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Verstehe das nicht...


14.01.2006 16:00 - Gestartet von klaussc
Was ist denn nun der Unterschied zwischen einem "Inkasso- und Billingsystem" und den Systemen mit Vorauszahlung sowie die Zahlung auf Rechnung und ungesicherte Kreditkartenzahlungen?

Das Billingsystem erstellt doch nach meinem Verständnis die Rechnung und übernimmt auch das Inkasso.

In welcher Form nun eine Forderung beglichen wird hat doch mit dem Begriff Billingssystem eigentlich nichts mehr zu tun...
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[1] Babykiller antwortet auf klaussc
14.01.2006 16:40
Benutzer klaussc schrieb:
Was ist denn nun der Unterschied zwischen einem "Inkasso- und Billingsystem" und den Systemen mit Vorauszahlung sowie die Zahlung auf Rechnung und ungesicherte Kreditkartenzahlungen?

Das Billingsystem erstellt doch nach meinem Verständnis die Rechnung und übernimmt auch das Inkasso.

In welcher Form nun eine Forderung beglichen wird hat doch mit dem Begriff Billingssystem eigentlich nichts mehr zu tun...

Richtig! Recht HATTA der Claus.
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[2] GKr antwortet auf klaussc
14.01.2006 16:53
Benutzer klaussc schrieb:
Was ist denn nun der Unterschied zwischen einem "Inkasso- und Billingsystem" und den Systemen mit Vorauszahlung sowie die Zahlung auf Rechnung und ungesicherte Kreditkartenzahlungen?

Das Billingsystem erstellt doch nach meinem Verständnis die Rechnung und übernimmt auch das Inkasso.

In welcher Form nun eine Forderung beglichen wird hat doch mit dem Begriff Billingssystem eigentlich nichts mehr zu tun...

Es geht hier wohl eher um eine Kern-Problematik aus Sicht der Händler, die deren Akzeptanz in höchstem Maß beeinflußt und nicht, wie im Artikel formuliert "eher unpopulär".

Kreditkartengesellschaften garantieren dem Händler die Zahlung. Auch diese Garantie hat wiederum Löcher. Denn sie gilt nicht, wenn eine Kreditkarte im Ausland registriert ist. Aber gerade die Zahlung über ausländische Kreditkarten ist ja für viele Händler interessant. Egal, jedenfalls gibt es unter bestimmten Auflagen eine Garantie, daß der Händler sein Geld bekommt. Und nur das zählt.

Genau so sicher - aus Sicht des Händlers (und gemeint ist "sicher" in Bezug auf die Bezahlung) sind Systeme, die dem Händler das Risiko praktisch abnehmen - sog. Billing Systeme. Die prüfen in eigener Verantwortung Bonität und Kreditrahmen ihrer Kunden (des Endkunden) und bezahlen den Händler.

Völlig unsicher dagegen sind bzw. waren Systeme wie Paybox. Technisch vielleicht durchdacht, auch von der Verbreitung her mit Potential, garantierte Paybox dem Händler keine Zahlung, sondern fungierte praktisch nur in einer Art Mittlerfunktion für den Bankeinzug. Das ist für Händler völlig inakzeptabel.

Gleiches gilt für Bankeinzug: Durch das Recht des Kunden, einem Bankeinzug zumindest in den ersten 6 Wochen nach Belastung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widersprechen, steht der Händler im Risiko. Das wird er nur bei Vertrauen zu bestehenden Kunden akzeptieren. Ansonsten wirf er Geld aus dem Fenster, denn (Beispiel) die Storno-Raten beim Verkauf von Telefonkarten und Bezahlung per Bankeinzug liegen bei über 40%. (Nicht repräsentativ, aber Fallbeispiel).

Fazit: Mit Sicherheit ist hier eine Zahlungs-Garantie gemeint, bezieht sich nicht auf Leitung und Verschlüsselung.

GKr
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[2.1] spl antwortet auf GKr
14.01.2006 17:38
Benutzer GKr schrieb:
Gleiches gilt für Bankeinzug: Durch das Recht des Kunden, einem Bankeinzug zumindest in den ersten 6 Wochen nach Belastung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widersprechen, steht der Händler im Risiko. Das wird er nur bei Vertrauen zu bestehenden Kunden akzeptieren. Ansonsten wirf er Geld aus dem Fenster, denn (Beispiel) die Storno-Raten beim Verkauf von Telefonkarten und Bezahlung per Bankeinzug liegen bei über 40%. (Nicht repräsentativ, aber Fallbeispiel).

Wie gesagt lässt sich das Problem beheben, indem man die Bankverbindung verifiziert und 1 Cent mit einem Freischaltcode überweist. Nur wenn dieser richtig eingegeben wird, wird die Bankverbindung freigeschaltet.

Händler die das ignorieren, zeigen damit, dass ihnen in Wahrheit die Widerruflichkeit von Lastschriften an sich nicht passt. Sie wollen Geld; berechtigte Einwendungen der Kunden sehen sie dagegen nicht als ihr Problem an. Obwohl es Sache des Händlers ist nachzuweisen, dass er die Leistung fehlerfrei erbracht hat, will er so das Schadensrisiko auf den schwächeren Teil, nämlich den Kunden, abwälzen. Und das ist für mich unseriös.

Übrigens halte ich die Tage dieser 'Zahlungsgarantie' bei Kreditkarten, derer sich Händler so erfreuen, für nahezu gezählt. Meiner Meinung nach gelten für Kartenbelastungen die selben rechtlichen Grundsätze wie für Lastschriften. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der BGH das bestätigt. Dann werden sich Banken und Händler wieder gegenseitig das Schadensrisiko zuschieben.

Ich verstehe auch bis heute nicht, wie Händler überhaupt auf die Idee kommen, dass Geldverdienen ohne Risiko möglich wäre. Meiner Meinung nach sollte man solchen dummen Händlern wegen Gefährdung des Geschäftsverkehrs den Gewerbeschein entziehen.

spl
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[2.1.1] GKr antwortet auf spl
14.01.2006 18:43
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Gleiches gilt für Bankeinzug: Durch das Recht des Kunden, einem Bankeinzug zumindest in den ersten 6 Wochen nach Belastung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widersprechen, steht der Händler im Risiko. Das wird er nur bei Vertrauen zu bestehenden Kunden akzeptieren. Ansonsten wirf er Geld aus dem Fenster, denn (Beispiel) die Storno-Raten beim Verkauf von Telefonkarten und Bezahlung per Bankeinzug liegen bei über 40%.
(Nicht repräsentativ, aber Fallbeispiel).

Wie gesagt lässt sich das Problem beheben, indem man die Bankverbindung verifiziert und 1 Cent mit einem Freischaltcode überweist. Nur wenn dieser richtig eingegeben wird, wird die Bankverbindung freigeschaltet.

Händler die das ignorieren, zeigen damit, dass ihnen in Wahrheit die Widerruflichkeit von Lastschriften an sich nicht passt. Sie wollen Geld; berechtigte Einwendungen der Kunden sehen sie dagegen nicht als ihr Problem an. Obwohl es Sache des Händlers ist nachzuweisen, dass er die Leistung fehlerfrei erbracht hat, will er so das Schadensrisiko auf den schwächeren Teil, nämlich den Kunden, abwälzen. Und das ist für mich unseriös.

