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Zumal der Bildschirm ja nicht schwarz bleibt (oder wird) ...!


17.01.2024 11:55 - Gestartet von yes_mc
Leider weist der Autor (Alexander) auch hier und zum wiederholten Male NICHT darauf hin, daß ohne ein Handeln (irgendeiner Art) der Kabelfernsehkunde am 1. Juli ganz normal weiter einen bunten Bildschirm haben wird!!
Also nicht nur Panikmache seitens unseriöser Drü.cker, sondern auch noch völlig fehlende Aufklärung seitens angeblich seriöser Medien!!
Und auch am 1. August und auch am 1. September wird der Bildschirm nicht dunkel sein oder werden, wenn man rein "gar nichts tut". Darauf sollte mal ganz konkret hingewiesen werden und zwar an sehr prominenter Stelle!
Der Grund dafür ist leider auch einem Großteil der Bevölkerung nicht bekannt: weil Vodafone schlichtweg keinerlei Peilung hat, wie man mit dem "Schlamassel" umgeht ... Die international überall funktionierende Lösung wurde ja für Deutschland noch überhaupt nicht in Betracht gezogen (Scrambling) ... Weil bei Vodafone auch schlichtweg nur unfähige Typen rumsitzen ...
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[1] helloworld_de antwortet auf yes_mc
20.01.2024 10:34

einmal geändert am 20.01.2024 10:35
Benutzer yes_mc schrieb:
Leider weist der Autor (Alexander) auch hier und zum wiederholten Male NICHT darauf hin, daß ohne ein Handeln (irgendeiner Art) der Kabelfernsehkunde am 1. Juli ganz normal weiter einen bunten Bildschirm haben wird!!
Also nicht nur Panikmache seitens unseriöser Drü.cker, sondern auch noch völlig fehlende Aufklärung seitens angeblich seriöser Medien!!
Und auch am 1. August und auch am 1. September wird der Bildschirm nicht dunkel sein oder werden, wenn man rein "gar nichts tut". Darauf sollte mal ganz konkret hingewiesen werden und zwar an sehr prominenter Stelle!
Der Grund dafür ist leider auch einem Großteil der Bevölkerung nicht bekannt: weil Vodafone schlichtweg keinerlei Peilung hat, wie man mit dem "Schlamassel" umgeht ... Die international überall funktionierende Lösung wurde ja für Deutschland noch überhaupt nicht in Betracht gezogen (Scrambling) ... Weil bei Vodafone auch schlichtweg nur unfähige Typen rumsitzen ...

Wenn du gar nichts tust und weiter guckst, bist du zunächst erst mal Schwarzseher. Ein Aufruf zum Schwarzsehen durch den Autor wäre doch sehr fraglich. Und ob du bis auf alle Ewigkeit weiter so machen kannst und sie nicht doch irgendwann mal was tun, Filter einbauen etc. ist die Frage. Und warum das TV Signal nicht grundverschlüsselt wurde in diesem Zuge, da kannst du drauf wetten, dass das in der gesamten Planung diskutiert worden ist und es scheinbar Gründe gab. Mit verschlüsseln sollten sie sich sehr gut auskennen.. dazu kommt, dass es durchaus weiterhin Vermieter gibt, die ihren Mietern einen TV Anschluss bereitstellen, dann aber kostenlos und man kann nicht einfach pro Haus verschlüsseln und mal nicht.
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[2] chl antwortet auf yes_mc
20.01.2024 13:00
Benutzer yes_mc schrieb:
Leider weist der Autor (Alexander) auch hier und zum wiederholten Male NICHT darauf hin, daß ohne ein Handeln (irgendeiner Art) der Kabelfernsehkunde am 1. Juli ganz normal weiter einen bunten Bildschirm haben wird!!
Also nicht nur Panikmache seitens unseriöser Drü.cker, sondern auch noch völlig fehlende Aufklärung seitens angeblich seriöser Medien!!
Und auch am 1. August und auch am 1. September wird der Bildschirm nicht dunkel sein oder werden, wenn man rein "gar nichts tut".

