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Darf die GEZ direkt vollstrecken..?


10.02.2006 04:13 - Gestartet von Naddi-S.
Hallo an alle,

kennt sich jemand vielleicht mit der rechtlichen Situation bei Vollstreckungen aus?
Ich habe vor kurzem mal gehört, dass angeblich der Gebührenbescheid der GEZ rechtlich gesehen einem Schuldtitel gleichkommen soll. Das heisst, wenn die GEZ einem ein Stück Papier schickt, wo draufsteht, dass man zahlen soll, aber wenn man das dann nicht tut, dann könnte die GEZ direkt auf Grund ihres Bescheids vollstrecken lassen?!
Hallo..? das kann doch nicht wahr sein! Schliesslich müsste doch jeder die Möglichkeit haben, vor einer Vollstreckung Einspruch gegen eine Forderung einzulegen?? denn es kann ja auch jemand anders einen angemeldet haben, obwohl derjenige vieleicht gar keine Geräte hat, oder es kann ein Computerfehler bei der GEZ sein, oder ein GEZ-Fahnder kann einen einfach so zwangs-angemeldet haben, schliesslich sind die doch nur auf ihre Provision aus?
Das finde ich echt eine Frechheit, wenn es stimmen sollte! Was kann in so einem Fall denn derjenige machen, um sich gegen eine
unberechtigte Zwangsvollstreckung durch die GEZ zu Wehr zu setzen?

Grüssle, Naddi
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[1] platon antwortet auf Naddi-S.
10.02.2006 08:32
Benutzer Naddi-S. schrieb:
Hallo an alle,

kennt sich jemand vielleicht mit der rechtlichen Situation bei Vollstreckungen aus?
Ich habe vor kurzem mal gehört, dass angeblich der Gebührenbescheid der GEZ rechtlich gesehen einem Schuldtitel gleichkommen soll. Das heisst, wenn die GEZ einem ein Stück Papier schickt, wo draufsteht, dass man zahlen soll, aber wenn man das dann nicht tut, dann könnte die GEZ direkt auf Grund ihres Bescheids vollstrecken lassen?! Hallo..? das kann doch nicht wahr sein! Schliesslich müsste doch jeder die Möglichkeit haben, vor einer Vollstreckung Einspruch gegen eine Forderung einzulegen?? denn es kann ja auch jemand anders einen angemeldet haben, obwohl derjenige vieleicht gar keine Geräte hat, oder es kann ein Computerfehler bei der GEZ sein, oder ein GEZ-Fahnder kann einen einfach so zwangs-angemeldet haben, schliesslich sind die doch nur auf ihre Provision aus? Das finde ich echt eine Frechheit, wenn es stimmen sollte! Was kann in so einem Fall denn derjenige machen, um sich gegen eine unberechtigte Zwangsvollstreckung durch die GEZ zu Wehr zu setzen?
Vielleicht ist es ein wenig anders, als im Privatrecht, weil die GEZ im öffentlich-rechtlichen Auftrag unter Verwaltungsrecht agiert? Den genauen rechtlichen Hintergrund kenne ich nicht.
Aber schon der Name Gebührenbescheid statt Rechnung deutet auf einen Unterschied hin.
Allerdings verschickt auch die GEZ normalerweise erstmal Mahnungen, wenn die Gebühren nicht bezahlt werden. Und gegen Gebührenbescheid und/oder Mahnungen kann man ja Widerspruch einlegen.
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[1.1] oeder antwortet auf platon
13.02.2006 20:52
Das ist sowieso ein ganz übler Sch..haufen, dieser Dre..sladen! Die melden einen auch von sich aus doppelt und dreifach an, nur weil man umgezogen ist. Und danach heißt es, Pech gehabt, verjährt. Die zuvielbezahlten Gebühren von mehreren tausend DM/Euro sind flöten.

Für mich ist das die letzte Abzo**er-Bande. Diese Fuzzies lass ich nirgends mehr rein mit ihren komischen "abends-an-der-Tür-Warte-Trick" und ihrem freundlichen gesabbel, nur damit sie schwupp diwupp mal eben drin sind, noch bevor man überhaupt weiß, was das überhaupt für Gestalten sind.

