Benutzer chl schrieb:
Benutzer Belizard schrieb:
Zur Technik: Dass selbst bei einer neueren Anlage nur ein ganzes z.B. Mehrfamilien- oder Hochhaus komplett an- oder abgeschaltet werden kann, das ist mir neu.
Es steht so im Artikel, den du offensichtlich nicht gelesen oder nicht verstanden hast.
gerne in ein Dokument einlesen, das das so bestätigt,
Das solltest du tun. Laut einem aktuellen Statement von Vodafone gibt es derzeit keine Möglichkeit einzelne Kunden abzuschalten, aber man arbeitet dran *LOL*
https://m.winfuture.de/news/138872
Kabelnetzbetreiber. Es besteht offensichtlich ein berechtigtes Interesse des TV-Betreibers, ggf. Sperrdosen am Anschluss in der Wohnung des Mieters anzubringen, die für das Fernsehen nicht bezahlen wollen.
Ein "berechtigtes Interesse" setzt keine Grundrechte außer Kraft. Der entscheidende Punkt hier dürfte sein, dass es bei "Zwangskabelkunden" gar kein direktes Vertragsverhältnis gibt und daher sehe ich hier auch kein "berechtigtes Interesse", das werden auch die Gerichte vermutlich so sehen.
sollte finden lassen. In etwa vergleichbar mit dem Ablesen der Wasseruhr oder des Stromzählers.
Untauglicher Vergleich. Zum einen hat man mit Stromversorger und Wasseranbieter in der Regel einen direkten Vertrag und zum anderen befinden sich die Zähler meistens außerhalb der Wohnung und müssten meist vom Mieter selbst abgelesen werden. Das gilt zumindest für den Strom.
Beim Wasser fehlt mir die aktuelle Erfahrung, da mein Vermieter den Wasserverbrauch auf die m2 umlegt.
Angeblich gibt es dazu auch schon erste
Gerichtsurteile von Amts- und Landgericht, die jedoch nicht öffentlich sind.
Ganz "geheime Urteile" also, spannend, was es so alles geben soll ;-)
Mit anderen Worten: Ein Richter könnte sehr
wohl entscheiden, dass die Wohnungstüre (begründet) einmalig für den Techniker zu öffnen ist.
Das ist nicht auszuschließen, sehe ich hier aber nicht. Insbesondere wenn der Mieter nachweisen kann, dass er für eine alternative TV-Empfangstechnik monatlich bezahlt, zum Beispiel Streaming, dürfte das "berechtigte Interesse" nicht mehr vorhanden sein. Die Kabeldose selbst dürfte, ähnlich wie Steckdosen, Eigentum des Vermieters sein, die man letztlich mitmietet.