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Widerruf bei Mobilfunkverträgen


12.09.2009 08:41 - Gestartet von clever24
Hallo,

darf ein OnlineShop bei einem Widerruf innerhalb der gesetzlichen 14 Tage nach Beantragung des Vertrages Gebühren verlangen?

Siehe dazu:
http://handyblatt.de/Doku/AGB/agb.html
Punkt 5 ff

clever24
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[1] syndikus_R antwortet auf clever24
24.09.2009 12:37

darf ein OnlineShop bei einem Widerruf Gebühren verlangen?

Verlangen kann er alles! Die Frage ist eher, ob er damit durch kommt!

Nun treten die Handyvermittler mit ihrer Kreativität deutlich hervor. "Dein Händler" verlangt bereits 39,-, falls die SIM bereits aktiviert wurde. Das ist eindeutig unangemessen und stellt eine Bereicherung dar. Falls Du RSV bist (hoffentlich ohne SB!!!), widerspreche und lass dich auf Zahlung verklagen. Mehr als die 39,- hast du dann sicher nicht zu zahlen - eher weniger bis null. Ob der 24 Monatsvertrag damit auch hinfällig ist, entscheiden die Damen und Herren in schwarzer Robe auch gleich...

Wenn Du den den Umschlag mit der PIN und SIM-Karte öffnest, die SIM heraus brichtst, und noch ne MInute telefonierst, hast Du mit der Nutzung begonnen und der Widerruf ist hinfällig.