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Ergänzung des Briefs


20.06.2007 17:16 - Gestartet von mungojerrie
Hallo,

wenn ich es richtig verstanden habe, MUSS ein Netzbetreiber vier Wochen nach Eingang den Tarif umstellen? Wäre es nicht sinnvoll, dies in den Brief reinzuschreiben? Sonst bekommen Kunden möglicherweise noch Antworten im Stile von "Ihr Tarif wird zum 29.8. geschaltet".

Mungojerrie
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[1] berlila antwortet auf mungojerrie
20.06.2007 19:51
hallo

mich würde mal interessieren, ob mit dem brief einfach nur der minutenpreis gesenkt wird oder ob man dann in einen komplett anderen tarif umgestellt wird.

die vertragslaufzeit verlängert sich doch damit nicht, oder?

danke für die info!!
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[1.1] mueller antwortet auf berlila
20.06.2007 20:34
Benutzer berlila schrieb:

Hallo berlila,

danke für die Fragen.

Gerne antworte ich kurz:

mich würde mal interessieren, ob mit dem brief einfach nur der minutenpreis gesenkt wird oder ob man dann in einen komplett anderen tarif umgestellt wird.
Das kommt darauf an:

Die EU-Verordnung regelt nur, dass es einen verordnungskonformen Tarif geben muss, der Anbieter auf diesen deutlich hinweist und der Wechsel in den Tarif binnen kurzer Frist und kostenfrei erfolgen muss. Im Umkehrschluss kann es deutlich teurere Angebote geben, die vielleicht Vorzüge in anderen Bereichen (daten etc.) haben. Der verordnnugskonforme Tarif ist hingegen "nur" bei der Telefonie günstig(er).

Hat ein Anbieter nun nur einen einzigen Roamingtarif und plant auch danach nur mit einem Tarif (häufiger im Prepaidgeschäft üblich), so ist es einfach, dann wird dieser Tarif bei ankommenden und abgehenden Gesprächen in der EU gesenkt. Der Rest kann bleiben.

Komplizierter wird es bei mehreren Tarifen, hier muss individuell abgewägt werden.

die vertragslaufzeit verlängert sich doch damit nicht, oder?
Nein, die normale Vertragslaufzeit bleibt und verlängert sich nicht.

Grüße
Martin
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[1.1.1] berlila antwortet auf mueller
20.06.2007 21:12
danke!!

also darf nur die auslands-tarif-option in einem tarif umgestellt und nicht alles komplett (zb bei einem provider: umstellung von base zu time & more)?
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[1.1.1.1] mueller antwortet auf berlila
20.06.2007 21:47
Benutzer berlila schrieb:
danke!!

also darf nur die auslands-tarif-option in einem tarif umgestellt und nicht alles komplett (zb bei einem provider: umstellung von base zu time & more)?
Hallo,

genau so ist es. Die Umstellung des Basistarifes wie in Ihrem Beispiel ist sicherlich damit nicht möglich.

Grüße
Martin
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[2] mueller antwortet auf mungojerrie
20.06.2007 20:27
Benutzer mungojerrie schrieb:
Hallo,

wenn ich es richtig verstanden habe, MUSS ein Netzbetreiber vier Wochen nach Eingang den Tarif umstellen? Wäre es nicht sinnvoll, dies in den Brief reinzuschreiben? Sonst bekommen Kunden möglicherweise noch Antworten im Stile von "Ihr Tarif wird zum 29.8. geschaltet".

Mungojerrie

Hallo,

danke für Eure Teilnahme und die Ergänzungshinweise.

Es ist richtig, dass der Text der EU-Verordnung von einer Schaltung binnen eines Monats spricht. Dies ist den Unternehmen aber sicherlich bekannt. ;-)

Sollte es hier ein Anbieter mit den Fristen nicht so ernst nehmen wollen (was ich nicht erwarte, da einige das Thema der Auslandspreise sehr aktiv angehen), so werden sie sich sicherlich kaum von einer Zeile in einem Verbraucherschreiben beeindrucken lassen.

Sollte es trotz allem zu unschönen Verzögerungen bei der Tarifumstellung kommen, kann jeder auch ohne den 1-Monats-Hinweis im Brief hier den Anbieter auffordern, die Gesetztesfristen zu beachten.

Grüße
Martin
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[2.1] mungojerrie antwortet auf mueller
21.06.2007 21:00
Benutzer mueller schrieb:
Es ist richtig, dass der Text der EU-Verordnung von einer Schaltung binnen eines Monats spricht. Dies ist den Unternehmen aber sicherlich bekannt. ;-)


Ich zitiere den heutigen teltarif.de Artikel:
"Exakt die gleichen Tarife will auch o2 anbieten, wie ein Sprecher auf Nachfrage von teltarif.de bestätigte. Dabei sei die Umstellung für den 30. August vorgesehen. Die Kunden hätten allerdings keine Möglichkeit, schon vor diesem Stichtag auf die neuen Tarife umgestellt zu werden, wie es weiter hieß."

Interessant: wenn es richtig verstehe, ich bin Kaufmann kein Jurist, kündigt o2 hier offen an, geltendes Recht zu brechen.

Mungojerrie