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Abzocke 01010


01.01.2012 16:40 - Gestartet von ManfredH
Hallo,
ich habe eine Abrechnung von mehr als 800€ über Gebühren von Dritte Hanse UG (01010) erhalten. Die ersten Eintragungen datieren vom 24.09.11. Der neue Tarif sollte aber erst nach Beitrag von Teltarif am 08.11. freigeschaltet worden sein.
Am Anfang kam auch eine Gebührenansage, aber nur über normale gebühren von einigen Cent. Irgendwann war sie weg.

Nun meine Frage an teltarif:
War 01010 schon einmal als CallByCall Anbieter mit niedrigen Gebühren gelistet bei Teltarif?

Danke

Manfred
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[1] talk antwortet auf ManfredH
02.01.2012 10:46
Hallo,

Benutzer ManfredH schrieb:

ich habe eine Abrechnung von mehr als 800€ über Gebühren von Dritte Hanse UG (01010) erhalten. Die ersten Eintragungen datieren vom 24.09.11. Der neue Tarif sollte aber erst nach Beitrag von Teltarif am 08.11. freigeschaltet worden sein. Am Anfang kam auch eine Gebührenansage, aber nur über normale gebühren von einigen Cent. Irgendwann war sie weg.

Nun meine Frage an teltarif:
War 01010 schon einmal als CallByCall Anbieter mit niedrigen Gebühren gelistet bei Teltarif?

Meine Vermutung: Du hast zwei CbC-Vorwahlen miteinander
verwechselt - die 010010 mit der 01010. Beide existieren und
gehören zu zwei unterschiedlichen Anbietern.

Ich weiß nicht, inwiefern Du Dich schon mit dem Thema
beschäftigt hast, deshalb habe ich Dir nachfolgend einige
Infos zusammengestellt (> bitte erstmal alles lesen!).

Um das Ganze etwas zu entwirren, muß ich thematisch etwas
weiter ausholen:

In den vergangenen Monaten hat sich auf dem Call-by-Call-Markt
ein neues Phänomen etabliert: Stark unterschiedliche Preise
bei Vorwahlen, die ziemlich ähnlich aussehen. Dies nutzt
die Tatsache aus, daß viele Nutzer nicht wissen, daß es
sowohl fünf- als auch sechsstellige CbC-Vorwahlen gibt.

Manche CbC-Nutzer verwechseln 010xy und 0100xy miteinander -
sie halten z.B. die zweite Null in der Mitte einfach für einen
Tippfehler oder vergessen sie halt beim Wählen.

Wenn man also statt 010010 die 01010 wählt, telefoniert man
zu den deutlich teureren Tarifen der 01010.

Hierbei ist festzuhalten, daß die Betreiber von 010xy und
0100xy nicht unbedingt zusammengehören müssen. 01010 und
010010 sind zum Beispiel völlig unabhängig voneinander.

Zu dem Thema empfehle ich Dir folgende Teltarif-Artikel:

https://www.teltarif.de/01011-010011-01018-...

https://www.teltarif.de/01091-01011-01018-...

Die 01010 ist vor einigen Monaten (vermutlich September)
relativ "heimlich" gestartet. Offenbar gab es seitens des
Anbieters keinerlei Marketingaktivitäten, was bei einem Tarif
von 1,99 EUR/Minute für quasi alle Ziele auch nachvollziehbar
ist. Erst in den folgenden Wochen sind dann verschiedene
Magazine auf diese Vorwahl aufmerksam geworden.

Das hatte dann bei Teltarif u.a. folgenden Bericht zur Folge:
https://www.teltarif.de/01010-010010-ver...

Die 010010 (zwei Nullen in der Mitte) ist zu vielen Zielen
einer der günstigeren Anbieter und dementsprechend populär.
Wenn man aber nun eine Null vergisst, wird aus der 010010 die
01010 - und man telefoniert statt für wenige Cent pro Minute
eben für 1,99 EUR/Minute.

Ähnliche Verwechselungs-Fallen (siehe auch die oben verlinkten
Teltarif-Artikel) gibt es bei 010011 <> 01011 und 010091 <>
01091.

Du stellst Dir jetzt wahrscheinlich die Frage: Was tun?
Aus rechtlichen Gründen kann man Dir in Internet-Foren leider
keine individuelle, auf Deinen speziellen Fall zugeschnittene
Rechtsberatung geben.

Es gibt aber anderswo im Internet durchaus Diskussionen, wo
Nutzer (die in ihrem Falle die 010011 mit der 01011 verwechselt
haben) darüber diskutieren, wie sie ihre Rechnung anfechten
wollen - mit dem Irrtumsparagraphen § 119 BGB (sie haben ja
nur irrtümlich 010xy statt 0100xy gewählt).