Übrigens halte ich die Tage dieser 'Zahlungsgarantie' bei Kreditkarten, derer sich Händler so erfreuen, für nahezu gezählt. Meiner Meinung nach gelten für Kartenbelastungen die selben rechtlichen Grundsätze wie für Lastschriften. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der BGH das bestätigt. Dann werden sich Banken und Händler wieder gegenseitig das Schadensrisiko zuschieben.

Ich verstehe auch bis heute nicht, wie Händler überhaupt auf die Idee kommen, dass Geldverdienen ohne Risiko möglich wäre. Meiner Meinung nach sollte man solchen dummen Händlern wegen Gefährdung des Geschäftsverkehrs den Gewerbeschein entziehen.

spl

Die Problematik liegt an einem anderen Punkt.
Es geht mir nicht um das Verifizieren eines Bankkontos. Also nicht darum, festzustellen, ob dieses Bankkonto überhaupt existiert.

Es geht mir auch nicht darum, Bestandskunden die Bezahlung per Bankeinzug zu verweigern. 90% unserer Bestandskunden zahlen per Bankeinzug, der Rest über Kreditkarten-Belastung.

Es geht mir um Neukunden in einem Low Budget-Dienstleistungsbereich. Konkret: Neukunden, die bei uns Prepaid-Telefonkarten bestellen. Hier ist eine Option Bankeinzug als Zahlungsmittel einfach nicht möglich. Die Storno-Rate lag bei uns, als wir das vor einigen Jahren einführten, bei über 40% Missbrauch-Fällen. Das ist inakzeptabel für uns als Händler. In der Zeit, in der der Kunde seinem Recht zum Widerspruch nachgehen kann, ist eine Telefonkarte längst leertelefoniert.

Warum das tatsächlich nur im Telefonkarten-Verkauf so ist, kann ich mir bis heute nicht erklären. Da werden im Dutzend echte Bankverbindungen angegeben, die nicht die eigenen sind. Sondern irgendwo von Rechnungsbriefbogen oder Nachbarn, Verwandten etc. abgekupfert wurden. Ich habe es tatsächlich nie verstanden. Aber es ist ein Fakt.

Also: Neukunden mit Bankeinzug ist kein kalkulierbares Risiko, sondern rausgeschmissenes Geld für den Händler.

GKr
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[2.1.1.1] spl antwortet auf GKr
14.01.2006 18:50
Benutzer GKr schrieb:
Warum das tatsächlich nur im Telefonkarten-Verkauf so ist, kann ich mir bis heute nicht erklären. Da werden im Dutzend echte Bankverbindungen angegeben, die nicht die eigenen sind.

Benutzer spl schrieb:
Wie gesagt lässt sich das Problem beheben, indem man die Bankverbindung verifiziert und 1 Cent mit einem Freischaltcode überweist. Nur wenn dieser richtig eingegeben wird, wird die Bankverbindung freigeschaltet.

spl
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[2.1.1.1.1] GKr antwortet auf spl
14.01.2006 19:17
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Warum das tatsächlich nur im Telefonkarten-Verkauf so ist, kann ich mir bis heute nicht erklären. Da werden im Dutzend echte Bankverbindungen angegeben, die nicht die eigenen sind.

Benutzer spl schrieb:
Wie gesagt lässt sich das Problem beheben, indem man die Bankverbindung verifiziert und 1 Cent mit einem Freischaltcode überweist. Nur wenn dieser richtig eingegeben wird, wird die Bankverbindung freigeschaltet.

spl

Ja, prima.
Ich hatte es schon beim erstenmal verstanden.

Fallbeispiel aus der Praxis:

Lothar X bestellt eine Telefonkarte für 50 EUR.
Bezahlung erfolgt per Bankeinzug vom Konto des Herrn Lothar X.
Ausgeliefert wird die Telefonkarte per Email an Schnurz@t-online.de

Das Bankkonto wird, wie von Ihnen vorgeschlagen, verifiziert. Es existiert. Name des Bestellers und Name des Konto-Eigentümers sind identisch. Alles ist in bester Ordnung. Auch die Bezahlung per Bankeinzug von diesem Konto geht glatt durch.

Lothar X telefoniert sehr rege. Lädt innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen seine Karte mehrmals auf. Telefoniert viel in Mobilfunk-Destinationen im Ausland. Da geht so ein 50 EUR-Guthaben schnell drauf.

Nach vier Wochen kommt es dann zum Widerspruch der Bezahlung des Neukaufs und der nachfolgenden Aufladungen.

Es stellt sich heraus, daß Lothar X zwar Eigentümer des Bankkontos ist, jedoch nicht der Besteller der Telefonkarte. Und auch die Email-Adresse ist ihm unbekannt.

Dumm gelaufen für den Anbieter.
Auf dem Schaden bleibt er sitzen.
Anzeige bei der Kripo.
Aufwand: mehr als 2 Stunden.
Nach drei Monaten ein Standard-Schreiben von der Staatsanwaltschaft: Verfahren wird eingestellt.

Bankeinzug bei Neukunden im Telefonkarten-Geschäft?
Rausgeschmissen' Geld.

GKr
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[2.1.1.1.1.1] Keks antwortet auf GKr
15.01.2006 05:12
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Wie gesagt lässt sich das Problem beheben, indem man die Bankverbindung verifiziert und 1 Cent mit einem Freischaltcode überweist. Nur wenn dieser richtig eingegeben wird, wird die Bankverbindung freigeschaltet.

spl

Ja, prima.
Ich hatte es schon beim erstenmal verstanden.

Nein, hattest du anscheinend nicht.

Fallbeispiel aus der Praxis:

Lothar X bestellt eine Telefonkarte für 50 EUR. Bezahlung erfolgt per Bankeinzug vom Konto des Herrn Lothar X.
[...]

Es stellt sich heraus, daß Lothar X zwar Eigentümer des Bankkontos ist, jedoch nicht der Besteller der Telefonkarte.

Wie soll der Besteller den Freischaltcode kennen, wenn er nicht Eigentümer des Bankkontos ist?

Paypal macht das im Prinzip genau so, wie spl geschrieben hat:
https://www.teltarif.de/forum/x-ecommerce/19-...

Liebe Grüße, Keks
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[2.1.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf Keks
15.01.2006 10:11
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Wie gesagt lässt sich das Problem beheben, indem man die Bankverbindung verifiziert und 1 Cent mit einem Freischaltcode überweist. Nur wenn dieser richtig eingegeben wird, wird die Bankverbindung freigeschaltet.

spl

Ja, prima.
Ich hatte es schon beim erstenmal verstanden.

Nein, hattest du anscheinend nicht.

Gut. Stimmt. Hatte ich offensichtlich nicht richtig verstanden.
Dennoch: Würden wir zunächst jeden Neukunden, der per Bankeinzug bezahlen will, derart prüfen, widerspricht das dem heutigen Bedarf an sofortiger Verfügbarkeit. Wenn ein Kunde sich erstmalig "mal eben" eine Telefonkarte kaufen will, wird er nicht dieses Prozedere durchlaufen wollen.

