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Kein Festnetzersatz!


27.09.2007 21:25 - Gestartet von inschalk
Solange Anrufer nicht zu Festnetzkonditionen meine mobile Festnetznummer anrufen können - und zwar mit bundesweiter &quoHomezone&quo ist alles Gerede von Festnetzersatz Quatsch!
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[1] Eplusler antwortet auf inschalk
27.09.2007 21:32
Benutzer inschalk schrieb:
Solange Anrufer nicht zu Festnetzkonditionen meine mobile Festnetznummer anrufen können - und zwar mit bundesweiter &quoHomezone&quo ist alles Gerede von Festnetzersatz Quatsch!

Selbst eine HZ Nummer bei Eplus ist für mich kein Festnetzersatz.Habe seit ca.22 jahren Festnetz und gerade mal eine Störung gehabt.Beim Mobilfunk war es bestimmt das 10 fache in den letzten 9 jahren.Bei allen Anbietern!
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[1.1] Hardy_berlin antwortet auf Eplusler
28.09.2007 14:51
Benutzer Eplusler schrieb:

>Habe seit ca.22 jahren Festnetz und gerade mal
eine Störung gehabt.Beim Mobilfunk war es bestimmt das 10 fache in den letzten 9 jahren.Bei allen Anbietern!

Genau aus diesem Grunde ist es auch gesetzlich verboten,
den Notruf von Aufzugsanlagen über Mobilfunk zu nutzen.

Theoretisch könnten so zwar die monatlichen Fixkosten für den
obligatorischen Festnetzanschluss der Aufzugsanlage gespart werden, darf aber nicht:
eine gesetzlich garantierte Einkommensquelle für die Telekom.
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[1.1.1] klaussc antwortet auf Hardy_berlin
28.09.2007 15:15
Benutzer Hardy_berlin schrieb:
Benutzer Eplusler schrieb:

>Habe seit ca.22 jahren Festnetz und gerade mal
eine Störung gehabt.Beim Mobilfunk war es bestimmt das 10 fache in den letzten 9 jahren.Bei allen Anbietern!

Genau aus diesem Grunde ist es auch gesetzlich verboten, den Notruf von Aufzugsanlagen über Mobilfunk zu nutzen.

Theoretisch könnten so zwar die monatlichen Fixkosten für den obligatorischen Festnetzanschluss der Aufzugsanlage gespart werden, darf aber nicht:
eine gesetzlich garantierte Einkommensquelle für die Telekom.

Hast Du dazu mal ein Quelle?

So wie ich das verstanden habe, muss der Notruf eines Aufzuges gar nicht am Telefonnetz hängen...

Gruß
Klaus
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[1.1.1.1] RubenBrown antwortet auf klaussc
29.09.2007 14:29
Das ist ja interessant. Wusst auch nicht, dass der Notruf beim Aufzug über ein Festnetz geregelt wird. Man lernt nie aus


Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer Hardy_berlin schrieb:
Benutzer Eplusler schrieb:

>Habe seit ca.22 jahren Festnetz und gerade mal
eine Störung gehabt.Beim Mobilfunk war es bestimmt das 10 fache in den letzten 9 jahren.Bei allen Anbietern!

Genau aus diesem Grunde ist es auch gesetzlich verboten, den Notruf von Aufzugsanlagen über Mobilfunk zu nutzen.

Theoretisch könnten so zwar die monatlichen Fixkosten für den obligatorischen Festnetzanschluss der Aufzugsanlage gespart werden, darf aber nicht:
eine gesetzlich garantierte Einkommensquelle für die Telekom.

Hast Du dazu mal ein Quelle?

So wie ich das verstanden habe, muss der Notruf eines Aufzuges gar nicht am Telefonnetz hängen...

Gruß
Klaus
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[1.1.1.1.1] klaussc antwortet auf RubenBrown
29.09.2007 17:10
Benutzer RubenBrown schrieb:
Das ist ja interessant. Wusst auch nicht, dass der Notruf beim Aufzug über ein Festnetz geregelt wird. Man lernt nie aus

Oft gibt es aber beim Aufzug gar keine Anbindung an ein Telefonnetz, es kann daher auch nicht zwingend vorgeschrieben sein.

Wenn die Telefonanbindung selbst aber nicht vorgeschrieben ist, soll die Festnetzanbindung eine Vorschrift sein?

Das erscheint mir nicht gerade logisch, was zugegebenermaßen bei Vorschriften nichts zu sagen hat.

Trotzdem hätte ich gerne eine Quelle für die Behauptung ;-)

Gruß
Klaus


Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer Hardy_berlin schrieb:
Benutzer Eplusler schrieb:

>Habe seit ca.22 jahren Festnetz und gerade mal
eine Störung gehabt.Beim Mobilfunk war es bestimmt das 10 fache in den letzten 9 jahren.Bei allen Anbietern!

Genau aus diesem Grunde ist es auch gesetzlich verboten, den Notruf von Aufzugsanlagen über Mobilfunk zu nutzen.