Das Allerletzte Pack. Wenn ich den in die Finger kriegen würde, der mich doppelt angemeldet hat ohne meine Unterschrift, der könnte sein Testament machen oder mir ersatzweise alles komplett zurückzahlen in Bar. Aber wahrscheinlich könnte er das nicht mal. %&*"§


Benutzer platon schrieb:
Benutzer Naddi-S. schrieb:
Hallo an alle,

kennt sich jemand vielleicht mit der rechtlichen Situation bei
Vollstreckungen aus?
Ich habe vor kurzem mal gehört, dass angeblich der Gebührenbescheid der GEZ rechtlich gesehen einem Schuldtitel gleichkommen soll. Das heisst, wenn die GEZ einem ein Stück Papier schickt, wo draufsteht, dass man zahlen soll, aber wenn man das dann nicht tut, dann könnte die GEZ direkt auf Grund
ihres Bescheids vollstrecken lassen?! Hallo..? das kann doch nicht wahr sein! Schliesslich müsste doch jeder die Möglichkeit haben, vor einer Vollstreckung Einspruch gegen eine Forderung einzulegen?? denn es kann ja auch jemand anders einen angemeldet haben, obwohl derjenige vieleicht gar keine Geräte hat, oder es kann ein Computerfehler bei der GEZ sein, oder ein GEZ-Fahnder kann einen einfach so zwangs-angemeldet haben, schliesslich sind die doch nur auf ihre Provision aus? Das finde ich echt eine Frechheit, wenn es stimmen sollte!
Was kann in so einem Fall denn derjenige machen, um sich gegen eine
unberechtigte Zwangsvollstreckung durch die GEZ zu Wehr zu setzen?
Vielleicht ist es ein wenig anders, als im Privatrecht, weil die GEZ im öffentlich-rechtlichen Auftrag unter Verwaltungsrecht agiert? Den genauen rechtlichen Hintergrund kenne ich nicht. Aber schon der Name Gebührenbescheid statt Rechnung deutet auf einen Unterschied hin.
Allerdings verschickt auch die GEZ normalerweise erstmal Mahnungen, wenn die Gebühren nicht bezahlt werden. Und gegen Gebührenbescheid und/oder Mahnungen kann man ja Widerspruch
einlegen.
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[1.1.1] rmol antwortet auf oeder
24.03.2006 11:16
Anmeldungen sind auch Online über Internet möglich. Könnte also auch dein Nachbar gewesen sein.
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[1.1.1.1] oeder antwortet auf rmol
23.04.2006 21:37
Benutzer rmol schrieb:
Anmeldungen sind auch Online über Internet möglich. Könnte also auch dein Nachbar gewesen sein.

Nein, war es damals definitiv nicht. Die "automatische Anmeldung" ist ja -wie gesagt- schon ettliche Jahre vorher geschehen. Es muß also einer diese Spitzel gewesen sein. Die werden wohl eine Provision dafür erhalten, wenn sie die Leute verar**en...
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[2] tichy antwortet auf Naddi-S.
20.02.2006 16:09
Benutzer Naddi-S. schrieb:
kennt sich jemand vielleicht mit der rechtlichen Situation bei Vollstreckungen aus?
Ich habe vor kurzem mal gehört, dass angeblich der Gebührenbescheid der GEZ rechtlich gesehen einem Schuldtitel gleichkommen soll. Das heisst, wenn die GEZ einem ein Stück Papier schickt, wo draufsteht, dass man zahlen soll, aber wenn man das dann nicht tut, dann könnte die GEZ direkt auf Grund ihres Bescheids vollstrecken lassen?!


alles quatsch. bei mir wandert alles von der GEZ immer direkt in ablage P (fuer papierkorb). zumindest bis ende 2006 ist das eine ganz einfache sache.

kuendigungen uebrigens immer nur per einschreiben MIT rueckschein verschicken, da die GEZ wohl alles andere direkt in den reiswolf wirft.

ansonsten: NIE aufkunft geben oder irgendwelchen bloedsinn schreiben, denn damit fangen die probleme erst an. niemals nienicht jemand deine tuerschwelle uebertreten lassen. du musst niemanden reinlassen, lasse dich nicht von leeren drohungen einschuechtern, eine hausdurchsuchung wird es nie geben. es gibt auch keine peilwagen oder aehnliches. mache auch nie bei merkwuerdigen unmfragen mit und glaube leuten an der tuer niemals, denn GEZ-schergen "ermitteln" gerne verdeckt, kramen im muell rum, oder befragen auch schonmal nachbarn, etc.

hier kannst du dich informieren:
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/

tichy
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[2.1] intel antwortet auf tichy
23.02.2006 03:15
Es ist nicht Verboten ein Fernseh Gerät zu besitzen es ist nur Verboten eine Antenne in das gerät zu stecken. Ein TV Gerät kann man auch besitzen, wenn man eine Playstation oder ein DVD Gerät anschließt. Es darf nur nie ein Kabel und Programme im Gerät eingestellt sein.