GKr




Fallbeispiel aus der Praxis:

Lothar X bestellt eine Telefonkarte für 50 EUR. Bezahlung erfolgt per Bankeinzug vom Konto des Herrn Lothar X.
[...]

Es stellt sich heraus, daß Lothar X zwar Eigentümer des Bankkontos ist, jedoch nicht der Besteller der Telefonkarte.

Wie soll der Besteller den Freischaltcode kennen, wenn er nicht Eigentümer des Bankkontos ist?

Paypal macht das im Prinzip genau so, wie spl geschrieben hat:
https://www.teltarif.de/forum/x-ecommerce/19-...

Liebe Grüße, Keks
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[2.1.1.2] hdontour antwortet auf GKr
15.01.2006 07:24
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Gleiches gilt für Bankeinzug: Durch das Recht des Kunden, einem Bankeinzug zumindest in den ersten 6 Wochen nach Belastung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widersprechen, steht der Händler im Risiko. Das wird er nur bei Vertrauen zu bestehenden Kunden akzeptieren. Ansonsten wirf er Geld aus dem Fenster, denn (Beispiel) die Storno-Raten beim Verkauf von Telefonkarten und Bezahlung per Bankeinzug liegen bei über 40%.
(Nicht repräsentativ, aber Fallbeispiel).

Wie gesagt lässt sich das Problem beheben, indem man die Bankverbindung verifiziert und 1 Cent mit einem Freischaltcode überweist. Nur wenn dieser richtig eingegeben wird, wird die
Bankverbindung freigeschaltet.

Händler die das ignorieren, zeigen damit, dass ihnen in Wahrheit die Widerruflichkeit von Lastschriften an sich nicht passt. Sie wollen Geld; berechtigte Einwendungen der Kunden sehen sie dagegen nicht als ihr Problem an. Obwohl es Sache des Händlers ist nachzuweisen, dass er die Leistung fehlerfrei erbracht hat, will er so das Schadensrisiko auf den schwächeren Teil, nämlich den Kunden, abwälzen. Und das ist für mich unseriös.

Übrigens halte ich die Tage dieser 'Zahlungsgarantie' bei Kreditkarten, derer sich Händler so erfreuen, für nahezu gezählt. Meiner Meinung nach gelten für Kartenbelastungen die selben rechtlichen Grundsätze wie für Lastschriften. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der BGH das bestätigt. Dann werden sich Banken und Händler wieder gegenseitig das Schadensrisiko
zuschieben.

Ich verstehe auch bis heute nicht, wie Händler überhaupt auf die Idee kommen, dass Geldverdienen ohne Risiko möglich wäre.
Meiner Meinung nach sollte man solchen dummen Händlern wegen Gefährdung des Geschäftsverkehrs den Gewerbeschein entziehen.

spl

Die Problematik liegt an einem anderen Punkt.
Es geht mir nicht um das Verifizieren eines Bankkontos. Also nicht darum, festzustellen, ob dieses Bankkonto überhaupt existiert.

Es geht mir auch nicht darum, Bestandskunden die Bezahlung per Bankeinzug zu verweigern. 90% unserer Bestandskunden zahlen per Bankeinzug, der Rest über Kreditkarten-Belastung.

Es geht mir um Neukunden in einem Low Budget-Dienstleistungsbereich. Konkret: Neukunden, die bei uns Prepaid-Telefonkarten bestellen. Hier ist eine Option Bankeinzug als Zahlungsmittel einfach nicht möglich. Die Storno-Rate lag bei uns, als wir das vor einigen Jahren einführten, bei über 40% Missbrauch-Fällen. Das ist inakzeptabel für uns als Händler. In der Zeit, in der der Kunde seinem Recht zum Widerspruch nachgehen kann, ist eine Telefonkarte längst leertelefoniert.

Warum das tatsächlich nur im Telefonkarten-Verkauf so ist, kann ich mir bis heute nicht erklären. Da werden im Dutzend echte Bankverbindungen angegeben, die nicht die eigenen sind. Sondern irgendwo von Rechnungsbriefbogen oder Nachbarn, Verwandten etc. abgekupfert wurden. Ich habe es tatsächlich nie verstanden.
Aber es ist ein Fakt.

Also: Neukunden mit Bankeinzug ist kein kalkulierbares Risiko, sondern rausgeschmissenes Geld für den Händler.

GKr


Wenn man sich die Problematik bzg. Zahlungsmoral in der Telephonbranche durchliest, da kann es einem kalt den Buckel runterlaufen. Ich denke mal, daß es sich eine "Telephonfirma" die gute Preise hat, auch leisten kann, klar und deutlich zu sagen: Erst zahlen, dann telephonieren.
Bei z.b. Simyo geht es ja auch. Die werden nie Personal für Mahnungen brauchen....
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[2.1.1.2.1] GKr antwortet auf hdontour
15.01.2006 10:15
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Gleiches gilt für Bankeinzug: Durch das Recht des Kunden, einem Bankeinzug zumindest in den ersten 6 Wochen nach Belastung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widersprechen, steht der Händler im Risiko. Das wird er nur bei Vertrauen zu bestehenden Kunden akzeptieren. Ansonsten wirf er Geld aus dem Fenster, denn (Beispiel) die Storno-Raten beim Verkauf von Telefonkarten und Bezahlung per Bankeinzug liegen bei über 40%.
(Nicht repräsentativ, aber Fallbeispiel).

Wie gesagt lässt sich das Problem beheben, indem man die Bankverbindung verifiziert und 1 Cent mit einem Freischaltcode überweist. Nur wenn dieser richtig eingegeben wird, wird die
Bankverbindung freigeschaltet.

Händler die das ignorieren, zeigen damit, dass ihnen in Wahrheit die Widerruflichkeit von Lastschriften an sich nicht passt. Sie wollen Geld; berechtigte Einwendungen der Kunden sehen sie dagegen nicht als ihr Problem an. Obwohl es Sache des Händlers ist nachzuweisen, dass er die Leistung fehlerfrei erbracht hat, will er so das Schadensrisiko auf den schwächeren Teil, nämlich den Kunden, abwälzen. Und das ist für mich unseriös.

Übrigens halte ich die Tage dieser 'Zahlungsgarantie' bei Kreditkarten, derer sich Händler so erfreuen, für nahezu gezählt. Meiner Meinung nach gelten für Kartenbelastungen die selben rechtlichen Grundsätze wie für Lastschriften. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der BGH das bestätigt. Dann werden sich Banken und Händler wieder gegenseitig das Schadensrisiko
zuschieben.

Ich verstehe auch bis heute nicht, wie Händler überhaupt auf die Idee kommen, dass Geldverdienen ohne Risiko möglich wäre.
Meiner Meinung nach sollte man solchen dummen Händlern wegen Gefährdung des Geschäftsverkehrs den Gewerbeschein entziehen.

spl

Die Problematik liegt an einem anderen Punkt. Es geht mir nicht um das Verifizieren eines Bankkontos.
Also nicht darum, festzustellen, ob dieses Bankkonto überhaupt existiert.

