Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Die 3-D-Secure-Verfahren gibt es schon einige Jahre. So rasend schnell scheinen sie sich nicht durchzusetzen.
Nun, laut Beitrag scheinen die Sparkassen in Deutchland da sogar (erst) die ersten zu sein, die das hierzulande nutzen.
Aller Anfang ist schwer. Dieses zusätzliche Sicherheitsmerkmal scheint sogar wählbar zu sein, da sich der Sparkassenkunde dafür registrieren KANN. Alles was mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr bringt, befürworte ich. Schade sogar, dass MEINE Bank das für die Kreditkarten nicht anbietet.
Solange man eine Sicherheitsmaßnahme ganz einfach und offensichtlich umgehen kann, ist ihr Nutzen jedenfalls eher gering.
Auch da liegt es am Kunden, der Internetshops auch DANACH auswählen kann, ob sie DIESES Sicherheitsmerkmal unterstützen. Ein klarer Punkt für die Betreiber, sich von der Konkurrenz abzuheben, würde ich meinen. Und damit schwinden die Schlupflöcher.
Letzteres kann ja nur der Mißbrauch sein und tangiert eine kulante Stornoregelung nicht.
Die Stornoregelung ist vor allem deshalb so kulant, weil man dem Karteninhaber in aller Regel ohnehin nicht nachweisen kann, dass er es doch selbst war, der die Karte benutzt hat. Durch das 3-D-Secure-Passwort könnte sich das durchaus ändern.
Hatten wir schon. Eine Stornoregelung hat nichts mit der berechtigten oder unberechtigten Nutzung der Karte zu tun. Übrigens gewährt nicht der Kartenemittent die Stornomöglichkeit, sondern ggf. der Händler. Der Emittent gewährt die einfache Rückbuchungsmöglichkeit bei Einspruch - eben bei Kartendiebstahl. Und wenn DIE durch das neue Sicherheitsmerkmal eingeschränkt wird, weil eben ein Dieb die Karte ohne Passwort (bei entsprechenden Shops) nicht nutzen kann, ist das akzeptabel.
[...] ein Mißbrauch ist dann nur noch MIT Passwort möglich und wenn das nicht auf der Karte steht... (Beende den Satz selbst).
...dann hat der Karteninhaber ein *ziemliches* Problem, wenn der unberechtigte Nutzer doch irgendwie an das Passwort gekommen ist.
Wie sollte er? Ist nicht anders als bei der ec-Karte mit PIN auch. Alles außer vorgehaltener Pistole ist Schuld des Kartenbesitzers.
Ein Versandhändler, der heute eine Kreditkartenzahlung einreicht, bekommt das Geld nur unter Vorbehalt; die Gutschrift kann recht einfach storniert werden, wenn der Kunde der Belastung widerspricht. Diese Stornomöglichkeiten fallen teilweise weg, wenn die Zahlung mit 3-D Secure bestätigt wurde.
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Wer sagt das?
Mastercard:
| The authentication data, together with an authorization | approval, gives the merchants a transaction that is | guaranteed against the most common types of chargebacks | - "cardholder not authorized" and "cardholder not
| recognized" chargebacks.
http://www.mastercard.com/us/merchant/pdf/SecureCode_Merchant_A
UG2006_FINAL.pdf
Visa:
| Verified by Visa helps protect you from fraudulent claims | from cardholders that they didn’t take part in, or | authorise, a payment. Once you are up and running with | Verified by Visa, you are no longer liable for chargebacks | of this nature.
http://www.visaeurope.com/merchant/handlingvisapayments/cardnot
present/verifiedbyvisa.jsp
Sehr schön zitiert, nur steht da kein Wort drin, das eventuelle Stornoregelungen betrifft - geschweige denn, dass diese durch Nutzung dieses Sicherheitsmerkmals eingeschränkt werden, was Du oben behauptet hast.
Noch einmal: Du wirfst Stornoregelungen und Einsprüche gegen unberechtigte Kartennutzung durcheinander. Dass letztere durch das Sicherheitsmerkmal eingeschränkt werden könnten, ist akzeptabel, da wohl kein vernünftiger Mensch das Passwort auf die Karte schreibt. Ist mit ec-Zahlung auch nicht anders: Bei Zahlung per Unterschrift hat man gute Chancen, das Geld zurück zu bekommen (ist mir ebenfalls schon nach Diebstahl problemlos gelungen), bei Zahlung mit PIN sieht das wohl anders aus. Trotzdem mag ich gerade die Zahlung per Unterschrift nicht und schätze das sicherere Merkmal PIN. Das gleiche gilt für dieses neue Merkmal für die Kreditkarte.