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Hurra endlich kann man seinen TV-Anschluß frei wählen


10.04.2024 18:01 - Gestartet von flatburger
so wie es z.B. beim Strom auch der Fall ist.
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[1] Klaus_W antwortet auf flatburger
10.04.2024 20:21
Benutzer flatburger schrieb:
so wie es z.B. beim Strom auch der Fall ist.

Das wäre toll, ist es aber nicht. Ich kann den Anbieter nicht frei wählen, wäre technisch bei TV über das Kabel auch nicht möglich und wenn kein Gestattungsvertrag geschlossen wird, kommt nichts mehr über das Kabel. Teltarif hat schon darüber berichtet. Auch verlangen sogenannte NE4-Betreiber Durchleitungsbeühren. Vielleicht kommt der Vermieter auch bald auf die Idee, seine Inhouse-Stromleitungen zu verpachten, dann kann man dafür auch Durchleitungsgebühren bezahlen.

Leider wurde von Teltarif vergessen Haus und Grund zu fragen wie es eigentlich ist, wenn die WEG mehrheitlich beschließt Kabelfernsehen abzuschließen. Kann ich mich als Eigentümer dagegen wehren und was ist im umgekehrten Fall?
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[1.1] flatburger antwortet auf Klaus_W
11.04.2024 05:45

2x geändert, zuletzt am 11.04.2024 06:24
Benutzer Klaus_W schrieb:

Das wäre toll, ist es aber nicht. Ich kann den Anbieter nicht frei wählen.
Wie wäre es denn mit einem fire-TV-Stick mittels DSL-Anschluß?
Also nicht jammern sondern machen, es gibt genug Möglichkeiten.

Leider wurde von Teltarif vergessen Haus und Grund zu fragen wie es eigentlich > ist, wenn die WEG mehrheitlich beschließt Kabelfernsehen abzuschließen.
Einfach keinen Gestattungsvertrag abschließen für ein Netz das man nicht mehr braucht. Geld gespart.
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[1.2] rmax antwortet auf Klaus_W
11.04.2024 09:52
Benutzer Klaus_W schrieb:

wie es eigentlich ist, wenn die WEG mehrheitlich beschließt Kabelfernsehen abzuschließen.

Die Gesetzesänderung bezieht sich ja nur auf die Nebenkosten, die der Mieter zu zahlen hat, deshalb kann nach meinem Verständnis eine WEG mit z.B. überwiegend Eigennutzern durchaus weiterhin einen Sammelvertrag haben, ein vermietender Eigentümer darf den Posten aber dann nicht mehr an seinen Mieter weiterreichen.

Kann ich mich als Eigentümer dagegen wehren

Grundsätzlich wahrscheinlich nicht, die Frage ist, ob ggf. einzelne Eigentümer aus dem Sammelvertrag aussteigen und ihre Wohnungen abklemmen oder die Dosen sperren lassen können.

und was ist im umgekehrten Fall?

Da bleibt dann wohl nur ein Einzelvertrag.