Benutzer mohlis schrieb:
Abgesehen davon : ein OLG in einer anderen Stadt kann zu einem ganz anderen Ergebnis kommen (sowas kommt jeden Tag vor). Insofern würde ich dieser Meldung keine große Bedeutung beimessen...
Zum einen muss der Käufer bei einem Widerruf eine Verschlechterung der Sache bezahlen (zumindest, wenn er gemäß Gesetz darauf hingewiesen wurde). Bei einem Widerruf nach einigen Jahren wird er also kaum Geld zurück erhalten, jedenfalls nicht mehr, als man bei einem Verkauf direkt selbst erhalten würde.
Zum anderen steht die beanstandete Formulierung so auch im Mustertext des Gesetzes. Nun mag man über diesen kruden Text denken, was man will - er ist trotz aller Widersprüche gesetzeskonform, denn er ist selbst ein Gesetz. In der beanstandeten Widerrufsbelehrung wurden offenbar Teile des Gesetzestextes verwendet und andere teile ausgetauscht. Schade, dass sollte man keinesfalls tun, lieber gleich den kruden Gesetzestext benutzen.
Daher muss man das Urteil des OLG wohl wirklich sehr vorsichtig interpretieren, denn letztlich kritisiert es den Gesetzgeber, der aber angeblich keinen Grund zum Handeln sieht.
Tom