Es geht mir auch nicht darum, Bestandskunden die Bezahlung per Bankeinzug zu verweigern. 90% unserer Bestandskunden zahlen per Bankeinzug, der Rest über Kreditkarten-Belastung.

Es geht mir um Neukunden in einem Low Budget-Dienstleistungsbereich. Konkret: Neukunden, die bei uns Prepaid-Telefonkarten bestellen. Hier ist eine Option Bankeinzug als Zahlungsmittel einfach nicht möglich. Die Storno-Rate lag bei uns, als wir das vor einigen Jahren einführten, bei über 40% Missbrauch-Fällen. Das ist inakzeptabel für uns als Händler. In der Zeit, in der der Kunde seinem Recht zum Widerspruch nachgehen kann, ist eine Telefonkarte längst leertelefoniert.

Warum das tatsächlich nur im Telefonkarten-Verkauf so ist, kann ich mir bis heute nicht erklären. Da werden im Dutzend echte Bankverbindungen angegeben, die nicht die eigenen sind.
Sondern irgendwo von Rechnungsbriefbogen oder Nachbarn, Verwandten etc.
abgekupfert wurden. Ich habe es tatsächlich nie verstanden.
Aber es ist ein Fakt.

Also: Neukunden mit Bankeinzug ist kein kalkulierbares Risiko,
sondern rausgeschmissenes Geld für den Händler.

GKr


Wenn man sich die Problematik bzg. Zahlungsmoral in der Telephonbranche durchliest, da kann es einem kalt den Buckel runterlaufen. Ich denke mal, daß es sich eine "Telephonfirma" die gute Preise hat, auch leisten kann, klar und deutlich zu sagen: Erst zahlen, dann telephonieren.
Bei z.b. Simyo geht es ja auch. Die werden nie Personal für Mahnungen brauchen....


Bei der Festnetz-Vermarktung geht die TK-Gesellschaft in Vorleistung. Erst nach Ende des Monats ziehen wir den Rechnungsbetrag vom Bankkonto ein. Da sind aber andere Voraussetzungen, weil wir z.B. eine Schufa-Auskunft einholen bei Anmeldung. Sicherheits-Software prüft im laufenden Monat permanent "atypisches Verhalten" und meldet solches.. alles mögliche halt.

Genau das ist der Grund, warum es uns viel lieber ist, wenn die Kunden sich zur Postpaid-Nutzung unserer Telefonkarten anmelden, statt diese im Prepaid-Verfahren zu nutzen. Da hat man saubere Verhältnisse und weiß (in etwa) mit wem man es zu tun hat.

GKr
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[2.1.2] klaussc antwortet auf spl
14.01.2006 18:51
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Gleiches gilt für Bankeinzug: Durch das Recht des Kunden, einem Bankeinzug zumindest in den ersten 6 Wochen nach Belastung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widersprechen, steht der Händler im Risiko. Das wird er nur bei Vertrauen zu bestehenden Kunden akzeptieren. Ansonsten wirf er Geld aus dem Fenster, denn (Beispiel) die Storno-Raten beim Verkauf von Telefonkarten und Bezahlung per Bankeinzug liegen bei über 40%.
(Nicht repräsentativ, aber Fallbeispiel).

Wie gesagt lässt sich das Problem beheben, indem man die Bankverbindung verifiziert und 1 Cent mit einem Freischaltcode überweist. Nur wenn dieser richtig eingegeben wird, wird die Bankverbindung freigeschaltet.

Händler die das ignorieren, zeigen damit, dass ihnen in Wahrheit die Widerruflichkeit von Lastschriften an sich nicht passt. Sie wollen Geld; berechtigte Einwendungen der Kunden sehen sie dagegen nicht als ihr Problem an. Obwohl es Sache des Händlers ist nachzuweisen, dass er die Leistung fehlerfrei erbracht hat, will er so das Schadensrisiko auf den schwächeren Teil, nämlich den Kunden, abwälzen. Und das ist für mich unseriös.

Übrigens halte ich die Tage dieser 'Zahlungsgarantie' bei Kreditkarten, derer sich Händler so erfreuen, für nahezu gezählt. Meiner Meinung nach gelten für Kartenbelastungen die selben rechtlichen Grundsätze wie für Lastschriften. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der BGH das bestätigt. Dann werden sich Banken und Händler wieder gegenseitig das Schadensrisiko zuschieben.

Ich verstehe auch bis heute nicht, wie Händler überhaupt auf die Idee kommen, dass Geldverdienen ohne Risiko möglich wäre. Meiner Meinung nach sollte man solchen dummen Händlern wegen Gefährdung des Geschäftsverkehrs den Gewerbeschein entziehen.

Als Kunde habe ich ebenfalls Bedenken, eine Rechnungssumme im Voraus zu überweisen, insbesondere wenn es sich um irgendeinen Internethändler handelt, der für mich im Problemfall nicht (mehr) greifbar ist. Das Risiko, dass ein Händler insolvent ist/wird ist für mich jedenfalls höher als umgekehrt ;-)

Für seriöse Händler ist dieses Problem sicher eine "Umsatzbremse", denn ich bestelle als Kunde im Zweifelsfall eher nicht.

Als Händler möchte ich aber ebenfalls nicht betrogen werden, weshalb ich ohne Vorauskasse an Unbekannte gar nicht erst verkaufe... so könnte ich bei mir wahrscheinlich selbst nichts bestellen - blöde Situation.

Ein Ausweg wäre vielleicht so etwas wie ein "Liquiditätsnachweis", eine Bankbürgschaft, eine Versicherungspolice... etwa, die im Falle einer Auseinandersetzung dafür genutzt werden kann, dass der Händler/Kunde nach einer rechtlichen Prüfung und Klärung nicht mit einem wertlosen Titel da sitzt.

Als Kunde wäre ich diebezüglich jedenfalls sehr kooperativ, da die Zahlungsausfälle des Handels ja nur auf die Verkaufspreise umgelegt werden können. Mehrkosten die dann also von den ehrlichen Kunden aufgefangen werden müssen.

Gruß
Klaus
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[2.1.2.1] GKr antwortet auf klaussc
14.01.2006 19:20
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Gleiches gilt für Bankeinzug: Durch das Recht des Kunden, einem Bankeinzug zumindest in den ersten 6 Wochen nach Belastung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widersprechen, steht der Händler im Risiko. Das wird er nur bei Vertrauen zu bestehenden Kunden akzeptieren. Ansonsten wirf er Geld aus dem Fenster, denn (Beispiel) die Storno-Raten beim Verkauf von Telefonkarten und Bezahlung per Bankeinzug liegen bei über 40%.
(Nicht repräsentativ, aber Fallbeispiel).

Wie gesagt lässt sich das Problem beheben, indem man die Bankverbindung verifiziert und 1 Cent mit einem Freischaltcode überweist. Nur wenn dieser richtig eingegeben wird, wird die
Bankverbindung freigeschaltet.

