Benutzer holkenbach schrieb:
den Tarifbedingungen wird aber für den Fall dass der Besitz des Tickets nicht über das Smartphone nachgewiesen werden kann , es als Schwarzfahrt gewertet wird. Das wären dann €60,00 als "erhöhtes Beförderungsentgeld". Gibt es denn irgendeine Statistik über die praktische Verfügbarkeit des Systems Smartphone und der verwendeten App ?. Klassiche Probleme sind z.B. Leerer Akku, HW Defekt , SW Störung , Nichtverfügbarkeit der Zugangsdaten (Gerätepin, Fehler Fingerabdruckscanner , Fehler Gesichtserkennung). Wie wäre das in einer Umgebung im ÖPNV (Letzte Auflademöglichkeit zuhause , längere Fahrzeit , vor Ort im Verkehrsmittel keine Lademöglichkeit) ? 99%, 95%,90% oder noch weniger .
Genau deswegen (und weil bei vielen Verkehrsunternehmen unklar ist, ob man ein Handyticket auf mehr als einem Smartphone nutzen kann) habe ich statt Handyticket die Chipkarte gewählt, obwohl ich (mehrere) Smartphones besitze.
Übrigens habe ich schon sowohl in Bussen (beim INVG), als auch in Regionalzügen (DB vereinzelt, GoAhead die meisten, BRB an manchen Plätzen) Lademöglichkeiten gesehen. Zum Teil mit USB A Anschluß, zum Teil aber auch nur als Steckdose, so daß man außer dem Ladekabel auch das Netzteil benötigt.