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telefonische bestätigung bei vertragskündigung


01.04.2024 19:39 - Gestartet von kane153
wurde schon durch ein früheres gerichtsurteil verboten. interessiert aber so manchen anbieter nicht. z b freenet. habe ich selbst vor ein paar tagen erlebt. aber wer fängt wegen 20 euros einen prozess an?
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[1] rrautenb antwortet auf kane153
04.04.2024 12:40
Benutzer kane153 schrieb:
wurde schon durch ein früheres gerichtsurteil verboten. interessiert aber so manchen anbieter nicht. z b freenet. habe ich selbst vor ein paar tagen erlebt. aber wer fängt wegen 20 euros einen prozess an?

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, so habe ich das einmal gelernt und daran hat sich nichts geändert.

Bei mir ist es ebenfalls Blau und Handyvertrag, die das nicht begreifen wollen.

Entsteht mir hierdurch zusätzlicher Aufwand, stelle ich das mit 100€ pro 1/2 Stunde in Rechnung, dann wird die Missachtung des Willens und des Gerichts vielleicht enden.
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[1.1] helmut-wk antwortet auf rrautenb
05.04.2024 17:18
Benutzer rrautenb schrieb:
Entsteht mir hierdurch zusätzlicher Aufwand, stelle ich das mit 100€ pro 1/2 Stunde in Rechnung, dann wird die Missachtung des Willens und des Gerichts vielleicht enden.

Den Prozess um diese Rechnung wirst du verlieren, außer du hast für den Stundensatz von 200 € eine gute Begründung.