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Wie komme ich denn jetzt an die Rechnungen?


27.02.2024 15:07 - Gestartet von Wechseler
Ohne Rechnung gibt es keine Zahlung, liebe Telekom!
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[1] franjotilsch antwortet auf Wechseler
28.02.2024 09:52
Benutzer Wechseler schrieb:
Ohne Rechnung gibt es keine Zahlung, liebe Telekom!
Die müssten doch in der App zu sehen sein, oder etwa nicht.
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[1.1] joe7 antwortet auf franjotilsch
28.02.2024 10:34
Aber daraum geht es doch gerade!

Es gibt auch Leute, die keine Apps nutzen können oder wollen, weil sie z.B. kein Smartphone haben und auch keins möchten (und auch kein Tablet).
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[1.1.1] machtdochnichts antwortet auf joe7
28.02.2024 11:22
Benutzer joe7 schrieb:

Es gibt auch Leute...kein Smartphone haben und auch keins möchten

Möglich ist es. Und alles was möglich ist, passiert auch. Ja.
Aber ich glaube es nicht wirklich, dass diese Leute dann die WEB-Version im Browser nutzen.
Sie lassen sich das Handy von einem Verwandten oder von einem Mitarbeiter im Handyladen einstellen und gut ist.
Und falls sie überhaupt kein Handy haben, brauchen sie auch kein Congstar.

Dazu kommen noch die, die einen Festnetzanschluß bei Congstar haben, denen es also nicht um Mobilfunk geht.
Auch hier glaube ich nicht, dass es Leute mit einer extremen Abneigung gegen Smartphones gibt, die dann aber einen Festnetzanschluß bei Congstar haben.
Diese Leute sind bei der Telekom! Direkt!
Darauf gehe ich jede Wette ein!

Ausnahmen gibt es immer.
Aber die sind nicht relevant.
Ich gehe jede Wette ein, daß diese Leute ein Smartphone haben! Vielleicht sogar mehrere.
Der Grund ist ein anderer.
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[1.1.1.1] Tom_123 antwortet auf machtdochnichts
28.02.2024 11:57

einmal geändert am 28.02.2024 11:58
Mir geht dieser App Zwang auch gegen den Strich. Für jeden Mist braucht man eine App, welche in der Regel mind. 50 MByte Speicher frisst, obwohl ich die App vllt. quartalsweise einmal zur Rechnungsprüfung oder Buchen eines Datenpakets für's Ausland benötige. Da ist der Aufruf der Kundenportalswebseite deutlich datensparsamer ;)
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[1.1.1.1.1] machtdochnichts antwortet auf Tom_123
28.02.2024 12:46
Benutzer Tom_123 schrieb:
Mir geht dieser App Zwang auch gegen den Strich.

Mir auch.
Aber das ist doch überhaupt nicht das Thema meines Beitrages.

Ich schreibe darüber, dass es so gut wie keinen Mobilfunk-/Festnetzkunden (mehr) gibt, der kein Smartphone hat.

Ausnahmen bestätigen die Regel und sind irrelevant. So wie das bei seltenen Ausnahmen eben ist.

Die Ausrede, man hätte kein Smartphone, ist eben meist genau das: eine Ausrede.
Vielleicht wurde diese sogar am Smartphone getippt. ;-))

Der eigentliche Grund ist ein anderer.
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[1.1.1.2] joe7 antwortet auf machtdochnichts
28.02.2024 12:13

2x geändert, zuletzt am 28.02.2024 12:21
Benutzer machtdochnichts schrieb:
Aber ich glaube es nicht wirklich, dass diese Leute dann die WEB-Version im Browser nutzen.
...
Ausnahmen gibt es immer.
Aber die sind nicht relevant.

Ich bin eine dieser nicht relevanten Ausnahmen!
Ich habe kein Smartphone - bewusst!

Aber selbst, wenn ich eins hätte, wollte ich mir nicht für jeden Pups eine App installieren müssen.

Denn genau dafür wurde ja mal der Internetbrowser erfunden. Ein Browser, um alle Websites aufrufen zu können.
Es ist so bequem ...

