Benutzer websgeisti schrieb:
Außerhalb von Kundenportal werden Kündigungen innerhalb weniger Minuten bestätigt/wirksam.
Sie sind auch im "Kundenportal" wirksam, das hat ein Gericht gerade wenig überraschend geurteilt. Denn die "Kündigung" ist juristisch eine einseitige Willenserklärung, die mit Zugang wirksam wird. Eine Bestätigung oder Zustimmung des Vertragspartners ist gerade nicht erforderlich.
Das Schöne ist, dass einem auch die tricksenden Unternehmen den Zugang immer schön bestätigen, zum Beispiel so:
Damit Ihre Kündigung wirksam wird, müssen sie noch ein Formular xyz ausfüllen und per Fax oder Post zusenden."
Rechtswirksam war die Kündigung bereits vorher, aber mit dieser "Bestätigung" kann man den Zugang auch prima beweisen.