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KSP-Mafia


09.10.2008 09:16 - Gestartet von Solid_Snake
Hallo Leute
Da ich mich neu hier im Forum angemeldet habe bin ich nicht ganz sicher ob mein Beitrag hier überhaubt an der richtigen Stelle ist.
Falls nicht bitte ich dies zu entschuldigen.

Auch ich habe schlechte Erfahrungen mit der Rechtsanwaltskanzlei KSP gemacht.Allerdings nicht wegen einem Telefonanbieter sondern wegen eBay.
Ich würde mich sehr gern bei der Sammelklage gegen diese Verbrecher anschliessen.
Bin aber wie gesagt nicht sicher ob ich hier richtig bin.

Zu meinem Fall:
Vor geraumer Zeit habe ich bei eBay einige Dinge versteigert.
Die dafür anfallenden eBay-Gebühren von ca.4 Euro konnten Mangels ungenügender Kontodeckung nicht von meinem Konto abgebucht werden.
Deshalb verlangte eBay eine Rückbuchungsgebühr von 8 Euro.
Also insgesamt dann 12 Euro.
Zwei Tage nach dieser Mahnung die ich per Email bekommen habe wurde wiederholt versucht diesen Betrag von meinem Konto abzubuchen.Was natürlich nicht geklappt hat.
Dann bekam ich eine weitere Mahnung per Email.
Diese betrug dann weitere 8 Euro Gebühren.
Also waren es dann insgesamt 20 Euro.
Da ich nicht bereit war diese Summe zu bezahlen wurde das Mahnverfahren eingeleitet und an die KSP-Verbrecher weiter geleitet.
Einige Tage später bekam ich dann Post von KSP.
Die wollten plötzlich 75 Euro von mir haben.
Um es mal kurz zusammen zu fassen-Innerhalb weniger Wochen wurden aus 4 Euro schliesslich 75 Euro.
Ich halte das für sittenwidrig und möchte mich dagegen wehren.
Ich hoffe ich kann mich der Sammelklage anschliessen.
Wenn nicht dann würde ich mich trotzdem über Ratschläge und Tips wie ich mich nun verhalten soll freuen.
Mit freundlichen Grüssen

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[1] interessierter_Laie antwortet auf Solid_Snake
09.10.2008 09:59
Benutzer Solid_Snake schrieb:
Hallo Leute Da ich mich neu hier im Forum angemeldet habe bin ich nicht ganz sicher ob mein Beitrag hier überhaubt an der richtigen Stelle ist.
Falls nicht bitte ich dies zu entschuldigen.

na gut - angenommen

Auch ich habe schlechte Erfahrungen mit der Rechtsanwaltskanzlei KSP gemacht.Allerdings nicht wegen einem Telefonanbieter sondern wegen eBay.
Ich würde mich sehr gern bei der Sammelklage gegen diese ... anschliessen.

Es gibt keine Sammelklagen in Deutschland.

Bin aber wie gesagt nicht sicher ob ich hier richtig bin.

Zu meinem Fall:
Vor geraumer Zeit habe ich bei eBay einige Dinge versteigert. Die dafür anfallenden eBay-Gebühren von ca.4 Euro konnten Mangels ungenügender Kontodeckung nicht von meinem Konto abgebucht werden.

Eindeutig Dein Fehler!

Deshalb verlangte eBay eine Rückbuchungsgebühr von 8 Euro. Also insgesamt dann 12 Euro.

Das geht voll in Ordnung 8 Euro sind recht fair und dürften stark in der Nähe der realen Kosten liegen die von der Bank verrechnet werden. Bei Telefonanbieter liegen die Rücklastschriftgebühren meist höher 15 Euro

Zwei Tage nach dieser Mahnung die ich per Email bekommen habe wurde wiederholt versucht diesen Betrag von meinem Konto abzubuchen.Was natürlich nicht geklappt hat.
Was stand denn in der Mahnung drin? Ich würde vermuten der erneute Abbuchungsversuch war darin angekündigt?
Wenn nicht darfst Du dich ab diesem Punkt etwas doof behandelt fühlen.

Dann bekam ich eine weitere Mahnung per Email. Diese betrug dann weitere 8 Euro Gebühren.
Also waren es dann insgesamt 20 Euro.
Da ich nicht bereit war diese Summe zu bezahlen wurde das Mahnverfahren eingeleitet und an die KSP-Verbrecher weiter geleitet.

Mindestens die unstrittigen 12 Euro hättest Du umgehend an ebay überweisen sollen.

Einige Tage später bekam ich dann Post von KSP.
Inkasso oder Anwalt werden eigentlich frühestens nach 14 Tagen eingeschaltet. In der Regel erfolgt auch eine 2. Mahnung

Die wollten plötzlich 75 Euro von mir haben. Um es mal kurz zusammen zu fassen-Innerhalb weniger Wochen wurden aus 4 Euro schliesslich 75 Euro.

Leider recht normal, hast Du erwartet das sich die Forderung in Luft auflöst?

Wenn nicht dann würde ich mich trotzdem über Ratschläge und Tips wie ich mich nun verhalten soll freuen.

Fürs nächste mal Rate ich für Deckung auf deinem Konto zu sorgen und die Verkaufserlöse nicht direkt auf den Kopf zu hauen und wenn das Kind doch in den Brunnen gefallen sein sollte die Kommunikation mit dem Anbieter zu suchen.
Aussitzen hilft nicht!