Benutzer Klaus_W schrieb:
wie es eigentlich ist, wenn die WEG mehrheitlich beschließt Kabelfernsehen abzuschließen.
Die Gesetzesänderung bezieht sich ja nur auf die Nebenkosten, die der Mieter zu zahlen hat, deshalb kann nach meinem Verständnis eine WEG mit z.B. überwiegend Eigennutzern durchaus weiterhin einen Sammelvertrag haben, ein vermietender Eigentümer darf den Posten aber dann nicht mehr an seinen Mieter weiterreichen.
Kann ich mich als Eigentümer dagegen wehren
Grundsätzlich wahrscheinlich nicht, die Frage ist, ob ggf. einzelne Eigentümer aus dem Sammelvertrag aussteigen und ihre Wohnungen abklemmen oder die Dosen sperren lassen können.
und was ist im umgekehrten Fall?
Da bleibt dann wohl nur ein Einzelvertrag.