Heute soll man sich für jeden Pups eine App installieren. Jeder, wirklich jeder will einem seine App aufdrängen.

Klar, aus Betreibersicht macht das Sinn, weil man dann eben die volle Kontrolle z.B. über Inhalte und die Art der Darstellung hat. Z.B. lässt sich dann mehr und besser Werbung platzieren.
Man hat das Nutzerverhalten besser im Blick (und versucht das irgendwie zu Geld zu machen) und kann nebenbei vielleicht auch noch andere Nutzeraten aus dem Smartphone abfischen (denn wer schaut sich schon so genau die Nutzungsbedingungen an, die man bei der Installation abnicken muss. Aber es hilft ja auch nichts, man muss sie ja eh akzeptieren!).
Und wer extra eine App für etwas öffnet, verweilt vermutlich auch länger. Während der Internetbrwoser natürlich viel flüchtiger ist.
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[1.1.1.2.1] machtdochnichts antwortet auf joe7
28.02.2024 12:39
Benutzer joe7 schrieb:

Ich bin eine dieser nicht relevanten Ausnahmen!

Die gibt es immer.
Es gibt auch Klimakleber, die mit dem Flugzeug nach Bali fliegen....

Aber selbst, wenn ich eins hätte, wollte ich mir nicht für jeden Pups eine App installieren müssen.

Genau das meine ich mit: Der Grund ist ein anderer!

Du willst die App nicht.
Ob du nun ein Smartphone hast oder nicht, ist völlig egal. Das Thema:

Smartphone ja/nein

ist nur eine Ausrede.
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[1.1.1.2.1.1] joe7 antwortet auf machtdochnichts
28.02.2024 13:19
Benutzer machtdochnichts schrieb:
Benutzer joe7 schrieb:
>
Ich bin eine dieser nicht relevanten Ausnahmen!
>
Die gibt es immer. Es gibt auch Klimakleber, die mit dem Flugzeug nach Bali fliegen....

Wer ein Smartphone hat, kann auch rechtsradikal sein. Du hast doch ein Smartphone oder?

Merkst was? ;)

Da wird eine Assoziation hergestellt, die völliger Unsinn ist. Es wird eine Gemeinsamkeit suggeriert (Smartphone -> rechtsradikal), die diskreditierend wirkt.
Der nach Bali fliegende Klimakleber ist ein Id.ot (man darf das Wort hier nicht schreiben!). Und er ist eine Ausnahme, genau wie ich, der kein Smartphone hat -> also bin ich auch ein Id.ot!
Bitte solche versteckten Verleumdungen unterlassen.


Aber selbst, wenn ich eins hätte, wollte ich mir nicht für jeden Pups eine App installieren müssen.
>
Genau das meine ich mit: Der Grund ist ein anderer!
>
Du willst die App nicht. Ob du nun ein Smartphone hast oder nicht, ist völlig egal. Das Thema:
>
Smartphone ja/nein
>
ist nur eine Ausrede.

Das halte ich jetzt auch für gewagt. Denn Fakt ist nun mal, dass ich kein Smartphone habe. Das ist der Grund.
Dass ich das System "Für jeden Pups eine App" auch nicht gut finde, ist hier nur sekundärer Natur. Dass ich mir die App sowieso nicht installieren wollte, ist nur eine theoretische Gedankenspielerei, da ich wie gesagt, gar kein Smartphone habe. Die Frage stellt sich also nicht wirklich.
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[1.1.1.2.1.1.1] machtdochnichts antwortet auf joe7
28.02.2024 13:38

2x geändert, zuletzt am 28.02.2024 14:01
Benutzer joe7 schrieb:

Wer ein Smartphone hat, kann auch rechtsradikal sein. Du hast doch ein Smartphone oder?

Ja. Wie fast alle anderen Menschen auch. Weltweit!
Ich habe sogar 3.
Ein altes davon nutze ich noch als Mediaplayer.
Und?

Merkst was? ;)

Was merkst du denn?




Da wird eine Assoziation hergestellt, die völliger Unsinn ist.

Das musst du Congstar sagen.
Ich stelle die Assoziation nicht her. Aber ich halte sie auf Seiten Congstars für möglich.


