Benutzer vickycolle2006 schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer vickycolle2006 schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:
Es ändert nichts daran, das zukünftige Preisspekulationen nicht Vertragsbestandteil sind. Es bleibt bei kulanten Handlungsweisen des Unternehmens. Der normale Vertrag bleibt
erstmal unberührt.
das stimmt so nicht und dies weis ich aus eigener praxis. der, von dir so benannte normale vertrag, besagt das preisanpassungsmöglichkeiten auch während der laufzeiten existieren, d.h. das die preise die am 1.10.2007 abgeschlossen werden nicht zwingend bis zum 30.9.2009 gelten müssen, sondern wenn sich von außen beeinflusste änderungen ergeben, zb durch anhebung oder senkung von IC entgelten, der kunde anspruch hat
das diese berücksichtigt werden.
dies ist fester bestandteil des vertrages und keine kulanz des anbieters.
Das ist leider nicht ganz richtig! Preisanpassungen sind bei Dauerschuldverhältnissen zwar zulässig, aber nur dann, wenn sie im Verhältnis zu den Kostensteigerungen durch veränderte Einkaufspreise, Produktionskosten oder Inflationsrate begründet
werden. Ansonsten ergibt sich daraus ein
Sonderkündigungsrecht. Andersherum ergibt sich daraus aber keine automatische Preisanpassung nach unten, da die Vertragslaufzeit von max. zwei Jahren ein angemessener wirtschaftlicher und überschaubarer Spielraum für Kunde und das Unternehmen darstellt.
der kunde hat also die garantie auch während eines laufzeitvertrages von den entwicklungen am markt zu profitieren und ist nicht auf uraltkonditionen festgenagelt.
Absoluter Blödsinn und völlig falsch. Verträge müssen gnadenlos
eingehalten werden.
sei mir net bös, aber das ist mir jetzt echt zu blöd.
du kommst in unkenntnis der speziellen praxis daher und sagst das wäre alles blödsinn und falsch.
was ist denn das für eine ebene?
Was Du mir hier unterstellst, ist absoluter Quatsch! Ich musste mich gezwungenermaßen mit dieser Materie intensivst auseinandersetzen und konnte mein Recht gegenüber einem großen Telekommunikationsunternehmen ohne Anwalt und recht medienwirksam durchsetzen. Und bisher zeugen Deine Beiträge leider von Unkenntnis. Bei näherer Nachfrage kannst Du keine Antworten geben, woher bestimmte geäußerte Zitate stammen.
du kannst doch (von der logik zumindestens her) nicht einfach daher kommen und sagen "das und das wäre falsch", obwohl du es noch nicht einmal kennst ...
Warum sollte ich es nicht kennen? Grundlage ist und bleibt der Vertrag nebst AGBs und deren Leistungsbeschreibung. Daraus ergibt sich eine wirtschaftliche Sicherheit für Kunde und Unternehmen. Die Preise bleiben für den genannten Zeitraum gleich. Alles anderer ist reine Kulanz (z.B. Preissenkungen zugunsten des Kunden), bzw. obliegt allgemeiner Preisänderungen durch veränderte Einkaufspreise, Inflationsrate, etc. I.d.R. gibt es dann für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht, wie oben bereits erwähnt. Was soll daran unlogisch sein? Ansonsten kann jeder auch mal ins Bürgerliche Gesetzbuch hineinschauen. Dort stehen einige Dinge, mit denen man sein Recht durchsetzen kann, wenn es im Zweifel Klärungsbedarf vor Gericht gibt.
sei mir net bös, aber dieser ebene diskutiere ich nicht weiter.
Diese Sätze lese ich immer dann, wenn dem Diskutanten die Argumente ausgehen, bzw. bei weiterem Nachbohren keine Quellenangaben genannt werden können. Ich sehe das deshalb als Eingeständnis, das Du keine Ahnung von den Dingen hast, die wir hier bzgl. ARCOR diskutieren.
die einzige verpflichtung die er hat, ist diese konditionen bei seinem anbieter zu nutzen.
Nach der Vertragslaufzeit können neue Bedingungen ausgehandelt werden.
falsch.
Was ist daran falsch? Selbstverständlich können die Bedingungen nach der Vertragslaufzeit neu ausgehandelt werden. Dazu kündigt man vorher den Anschluss. Und auch hier steht es dann dem Unternehmen theoretisch frei, den Vertrag dann eben NICHT weiterlaufen zu lassen und neue Vertragsbedingungen auszuhandeln. Was soll denn nun bitteschön daran falsch sein? Ich mache das immer so und nutze Leistungen optimal. Auf eine Antwort bin ich gespannt.
ich finde das die absolut fairste variante für beide seiten.
Es bleibt aber eine kulante Handlungsweise des Unternehmens.
Wenn das Unternehmen oder der Kunde den Vertrag normal weiterlaufen lassen möchte, dann muss die jeweils andere Partei das so akzeptieren.
auch falsch, denn wenn beide vertragsparteien (geht natürlich nicht im kaufhaus "t-com, arcor&co") vereinbaren das veränderten einkaufskonditionen in den vertrag prozentual mit einfließen, ist dies sehr wohl knallharter vertragsbestandteil...und zwar für beide seiten und in beide richtungen.
Wenn so etwas im speziellen Fall ausgehandelt und schriftlich fixiert wurde, dann ist das doch absolut in Ordnung. Wir reden hier aber nicht um Eventualitäten eine Vertrages mit einem Telekommunikationsunternehmen, sondern ganz konkret um ARCOR. Und so wie es scheint, stehen diese Dinge eben nicht in dem Vertrag, den AGBs und deren Leistungsbeschreibung der betroffenen Bestandskunden. Darum geht es hier im Kern. Alles andere ist Schwafelei Deinerseits.
mach dich mal kundig wie es auf dem firmenkundenmarkt aussieht, da gelten offensichtlich andere markt-"gesetze" als sie dir bewusst sind und die darauf spezialisierten anbieter gehen offensichtlich anders mit ihren kunden um als dies im privatkunden/kleinfirmenkunden-segment üblich ist.
Auch hier kenne ich mich ein wenig aus. Und es ist ja auch wirklich so, das hier der Kunde "Firma" wirklich König ist. Unternehmen generieren i.d.R. auch sehr viel Umsatz, da kann sich ein TK-Anbieter auch keine Patzer leisten. Ansonsten hat das jetzt hier aber wenig mit dem Thema ARCOR und den Ausschluss der Bestandskunden bei Preissenkungen zu tun.
ich räume allerdings ein das dies nur etwas für kunden und anbieter außerhalb der kaufhaus-mentalität ist.
gruss
vicky
Was meinst Du eigentlich immer mit dem Begriff "Kaufhaus-Mentalität".
Vertrag bleibt Vertrag!
eben !
es ist offensichtlich nur entscheident was drin steht.
Dann hast Du das Problem der Diskussion ja eigentlich im Kern verstanden. Entscheidend ist immer, was ausgehandelt und schriftlich fixiert wurde. Und ARCOR-Bestandskunden haben scheinbar eben nicht diese speziellen Vertragsmerkmale in ihren Verträgen, AGBs, Leistungsbeschreibungen stehen. Ansonsten kann jeder Kunde dann sein Recht durchsetzen, wenn sich ein Unternehmen nicht an Verträge hält.