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Es lebe der E-Commerce


02.12.2004 14:30 - Gestartet von Konwacht
Schöner Artikel mit mich pers. sehr interessierenden Schwerpunkten. Danke!

Allerdings: Der Herr Brodersen hat anscheinend eine Neigung zu besonders "schön langen" Überschriften *g*, ein kürzeres Inhaltsverzeichnis würde vielleicht der Übersichtlichkeit zuträglich sein ;)

Trotzdem toller Artikel! :)
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[1] Es lebe der E-Commerce II: Ebay sicher?
Konwacht antwortet auf Konwacht
02.12.2004 14:34
Und wo wir grade dabei sind: Ich habe öfters Gerüchte schon vernommen (wir wissen ja alle, was man auf Gerüchte geben darf, gell?), wonach die Benutzerdaten wie z.B. die Kontodaten als Verkäufer bei Ebay nicht sonderlich sicher sind... stimmt das? Ich merke auch verstärkt, dass selbst professionellere Ebay-Anbieter keine Kontodaten mehr direkt zur Verfügung stellen, sondern lieber eine eigene automatisierte Mail versenden...
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[1.1] Ebay sicher?
Konwacht antwortet auf Konwacht
03.12.2004 12:38
Benutzer Konwacht schrieb:
Und wo wir grade dabei sind: Ich habe öfters Gerüchte schon vernommen (wir wissen ja alle, was man auf Gerüchte geben darf, gell?), wonach die Benutzerdaten wie z.B. die Kontodaten als Verkäufer bei Ebay nicht sonderlich sicher sind... stimmt das? Ich merke auch verstärkt, dass selbst professionellere Ebay-Anbieter keine Kontodaten mehr direkt zur Verfügung stellen, sondern lieber eine eigene automatisierte Mail versenden...

Äh... challlloooo? ;)

Lebt da draußen wer? ;)
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[1.2] spunk_ antwortet auf Konwacht
03.12.2004 13:32
Benutzer Konwacht schrieb:

gell?), wonach die Benutzerdaten wie z.B. die Kontodaten als
dein konto ist jedem bekannt mit dem du per überweisung oder einzug geschäfte machst - wo ist das problem?

eigentlich ist daran nichts geheimzuhalten - und jeder darf ja auf ein konto was einzahlen. wer unberechntigt abbucht, hat davon auch nichts, da das geld zurückgebucht werden kann (und nicht nur bis zu 6 wochen!)
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[1.2.1] dirk123 antwortet auf spunk_
03.12.2004 13:37
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer Konwacht schrieb:

gell?), wonach die Benutzerdaten wie z.B. die Kontodaten als
dein konto ist jedem bekannt mit dem du per überweisung oder einzug geschäfte machst - wo ist das problem?

eigentlich ist daran nichts geheimzuhalten - und jeder darf ja auf ein konto was einzahlen. wer unberechntigt abbucht, hat davon auch nichts, da das geld zurückgebucht werden kann (und nicht nur bis zu 6 wochen!)

Das ist schon richtig!!!¨
Aber wenn der jenige der was abbucht nach dem er das geld erhalten hat sein Konto auflöst, dann siehst du aber mit deiner Rückbuchung schlecht aus!!
Dann fängt die lauferei nämlich an!!!
Suchen, Strafanzeige stellen, Geld einklagen usw.....


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[1.2.1.1] spunk_ antwortet auf dirk123
03.12.2004 13:38
Benutzer dirk123 schrieb:

Aber wenn der jenige der was abbucht nach dem er das geld erhalten hat sein Konto auflöst, dann siehst du aber mit deiner Rückbuchung schlecht aus!!
frag deine bank dazu. dem ist nämlich beileibe nicht so.
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[1.2.1.1.1] dirk123 antwortet auf spunk_
03.12.2004 13:41
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer dirk123 schrieb:

Aber wenn der jenige der was abbucht nach dem er das geld erhalten hat sein Konto auflöst, dann siehst du aber mit deiner Rückbuchung schlecht aus!!
frag deine bank dazu. dem ist nämlich beileibe nicht so.

Dann erkundige dich mal richtig!! von einem AUFGELÖSTEN Konto kann nichts mehr zurückgebucht werden!!!

MFG
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[1.2.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf dirk123
03.12.2004 13:44
Benutzer dirk123 schrieb:

Dann erkundige dich mal richtig!! von einem AUFGELÖSTEN Konto kann nichts mehr zurückgebucht werden!!!
richtig:
denn die bank trägt dann den schaden....

siehe z.b. (aber dazu gibt es eine unzahl von links)
http://www.achatfinanz.de/Fachbegriffe/Lastschrift.htm
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[1.2.1.1.1.1.1] AnnaB antwortet auf spunk_
31.01.2005 19:44
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer dirk123 schrieb:

Dann erkundige dich mal richtig!! von einem AUFGELÖSTEN Konto kann nichts mehr zurückgebucht werden!!!
richtig:
denn die bank trägt dann den schaden....

siehe z.b. (aber dazu gibt es eine unzahl von links) http://www.achatfinanz.de/Fachbegriffe/Lastschrift.htm

Ich kann spunk_ nur beipflichten.
Die Bank zahlt nicht gerne (es muss übrigens die Bank des Einziehers letztlich zahlen, sie hat den Lastschrifteinzieher legitimiert und ihn für entsprechend kreditwürdig erachtet und muss nun versuchen, den Ex-Kunden ausfindig zu machen und das Geld einzufordern - es sei denn der Passus wurde in "Interbankenverträgen" geändert).
Und: die "Front"-Mitarbeiter (D)einer Bank wissen das häufig nicht (es gibt ja auch jede Menge juristischer Feinfühligkeiten). Wenn im standardisierten Verfahren die Rückgabe der Lastschrift wieder zu Dir zurückkommt, ist das _nicht_ Dein Problem... eigentlich.