Es wird eine Gemeinsamkeit suggeriert (Smartphone -> rechtsradikal), die diskreditierend wirkt.

Von Congstar? Von dir auch?
Das prangere ich an!

Eben darum schrieb ich meinen anderen Beitrag!
Es könnte vielleicht die Möglichkeit bestehen, dass Congstar für den Klassenkampf einen Filter benutzt, der jetzt wirksam wird.

Allerdings kommt der Gedanke: Smartphone -> rechtsradikal
eigentlich nur von dir. Bisher sperrt selbst Congstar nur den Browser, nicht das Smartphone. Der Browser ist böse!




also bin ich auch ein Id.ot!

Wenn du dich selber als ein solcher fühlst....
Ich rede dir da weder für noch gegen. Ich kenne dich überhaupt nicht und kann das nicht beurteilen.

Bitte solche versteckten Verleumdungen unterlassen.

Welche Verleumdungen denn jetzt? Ich habe nichts versteckt.
Ich würde sagen, du solltest jetzt erst einmal eine Weile atmen.
Und ein...... Alles ist gut!
Und aus .... Niemand will dir etwas Böses
Und ein ..... Du bist ganz entspannt.
Und aus ....


Die Frage stellt sich also nicht wirklich.

Na bitte, alles ist gut.

Hier im Thread ging es mir nur darum, dass fast alle Menschen heutzutage ein Smartphone haben.
Die wenigen, die keines haben, brauchen in der Regel auch keins und haben auch überhaupt kein Mobiltelefon und oft genug auch kein Internet. Die betrifft das alles gar nicht.
Die, die her aber schreiben, haben zu 99% ein Smartphone. Da gehe ich jede Wette ein.
Ausnahmen bestätigen die Regel und sind irrelevant.
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[1.1.1.2.1.1.1.1] joe7 antwortet auf machtdochnichts
28.02.2024 14:54
Benutzer machtdochnichts schrieb:
Die wenigen, die keines haben, brauchen in der Regel auch keins und haben auch überhaupt kein Mobiltelefon und oft genug auch kein Internet. Die betrifft das alles gar nicht. Die, die her aber schreiben, haben zu 99% ein Smartphone. Da gehe ich jede Wette ein.
Ausnahmen bestätigen die Regel und sind irrelevant.

Dann muss ich wohl das eine Prozent sein!
Wobei ich auch da, zumindest nach deiner Definition nicht reinpasse.
Denn ich habe ein Mobiltelefon, nur eben bewusst kein Smartphone.
Und ich habe auch Internet und nutze dies auch ausgiebig.
Ich würde mich auch als durchaus technik- und computer affin bezeichnen.

Ich weiß nicht, ob man das so verallgemeinern kann (auf mich passt es wie erläutert nicht), dass Menschen, die kein Smartphone haben, technisch quasi hinterm Mond leben müssen.
Im Gegenteil: Ich habe schon Leute getroffen, die technisch sehr gut informiert waren, ein Bekannter arbeitet(e) sogar bei einem Mobilfunkunternehmen, und nutzt genau aus diesem Hintergrundwissen heraus kein Smartphone.

Aber z.B. meine Nachbarin, die schon über 80 ist, hat kein Internet, aber ein Smartphone.

Ich glaube, hier wird von vielen zu schwarz-weiß gedacht.
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[1.1.2] franjotilsch antwortet auf joe7
28.02.2024 14:16
Benutzer joe7 schrieb:
Aber daraum geht es doch gerade! Es gibt auch Leute, die keine Apps nutzen können oder wollen, weil sie z.B. kein Smartphone haben und auch keins möchten (und auch kein Tablet).
Das ist dann persönliches Pech. Steht irgendwo in deinem Vertrag, das dir zugesichert wird das du dauerhaft über einen Webbrowser Zugangang zu deinen Rechnungen bekommst? Mal verliert man, mal gewinnen die anderen. So spielt das Leben. Man muss halt immer mit Veränderungen im Leben rechnen. Wenn man das nicht möchte muss man Konsequenzen ziehen.
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[1.1.2.1] Wechseler antwortet auf franjotilsch
28.02.2024 15:35
Benutzer franjotilsch schrieb:
Das ist dann persönliches Pech. Steht irgendwo in deinem Vertrag, das dir zugesichert wird das du dauerhaft über einen Webbrowser Zugangang zu deinen Rechnungen bekommst?