Wer mal ein TV Gerät angemeldet hat und es irgend, wann mal abmeldet sollte hat in der Regel 3 Monate zeit dafür. Ich habe ein TV Gerät aber ich zahle dafür nicht, weil ich es nur für DVDs ab und zu nutze. Bekommt einer einen Brief von der GEZ. so sollte man sich telefonisch oder schriftlich bei denen melden und klar stellen das man nur für Radio zahlt. Sollte die GEZ. aber trotzdem Gebühren vom Konto abziehen so sollte man zu seiner Hausbank gehen und das Geld zurück buchen lassen.
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[2.1.1] falsch
tichy antwortet auf intel
24.02.2006 14:44
Benutzer intel schrieb:
Es ist nicht Verboten ein Fernseh Gerät zu besitzen es ist nur Verboten eine Antenne in das gerät zu stecken. Ein TV Gerät kann man auch besitzen, wenn man eine Playstation oder ein DVD Gerät anschließt. Es darf nur nie ein Kabel und Programme im Gerät eingestellt sein.

das ist leider falsch. es reicht "empfangsbereit", dazu gehoert leider auch dein fall! man kann schliesslich mal eben schnell eine antenne anschliessen und nen sender einstellen (so wird argumentiert). wenn muss man das geraet technisch fuer den empfang dauerhaft unbrauchbar machen lassen, z.b. in dem der tuner fachmaennisch ausgebaut wird und du dir von der fachwerkstatt (nicht irgendwer!) eine bestaetigung dafuer geben laesst.

und: es reicht sogar, wenn du so eingeraet im keller oder dem dachboden stehen hast, sogar ne scheune reicht aus. man koennte das geraet ja mal eben so wieder in die wohnung stellen.

tichy
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[2.1.1.1] bartd antwortet auf tichy
24.02.2006 15:07
Benutzer tichy schrieb:
Benutzer intel schrieb:
Es ist nicht Verboten ein Fernseh Gerät zu besitzen es ist nur Verboten eine Antenne in das gerät zu stecken. Ein TV Gerät kann man auch besitzen, wenn man eine Playstation oder ein DVD Gerät anschließt. Es darf nur nie ein Kabel und Programme im Gerät eingestellt sein.

das ist leider falsch. es reicht "empfangsbereit", dazu gehoert leider auch dein fall! man kann schliesslich mal eben schnell eine antenne anschliessen und nen sender einstellen (so wird argumentiert). wenn muss man das geraet technisch fuer den empfang dauerhaft unbrauchbar machen lassen, z.b. in dem der tuner fachmaennisch ausgebaut wird und du dir von der fachwerkstatt (nicht irgendwer!) eine bestaetigung dafuer geben laesst.

und: es reicht sogar, wenn du so eingeraet im keller oder dem dachboden stehen hast, sogar ne scheune reicht aus. man koennte das geraet ja mal eben so wieder in die wohnung stellen.

tichy

korrekt!

aber noch "besser" ist:

es ist sogar unerheblich, ob der empfang am momentanen standort überhaupt möglich ist - GEZahlt werden muß dennoch ...
beispiel: KEIN kabelanschluß im haus, KEINE sat-antenne auf dem dach & terrestrischer empfang unmöglich (tiefes tal)

"... man könnte den tv ja woanders hin mitnehmen ..."

bye bart
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[2.1.1.2] GEZ
majolie antwortet auf tichy
10.03.2007 12:48
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich bin in mutterschutz meine mann ist jezt allein verdiener wir haben 2 kinder das Geld reich nicht ich habe versucht bei den Ämter von GEZ gebühren befreien zu lassen es geht nicht weil wir kein sozialhilfe oder Hartz IV empfenger sind.Ich lege extra jedentag 1€ zur seite damit wir GEZ zahlen können manchmal schaft ich es nicht wir bekommen sogar mahnung drauf
mußt das sein gibt noch eine andere möglischkeiten oder müssen wir den fernseher ganz entsorgen. das wollte ich diese wochenende machen und dann bei der Gez abmelden,aber ich wollte erstmal fragen ob noch eine möglischkeiten gibt.
würde mich freu wenn Ihr mich helfen könnte
Flo
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[2.2] Naddi-S. antwortet auf tichy
25.02.2006 17:47
Hy,
@ platon / @tichy
vielen Dank für die Antworten!!