Ciao
AnnaB
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[1.2.1.1.1.1.1.1] omo antwortet auf AnnaB
04.02.2005 23:12
Benutzer AnnaB schrieb:

Die Bank zahlt nicht gerne (es muss übrigens die Bank des Einziehers letztlich zahlen, sie hat den Lastschrifteinzieher legitimiert und ihn für entsprechend kreditwürdig erachtet und muss nun versuchen, den Ex-Kunden ausfindig zu machen und das Geld einzufordern - es sei denn der Passus wurde in "Interbankenverträgen" geändert).

Nein. Außerdem muss sie das auch nicht "gerne" machen.

Und: die "Front"-Mitarbeiter (D)einer Bank wissen das häufig nicht

Hast du schon mal einen Bankmitarbeiter erlebt, der nicht weiß, wie Lastschriften zurückgegeben werden? Bei aller Inkompetenz solcher Mitarbeitern, aber das halte ich für recht unwahrscheinlich, wenn's nicht gerade ein Azubi im ersten Lehrjahr ist.

(es gibt ja auch jede Menge juristischer Feinfühligkeiten).

Bei Lastschriften nicht, die Regelung ist klar und eindeutig. Was häufig von Banken behauptet wird, ist, dass es eine 6-Wochen-Frist gibt, was aber nicht stimmt.

Wenn im standardisierten Verfahren die Rückgabe der Lastschrift wieder zu Dir zurückkommt, ist das _nicht_ Dein Problem... eigentlich.

Das "eigentlich" ist hier überflüssig. Wer schonmal eine Lastschrift zurückgegeben hat, weiß, dass das völlig problemlos geht.
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[1.2.2] domforce antwortet auf spunk_
05.02.2005 10:45
Benutzer spunk_ schrieb:
[...]
auf ein konto was einzahlen. wer unberechtigt abbucht, hat davon auch nichts, da das geld zurückgebucht werden kann (und nicht nur bis zu 6 wochen!)

Das gilt nicht für den Insolvenzfall. Hier ist meines Wissens das Konto auch im Rücklastschriftfall gesperrt, d.h. du siehst dein Geld nicht wieder....bzw. kannst versuchen es über den Insolvenzverwalter zurückzubekommen. Im Klartext: Du erhälst dann im Rahmen der Konkursquote einen minimalen Anteil, wenn überhaupt (bei Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse: gar nichts!)

gruss
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[1.2.2.1] ippel antwortet auf domforce
05.02.2005 11:19
Das stimmt nicht. Bei Lastschriften garantieren die Banken die Sicherheit des Geldes und die Rückbuchungsmöglichkeit. Deshalb setzt die Bank auch eine gewisse Bonität für das Unternehmen voraus, welches Lastschriften einziehen will.

Lastschriften sind deshalb die sicherste Art zu bezahlen, die es gibt, ausgenommen Rechnungszahlung natürlich.

Ippel
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[1.2.2.1.1] handytick.de antwortet auf ippel
05.02.2005 12:54
Benutzer ippel schrieb:
Das stimmt nicht. Bei Lastschriften garantieren die Banken die Sicherheit des Geldes und die Rückbuchungsmöglichkeit. Deshalb setzt die Bank auch eine gewisse Bonität für das Unternehmen voraus, welches Lastschriften einziehen will.

Lastschriften sind deshalb die sicherste Art zu bezahlen, die es gibt, ausgenommen Rechnungszahlung natürlich.

Ippel

Es gibt leider nach unseren Erfahrungen mehr schwarze Schafe unter den Kunden, als unter den Händlern. Ware wird nicht entgegen genommen, aus Spaß bestellt, benutzt (Communicator wird synchronisiert, drauf telefoniert, SMS versendet etc..) und nach 13 Tagen zurückgeschickt und vieles mehr. Wenn man als Händler hier noch per Rechnung versenden würde, hätten zwar Anwälte etwas davon, aber mit günstigen Preisen kann man durch den Arbeitsaufwand nicht wirklich rechnen, bzw. würde es sich nicht lohnen. Es gibt immer beide Seiten der Medaille. Sicher gibt es auch unter den Internetshops faule Äpfel, aber als Geschäftsmann mit Blick auf Langfristigkeit hat man nichts davon, Kunden über den Tisch zu ziehen.
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[1.2.2.1.1.1] wasp28363 antwortet auf handytick.de
21.06.2005 11:38
dem kann ich nur zustimmen, was die anzahl schwarzer schafe unter den kunden angeht
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[1.2.2.2] spunk_ antwortet auf domforce
05.02.2005 15:33
Benutzer domforce schrieb:

Das gilt nicht für den Insolvenzfall. Hier ist meines Wissens das Konto auch im Rücklastschriftfall gesperrt, d.h. du siehst dein Geld nicht wieder....bzw. kannst versuchen es über den
deine aussage ist zwar falsch, aber der link mit den hinweisen hierzu steht ja bereits hier über teltairf zu lesen.

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[1.2.3] wasp antwortet auf spunk_
21.06.2005 11:50
exakt. auf jeder rechnung eines unternehmens steht ja auch die kontoverbindung.