Thread
Menü

Widerspruch


02.02.2024 14:39 - Gestartet von wwadepohl
"es sei denn, man lehnt es für sich ab". So weit, so schlecht. Wohin darf ich denn meine Ablehnung zustellen lassen? Ggf. durch Gerichtsvollzieher um sicher zu sein.
Immer leist man das Gefasel vom Widerspruch. Nur nicht wer der Adressat dafür ist.
Menü
[1] Thimen antwortet auf wwadepohl
02.02.2024 15:21
Angeblich erhält der Patient vorab eine Information von der Krankenkasse und kann gegenüber der Krankenkasse den Widerspruch erklären. https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/eHealth/WiderspruchgegendieePA.html