Ach, ich habe ja auch gar keinen TV! Höchstens vielleicht ein Radiowecker :-)
Aber ich wohn sowieso zusammen mit meinem Freund, und er hat ja GEZ angemeldet.
Ja, und offiziell gehört ihm ja auch mein Radiowecker ;-)


Benutzer tichy schrieb:


alles quatsch. bei mir wandert alles von der GEZ immer direkt in ablage P (fuer papierkorb). zumindest bis ende 2006 ist das eine ganz einfache sache.
Damit meinst du wohl die Gebühr ab Januar für internetfähige PCs? Also, ein Laptop habe ich zwar, aber ich würde niemals einsehen, dafür was zu zahlen. Nur weil sich vielleicht irgend welche doofe Politiker so was ausdenken. Aber ich muss ja auch gar nicht zahlen :-) denn das läuft dann ja eh alles über mein Freund.
Aber was würde dann wohl jemand machen, der alleine wohnt, wie z.B. meine Schwester?
Wenn sie zu Hause ein Laptop hätte und einen Internet Anschluss, finden die das dann raus von der GEZ (über die Telekom oder über den Internetprovider?) Und was, wenn sie rausfinden würden, dass eine Person Internet Anschluss hat, aber keine Geräte angemeldet hat? Dürfen sie einen dann zwangs anmelden? Dürfen die sich überhaupt diese Infos besorgen wegen Datenschutz und so? Und dürften sie diese Daten dann vor Gericht verwenden?


kuendigungen uebrigens immer nur per einschreiben MIT rueckschein verschicken, da die GEZ wohl alles andere direkt in den reiswolf wirft.
Aber warum mit Rückschein? Du hast bestimmt dafür einen Grund, dass du das schreibst, aber Ich hätte eine Kündigung an die GEZ jetzt mit normalen Einschreiben geschickt. Dann hast du doch auch einen Nachweis? Und der zählt auch vor Gericht, hab ich mir sagen lassen.
Außerdem ist doch normales Einschreiben etwas günstiger, und ich habe auch gehört, dass unter Umständen es sogar BESSER sein kann, wenn man ein normales Einschreiben schickt.
Hintergrund ganz einfach : bei Rückschein muss der Postbote den Brief ja persönlich übergeben. Wenn er das nicht kann, weil z.B. keiner zu Hause ist, dann wandert der Brief in die Lagerung ins Postamt und der Empfänger bekommt nur eine Benachrichtigungskarte. Wenn der Empfänger den Brief aber bei der Post nicht abholt, geht der wieder zurück zu Absender. Und es gilt als nicht zugestellt. Aber bei Einwurf Einschreiben wirft der Postbote das einfach beim Empfänger in den Briefkasten und quittiert dies, und damit ist die Kündigung auch wirksam zugestellt. Oder hab ich da was falsch verstanden??

Ich wird schon übrigends keinen in meine Wohnung lassen. Das wär ja noch schöner. Hihi


hier kannst du dich informieren:
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/
Habe ich gemacht, thx, und ich habe auch noch weitere Seiten gefunden bei google. Und ich war auch auf der Homepage von denen also GEZ.
Dort steht auch, dass die GEZ keine Behörde ist, sondern nur so ein quasi privates Tochterunternehmen von ARD und ZDF, das die Gebühren eintreibt. Aber wenn die GEZ keine Behörde ist, warum stellt sie dann Gebührenbescheide aus? ? Irgendwie ist das total seltsam diese GEZ, vieles scheint unklar zu sein, weil es wohl auch nirgends Info gibt, was denn nun die GEZ wirklich für ein Verein ist und was sie alles so darf. Das ist wohl Absicht. Ich meine, man hört und liest oft dies, und dann wieder das Gegenteil. Komisch.

"Allerdings verschickt auch die GEZ normalerweise erstmal Mahnungen, wenn die Gebühren nicht bezahlt werden. Und gegen Gebührenbescheid und/oder Mahnungen kann man ja Widerspruch einlegen."
Naja, aber bei wem legst du Widerspruch ein? Ja wohl bei der GEZ natürlich. Gut, dann hast du zwar offiziell Widerspruch eingelegt (Einschreiben!), aber das bringt doch erst mal nicht viel. Denn die GEZ wird wohl kaum einen Widerspruch gegen ihre eigenen Papiere befürworten bzw. dem Widerspruch Recht geben. Da kann man ja gleich den Esel die Radieschen verwalten lassen. Man müsste wohl glaube ich vor Gericht gehen, oder sich einen Rechtsanwalt nehmen. Aber das wäre doch teuer! Und das nur, weil die GEZ einen einfach so angemeldet hat?? Kann ich nicht einsehen. Zumindest wollte ich das Geld dann hinterher von der Gez wieder haben.