Siehe hierzu folgende Diskussion:

http://forum.billiger-telefonieren.de/call-call/315-01011-und-010011-ventelo.html

Sind zwar rund 50 Seiten, ist aber eine interessante Diskussion
- relevant zum Thema Anfechtung sind vor allem die letzten Seiten.

Ich hoffe, das alles hilft Dir ein wenig weiter. :-)

cu talk
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[1.1] ManfredH antwortet auf talk
07.01.2012 23:34
Vielen, vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag. Das hilft mir sehr viel weiter.

Ich werde mich über alles informieren, die strittigen Kosten nicht bezahlen und einen Anwalt einschalten.

Viele Grüße

Manfred
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[1.1.1] Halina antwortet auf ManfredH
09.01.2012 06:27
Benutzer ManfredH schrieb:
Vielen, vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag. Das hilft mir sehr viel weiter.

Ich werde mich über alles informieren, die strittigen Kosten nicht bezahlen und einen Anwalt einschalten.

Viele Grüße

Manfred

Du brauchst keinen Anwalt einzuschalten, denn wirst du auf Anwaltskosten sitzen. Wenn du deiner Sache sicher bist, kannst dann sicher sein, dass du nix zu befürchten hast.
Halina
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[1.1.1.1] peter.pan antwortet auf Halina
09.01.2012 20:51
Benutzer Halina schrieb:

Du brauchst keinen Anwalt einzuschalten, denn wirst du auf Anwaltskosten sitzen. Wenn du deiner Sache sicher bist, kannst dann sicher sein, dass du nix zu befürchten hast.
Halina

Das ist ein ganz schlechter Rat - weil nichts zu tun, geht IMMER nach hinten los.

Ich würde der Hanse UG (nachweislich) schreiben, dass die Nutzung der 01010 und damit die Forderung bestritten wird und ein Prüfprotokoll nach § 45i TKG anfordern.
HILFSWEISE die Forderung nach § 119 BGB ANFECHTEN.
Danach erst kann man sich entspannt zurücklehnen.

Ausführliche Informationen finden sich im bereits beannten Forum

Wegen der (hilfsweisen) Anfechtung nach § 119 BGB sollte das Schreiben i.d.R. 14 Tage nach Rechnungserhalt bei den Abzockern sein.
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[1.1.1.1.1] Halina antwortet auf peter.pan
10.01.2012 01:51

einmal geändert am 10.01.2012 01:55
Benutzer peter.pan schrieb:
Benutzer Halina schrieb:

Du brauchst keinen Anwalt einzuschalten, denn wirst du auf Anwaltskosten sitzen. Wenn du deiner Sache sicher bist, kannst dann sicher sein, dass du nix zu befürchten hast.
Halina

Das ist ein ganz schlechter Rat - weil nichts zu tun, geht IMMER nach hinten los.

So ein Unfug...Es war meiner Meinung nach eigener Erfahrung und Erfahrungen mancher User ( heute kaum mehr hier zu lesen wie stephanobb, Panoramix u.a ) Das waren Zeiten.....
Seit über 3 Jahren habe ich leider nicht mehr solche " Systemfehler" erlebt, denn ich kürze nicht nur den Betrag deutlich ab, oft zahlte ich gar nicht, somit habe ich die letzten Jahren bei solchen Provider kostenlos ibc & cbc umsonst genutzt....Ausser kurzfristiger belangslosen Inkassosbriefe, war nix. Inzwischen brauche ich *ibc* nicht mehr. Surfstick finde ich als beste Lösung.

Wenn ein User sich beim cbc verwählt hat, kann & soll er Lehrgeld zahlen.
Halina
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[1.1.1.1.1.1] peter.pan antwortet auf Halina
10.01.2012 09:43
Benutzer Halina schrieb:

Wenn ein User sich beim cbc verwählt hat, kann & soll er Lehrgeld zahlen.
Halina

Der Einzige, der hier Unfug von sich gibt, bist DU !

01010, 01011, 01091 u.a. sind CbC-Vorwahlen, die ausschließlich dazu betrieben werden, Nutzern, denen (aus welchem Grund auch immer) ein Verwähler passiert ist, abzuzocken.
Die Minutenpreise ins Ausland liegen zwischen 1,79 und 1,99 EUR.

Die Nummern werden in keinem Vergleichsportal gelistet. Logisch, kein Mensch telefoniert zu derartigen Minutenpreisen.

