Benutzer yes_mc schrieb:
Und: Leistungserschleichung muß gerichtsfest BEWIESEN werden (Straftatbestand und nicht Ordnungswidrigkeit), eine bloße Möglichkeit der Nutzung ist noch keine tatsächlich erfolgte Nutzung (denn NUR das ist strafbar).
Also zumindest kann der Betreiber ja nicht nachweisen, ob ich (bei noch nie vorhandener Sperrdose) nun ARD und ZDF ab Juli gesehen habe oder eben nicht.
Aber gemäß dem Artikel kann bei vorhandener Sternstruktur der Anschluss im Keller für jede einzelne Wohnung separat und einfach deaktiviert werden (zumindest habe ich es so verstanden).
Und etwaige ältere Gerichtsurteile, ob der Techniker zur Anbringung einer Plombe in die Wohnung gelassen werden muss, scheinen das tendenziell auch so zu bestätigen. Vermutlich gibt es auch einfachere Möglichkeiten einer Sperre wie ein besonders starkes Klebeband, eine Art Siegel.