Grüssle, Naddi


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[2.2.1] tichy antwortet auf Naddi-S.
26.02.2006 17:55
Benutzer Naddi-S. schrieb:
@ platon / @tichy
vielen Dank für die Antworten!!

bitte bitte. bei der ganzen desinformation, die staendig seitens GEZ & co betrieben wird, muss man ab und an mal etwas auf den putz hauen.

erst mal vorweg. ich gehoere nicht zu den leuten, die die gebuehr generell schlecht finden oder sie generell ablehnen. in meinem haushalt zahlen wir auch GEZ. allerdings bin ich der meinung, dass die gebuehren viel zu hoch sind. dass das alles laengst nichts mehr mit "grundversorgung" zu tun hat. es kann nicht sein, dass die oeffentlich rechtlichen inzwischen jedes noch so schlechte sendeformat der privaten in der 20. reinkarnation fuer mein geld dann nochmal bringen. auch sehe ich es nicht ein, dass abermillionen fuer fussballrechte verschwendet werden, etc. auch muss es nicht sein, dass wir so viele radio- und so viele programme haben muessen. oft stecken zwar dieselben produktionsfirmen hinter mehreren sendern und die inhalte werden mehrfach aufbereitet und wiederverwendet, dennoch laesst sich sicher sehr viel geld einsparen, wenn man das ganze langsam aber sicher wieder rueckbauen wuerde. in GB gibt es die halben gebuehren, warum geht das bei uns nicht? sogar das gegenteil ist der fall, die GEZ hat nun ja wieder erneut aufgeschlagen und die ARD klagte sogar dagegen, dass es erstmals weniger geld mehr gab, als gefordert.

was auch nicht sein kann, sind die teilweise fast schon stasiaehnlichen methoden, mit denen die GEZ vorgeht. die finanzierung sollte in meinen augen eher mittels steuern erfolgen. bzgl. der wichtigen unabhaengigkeit, kann man sich sicher was einfallen lassen. (leider ist das nicht immer so einfach, wie man es sich im ersten moment gerne vorstellt).



zumindest bis ende 2006 ist das eine ganz einfache sache.

Damit meinst du wohl die Gebühr ab Januar für internetfähige PCs?

ja genau. da bin ich auch noch gespannt, wie das funktionieren soll. verlangt ja keiner, dass die oeffentlich rechtlichen einfach alles ins internet stellen. gab sogar schon ein urteil, dass dafuer gar nicht so ohne weiteres soviel geld haette ausgegeben werden duerfen, bzw. der ausbau zu weit gehen wuerde. was daraus inzwischen geworden ist, habe ich aber nicht mitbekommen. bei der ganzen sache gibt es mehrere punkte. zum einen haben nicht alle leute schnelle DSL-verbindungen, dann haben selbst von diesen nicht unbedingt alle flatrates, und dann gibt es noch nicht mal alles als live-stream. und selbst wenn, selten hochaufloesend. soll man nun also fuer ein paar schnipsel in mieser qualiaet bezahlen? nicht zuletzt koennte man den zugriff auf das internet angebot ganz einfach fuer die allgemeinheit zumachen/einschraenken und den GEZ-bezahlenden leuten den zugriff geben.


Aber ich muss ja auch gar nicht zahlen :-) denn das läuft dann ja eh alles über mein Freund.

Anschluss, finden die das dann raus von der GEZ (über die Telekom oder über den Internetprovider?) Und was, wenn sie rausfinden würden, dass eine Person Internet Anschluss hat, aber keine Geräte angemeldet hat? Dürfen sie einen dann zwangs anmelden? Dürfen die sich überhaupt diese Infos besorgen wegen Datenschutz und so? Und dürften sie diese Daten dann vor Gericht verwenden?

ich denke die werden in der tat die daten von den providern bekommen, so wie das jetzt schon mit den meldedaten gehandhabt wird. auch bei einer KFZ an-/ummeldung werden je nach bundesland einfach die daten weitergegeben.

allerdings wuerde ich mich nicht veraeppeln lassen. zur not hat man den internetanschluss nur zum telefonieren ueber VoIP. dazu braucht man auch keinen rechner. sollen die dann erstmal beweisen, dass dies anders ist.


kuendigungen uebrigens immer nur per einschreiben MIT rueckschein verschicken, da die GEZ wohl alles andere direkt in den reiswolf wirft.
Aber warum mit Rückschein? Du hast bestimmt dafür einen Grund, dass du das schreibst, aber Ich hätte eine Kündigung an die GEZ jetzt mit normalen Einschreiben geschickt. Dann hast du doch auch einen Nachweis? Und der zählt auch vor Gericht, hab ich mir sagen lassen. ...
[vergleich einschreiben/einwurfeinschreiben] Oder hab ich da was falsch verstanden??

ne, die beschreibung war sogar perfekt. die GEZ wird aber ein einschreiben sicher nicht zurueckgehen lassen. auch ansonsten groessere firmen nicht. bei privatpersonen/sehr kleinen firmen kann es dann in der tat schon anders aussehen.

aber willst du vor gericht gehen? genau so etwas gilt es schliesslich immer zu vermeiden. i.d.r. hat man schliesslich andere hobbies. die paar cent mehr wuerde ich fuer diese eine kuendigung auf jeden fall investieren. fuer andere dinge nutze ich auch einwurfeinschreiben. aber was man staendig ueber die GEZ mitbekommt...