Da das deren "Geschäftsmodell" ist, ziehen die gnadenlos das Mahnverfahren durch, wenn Sie Aussicht auf Erfolg haben.
Nur ein nicht vorgelegtes Prüfprotokoll (§45i TKG) und/oder eine fristgerechte Anfechtung nach § 119 BGB schaffen die Voraussetzungen, sich gegen Klagen (die dann mit Sicherheit kommen) erfolgreich zu wehren.
Richtig ist, dass man im ersten Schritt dazu (Anfechtung) keinen Anwalt braucht.

Kube & Au (01091) betreiben (indirekt) auch die 010091 und haben sogar eine eigene inkasso-Firma (DTMI). Da häufen sich die Klagen, dass die Nutzer die Tarifansage der 010091 gehört haben, die Abrechnung aber über 01091 (ohne Ansage) erfolgt. Was oder wie da manipuliert wird, ist noch nicht ganz klar. Es ist aber davon auszugehen, dass die strafrechtlichen Ermittlungen schon laufen.

01010 (Hanse UG) wurde erst vor kurzem aktiviert, um von diesem so erfolgreichen Modell zu profitieren. Die hatten zu keiner Zeit einen Tarif, der im normalen Geschäftsbetrieb Erfolg hätte.

01011 (Ventelo) ist nicht mal der offizielle Betreiber dieser Vorwahl, kassiert aber seit Jahren kräftig ab, weil die wenigsten Nutzer ihre Rechte kennen oder das Mahnverfahren scheuen.

LEHRGELD ? Was für ein Zynismus !!!
Da geht es teilweise um Existenzen! Wenn statt der erwarteten wenigen Euro für Auslandsgespräche plötzlich Rechnugen im hohen 3-stelligen oder gar 4-stelligem Bereich kommen.
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[1.1.1.1.1.2] peter.pan antwortet auf Halina
10.01.2012 10:05
Benutzer Halina schrieb:

.... ( heute kaum mehr hier zu lesen wie stephanobb, Panoramix u.a ) Das waren Zeiten.....

Kleiner Nachtrag:

Von wegen. Sehe gerade, dass es für die 010091 ein eigenes Forum mit rund 50 Beiträgen seit Mitte letzten Jahres gibt.

Da sieht man, was deren Geschäftsmodell ist. Wenn man dann noch weiß, dass Herr Beinhoff GF von 01091 und DTMI ist und früher GF von 010091 war, wird die Sache klar.
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[2] Stroem antwortet auf ManfredH
04.05.2012 16:08
Toll, dass jetzt das Bundesverfassungsgericht auch noch die Preisansagepflicht gestoppt hat.
http://www.recht-alltaeglich.de/2012/05/bundesverfassungsgericht-stoppt-preisansagepflicht-fuer-call-by-call-gespraeche/
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[2.1] Telly antwortet auf Stroem
04.05.2012 20:33
Benutzer Stroem schrieb:
Toll, dass jetzt das Bundesverfassungsgericht auch noch die Preisansagepflicht gestoppt hat.
http://www.recht-alltaeglich.de/2012/05/bundesverfassungsgericht-stoppt-preisansagepflicht-fuer-call-by-call-gespraeche/

Ja. Ein Witz! Nur kein Guter!

Es ist ja nicht so, dass man das nicht längst hätte kommen sehen müssen? Warum eigentlich jetzt erst? Reine Taktik! Wulff ging - also bestand erstmal keine Notwendigkeit. Das ist so offensichtlich Tele2.

Macht gefälligst 24h nutzbare Tarife mit Ansage, dann wähle ich Euch auch wieder. 01017 machts seit ein paar Wochen. Klappt gut. Rund um die Uhr.

Telly
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[2.2] Beobachter7 antwortet auf Stroem
07.05.2012 12:06
Benutzer Stroem schrieb:
Toll, dass jetzt das Bundesverfassungsgericht auch noch die Preisansagepflicht gestoppt hat.
http://www.recht-alltaeglich.de/2012/05/bundesverfassungsgericht-stoppt-preisansagepflicht-fuer-call-by-call-gespraeche/

Dabei allerdings nur den Zeitpunkt des Inkrafttretens hinausgeschoben. Aus dem o.g. verlinkten Artikel:

----- zitat ----------
Die Pflicht zur Preisansage vor Beginn eines Gesprächs könne [die Beschwerdeführerin] frühestens Ende März 2012 und diejenige vor einem Tarifwechsel frühestens im August 2012 erfüllen.

Der Eilantrag der Beschwerdeführerin hat überwiegend Erfolg. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat im Wege der einstweiligen Anordnung entschieden, dass die durch die Neufassung des § 66b Abs. 1 TKG eingeführte Preisansagepflicht bei Call by Call-Gesprächen nicht vor dem 1. August 2012 in Kraft tritt.

---------- ende --------