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Kann man Smartmeter ablehnen?


19.03.2024 11:46 - Gestartet von Klaus155
einmal geändert am 19.03.2024 11:48
Hallo,
wir besitzen ein Mehrfamilienhaus welches ausschließlich durch die Eigentümer bewohnt wird (keine Mieter).
Wir erhielten kürzlich vom Energieversorger mehrere Schreiben indem der Austausch der bisherigen digitalen Zähler (wurden ca. vor 2 Jahren montiert) gegen sog. Smartmeter ("intelligentes Meßsystem") für April 2024 angekündigt wird. Alle Haushalte haben einen jährlichen kWh-Verbrauch unter 6000 kWh, es sind weder Wallboxen noch Solarmodule im Einsatz.
Unsere mehrmaligen schriftlichen Ablehnungen der Smartmeter gegenüber dem Energieversorger bzw. der Abrechnungsgesellschaft wurden nicht beantwortet.
Frage: Können wir die Smartmeter ablehnen oder kann man uns vergewaltigen diese einbauen zu lassen? Kann ich die Monteure notfalls meines Hauses verweisen?
Über eine Rückinfo würden wir uns sehr freuen. Danke
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[1] nurmalso antwortet auf Klaus155
19.03.2024 14:32
Angekündigt hatte man es bei uns auch. Und auch eingebaut. Dann hat man festgestellt, dass es nicht funktioniert, mangels Verbindung (im Keller).
Am Ende haben wir einen neuen Zähler, der nicht smart ist.
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[2] 56hde4mm antwortet auf Klaus155
19.03.2024 15:09
Benutzer Klaus155 schrieb:
Frage: Können wir die Smartmeter ablehnen oder kann man uns vergewaltigen diese einbauen zu lassen? Kann ich die Monteure notfalls meines Hauses verweisen?

Smartmeter sind Pflicht ab einem Durchschnittsverbrauch (letzte drei Jahre) von über 6.000 kWh. Darunter sind sie optional.

Sogenannte intelligente Messsysteme (digitale Zähler) sind langfristig Pflicht auch bei Verbräuchen unter 6.000 kWh. Kurzfristig sind sie es nicht. ABER: Der Messstellenbetreiber kann selbst entscheiden, ob er einen digitalen Zähler einbauen will.

Du KANNST den Messstellenbetreiber frei wählen - theoretisch. Praktisch hast du keine wirkliche Wahl. Weil kaum freie Messstellenbetreiber bieten ihre Dienste Endkunden an. Die staatlich bestimmten Höchstpreise sind schlicht nicht kostendeckend.

Also kurz: Praktisch kannst du dich nicht wirksam gegen den Einbau wehren. Leider.
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[2.1] Thimen antwortet auf 56hde4mm
19.03.2024 15:31
Ich empfehle nach der Ankündigung des Zählertauschs schriftlich Widerspruch beim Messtellenbetreiber einzulegen.
Beispiel: https://stop-smartmeter.de/muster-widerspruchsschreiben-gegen-elektronische-stromzaehler/