Verstehe ich jetzt nicht ganz: Sobald ein Techniker in der Nähe ist oder gar einen Kunden im Haus neu anschalten muss, kann er doch im Keller die Nichtzahler abklemmen oder in den betroffenen Wohnungen einfach die Sperrdosen einbauen? Vielleicht bekommt er noch Hilfe vom Vermieter oder dem Hausmeister?
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[2.1] Belizard antwortet auf chl
20.01.2024 14:05
Benutzer chl schrieb:

Verstehe ich jetzt nicht ganz: Sobald ein Techniker in der Nähe ist oder gar einen Kunden im Haus neu anschalten muss, kann er doch im Keller die Nichtzahler abklemmen oder in den betroffenen Wohnungen einfach die Sperrdosen einbauen? Vielleicht bekommt er noch Hilfe vom Vermieter oder dem Hausmeister?

Einzelne Kunden im Keller abzuklemmen ist technisch nicht möglich (siehe Artikel). Das geht nur bei neueren Anlagen und dann nur für das ganze Haus.

Und was die Sperrdose in der Wohnung angeht, dies erfordert die Zustimmung des Mieters. Ohne diese kann auch ein Hausmeister/Vermieter die Wohnung nicht öffnen, das wäre Hausfriedensbruch und eine Straftat.

Die "Unverletzlichkeit der Wohnung" ist sogar ein Grundrecht:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Artikel_13_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
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[2.1.1] chl antwortet auf Belizard
21.01.2024 13:51

einmal geändert am 21.01.2024 13:55
Benutzer Belizard schrieb:

Einzelne Kunden im Keller abzuklemmen ist technisch nicht möglich (siehe Artikel). Das geht nur bei neueren Anlagen und dann nur für das ganze Haus.

Und was die Sperrdose in der Wohnung angeht, dies erfordert die Zustimmung des Mieters. Ohne diese kann auch ein Hausmeister/Vermieter die Wohnung nicht öffnen, das wäre Hausfriedensbruch und eine Straftat.

Die "Unverletzlichkeit der Wohnung" ist sogar ein Grundrecht:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Artikel_13_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

Das eine ist ein technischer Aspekt, das andere eine rechtliche Frage.

Zur Technik: Dass selbst bei einer neueren Anlage nur ein ganzes z.B. Mehrfamilien- oder Hochhaus komplett an- oder abgeschaltet werden kann, das ist mir neu. Da würde ich mich gerne in ein Dokument einlesen, das das so bestätigt, sofern nicht in den nächsten Monaten die Sachlage (mir) klarer wird.

Zur rechtlichen Frage: Der Gesetzgeber hat ja das Gesetz zum Thema "Nebenkostenprivileg" so beschlossen, d.h. ursächlich kommt die Umstellung ja nicht vom Kabelnetzbetreiber. Es besteht offensichtlich ein berechtigtes Interesse des TV-Betreibers, ggf. Sperrdosen am Anschluss in der Wohnung des Mieters anzubringen, die für das Fernsehen nicht bezahlen wollen. Also mit Ankündigung, Absprache und ggf. Androhung, das dann auch in letzter Konsequenz gerichtlich durchzusetzen, sollte sich ein gemeinsamer Termin finden lassen. In etwa vergleichbar mit dem Ablesen der Wasseruhr oder des Stromzählers. Angeblich gibt es dazu auch schon erste Gerichtsurteile von Amts- und Landgericht, die jedoch nicht öffentlich sind. Mit anderen Worten: Ein Richter könnte sehr wohl entscheiden, dass die Wohnungstüre (begründet) einmalig für den Techniker zu öffnen ist.
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[2.1.1.1] Belizard antwortet auf chl
21.01.2024 16:01
Benutzer chl schrieb:
Benutzer Belizard schrieb:

Zur Technik: Dass selbst bei einer neueren Anlage nur ein ganzes z.B. Mehrfamilien- oder Hochhaus komplett an- oder abgeschaltet werden kann, das ist mir neu.

Es steht so im Artikel, den du offensichtlich nicht gelesen oder nicht verstanden hast.

gerne in ein Dokument einlesen, das das so bestätigt,

Das solltest du tun. Laut einem aktuellen Statement von Vodafone gibt es derzeit keine Möglichkeit einzelne Kunden abzuschalten, aber man arbeitet dran *LOL*

https://m.winfuture.de/news/138872


Kabelnetzbetreiber. Es besteht offensichtlich ein berechtigtes Interesse des TV-Betreibers, ggf. Sperrdosen am Anschluss in der Wohnung des Mieters anzubringen, die für das Fernsehen nicht bezahlen wollen.