Und ich war auch auf der Homepage von denen also GEZ.
Dort steht auch, dass die GEZ keine Behörde ist, sondern nur so ein quasi privates Tochterunternehmen von ARD und ZDF, das die Gebühren eintreibt. Aber wenn die GEZ keine Behörde ist, warum stellt sie dann Gebührenbescheide aus? ? Irgendwie ist das total seltsam diese GEZ, vieles scheint unklar zu sein, weil es wohl auch nirgends Info gibt, was denn nun die GEZ wirklich für ein Verein ist und was sie alles so darf. Das ist wohl Absicht. Ich meine, man hört und liest oft dies, und dann wieder das Gegenteil. Komisch.


genau. auf der GEZ-homepage und in den schreiben der GEZ wird einem immer ein ganz anderer eindruck vermittelt. z.b. wird immer so schoen mit 1000 EUR, etc. regelrecht gedroht. allerdings ist das immer ganz geschickt formuliert, so dass sie rechtlich dennoch fein raus sind. auf die rechte und moeglichkeiten der verbraucher wird selbstverstaendlich nicht hingewiesen.


"Allerdings verschickt auch die GEZ normalerweise erstmal Mahnungen, wenn die Gebühren nicht bezahlt werden. Und gegen Gebührenbescheid und/oder Mahnungen kann man ja Widerspruch einlegen."
Naja, aber bei wem legst du Widerspruch ein? Ja wohl bei der GEZ natürlich. Gut, dann hast du zwar offiziell Widerspruch eingelegt (Einschreiben!), aber das bringt doch erst mal nicht viel. Denn die GEZ wird wohl kaum einen Widerspruch gegen ihre eigenen Papiere befürworten bzw. dem Widerspruch Recht geben. Da kann man ja gleich den Esel die Radieschen verwalten lassen.


ein widerspruch (innerhalb der einspruchsfrist!), ist leider die grundvoraussetzung, um ueberhaupt etwas anfechten zu koennen. ansonsten kommt man i.d.r. nicht mehr drum herum. also wenn z.b. ein GEZ-scherge einfach die unterschrift gefaelscht und dich angemeldet hat, macht so ein widerspruch immer sinn und man kommt auch gut raus. auf eine gerichtsverhandlung laesst sich die GEZ nicht ein, wenn sie gleich sieht, dass sie keine chance hat. das beste ist aber immer, wenn man es nie soweit kommen laesst. im zweifelsfall denkt man auch lieber an die zukunft und macht es da dann anders. aufwand und kosten sollte man immer abwaegen.



es gibt noch was. manche leute muessen nun bis zu fuenfmal soviel bezahlen. es gibt sehr unguenstige konstellation, wo man in einer lebensgemeinschaft mit kfz und freiberuflicher und/oder selbstaendiger taetigkeit dann auf eine vielfache gebuehr kommt. es kann nicht sein, dass nur weil man freiberuflich taetig ist, man ploetzlich mehrfach bezahlen soll.

tichy
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[2.2.1.1] mauerschuetze antwortet auf tichy
01.04.2006 17:49
Hallo Leidensgenoss/innen!

Bin leider erst vor kurzem auf dieses Forum gestoßen. Hatte in den letzten Jahren genug Ärger mit der GEZ mit dem Ergebnis, dass ich einfach keine Rundfunkgebühren mehr bezahle (obwohl ich dies natürlich müsste, wenn die GEZ mir nachweisen könnte, dass ich Empfangsgeräte besitze ;)))).

