Benutzer flatburger schrieb:
Ich spekuliere jetzt einfach einmal:
Die must-carry-Regelung kommt aus einer Zeit als es noch kein Satellitenfernsehen, DVB-T2 oder Internet gab. Da war es wichtig, daß die ÖR im Kabel übertragen werden mussten. Es gab, außer den begrenzten Möglichkeiten der analogen terrestrischen Sendern, keine weitere Möglichkeit der Programmverteilung.
Soweit ich weiß, mußte KabelDeutschland/Vodafone 2013 die Grundverschlüsselung aufheben um Rundfunk diskriminierungsfrei für alle anbieten zu können. Die Privaten sahen sich benachteiligt. Was das bedeutet, habe ich sowieso nicht verstanden, denn für den Kabelanschluß mußte man ja bezahlen. Ob damit die Schwarzseher gemeint waren, ich weiß es bis heute nicht.
Jedenfalls gibt es weiterhin die Must-Carry-Regeln in den Rundfunkstaatsverträgen. Weshalb Deutschlandradio sich zurückzieht, obgleich es diese Verpflichtung weiterhin gibt, verstehe ich nicht. Sollte es diese Must-Carry-Regel nämlich nicht mehr geben spricht nichts dagegen, die Verschlüsselung wieder einzuführen und damit könnte der Empfang gezielt gesteuert werden. Somit wären die Sachen vom Tisch, daß es Schwarzseher gibt oder man Zwangs-TV-Kabelgebühren für alle erhebt, weil man ja technisch es nicht unterbinden kann, wer TV sieht und wer nicht, hieß es von den NE4-Betreibern. Es wurde hier schon reichlich zum Thema diskutiert.
Neue TV-Gebühr: Nebenkostenprivileg durch die Hintertür?
https://www.teltarif.de/tv-kabel-durchle...Hier noch mehr zum Thema Einspeisegebühr:
https://www.heise.de/
news/Kabelnetze-Streit-ueber-Einspeisegebuehren-ebbt-ab-4708654.html