunde zu wecken). Und es gab NIE (!!) Ärger oder auch nur eine dumme Bemerkung seitens Verwaltung oder Vermieter. Ein signifikanter Teil dieser Installationen ragen sogar deutlich über die Balkonbrüstung hinaus.
Menü
[1.1.1.1.1] franjotilsch antwortet auf yes_mc
21.01.2024 16:11
Benutzer yes_mc schrieb
Ich habe in den letzten 15 Jahren unzählige Sat-Antennen aller Art (Schüsseln groß und klein, Flachantennen, "versteckte" Antennen) installiert. Keiner dieser Kunden hat je den Vermieter gefragt (auf meine Empfehlung hin: keine schlafenden Hunde zu wecken). Und es gab NIE (!!) Ärger oder auch nur eine dumme Bemerkung seitens Verwaltung oder Vermieter. Ein signifikanter Teil dieser Installationen ragen sogar deutlich über die Balkonbrüstung hinaus.
Was du schreibst ist völlig richtig. Solange man nicht die Bausubstanz beschädigt ist alles kein Problem.
Menü
[1.1.2] helmut-wk antwortet auf yes_mc
30.01.2024 15:16
Benutzer yes_mc schrieb:
(Sat ist sowieso meine Empfehlung an alle!)

Na dann sag mit mal, wo ich die Satschüssel anbringen soll:

* An der Nordseite der Wohnung
* An der Südseite hinter einem Baum, wo die grünen Blätter dem Empfang empfindlich stören werden.

Sat passt nicht für jeden. Leider.
Menü
[1.2] BjWei antwortet auf Vivina
20.01.2024 21:26
Benutzer Vivina schrieb:

Für Leute die vom Amt leben ist es ein Nachteil, bisher waren die Kabel TV Kosten Teil der Betriebskosten und würden vom Amt übernommen. Ab dem 01.07.24 übernimmt das Amt die Kosten nicht mehr und müssen selbst übernommen werden, soweit ein Vertrag besteht.
Und das ist doch etwas endlich mal was sehr Positives.
Menü
[1.2.1] ServoAntonio antwortet auf BjWei
20.01.2024 23:00
Benutzer Vivina schrieb:
Und das ist doch etwas endlich mal was sehr Positives.

Und damit könntest du sogar recht haben, wenn wir beide über dasselbe reden.
TV ist Geschichte! Sie haben sich ganz schön verzockt. All die Jahre eine falsche Marketingstrategie gehabt und jetzt wird das richtig finanziell wehtun, weil jetzt ohne handeln der Vermieter das Nebenkostenprivileg wegfällt. Ich bin ehrlich gesagt froh, dass das jetzt passieren wird.

Ich bin mittlerweile mit Pluto-TV und Youtube gut bedient.
Menü
[1.2.2] Belizard antwortet auf BjWei
21.01.2024 16:30
Und das ist doch etwas endlich mal was sehr Positives.

Nach oben buckeln und nach unten treten, immer noch die Lieblingsbeschäftigung vieler Deutscher mit miesem Charakter.
Menü
[2] LuckyLuke007 antwortet auf ServoAntonio
22.01.2024 10:33
Benutzer ServoAntonio schrieb:
Für mich zahlt das Amt. Deshalb denke ich, dass ich da Finanziell nicht im Nachteil stehe. Oder läuft das anders?

Nein, da müsstest du schon ein Brief vom Amt bekommen haben wo drin steht das es nicht mehr bezahlt wird ab Juli.
Also in meiner Stadt haben die Leute das bekommen.
Irgendwie ein Nachteil, aber warum sollte man es nicht aus eigener Tasche bezahlen.

Meiner Meinung nach war es ein Fehler das Nebenkosten Privileg zu verbieten.

Dadurch wird es 1 für alle teurer meiner Meinung nach.

Was passiert wenn du streamen tust und dort zb 12 Monate abgeschlossen hast und man gerne Sky noch haben möchte. Da muss man dann wow nutzen, also muss ich von App XY Wo derzeit ARD läuft zur App WOW wechseln und dort den Kanal etc auswählen.
Passt mir da was nicht muss ich es wiederum machen.

EPG ohne großes rum pressen auf der Fernbedienung funktioniert auch nicht.
Ich müsste dann auch wieder auf 2 Apps hin und her schalten. Einfaches hin und her Zappen ist nicht mehr.

Telekom bietet ja alles aus einer Hand an, die waren früher sehr gut, aber seit die Receiver weg sind und es eine Online Festplatte gibt mit zig beschränkungen macht es auch kein spaß mehr. Schuld sind aber die Sender. Die wollen kein Neustart, oder lange Aufnahmen in dem cloud Speicher.


Sorry bin etwas abgewichen.