Ein "berechtigtes Interesse" setzt keine Grundrechte außer Kraft. Der entscheidende Punkt hier dürfte sein, dass es bei "Zwangskabelkunden" gar kein direktes Vertragsverhältnis gibt und daher sehe ich hier auch kein "berechtigtes Interesse", das werden auch die Gerichte vermutlich so sehen.

sollte finden lassen. In etwa vergleichbar mit dem Ablesen der Wasseruhr oder des Stromzählers.

Untauglicher Vergleich. Zum einen hat man mit Stromversorger und Wasseranbieter in der Regel einen direkten Vertrag und zum anderen befinden sich die Zähler meistens außerhalb der Wohnung und müssten meist vom Mieter selbst abgelesen werden. Das gilt zumindest für den Strom.

Beim Wasser fehlt mir die aktuelle Erfahrung, da mein Vermieter den Wasserverbrauch auf die m2 umlegt.

Angeblich gibt es dazu auch schon erste
Gerichtsurteile von Amts- und Landgericht, die jedoch nicht öffentlich sind.

Ganz "geheime Urteile" also, spannend, was es so alles geben soll ;-)



Mit anderen Worten: Ein Richter könnte sehr
wohl entscheiden, dass die Wohnungstüre (begründet) einmalig für den Techniker zu öffnen ist.

Das ist nicht auszuschließen, sehe ich hier aber nicht. Insbesondere wenn der Mieter nachweisen kann, dass er für eine alternative TV-Empfangstechnik monatlich bezahlt, zum Beispiel Streaming, dürfte das "berechtigte Interesse" nicht mehr vorhanden sein. Die Kabeldose selbst dürfte, ähnlich wie Steckdosen, Eigentum des Vermieters sein, die man letztlich mitmietet.
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[2.1.1.1.1] chl antwortet auf Belizard
22.01.2024 23:10
Der Artikel wurde schon gründlich gelesen. Nur weil es dort zu lesen ist, muss der Inhalt grundsätzlich ja nicht 100% korrekt sein. Der winfuture Link hilft da aber schon mal weiter, danke hierfür. Das würde dann aber bedeuten, dass ein neuer Mieter in einem z.B. 4-Parteien Haus bisher automatisch Kabelfernsehen bekommen konnte, sofern mindestens eine der drei anderen Parteien bisher Kabelfernsehen bezahlt und damit das gesamte Haus freigeschalten werden musste. Oder der neue Mieter bezahlt einfach einen Monat und kündigt dann.

Die Urteile lassen sich auf folgender Seite ganz unten finden:
https://www.teltarif.de/forum/s93286/ich-werde-...
Also AG Dillingen AZ 2C340/02, LG Augsburg AZ 7S3895/02 und AG Freising GZ 22C1312/04
Die meisten Urteile werden eben nicht veröffentlicht, auch das entscheidet das Gericht.

Als Mieter kann zumindest ich natürlich nicht nachweisen, dass ich für eine alternative TV-Empfangstechnik monatlich bezahle, da es ja auch nicht zutrifft.

Sollte die Kabeldose gar Eigentum des Vermieters sein, müsste ich ja diesen ev. in die Wohnung lassen, um den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (in diesem Falle eben die Nichtnutzung von TV) durch eine TV-Sperrplombe sicherzustellen. Dass ein Vermieter mal angekündigt in die Wohnung kommt, dürfte dem Mieter durchaus zumutbar sein.
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[2.1.1.1.1.1] Wechseler antwortet auf chl
25.01.2024 15:40
Benutzer chl schrieb:
Also AG Dillingen AZ 2C340/02, LG Augsburg AZ 7S3895/02 und AG Freising GZ 22C1312/04

Diese Sachen sind über 20 Jahre alt und auf die aktuelle Rechtslage nicht anwendbar.

Die meisten Urteile werden eben nicht veröffentlicht, auch das entscheidet das Gericht.

Gerichtsprozesse finden immer öffentlich statt, bis auf ganz spezifische Ausnahmefälle, in denen es um Opferschutz (z. B. von Minderjährigen) geht.

Die Urteile sind auf Anforderung für jeden (anonymisiert) nachlesbar. Ich habe selbst schon bei Gerichten (kostenpflichtig) Urteilsabschriften angefordert. Die Idee, dass es dort irgendwo Geheimwissen gibt, ist Unsinn.
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[2.1.1.1.2] helmut-wk antwortet auf Belizard
30.01.2024 15:12
Benutzer Belizard schrieb:
... zum anderen befinden sich die Zähler meistens außerhalb der Wohnung und müssten meist vom Mieter selbst abgelesen werden. Das gilt zumindest für den Strom.

