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Must-carry-Regel abgeschafft?


05.03.2024 18:00 - Gestartet von Klaus_W
Interessanter Artikel, aber gibt es für den Sender nicht die "Must-carry-Regel"? Wäre super, wenn der Verfasser des Artikels das mal recherchieren könnte.

Mein letzter Stand ist, die Must-carry-Regel gilt für alle digitalen Hörfunk- und Fernsehprogramme von ARD und ZDF einschließlich ARTE und Deutschlandradio.
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[1] flatburger antwortet auf Klaus_W
06.03.2024 08:17
Benutzer Klaus_W schrieb:
Mein letzter Stand ist, die Must-carry-Regel gilt für alle digitalen Hörfunk- und Fernsehprogramme von ARD und ZDF einschließlich ARTE und Deutschlandradio.

Ich spekuliere jetzt einfach einmal:

Die must-carry-Regelung kommt aus einer Zeit als es noch kein Satellitenfernsehen, DVB-T2 oder Internet gab.
Da war es wichtig, daß die ÖR im Kabel übertragen werden mussten. Es gab, außer den begrenzten Möglichkeiten der analogen terrestrischen Sendern, keine weitere Möglichkeit der Programmverteilung.

Mittlerweile gibt es vielfältige Verbreitungsmöglichkeiten und der Kanalmangel im Kabel besteht nicht mehr.
Auf die ÖR wird massiver politischer Druck, was das Sparen und die Erhöhung des Rundfunkbeitrags anbelangt, ausgeübt. Bei den Kabelanbietern die Einspeisekosten zu sparen macht daher Sinn. Man kann gespannt sein wie es weiter geht.
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[1.1] Klaus_W antwortet auf flatburger
06.03.2024 08:55
Benutzer flatburger schrieb:
Ich spekuliere jetzt einfach einmal:

Die must-carry-Regelung kommt aus einer Zeit als es noch kein Satellitenfernsehen, DVB-T2 oder Internet gab. Da war es wichtig, daß die ÖR im Kabel übertragen werden mussten. Es gab, außer den begrenzten Möglichkeiten der analogen terrestrischen Sendern, keine weitere Möglichkeit der Programmverteilung.


Soweit ich weiß, mußte KabelDeutschland/Vodafone 2013 die Grundverschlüsselung aufheben um Rundfunk diskriminierungsfrei für alle anbieten zu können. Die Privaten sahen sich benachteiligt. Was das bedeutet, habe ich sowieso nicht verstanden, denn für den Kabelanschluß mußte man ja bezahlen. Ob damit die Schwarzseher gemeint waren, ich weiß es bis heute nicht.

Jedenfalls gibt es weiterhin die Must-Carry-Regeln in den Rundfunkstaatsverträgen. Weshalb Deutschlandradio sich zurückzieht, obgleich es diese Verpflichtung weiterhin gibt, verstehe ich nicht. Sollte es diese Must-Carry-Regel nämlich nicht mehr geben spricht nichts dagegen, die Verschlüsselung wieder einzuführen und damit könnte der Empfang gezielt gesteuert werden. Somit wären die Sachen vom Tisch, daß es Schwarzseher gibt oder man Zwangs-TV-Kabelgebühren für alle erhebt, weil man ja technisch es nicht unterbinden kann, wer TV sieht und wer nicht, hieß es von den NE4-Betreibern. Es wurde hier schon reichlich zum Thema diskutiert.

Neue TV-Gebühr: Nebenkostenprivileg durch die Hintertür?

https://www.teltarif.de/tv-kabel-durchle...

Hier noch mehr zum Thema Einspeisegebühr:
https://www.heise.de/news/Kabelnetze-Streit-ueber-Einspeisegebuehren-ebbt-ab-4708654.html
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[1.1.1] flatburger antwortet auf Klaus_W
06.03.2024 12:58
Benutzer Klaus_W schrieb:
Jedenfalls gibt es weiterhin die Must-Carry-Regeln in den Rundfunkstaatsverträgen. Weshalb Deutschlandradio sich zurückzieht, obgleich es diese Verpflichtung weiterhin gibt, verstehe ich nicht.

