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Zweifelhaftes Geschäftsgebahren bei VENTELO!!


02.02.2009 10:57 - Gestartet von arvedg
einmal geändert am 02.02.2009 12:16
Der Anbieter Ventelo verschickt plötzlich Mahnschreiben über ein Inkasso-Büro für Beträge, die VOR DREI JAHREN nicht überwiesen worden sein sollen. Begründung ist, dass sie die Schwelle für anzumahnende Ausstände inzwischen gesenkt haben. Rechnungsbetrag in diesem Fall 3,5 Euro, Zinsen 50 cent, Inkasso-Aufschlag 34,50 Euro. Mit ein bisschen Suche im Internet lässt sich schnell feststellen, dass auch andere Nutzer davon betroffen sind. Also ich werde die Gesellschaft aus Angst vor weiteren Forderungen vorsichtshalber meiden. Muss natürlich jeder selbst wissen.
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[1] kamischke antwortet auf arvedg
02.02.2009 13:33
Benutzer arvedg schrieb:
Der Anbieter Ventelo verschickt plötzlich Mahnschreiben über ein Inkasso-Büro für Beträge, die VOR DREI JAHREN nicht überwiesen worden sein sollen.

Für Beträge aus 2005 endete die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2008:

"Die Verjährungsfrist beginnt den Angaben zufolge jeweils am Ende des Jahres, in dem die Leistung erbracht worden sei.
Sei zum Beispiel ein Verbraucher im August 2002 Kunde eines Telefonunternehmens gewesen, beginne die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2002 und ende am 31. Dezember 2005.
Für nach der Dreijahresfrist gestellte Rechnungen fehle in der Regel die rechtliche Grundlage.
Die Verbraucher könnten die Zahlung demnach in den meisten Fällen erfolgreich verweigern."

https://www.teltarif.de/arch/2007/kw51/...

Stammen die eingeforderten Beträge aber aus 2006 wäre dies noch rechtens, sofern die eingeforderten Beträge wirklich nicht bezahlt worden sind.
Dann solltest Du Deine gezahlten Rechnungen mit den eingeforderten Beträgen überprüfen und falls der Anspruch unbegründet sein sollte, hast Du nichts zu befürchten.

Gruß Kamischke
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[1.1] arvedg antwortet auf kamischke
03.02.2009 18:15

einmal geändert am 03.02.2009 18:16
Merci.

Ventelo hat sich wenige Tage vor der Verjährung gemeldet. Die paar Euro wären mir wurscht, wenn sie vernünftig angemahnt hätten, also ohne ein Inkassounternehmen, das das Zehnfache des (angeblichen) Ausstandes als Bearbeitungsgebühr fordert. Sich erst nach drei Jahren zu melden und dann für den gesamten Zeitraum Zinsen einzufordern ist auch nicht gerade guter Stil, auch wenns nur ein paar Cent sind. Passt aber zum heutigen Unternehmergeist.
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[1.1.1] kamischke antwortet auf arvedg
03.02.2009 21:11
Du hast gute Karten, das Dein Fall bereits verjährt ist:

"Die einfache Aussendung einer Mahnung hemme die Verjährung nicht, erklärte Rechtsanwalt Markus Philipp Förster gegenüber der Redaktion.
Um die Verjährung zu unterbrechen, müsse das Unternehmen entweder eine Klage einreichen oder bei einem Mahngericht einen Mahnbescheid beantragen.
Hier reiche es nach § 167 ZPO allerdings aus, wenn der Bescheid bis zum 31. Dezember beim Gericht sei."

https://www.teltarif.de/arch/2004/kw02/...

Ich würde Dir aber trotzdem empfehlen, Dich mit Deinem konkreten Fall vertrauensvoll an Deine zuständige Verbraucherzentrale zu wenden.

Adressen unter: http://www.verbraucherzentrale.de/


Alles zur Telefonrechnung: Abrechnung, Mahnung und Reklamation

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ123369069614145/link197485A.html

Gruß Kamischke