Das steht in § 313 BGB.
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[1.1.2.1.1] franjotilsch antwortet auf Wechseler
28.02.2024 17:00
Benutzer Wechseler schrieb:
Das steht in § 313 BGB.
§ 313 Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

Da müsste erst einmal gerichtlich geklärt werden, was nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert bedeutet. Was für dich schwerwiegend ist, können RichterInnen ganz anders sehen. Dann viel Glück beim klagen.
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[1.1.2.1.1.1] joe7 antwortet auf franjotilsch
28.02.2024 23:23
Benutzer franjotilsch schrieb:
Da müsste erst einmal gerichtlich geklärt werden, was nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert bedeutet. Was für dich schwerwiegend ist, können RichterInnen ganz anders sehen. Dann viel Glück beim klagen.
Nein, Congstar scheint sich auf so eine Art Streit wohl nicht einlassen zu wollen, denn auf meine Support-Anfrage, was es mit dem fehlenden Login auf sich hat, antworteten sie mir nun wie folgt:

"...
wir werden uns zukünftig stärker auf die congstar App fokussieren und möchten deshalb unsere Kundinnen und Kunden schon jetzt verstärkt auf die congstar App führen und dazu einladen, diese zu nutzen. Zukünftig wird es alle Neuerungen immer in der App geben. Vor diesen Hintergrund ist der direkte Zugang zum meincongstar nur über die congstar App möglich.

Deine Rechnungen kannst du weiterhin im Browser am Desktop-Rechner einsehen, indem du auf den Button in der Rechnungsbenachr­ichtigungs-E-Mail klickst. Alternativ gelangst du über folgenden Link zu deinen Rechnungen: www.congstar.de/rechnung
..."

Finde die Formulierungen im ersten Abschnitt (besonders ab dem Satz mit den "Neuerungen" irgendwie etwas verschwurbelt.
Was für Neuerungen? (Ist Werbung damit gemeint? Na dann Gott sei Dank, dass ich davon verschont bleibe! Oder sind Neuerungen in Bezug auf die Funktionen und Bedienung der App gemeint? So oder so würde das ja den herkömmlichen Web-Login nicht tangieren.)
Warum ist "vor diesem Hintergrund der direkte Zugang zum meincongstar nur über die congstar App möglich"?

Ich glaube, das soll man nicht wirklich verstehen!

Na ja, jedenfalls kommt man über den in dem Schreiben genannten Link ebenfalls zum herkömmlichen Login und der funktioniert (zumindest momentan) auch noch ganz normal.

Also mal schauen, wie's weitergeht ...

Sollte sich irgendwann mal z.B. meine Bankverbindung ändern, die Email-Adresse oder ähnliches und ich könnte das mangels Login-Möglichkeit nicht mehr selbst ändern, kann ich immer noch (vermutlich) das Kontaktformular nutzen oder die Hotline oder notfalls postalisch kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Die Rufnummernmitnahme darf ja nichts mehr kosten, wenn ich richtig informiert bin.
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[1.1.2.1.1.1.1] franjotilsch antwortet auf joe7
29.02.2024 08:07
Benutzer joe7 schrieb:
Deine Rechnungen kannst du weiterhin im Browser am Desktop-Rechner einsehen, indem du auf den Button in der Rechnungsbenachr­ichtigungs-E-Mail klickst. Alternativ gelangst du über folgenden Link zu deinen Rechnungen:
www.congstar.de/rechnung
Dann ist ja das wichtigste geklärt.
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[2] nurmalso antwortet auf Wechseler
28.02.2024 13:34
Ab wann soll das überhaupt so sein? ich kann mich problemlos im Browser anmelden. Und da gibt's auch "Meine Rechnungen".
Bei Prepaid steht da eh nichts drin.