Vielleicht soll gegen die veraltete Einspeisegebühr geklagt werden um die teueren Einspeisegebühren zu sparen. Den Zuhörern steht heute ja DAB+, IP oder eine Handy-Radio-App zu Verfügung.
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[2] tischstapler antwortet auf Klaus_W
06.03.2024 09:35
Benutzer Klaus_W schrieb:
Interessanter Artikel, aber gibt es für den Sender nicht die "Must-carry-Regel"? Wäre super, wenn der Verfasser des Artikels das mal recherchieren könnte.

Mein letzter Stand ist, die Must-carry-Regel gilt für alle digitalen Hörfunk- und Fernsehprogramme von ARD und ZDF einschließlich ARTE und Deutschlandradio.

Hier geht es um Kostensenkung beim Deutschlandradio und nicht darum, dass sie verbreitet werden müssen. Jede Verbreitung kostet Geld und wenn das nicht in Relation zum Nutzen steht, stellen sie es ein.
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[2.1] Klaus_W antwortet auf tischstapler
06.03.2024 13:13
Benutzer tischstapler schrieb:

Hier geht es um Kostensenkung beim Deutschlandradio und nicht darum, dass sie verbreitet werden müssen. Jede Verbreitung kostet Geld und wenn das nicht in Relation zum Nutzen steht, stellen sie es ein.

In der Sache ist mir das auch egal, aber letztendlich sollte man darauf vertrauen, daß der Staat sich auch an Gesetze und Verordnungen hält. Geld sparen ist kein Argument um gegen Gesetze zu verstoßen. Wenn der Staat meint sich nicht an Gesetze halten zu müssen, fragen sich die Bürger irgendwann mal, weshalb sie es dann machen sollen. Die Lösung ist, das Gesetz muß erst geändert werden.
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[2.1.1] tischstapler antwortet auf Klaus_W
06.03.2024 13:20

2x geändert, zuletzt am 06.03.2024 13:22
Benutzer Klaus_W schrieb:

In der Sache ist mir das auch egal, aber letztendlich sollte man darauf vertrauen, daß der Staat sich auch an Gesetze und Verordnungen hält. Geld sparen ist kein Argument um gegen Gesetze zu verstoßen. Wenn der Staat meint sich nicht an Gesetze halten zu müssen, fragen sich die Bürger irgendwann mal, weshalb sie es dann machen sollen. Die Lösung ist, das Gesetz muß erst geändert werden.

"must carry" war und ist eine Verpflichtung für die Kabelbetreiber und nicht die Sender. Da hast Du was falsch verstanden. Insofern kann der Staat gar nicht dagegen verstoßen. Von der Tatsache einmal abgesehen, dass die Sender unabhängig vom Staat sind.

Edit: Jetzt machen die Sender mal das, was in den Foren immer gefordert wird (Gebühren sparen, da wo es Sinn macht) und dann ist das auch wieder nicht recht.
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[3] Kuch antwortet auf Klaus_W
07.03.2024 12:50
Hallo,

bitte beachten: Nicht Vodafone hat die Deutschlandradio-Radioprogramme aus dem TV-Kabel geworfen, sondern diese haben sich von sich aus zum Rückzug aus dem TV-Kabel entschieden (aus Kostengründen und weil man das TV-Kabel nicht mehr für relevant hält!). Daran ist also nicht Vodafone schuld, sondern die Finanzlage/Prioritätensetzung des Senders.

Die Must-Carry-Regel gibt es für Vodafone übrigens weiterhin, sie ist in § 52b des Rundfunkstaatsvertrags geregelt. Interessant ist hier der Punkt 3.1:

"Der Plattformanbieter ist von den Anforderungen nach Absatz 1 und 2 befreit, soweit
1.
der Anbieter der zuständigen Landesmedienanstalt nachweist, dass er selbst oder ein Dritter den Empfang der entsprechenden Angebote auf einem gleichartigen Übertragungsweg und demselben Endgerät unmittelbar und ohne zusätzlichen Aufwand ermöglicht."

Vodafone könnte also argumentieren, dass ein Programm nicht über Kabel/DVB-C gesendet werden muss, wenn es über GigaTV/IPTV gesendet wird, weil das sicher als "gleichartiger Übertragungsweg" angesehen wird. Auf die Übertragung über eine bestimmte Technik hat man also keinen Anspruch (was man ja auch beim sehr stark eingeschränkten Angebot auf DVB-T2 sieht oder bei der Abschaffung von Kurzwelle/Mittelwelle).

Alexander Kuch