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Vorsicht bei Verträgen! Widerrufsrecht erlischt mit SIM-Nutzung!


22.12.2007 10:54 - Gestartet von der_inquisitor
Die folgenden Ausführungen sind falsch:

"Meinicke vertritt die Auffassung, das Einlegen einer SIM-Karte, ein kurzes Telefonat und das Verschicken einer SMS müsse im Rahmen der Prüfung des Handys erlaubt sein. "Der Verbraucher muss wie beim Kauf im Laden die Möglichkeit haben, die angebotenen Leistungen auszuprobieren." Dies beziehe sich sowohl auf Handys mit als auch ohne Mobilfunkvertrag, da auch ein Mobilfunkvertrag als Dienstleistung einen Vertrag im Sinne der Fernabsatzgesetzes darstelle."

Ein Mobilfunkvertrag ist ein Dienstleistungsvertrag, bei dem das Widerrufsrecht gem. § 312d III Nr. 2 BGB erlischt, sobald "der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat".
Das Widerrufsrecht erlischt also, sobald die SIM-Karte eingelegt wurde und im Netz eingebucht ist, denn hier erbringt der Mobilfunkanbieter bereits eine Dienstleitung - nämlich die Erreichbarkeit unter der Mobilfunknummer.
Wer sich das Widerrufsrecht für den Mobilfunkvertrag vorbehalten möchte, darf die SIM-Karte also gar nicht benutzen.

Das Widerrufsrecht bezüglich des Kaufvertrages über das Handy bleibt zwar womöglich auch bei Gebrauch der SIM-Karte erhalten, aber das ist wirschaftlich unsinnig, denn dann hätte man sich die Gerätesubvention entgehen lassen und trotzdem einen Mobilfunkvertrag mit Laufzeit am Hals.
Denkbar ist zudem, daß wegen der wirtschaftlichen Verbundenheit des Mobilfunk- und Kaufvertrages das Widerrufsrecht auch für den Kaufvertrag erlischt, wenn die SIM-Karte benutzt wurde.
Also am besten die SIM-Karte nicht anrühren, solange man sich des Vertragsschlußes nicht sicher ist.
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[1] blubbla antwortet auf der_inquisitor
22.12.2007 12:43
deine aussage ist nicht ganz richtig. das widerrufsrecht des vertrages erlischt nicht, wenn du die sim karte benutzt, dein recht erlischt bereits, wenn die sim karte vom provider aktiviert wurde!

und bei den meisten online händlern ist auf den verträgen angekreutzt, dass die sim karte bereits aktiv ist, wenn sie beim kunden eintrifft. somit hast du keinerlei chance, den vertrag noch zu stornieren.

und das ist eine sache, die ich nicht ganz verstehe. warum ist ein mobilfunkvertrag eine dienstleistung, welche man nicht stornieren kann, sobald die simkarte aktiv ist? dann kann man doch genauso sagen, dass ein dsl vertrag nicht storniert werden kann, sobald die dsl leitung geschaltet wurde. das ist doch auch nur eine dienstleistung