Benutzer AnnaB schrieb:
Die Bank zahlt nicht gerne (es muss übrigens die Bank des Einziehers letztlich zahlen, sie hat den Lastschrifteinzieher legitimiert und ihn für entsprechend kreditwürdig erachtet und muss nun versuchen, den Ex-Kunden ausfindig zu machen und das Geld einzufordern - es sei denn der Passus wurde in "Interbankenverträgen" geändert).
Nein. Außerdem muss sie das auch nicht "gerne" machen.
Und: die "Front"-Mitarbeiter (D)einer Bank wissen das häufig nicht
Hast du schon mal einen Bankmitarbeiter erlebt, der nicht weiß, wie Lastschriften zurückgegeben werden? Bei aller Inkompetenz solcher Mitarbeitern, aber das halte ich für recht unwahrscheinlich, wenn's nicht gerade ein Azubi im ersten Lehrjahr ist.
(es gibt ja auch jede Menge juristischer Feinfühligkeiten).
Bei Lastschriften nicht, die Regelung ist klar und eindeutig. Was häufig von Banken behauptet wird, ist, dass es eine 6-Wochen-Frist gibt, was aber nicht stimmt.
Wenn im standardisierten Verfahren die Rückgabe der Lastschrift wieder zu Dir zurückkommt, ist das _nicht_ Dein Problem... eigentlich.
Das "eigentlich" ist hier überflüssig. Wer schonmal eine Lastschrift zurückgegeben hat, weiß, dass das völlig problemlos geht.