Händler die das ignorieren, zeigen damit, dass ihnen in Wahrheit die Widerruflichkeit von Lastschriften an sich nicht passt. Sie wollen Geld; berechtigte Einwendungen der Kunden sehen sie dagegen nicht als ihr Problem an. Obwohl es Sache des Händlers ist nachzuweisen, dass er die Leistung fehlerfrei erbracht hat, will er so das Schadensrisiko auf den schwächeren Teil, nämlich den Kunden, abwälzen. Und das ist für mich unseriös.

Übrigens halte ich die Tage dieser 'Zahlungsgarantie' bei Kreditkarten, derer sich Händler so erfreuen, für nahezu gezählt. Meiner Meinung nach gelten für Kartenbelastungen die selben rechtlichen Grundsätze wie für Lastschriften. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der BGH das bestätigt. Dann werden sich Banken und Händler wieder gegenseitig das Schadensrisiko
zuschieben.

Ich verstehe auch bis heute nicht, wie Händler überhaupt auf die Idee kommen, dass Geldverdienen ohne Risiko möglich wäre.
Meiner Meinung nach sollte man solchen dummen Händlern wegen Gefährdung des Geschäftsverkehrs den Gewerbeschein entziehen.

Als Kunde habe ich ebenfalls Bedenken, eine Rechnungssumme im Voraus zu überweisen, insbesondere wenn es sich um irgendeinen Internethändler handelt, der für mich im Problemfall nicht (mehr) greifbar ist. Das Risiko, dass ein Händler insolvent ist/wird ist für mich jedenfalls höher als umgekehrt ;-)

Für seriöse Händler ist dieses Problem sicher eine "Umsatzbremse", denn ich bestelle als Kunde im Zweifelsfall eher nicht.

Als Händler möchte ich aber ebenfalls nicht betrogen werden, weshalb ich ohne Vorauskasse an Unbekannte gar nicht erst verkaufe... so könnte ich bei mir wahrscheinlich selbst nichts bestellen - blöde Situation.

Ein Ausweg wäre vielleicht so etwas wie ein "Liquiditätsnachweis", eine Bankbürgschaft, eine Versicherungspolice... etwa, die im Falle einer Auseinandersetzung dafür genutzt werden kann, dass der Händler/Kunde nach einer rechtlichen Prüfung und Klärung nicht mit einem wertlosen Titel da sitzt.

Als Kunde wäre ich diebezüglich jedenfalls sehr kooperativ, da die Zahlungsausfälle des Handels ja nur auf die Verkaufspreise umgelegt werden können. Mehrkosten die dann also von den ehrlichen Kunden aufgefangen werden müssen.

Gruß
Klaus

PayPal. Nutze ich jetzt seit rd. vier Wochen recht intensiv.
- Kunden zahlen per Email auf mein PayPal-Konto.
- Ich bezahle über mein PayPal-Konto.
- Kunden müssen nicht einmal bei PayPal angemeldet sein.
- Überweisung vom PayPal- auf mein Bankkonto innerhalb 3 Tage.

Wir wollen das demnächst auch für die Telefonkarten anbieten.
Gute Sache, finde ich.

GKr
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[2.1.2.1.1] handytim antwortet auf GKr
14.01.2006 19:29
Benutzer GKr schrieb:
Paypal
....
Wir wollen das demnächst auch für die Telefonkarten anbieten.

Was verlangen denn die Kreditkartengesellschaften an Transaktionsgebühren gegenüber den Händlern? Mir kommen die 3,4% plus 0,35 Euro bei Paypal (unterste "Stufe") recht teuer vor, das wäre bei einer Comnet50-Karte immerhin 2,05 Euro an Gebühren.

Ciao
Tim
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[2.1.2.1.1.1] GKr antwortet auf handytim
14.01.2006 19:38
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Paypal
....
Wir wollen das demnächst auch für die Telefonkarten anbieten.

Was verlangen denn die Kreditkartengesellschaften an Transaktionsgebühren gegenüber den Händlern? Mir kommen die 3,4% plus 0,35 Euro bei Paypal (unterste "Stufe") recht teuer vor, das wäre bei einer Comnet50-Karte immerhin 2,05 Euro an Gebühren.

Ciao
Tim

Die Kreditkartengesellschaften nehmen das gleiche.
Zwishen 3,5 und 3,8 Prozent, Amex nimmt, glaube ich, 4,25%.
Aber die haben auch die geringste Akzeptanz.

Ich habe gerade mal bei PayPal geschaut:
- Konto eröffnen
- Geld senden
- Geld empfangen
- Banküberweisung
Alles kostenlos

Kreditkartenzahlungen:
1,9 % + €0,35 EUR bis 3,4 % + €0,35 EUR

Zahlungen aus dem Ausland:
2,4 % + €0,35 EUR bis 3,9 % + €0,35 EUR
Hier muß man wissen: Zahlungen aus den VSvA nach Deutschland sind ungemein teuer, wenn sie als Banküberweisung laufen. Das geht so weit, daß Bargeld im Umschlag geschickt wird. Da ist PayPal ein Glücksbringer. Das empfinden wir zumindest im Moment so.. ein paar Kunden aus den VSvA und ich (nicht als Comnet).

GKr

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[2.1.2.1.1.1.1] klaussc antwortet auf GKr
14.01.2006 19:47
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Paypal
....
Wir wollen das demnächst auch für die Telefonkarten anbieten.

Was verlangen denn die Kreditkartengesellschaften an Transaktionsgebühren gegenüber den Händlern? Mir kommen die 3,4% plus 0,35 Euro bei Paypal (unterste "Stufe") recht
teuer vor, das wäre bei einer Comnet50-Karte immerhin 2,05 Euro an
Gebühren.

Ciao
Tim

Die Kreditkartengesellschaften nehmen das gleiche. Zwishen 3,5 und 3,8 Prozent, Amex nimmt, glaube ich, 4,25%.
Aber die haben auch die geringste Akzeptanz.

Ich habe gerade mal bei PayPal geschaut:
- Konto eröffnen
- Geld senden
- Geld empfangen

Der Empfänger zahlt doch, oder schnalle ich da etwas nicht?

- Banküberweisung Alles kostenlos

Kreditkartenzahlungen:
1,9 % + €0,35 EUR bis 3,4 % + €0,35 EUR

Zahlungen aus dem Ausland:
2,4 % + €0,35 EUR bis 3,9 % + €0,35 EUR
Hier muß man wissen: Zahlungen aus den VSvA nach Deutschland sind ungemein teuer, wenn sie als Banküberweisung laufen. Das geht so weit, daß Bargeld im Umschlag geschickt wird. Da ist PayPal ein Glücksbringer. Das empfinden wir zumindest im Moment so.. ein paar Kunden aus den VSvA und ich (nicht als Comnet).

GKr

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[2.1.2.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf klaussc
14.01.2006 19:55
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Paypal
....
Wir wollen das demnächst auch für die Telefonkarten anbieten.

Was verlangen denn die Kreditkartengesellschaften an Transaktionsgebühren gegenüber den Händlern? Mir kommen die 3,4% plus 0,35 Euro bei Paypal (unterste "Stufe") recht
teuer vor, das wäre bei einer Comnet50-Karte immerhin 2,05 Euro an
Gebühren.