Das mit dem hier geschilderten Problem der Vollstreckung würde ich in etwa so bewerten: Zunächst mal vorne weg: Wenn die GEZ bereits versucht, eine bestimmte Summe zu vollstrecken und Du bereits Vollstreckungsbescheide bekommst sieht es im Allgemeinen schlecht aus, noch was dagegen zu tun. Wenn Du angemeldet worden bist, ohne etwas selbst zu unterschreiben ist das in der Regel nicht zulässig. Die GEZ muss Dir eine Kopie der Anmeldung zukommen lassen und im Fall einer Zwangsanmeldung durch einen Außendienstmitarbeiter auch dessen Identität preisgeben. Ich weiß nicht wie lange der ganze Vorgang zurückliegt, aber ich würde mich hiermit doch etwas beeilen. Ein Tipp: Wenn Du von Außendienstmitarbeiter ohne Deine Unterschrift zwangsangemeldet worden bist, erstatte bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Betruges. Dies kostet nichts und in der Regel kommt dabei auch nichts raus, aber die Rundfunkanstalt wird so auf jeden Fall den Namen des Außendienstmitarbeiters im Zusammenhang mit einer Strafanzeige sehen, was sich im allgemeinen nicht positiv auf sein Arbeitsverhältnis auswirkt.
Das Problem bei der Vollstreckung ist folgendes: falls Du auf die Mahnungen nicht reagierst (kriegst wohl 3 Stück), gibt die GEZ ein Vollstreckungsersuchen an das zuständige Amtsgericht weiter, welcher !ohne! von einem Richter unterzeichnet zu werden durchgeführt wird, was heißt, dass früher oder später der Gerichtsvollzieher kommt. Falls dieser nun bei Dir auftaucht, kann er die Forderung auch mindestens 4 Jahre nach Annerkennung der Forderung deinerseits vollstreckt werden kann. Also Vorsicht! Habe auch schon von Fällen gehört, da wurde ein Kfz wegen 120 Euro GEZ-Gebühr gepfändet.
Ich weiss nicht wie hoch die Forderung ist, aber falls es zahlbar ist, solltest Du das vielleicht tun und dann einfach Deine Rundfunkgeräte abmelden. Du hast ja gesehen, dass der GEZ jedes Mittel recht ist, um irgendwie an Geld zu kommen. Die rechtliche Lage ist vom Gesetzgeber auch so hinkonstruiert, dass im Falle von Forderungen der GEZ an Dich eigentlich es für Dich ausweglos ist, dem zu entkommen.
Dein Vorteil im Anbetracht der rechtlichen Lage ist, dass die GEZ in der Beweispflicht ist, d.h. dass es eigentlich keine Möglichkeiten gibt, Dir den Besitz von Rundfunkgeräten nachzuweisen, wenn Du nicht selbst Angaben machst.
Da aus dem Forum die Details (und um diese geht es hier) nicht so wirklich ersichtlich sind, halte ich mich mit Ratschlägen lieber zurück.
Ich würde jedoch auf jeden Fall nach Abschluss dieses Vorganges sämtliche Rundfunkgeräte abmelden. Die GEZ muss Dir beweisen, dass Du welche hast. Der Außendienstmitarbeiter hat laut GG Art.5 (Unverletzlichkeit der Wohnung – zitiere diesen ruhig, wenn Du von seinem solchen Typen belästigt wirst) nicht das Recht, Deine Wohnräume zu betreten, auch wenn er dies gerne vorgibt. Auch Drohungen mit der Polizei sind blanker Unsinn, eine Einschaltung dieser ist nicht möglich, da das Rechtsgut, welches er in die Waage werfen kann höchstens Schwarzsehen ist, was eine Ordnungswidrigkeit und so schwer wiegt, als wenn ich mein Kfz in ein eingeschränktes Halteverbot stelle. GG Art. 5 wiegt, welcher auf Deiner Seite ist, wiegt hier eindeutig mehr und dass wissen die Außendienstler der GEZ auch, deshalb versuchen sie immer mit Bußgeldern oder Zwangsmassnahmen zu drohen, was natürlich auch Unsinn ist. Ich habe diese Typen schon mehrere male weggeschickt, auch wenn Sie mit Polizei oder Zwangsgeldern drohen, nie ist etwas passiert, auch wenn ich teilweise wirklich Bedenken hatte. Lass Doch mal hören, wie es mit Deinem Fall weitergeht….
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[2.2.1.1.1] tichy antwortet auf mauerschuetze
03.04.2006 11:58
Benutzer mauerschuetze schrieb:
Lass Doch mal hören, wie es mit Deinem Fall weitergeht….

du hast auf den falschen geantwortet, ist jetzt die frage, ob der original-poster, bzw. der mit den problemen das mitbekommt.

sich lange ueber zu zahlendes geld rumzustreiten, sollte man ggf. in der tat ueber das abmelden und zukuenftige nichtzahlen wieder reinholen. das ist auch mein tipp, denn den aufwand und aerger bezahlt einem keinen. dasselbe gilt auch fuer den fall, dass man befreit werden wuerde. abmelden spart extrem viel arbeit und aerger. ich wuerde es niemals einsehen, den aufwand fuer diese buerokratie (vor allem weil absichtlich div. fallstricke eingebaut sind!) auf mich zu nehmen, wenn ich sowieso nichts zahlen muesste.


geht es allerdings zum einen um viel geld und steht man allerdings noch am anfang eines konflikts und hat ansonsten alle ratschlaege befolgt, keine einsprueche versaeumt, etc. wuerde ich auch konsequent eine zahlung ablehnen. solange man immer brav widerspruch einlegt, kann einem auch kein gerichtsvollzieher was wollen. ob es bei eindeutigen faellen jemals zu einer gerichtsverhandlung kommt, mag ich dann mal bezweifeln, und wenn steht man ja auf der sicheren seite (wie gesagt, wenn man alles beachtet hat).


