Benutzer Wechseler schrieb:
Die Versorgung mit Kabelfernsehen über die Betriebskosten war etwas, das Vermieter auch in der Vergangenheit jederzeit nach Belieben ändern konnten. Sie konnten also Einzelversorgung einführen und abschaffen oder den Kabelanbieter ganz aus dem Haus rauswerfen. Natürlich gab es vorteilhafte Kickbacks die Vermieter zum Abschluss von Mehrnutzerverträgen motivierten, so dass der komplette Rauswurf eher selten stattfand.
Den Mietern bei ihrem Medienkonsum helfen musste auch in der Vergangenheit kein Vermieter. Dass jetzt die Zwangsumlage wegfällt, ändert daran nichts.
Interessant wäre mal zu erfahren, was der Wegfall vom Nebenkostenprivileg für die WEG bedeutet.
Wird der Beschluß zum Kabel-TV dadurch hinfällig?
Darf eine WEG mit einfacher Mehrheit für alle Eigentümer einen Beschluß treffen, die alle verpflichtet Kabel-TV zu nehmen?
Kann die WEG mit einfacher Mehrheit beschließen, das Kabel stillzulegen?