Ciao
Tim

Die Kreditkartengesellschaften nehmen das gleiche. Zwishen 3,5 und 3,8 Prozent, Amex nimmt, glaube ich, 4,25%.
Aber die haben auch die geringste Akzeptanz.

Ich habe gerade mal bei PayPal geschaut:
- Konto eröffnen
- Geld senden
- Geld empfangen

Der Empfänger zahlt doch, oder schnalle ich da etwas nicht?

Nein, mir wurde bisher nur und ausschließlich etwas berechnet, wenn die Zahlung aus dem Ausland kam. Das waren EU-Länder, VSvA und Japan. Und - ich glaube - falls mal ein deutscher Kunde mit seiner Kreditkarte bezahlt (davon bekomme ich gar nichts mit). Das Geld kommt halt auf mein PayPal-Konto und dann muß ich, glaube ich, dafür Gebühren zahlen. Sonst nicht.

Was ich weiß, aber noch nicht näher angeschaut habe:
- Man kann auch über PayPal zahlen, ohne dort angemeldet zu sein.

Aber wie gesagt: Das weiß ich noch nicht, wie das läuft.
Für mich ausschlaggebend war, daß ich so leichter Zahlungen aus dem Ausland empfangen kann. Was heißt leichter? Das ist die einzige Möglichkeit.
Kreditkarten kann ich - als Privater - natürlich nicht belasten. Und den Comnet-Zugang für die Kreditkartenbelastungen kann ich natürlich auch nicht nutzen.
Ein solcher Account bei Concardis oder so würde sich für mich auch gar nicht lohnen. Ich glaube, den bekommt man auch nur, wenn man ein Minimum an Zahlvorgängen im Monat hat, keine Ahnung. Jedenfalls ist das nichts für mich. Deshalb gefällt mir PayPal so. Und ich habe das Geld innerhalb von Minuten.

GKr


GKr



- Banküberweisung Alles kostenlos

Kreditkartenzahlungen:
1,9 % + €0,35 EUR bis 3,4 % + €0,35 EUR

Zahlungen aus dem Ausland:
2,4 % + €0,35 EUR bis 3,9 % + €0,35 EUR
Hier muß man wissen: Zahlungen aus den VSvA nach Deutschland sind ungemein teuer, wenn sie als Banküberweisung laufen.
Das geht so weit, daß Bargeld im Umschlag geschickt wird. Da ist PayPal ein Glücksbringer. Das empfinden wir zumindest im Moment so.. ein paar Kunden aus den VSvA und ich (nicht als Comnet).

GKr

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[2.1.2.1.1.1.1.1.1] klaussc antwortet auf GKr
14.01.2006 20:25
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Paypal
....
Wir wollen das demnächst auch für die Telefonkarten anbieten.

Was verlangen denn die Kreditkartengesellschaften an Transaktionsgebühren gegenüber den Händlern? Mir kommen die 3,4% plus 0,35 Euro bei Paypal (unterste "Stufe") recht
teuer vor, das wäre bei einer Comnet50-Karte immerhin 2,05 Euro an
Gebühren.

Ciao
Tim

Die Kreditkartengesellschaften nehmen das gleiche. Zwishen 3,5 und 3,8 Prozent, Amex nimmt, glaube ich, 4,25%.
Aber die haben auch die geringste Akzeptanz.

Ich habe gerade mal bei PayPal geschaut:
- Konto eröffnen
- Geld senden
- Geld empfangen

Der Empfänger zahlt doch, oder schnalle ich da etwas nicht?

Nein, mir wurde bisher nur und ausschließlich etwas berechnet, wenn die Zahlung aus dem Ausland kam. Das waren EU-Länder, VSvA und Japan. Und - ich glaube - falls mal ein deutscher Kunde mit seiner Kreditkarte bezahlt (davon bekomme ich gar nichts mit). Das Geld kommt halt auf mein PayPal-Konto und dann muß ich, glaube ich, dafür Gebühren zahlen. Sonst nicht.


Wahrscheinlich handelt es sich um eine kostenlose Einführaktion:

Zitat: "Kostenlos ausprobieren: Bis auf weiteres ist für PayPal-Nutzer in Deutschland der Empfang von PayPal-Zahlungen per Lastschrift kostenlos, genauso, wie Sie es von Guthabenzahlungen und Banküberweisungen bei PayPal gewohnt sind."

Wenn "bis auf Weiteres" abgelaufen ist, dürften die angegebenen Tarnsaktionspreise greifen...

Gruß
Klaus

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[2.1.2.1.1.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf klaussc
14.01.2006 20:52
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Paypal
....
Wir wollen das demnächst auch für die Telefonkarten anbieten.

Was verlangen denn die Kreditkartengesellschaften an Transaktionsgebühren gegenüber den Händlern? Mir kommen die 3,4% plus 0,35 Euro bei Paypal (unterste "Stufe") recht
teuer vor, das wäre bei einer Comnet50-Karte immerhin 2,05 Euro an
Gebühren.

Ciao
Tim

Die Kreditkartengesellschaften nehmen das gleiche. Zwishen 3,5 und 3,8 Prozent, Amex nimmt, glaube ich, 4,25%.
Aber die haben auch die geringste Akzeptanz.

Ich habe gerade mal bei PayPal geschaut:
- Konto eröffnen
- Geld senden
- Geld empfangen

Der Empfänger zahlt doch, oder schnalle ich da etwas nicht?

Nein, mir wurde bisher nur und ausschließlich etwas berechnet, wenn die Zahlung aus dem Ausland kam. Das waren EU-Länder, VSvA und Japan. Und - ich glaube - falls mal ein deutscher Kunde mit seiner Kreditkarte bezahlt (davon bekomme ich gar nichts mit).
Das Geld kommt halt auf mein PayPal-Konto und dann muß ich, glaube ich, dafür Gebühren zahlen. Sonst nicht.


Wahrscheinlich handelt es sich um eine kostenlose Einführaktion:

Zitat: "Kostenlos ausprobieren: Bis auf weiteres ist für PayPal-Nutzer in Deutschland der Empfang von PayPal-Zahlungen per Lastschrift kostenlos, genauso, wie Sie es von Guthabenzahlungen und Banküberweisungen bei PayPal gewohnt sind."

Wenn "bis auf Weiteres" abgelaufen ist, dürften die angegebenen Tarnsaktionspreise greifen...

Gruß
Klaus


Wird so sein.
Dann bestelle ich's wieder ab.
Bzw. akzeptiere PayPal nur noch für Auslandszahlungen.

GKr
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[2.1.2.1.1.2] klaussc antwortet auf handytim
14.01.2006 19:45
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Paypal
....
Wir wollen das demnächst auch für die Telefonkarten anbieten.

Was verlangen denn die Kreditkartengesellschaften an Transaktionsgebühren gegenüber den Händlern? Mir kommen die 3,4% plus 0,35 Euro bei Paypal (unterste "Stufe") recht teuer vor, das wäre bei einer Comnet50-Karte immerhin 2,05 Euro an Gebühren.

Habe auch gerade mal bei PayPal geschnuppert...

Die Gebühren finde ich nicht unerheblich, leztlich bezahlt sie der Kunde, wer sonst?