Ist nicht immer so. Unser Stromzähler hängt neben der Eingangstür im Flur innen, _nicht_ im Treppenhaus draußen.
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[2.1.1.2] Wechseler antwortet auf chl
22.01.2024 08:36
Benutzer chl schrieb:
Es besteht offensichtlich ein berechtigtes Interesse des TV-Betreibers, ggf. Sperrdosen am Anschluss in der Wohnung des Mieters anzubringen, die für das Fernsehen nicht bezahlen wollen. Also mit Ankündigung, Absprache und ggf. Androhung, das dann auch in letzter Konsequenz gerichtlich durchzusetzen, sollte sich ein gemeinsamer Termin finden lassen. In etwa vergleichbar mit dem Ablesen der Wasseruhr oder des Stromzählers.

Unberechtigte Entnahme von Energie aus Versorgungsnetzen ist explizit illegal. Deshalb kann auch ein Ausbauen des Zählers (der im Eigentum des Netzbetreibers ist) erzwungen werden. Bei Kabelfernsehen wird ein allgemein zugängliches unverschlüsseltes Signal empfangen wie beim Antennenfernsehen ja auch. Dort gibt es ja auch keinen Anspruch darauf, dass jemand in die Wohnung kommt und eine Sperrdose am DVB-T2-Empfänger anbringt.
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[2.1.1.2.1] helloworld_de antwortet auf Wechseler
22.01.2024 17:25
Benutzer Wechseler schrieb:
Benutzer chl schrieb:
Es besteht offensichtlich ein berechtigtes Interesse des TV-Betreibers, ggf. Sperrdosen am Anschluss in der Wohnung des Mieters anzubringen, die für das Fernsehen nicht bezahlen wollen. Also mit Ankündigung, Absprache und ggf. Androhung, das dann auch in letzter Konsequenz gerichtlich durchzusetzen, sollte sich ein gemeinsamer Termin finden lassen. In etwa vergleichbar mit dem Ablesen der Wasseruhr oder des Stromzählers.

Unberechtigte Entnahme von Energie aus Versorgungsnetzen ist explizit illegal. Deshalb kann auch ein Ausbauen des Zählers (der im Eigentum des Netzbetreibers ist) erzwungen werden. Bei Kabelfernsehen wird ein allgemein zugängliches unverschlüsseltes Signal empfangen wie beim Antennenfernsehen ja auch. Dort gibt es ja auch keinen Anspruch darauf, dass jemand in die Wohnung kommt und eine Sperrdose am DVB-T2-Empfänger anbringt.

Das KabelTV Signal ist zwar unverschlüsselt, allerdings der Anschluss aus dem das raus kommt, muss trotzdem bezahlt werden. Es ist kein kostenloses Allgemeingut was man nun geschenkt bekommt.
Das ist als würdest du sagen: Wieso muss ich eine Bahnfahrkarte kaufen, wenn ich doch einfach so in die Bahn einsteigen kann und damit fahren
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[2.1.1.2.2] chl antwortet auf Wechseler
22.01.2024 22:44
Benutzer Wechseler schrieb:

Unberechtigte Entnahme von Energie aus Versorgungsnetzen ist explizit illegal. Deshalb kann auch ein Ausbauen des Zählers (der im Eigentum des Netzbetreibers ist) erzwungen werden. Bei Kabelfernsehen wird ein allgemein zugängliches unverschlüsseltes Signal empfangen wie beim Antennenfernsehen ja auch. Dort gibt es ja auch keinen Anspruch darauf, dass jemand in die Wohnung kommt und eine Sperrdose am DVB-T2-Empfänger anbringt.

Der DVB-T2 Empfänger ist nicht gemeint, der ist auch kostenfrei. Gemeint war DVB-C (diese 3-fach Dose für Kabel, Telefon usw.) und das kostet ja was.
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[2.1.1.2.2.1] Wechseler antwortet auf chl
23.01.2024 14:41
Benutzer chl schrieb:
Der DVB-T2 Empfänger ist nicht gemeint, der ist auch kostenfrei. Gemeint war DVB-C (diese 3-fach Dose für Kabel, Telefon usw.) und das kostet ja was.