2007 wird dann vor allem fuer selbstaendige und freiberufler neuer handlungsbedarf bestehen - mein tipp ganz klar: mehrfachzahlen dann durch privates abmelden ausgleichen. wenn man ganz veraergert ist, gibt man ggf. an, dass man seinen internetzugang nur fuer VoIP nutzt und dann ist ganz schluss mit GEZ.

tichy
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[2.2.1.1.1.1] Hasi16 antwortet auf tichy
23.04.2006 00:56
Benutzer tichy schrieb:
wenn man ganz veraergert ist, gibt man ggf. an, dass man seinen internetzugang nur fuer VoIP nutzt und dann ist ganz schluss mit GEZ.

Warum sollte das "offiziell" akzeptiert werden? Man darf ja noch nicht mal einen Fernseher ohne Reciever in einem DVB-T-Gebiet haben. Ist ja "empfangsbereit"...

Grüße

hasi16
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[2.2.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Hasi16
23.04.2006 01:30
Benutzer Hasi16 schrieb:
Benutzer tichy schrieb:
wenn man ganz veraergert ist, gibt man ggf. an, dass man seinen internetzugang nur fuer VoIP nutzt und dann ist ganz schluss
mit GEZ.

Warum sollte das "offiziell" akzeptiert werden? Man darf ja noch nicht mal einen Fernseher ohne Reciever in einem DVB-T-Gebiet haben. Ist ja "empfangsbereit"...

interessante frage.

ist ein fernseher, der aufgrund technischer begebenheiten gar kein öffentlich rechtliches programm empfangen kann als "empfangsbereit" anzusehen?

peso

Grüße

hasi16
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[2.2.1.1.1.1.1.1] GEZ auf der Alm
silverwhale antwortet auf tcsmoers
23.05.2006 01:32

interessante frage.

ist ein fernseher, der aufgrund technischer begebenheiten gar kein öffentlich rechtliches programm empfangen kann als "empfangsbereit" anzusehen?

Antwort (kurz):

Alleine die Bereitstellung zählt. Ohne Wenn und Aber.

Also Ja.

Und im Beispiel zu sprechen der alte Volksempfänger mit kaputter Röhre auf der stromlosen Alm im Funkloch in der verschlossenen Scheune ist gebührenpflichtig.


Antwort (Lang):

Ja!

GEZ sagt :

<>

Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?
Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen.

Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel, Satellit oder Digital) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.

<>

gruss silver
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[2.2.1.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf Hasi16
23.04.2006 01:36
Benutzer Hasi16 schrieb:
Benutzer tichy schrieb:
wenn man ganz veraergert ist, gibt man ggf. an, dass man seinen internetzugang nur fuer VoIP nutzt und dann ist ganz schluss
mit GEZ.

Warum sollte das "offiziell" akzeptiert werden? Man darf ja noch nicht mal einen Fernseher ohne Reciever in einem DVB-T-Gebiet haben. Ist ja "empfangsbereit"...

interessante frage.

ist ein fernseher, der aufgrund technischer begebenheiten gar kein öffentlich rechtliches programm empfangen kann als "empfangsbereit" anzusehen?

peso

Grüße

hasi16
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[2.2.1.1.1.1.2.1] DenSch antwortet auf tcsmoers
22.05.2006 22:30
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Hasi16 schrieb:
Benutzer tichy schrieb:
wenn man ganz veraergert ist, gibt man ggf. an, dass man seinen internetzugang nur fuer VoIP nutzt und dann ist ganz schluss
mit GEZ.

Warum sollte das "offiziell" akzeptiert werden? Man darf ja noch nicht mal einen Fernseher ohne Reciever in einem DVB-T-Gebiet haben. Ist ja "empfangsbereit"...

interessante frage.

ist ein fernseher, der aufgrund technischer begebenheiten gar kein öffentlich rechtliches programm empfangen kann als "empfangsbereit" anzusehen?

peso

Grüße

hasi16

kurz und knapp: JA!


sogar ein ERSICHTLICH defekter fernseher, z.b. übertrieben zerplatzte bildröhre, ist noch ein theoretisch empfangsberiter fernseher!!! (im bekanntenkreis den fall gehabt, tv nachweislich defekt [tuner leider nicht] und schön weiter zahlen)

densch
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[2.3] spunk_ antwortet auf tichy
23.04.2006 09:57
Benutzer tichy schrieb:
>
kuendigungen uebrigens immer nur per einschreiben MIT rueckschein verschicken, da die GEZ wohl alles andere direkt in den reiswolf wirft.

Fax reicht allemal aus.