Dann sehe ich keinerlei Garantien, außer der 500EUR-Versicherung für ebay-Käufe, mmmh

Klar, paypal wacht über Kontobewegungen und gleicht Kundendaten und Bankdaten ab, dafür finde ich die Vergütung sehr nobel.

Mir wäre so etwas wie ein "virtueller guter Name" irgendwie lieber, so etwas könnte z.B. von Banken angeboten werden, sie verfügen über alle relevanten Kundendaten.

Gruß
Klaus
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[2.1.2.1.1.2.1] Keks antwortet auf klaussc
15.01.2006 05:15
Benutzer klaussc schrieb:
Habe auch gerade mal bei PayPal geschnuppert...

Die Gebühren finde ich nicht unerheblich, leztlich bezahlt sie der Kunde, wer sonst?

Dann sehe ich keinerlei Garantien, außer der
500EUR-Versicherung für ebay-Käufe, mmmh

Schon die AGB durchgelesen? Nimm dir Zeit, sie haben 119 Seiten, wenn ich mich recht erinnere... :(

Sowas nenne ich massiv verbraucherunfreundlich. Wer liest sich sowas komplett und aufmerksam durch? Fall für die Verbraucherzentralen?

Liebe Grüße, Keks
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[2.1.2.1.2] Keks antwortet auf GKr
15.01.2006 05:09
Benutzer GKr schrieb:
>> [Unnützes Gequote gelöscht!]

PayPal. Nutze ich jetzt seit rd. vier Wochen recht intensiv.
- Kunden zahlen per Email auf mein PayPal-Konto.
- Ich bezahle über mein PayPal-Konto.
- Kunden müssen nicht einmal bei PayPal angemeldet sein.

Wie soll das denn gehen?

- Überweisung vom PayPal- auf mein Bankkonto innerhalb 3 Tage.

Wir wollen das demnächst auch für die Telefonkarten anbieten. Gute Sache, finde ich.

Ich zahle damit bei meinem Domainhoster, der Vorkasse verlangt. Bis das Geld bei einer Überweisung da ist, das dauert. Aber wenn ich sofort eine Domain bestellen will, geht das nicht. Es sei denn, ich lasse im Geld auf dem Guthabenkonto, worauf ich aber keine Lust habe. Ich mag kein Prepaid.

Mittels Paypal kann ich das Guthabenkonto dort *sofort* aufladen. Paypal bucht das Geld später von meinem Konto ab. Dass das auch mein Konto ist, hat Paypal durch eine Überweisung (genauer: zwei) verifiziert. Dazu hab ich schon was geschrieben.

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de/geiz-ist-dumm
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[2.1.2.1.2.1] RE: Verstehe das nicht... (OT)
handytim antwortet auf Keks
15.01.2006 09:24
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer GKr schrieb: >> [Unnützes Gequote gelöscht!]

https://www.teltarif.de/forum/s14270/136-...

Hihi...

Ciao
Tim
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[2.1.2.1.2.2] GKr antwortet auf Keks
15.01.2006 10:07
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer GKr schrieb: >> [Unnützes Gequote gelöscht!]

Gott, wie unhöflich.


PayPal. Nutze ich jetzt seit rd. vier Wochen recht intensiv.
- Kunden zahlen per Email auf mein PayPal-Konto.
- Ich bezahle über mein PayPal-Konto.
- Kunden müssen nicht einmal bei PayPal angemeldet sein.

Wie soll das denn gehen?

PayPal:
"Bei der PayPal-Zahlung per Banküberweisung leiten Sie eine manuelle Überweisung von Ihrem Bankkonto an PayPal ein, die nach Eingang automatisch dem Empfänger gutgeschrieben wird."

Einschränkung zur sofortigen Verfügbarkeit:
"Gilt nicht bei Zahlung per herkömmlicher Banküberweisung. Hier richtet sich die Dauer nach der üblichen Zeit für Überweisungen, die in der Regel bei 2-4 Tagen liegt."

Also: Mir gefällts.
Gestern zahlte ein Kunde aus Luxemburg.
In US-Dollar über seinen PayPal-Account in UK. Den Empfang konnte ich annehmen oder ablehnen. Ich habe ihn abgelehnt, weil ich Euro möchte. Vorhin hat er dann in Euro überwiesen. Geld war sofort gebucht. Heute wird verpackt, Dienstag wird sein Paket bei mir abgeholt. Eine saubere Sache.

GKr


- Überweisung vom PayPal- auf mein Bankkonto innerhalb 3 Tage.

Wir wollen das demnächst auch für die Telefonkarten anbieten.
Gute Sache, finde ich.

Ich zahle damit bei meinem Domainhoster, der Vorkasse verlangt. Bis das Geld bei einer Überweisung da ist, das dauert. Aber wenn ich sofort eine Domain bestellen will, geht das nicht. Es sei denn, ich lasse im Geld auf dem Guthabenkonto, worauf ich aber keine Lust habe. Ich mag kein Prepaid.

Mittels Paypal kann ich das Guthabenkonto dort *sofort* aufladen. Paypal bucht das Geld später von meinem Konto ab. Dass das auch mein Konto ist, hat Paypal durch eine Überweisung (genauer: zwei) verifiziert. Dazu hab ich schon was geschrieben.

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de/geiz-ist-dumm
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[2.1.3] Keks antwortet auf spl
15.01.2006 05:04
Benutzer spl schrieb:
Wie gesagt lässt sich das Problem beheben, indem man die Bankverbindung verifiziert und 1 Cent mit einem Freischaltcode überweist. Nur wenn dieser richtig eingegeben wird, wird die Bankverbindung freigeschaltet.

So macht das Paypal.(*) Aber wer will sich als Kunde bei einem Shop, bei dem er evtl. nur einmal was bestellt, auf solch eine Aktion einlassen?

Liebe Grüße, Keks

(*) Bei Paypal ist der Cent-Betrag, der überwiesen wird, der Freischaltcode. Es werden zwei Beträge im Bereich 0,01 bis 0,99 Euro überwiesen.
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[2.1.3.1] klaussc antwortet auf Keks
15.01.2006 09:46
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Wie gesagt lässt sich das Problem beheben, indem man die Bankverbindung verifiziert und 1 Cent mit einem Freischaltcode überweist. Nur wenn dieser richtig eingegeben wird, wird die Bankverbindung freigeschaltet.

So macht das Paypal.(*)

Für ca. 3-4% des Rechnungsbetrages, kann dann bei einem Notebook schon mal 50 EUR kosten, vielleicht nicht viel weniger als der Internet-Händler daran verdient.

Aber wer will sich als Kunde bei einem Shop, bei dem er evtl. nur einmal was bestellt, auf solch eine Aktion einlassen?

Die Überweisung eines Cent´s nimmt nur wenige Sekunden in Anspruch, warum sollte dies ein Kunde ablehnen? Bezogen auf die Pay-Pal-Preisliste ist das kein schlechter Stundenlohn!

Gruß
Klaus

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[2.1.3.2] spl antwortet auf Keks
15.01.2006 18:41
Benutzer Keks schrieb:
Aber wer will sich als Kunde bei einem Shop, bei dem er evtl. nur einmal was bestellt, auf solch eine Aktion einlassen?