Technisch ist es dasselbe: Rundfunk. Und der "kostet" immer etwas.
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[2.1.2] helloworld_de antwortet auf Belizard
22.01.2024 17:33
Benutzer Belizard schrieb:
Benutzer chl schrieb:

Verstehe ich jetzt nicht ganz: Sobald ein Techniker in der Nähe ist oder gar einen Kunden im Haus neu anschalten muss, kann er doch im Keller die Nichtzahler abklemmen oder in den betroffenen Wohnungen einfach die Sperrdosen einbauen? Vielleicht bekommt er noch Hilfe vom Vermieter oder dem Hausmeister?

Einzelne Kunden im Keller abzuklemmen ist technisch nicht möglich (siehe Artikel). Das geht nur bei neueren Anlagen und dann nur für das ganze Haus.

Und was die Sperrdose in der Wohnung angeht, dies erfordert die Zustimmung des Mieters. Ohne diese kann auch ein Hausmeister/Vermieter die Wohnung nicht öffnen, das wäre Hausfriedensbruch und eine Straftat.

Die "Unverletzlichkeit der Wohnung" ist sogar ein Grundrecht:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Artikel_13_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

Doch einzelne Kunden kann man in vielen neueren Gebäuden durchaus abklemmen ohne Zutritt zur Wohnung. Es kommt aber auf die Verkabelung jeweils an - in vielen Gebäuden ist vom Keller aus eine Sternverkabelung verlegt, das heißt ein Kabel pro Wohnung geht vom Keller nach oben. Das kannst du abklemmen. Oder im Treppenhaus sind kleinere Kästen wo man den Strang zur Wohnung abklemmen kann. In vielen Altbauten geht das aber tatsächlich nicht, da geht ein Kabel von Wohnung zu Wohnung. Da müsste man das komplette Haus abklemmen. Sowohl mein jetziges Wohnhaus aus den 90ern, als auch das davor aus den 70ern hatte eine Verkabelung die das An- und Abklemmen ohne notwendigen Zutritt zur Wohnung ermöglichte. -->Sie könnten es also tun wo es geht. Und in der Wohnung ist ja Käse das zu machen, die Dose gehört ja dir - also kannst du - was auch immer der da anschraubt auch wieder abmachen.
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[2.1.2.1] chl antwortet auf helloworld_de
22.01.2024 23:08
Benutzer helloworld_de schrieb:

Doch einzelne Kunden kann man in vielen neueren Gebäuden durchaus abklemmen ohne Zutritt zur Wohnung. Es kommt aber auf die Verkabelung jeweils an - in vielen Gebäuden ist vom Keller aus eine Sternverkabelung verlegt, das heißt ein Kabel pro Wohnung geht vom Keller nach oben. Das kannst du abklemmen. Oder im Treppenhaus sind kleinere Kästen wo man den Strang zur Wohnung abklemmen kann. In vielen Altbauten geht das aber tatsächlich nicht, da geht ein Kabel von Wohnung zu Wohnung. Da müsste man das komplette Haus abklemmen. Sowohl mein jetziges Wohnhaus aus den 90ern, als auch das davor aus den 70ern hatte eine Verkabelung die das An- und Abklemmen ohne notwendigen Zutritt zur Wohnung ermöglichte. -->Sie könnten es also tun wo es geht. Und in der Wohnung ist ja Käse das zu machen, die Dose gehört ja dir - also kannst du - was auch immer der da anschraubt auch wieder abmachen.

In meinem Treppenhaus sind sogar größere Kästen, die gehören aber zur Telekom, nicht zu Kabel Deutschland.
Als vor ein paar Jahren das Kabelnetz von Kabel Deutschland im Haus erneuert wurde, mussten die Techniker in jede Wohnung um neue Dosen einzubauen. Daran kann ich mich noch erinnern, vermutlich ging es aber primär um schnelleres Internet. Ein Nachbar in der Etage darüber hat jedoch die Techniker nicht in die Wohnung gelassen. Das hatte dem Reden der Mitbewohner zur Folge, dass diese Wohnung und die Wohnungen darüber von der Neuerung nicht profitieren konnten. Das klingt nun für mich danach, dass "ein Kabel von Wohnung zu Wohnung geht" und das dürfte die günstigere Lösung sein und vermutlich dann angwendet werden, wenn es sich um ein Hochhaus mit vielen Bewohnern handelt (das Haus selbst stammt aus den 80ern).