Er braucht sich ja, wie ich, nur einmal bei einem solchen Bezahldienst anzumelden. Das wird einmal verifiziert und gut ist. Dann liegt es an den Händlern mit diesen Diensten zu kooperieren.

Natürlich, wenn GKr eine 'Zahlungsgarantie', oder anders formuliert das Schadensrisiko auf den Kunden abwälzen will -- das wird es dort wegen des Lastschrifteinzugs vermutlich nicht geben.

Warum auch? Ich bekomme doch auch kein Leistungs- und Ausfallrisiko vom Anbieter. Im Gegenteil behält sich dieser in aller Regel in seinen AGB noch frech vor, seine Leistung von allen möglichen Voraussetzungen abhängig zu machen.

spl
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[2.1.3.2.1] GKr antwortet auf spl
15.01.2006 19:15
Benutzer spl schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Aber wer will sich als Kunde bei einem Shop, bei dem er evtl. nur einmal was bestellt, auf solch eine Aktion einlassen?

Er braucht sich ja, wie ich, nur einmal bei einem solchen Bezahldienst anzumelden. Das wird einmal verifiziert und gut ist. Dann liegt es an den Händlern mit diesen Diensten zu kooperieren.

Natürlich, wenn GKr eine 'Zahlungsgarantie', oder anders formuliert das Schadensrisiko auf den Kunden abwälzen will -- das wird es dort wegen des Lastschrifteinzugs vermutlich nicht geben.

Die von mir erwähnte Zahlungsgarantie bezog sich auf den Anbieter eines Billing Systems, also z.B. eine Kreditkartengesellschaft, die sich wiederum über eine Ausfallversicherung absichern und nicht auf Endkunden.

Ansonsten kann ein Anbieter bei Dauerkunden Bankeinzug durchaus akzeptieren. Das haben bisher alle Unternehmen, für die ich gearbeitet habe.

Bankeinzug ist nur nicht möglich beim Erstverkauf von geringpreisigen Dienstleistungen wie sie letztendlich z.B. eine Telefonkarte darstellt. Und das liegt einzig und allein an der statistisch hohen Zahl von Missbrauch-Fällen.

"Internet-Kriminalität nimmt zu" ist doch eine dankbare und populistische Schlagzeile unserer Tage. Aber im reinen Fakt entspricht sie auch der Wahrheit. Ulkigerweise werden Berichte darüber, die hier bei Teltarif veröffentlicht werden, immer nur mit z.B. Betrug bei Ebay-Anbietern gleichgesetzt. Den es zweifellos gibt, aber der nicht das Groß der Internet-Kriminalität ausmacht.

GKr


Warum auch? Ich bekomme doch auch kein Leistungs- und Ausfallrisiko vom Anbieter. Im Gegenteil behält sich dieser in aller Regel in seinen AGB noch frech vor, seine Leistung von allen möglichen Voraussetzungen abhängig zu machen.

spl
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[2.1.3.2.1.1] spl antwortet auf GKr
15.01.2006 19:58
Benutzer GKr schrieb:
Bankeinzug ist nur nicht möglich beim Erstverkauf von geringpreisigen Dienstleistungen wie sie letztendlich z.B. eine Telefonkarte darstellt. Und das liegt einzig und allein an der statistisch hohen Zahl von Missbrauch-Fällen.

Dann kooperieren Sie doch mit Diensten wie Firstgate. Die haben meine Bankverbindung längst auf die beschrieben Art verifiziert und Sie profitieren davon. Eine Anmeldung dort lohnt sich auch sonst, weil viele andere Shops dort angeschlossen sind.

Es scheint sich auch bei geringen Beträgen zu lohnen, jedenfalls habe ich mitunter schon Downloads im Wert von 1,50 Euro o.ä. gekauft.

Vorteil für den Kunden: Er hat Lastschrift, muss seine Daten nur einmalig gegenüber dem Bezahldienst verifizieren und das Einkaufen ist bequem, weil er nur Benutzernamen und Kennwort braucht.

Vorteil für den Anbieter: Er kann so auch Kunden bedienen, die keine Kreditkarte/Vorkasse haben/wollen, aber auch ohne auf eine Kontoverifizierung verzichten zu müssen, ohne sich selbst darum kümmern zu müssen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, welche Missbrauchsfälle Sie da noch befürchten.

Schauen Sie mal hier www.stiftung-warentest.de/online/auto_verkehr/test/1304031/1304031/1306334.html?state=1&focus= unten, welche Bezahlmöglichkeiten Stiftung Warentest anbietet. Für Schnellentschlossene kommt auch noch Aufladung per 0900- oder 0137-Nummer in Betracht.

spl
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[2.1.3.2.1.1.1] GKr antwortet auf spl
15.01.2006 21:19
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Bankeinzug ist nur nicht möglich beim Erstverkauf von geringpreisigen Dienstleistungen wie sie letztendlich z.B.
eine Telefonkarte darstellt. Und das liegt einzig und allein an der statistisch hohen Zahl von Missbrauch-Fällen.

Dann kooperieren Sie doch mit Diensten wie Firstgate. Die haben meine Bankverbindung längst auf die beschrieben Art verifiziert und Sie profitieren davon. Eine Anmeldung dort lohnt sich auch sonst, weil viele andere Shops dort angeschlossen sind.

Es scheint sich auch bei geringen Beträgen zu lohnen, jedenfalls habe ich mitunter schon Downloads im Wert von 1,50 Euro o.ä. gekauft.

Vorteil für den Kunden: Er hat Lastschrift, muss seine Daten nur einmalig gegenüber dem Bezahldienst verifizieren und das Einkaufen ist bequem, weil er nur Benutzernamen und Kennwort braucht.

Vorteil für den Anbieter: Er kann so auch Kunden bedienen, die keine Kreditkarte/Vorkasse haben/wollen, aber auch ohne auf eine Kontoverifizierung verzichten zu müssen, ohne sich selbst darum kümmern zu müssen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, welche Missbrauchsfälle Sie da noch befürchten.

Schauen Sie mal hier www.stiftung-warentest.de/online/auto_verkehr/test/1304031/1304031/1306334.html?state=1&focus= unten, welche Bezahlmöglichkeiten Stiftung Warentest anbietet. Für Schnellentschlossene kommt auch noch Aufladung per 0900- oder 0137-Nummer in Betracht.

spl

Ich kannte diesen Dienst ganz einfach noch nicht.
Danke für den Tipp.
Werden wir uns in jedem Fall anschauen.

GKr
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[2.1.3.2.2] Keks antwortet auf spl
15.01.2006 21:30
Benutzer spl schrieb:
Er braucht sich ja, wie ich, nur einmal bei einem solchen Bezahldienst anzumelden. Das wird einmal verifiziert und gut ist. Dann liegt es an den Händlern mit diesen Diensten zu kooperieren.

Ja, das ist was Anderes. Nur wenn das jeder Shop für sich machen würde, stieße das wohl auf weniger Akzeptanz.

Liebe Grüße, Keks