Theoretisch könnten so zwar die monatlichen Fixkosten für den obligatorischen Festnetzanschluss der Aufzugsanlage gespart werden, darf aber nicht:
eine gesetzlich garantierte Einkommensquelle für die Telekom.

Hast Du dazu mal ein Quelle?

So wie ich das verstanden habe, muss der Notruf eines Aufzuges
gar nicht am Telefonnetz hängen...

Gruß
Klaus
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[1.1.1.1.1.1] Michelle-Janine antwortet auf klaussc
29.09.2007 17:54
Benutzer klaussc schrieb:
Oft gibt es aber beim Aufzug gar keine Anbindung an ein Telefonnetz, es kann daher auch nicht zwingend vorgeschrieben sein.

Wenn die Telefonanbindung selbst aber nicht vorgeschrieben ist, soll die Festnetzanbindung eine Vorschrift sein?

Das erscheint mir nicht gerade logisch, was zugegebenermaßen bei Vorschriften nichts zu sagen hat.

Trotzdem hätte ich gerne eine Quelle für die Behauptung ;-)

Gruß
Klaus


Hallo Klaus,

hast Du genügend Zeit, Dir am Wochenende die "Notrufaufzugsverordnung" zur Kenntnis zu bringen?

http://www.liftdialog.de/en28.htm

Ein kleiner Auszug:

"Das Notrufsystem muss sich immer in Betrieb befinden, wenn der Aufzug für einen bestimmungsgemäßen Zugang für Benutzer zur Verfügung steht [siehe EN 81-1:1998, 0.2.5 und EN 81-2:1998, 0.2.5]. Die Notrufeinheit muss Notrufinformationen an ein Ersatzziel senden können. Die Notrufeinheit muss zu Prüfungszwecken das Eingangssignal eines Notrufs so häufig, wie es die Sicherheit des Benutzers bei bestimmungsgemäßer Nutzung des Aufzuges erfordert, mindestens jedoch alle drei Tage, automatisch simulieren [automatische Prüfung] und nachfolgend eine Verbindung zur Notrufzentrale aufbauen."


Ich würde den Mobilfunk kategorisch ausschließen.

Eine Sparvorwahl dementsprechend auch und eine Lösung über Voip erst recht.
Also bleiben wir beim Schornsteinfegermonopol hängen.

Zugegebenermaßen ist die Telekom der einzige bundesweite Festnetzbetreiber, bei dem ich noch nie Probleme mit der Zuverlässigkeit hatte.

Gruß

Michelle

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[1.1.1.1.1.1.1] klaussc antwortet auf Michelle-Janine
30.09.2007 17:16
Benutzer Michelle-Janine schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Oft gibt es aber beim Aufzug gar keine Anbindung an ein Telefonnetz, es kann daher auch nicht zwingend vorgeschrieben
sein.

Wenn die Telefonanbindung selbst aber nicht vorgeschrieben ist,
soll die Festnetzanbindung eine Vorschrift sein?

Das erscheint mir nicht gerade logisch, was zugegebenermaßen
bei Vorschriften nichts zu sagen hat.

Trotzdem hätte ich gerne eine Quelle für die Behauptung ;-)

Gruß
Klaus


Hallo Klaus,

hast Du genügend Zeit, Dir am Wochenende die "Notrufaufzugsverordnung" zur Kenntnis zu bringen?

http://www.liftdialog.de/en28.htm

Ein kleiner Auszug:

"Das Notrufsystem muss sich immer in Betrieb befinden, wenn der Aufzug für einen bestimmungsgemäßen Zugang für Benutzer zur Verfügung steht [siehe EN 81-1:1998, 0.2.5 und EN 81-2:1998, 0.2.5]. Die Notrufeinheit muss Notrufinformationen an ein Ersatzziel senden können. Die Notrufeinheit muss zu Prüfungszwecken das Eingangssignal eines Notrufs so häufig, wie es die Sicherheit des Benutzers bei bestimmungsgemäßer Nutzung des Aufzuges erfordert, mindestens jedoch alle drei Tage, automatisch simulieren [automatische Prüfung] und nachfolgend eine Verbindung zur Notrufzentrale aufbauen."


Ich würde den Mobilfunk kategorisch ausschließen.

Eine Sparvorwahl dementsprechend auch und eine Lösung über Voip erst recht.

Das kann ich erst einmal nicht nachvollziehen, dein gefühlsmäßiger Eindruck, dass ein Festnetzanschluss immer zuverlässiger ist, als z.B. eine Lösung mit einem GSM-Gateway, lässt sich kaum nachvollziehbar nachweisen. Man müsste schon Verfügbarkeitsangaben der Netzbetreiber vergleichen. Weiterhin bräuchte man dann auch noch eine Vorgabe aus einer entsprechenden Vorschrift. So gibt es z.B. Gegenden, wo die Telefonleitungen über Masten geführt werden, kommt es hier zu einem Gewitter muss man hinterher erst einmal die abgerauchte Hardware tauschen. Klarer Vorteil für Mobilfunk.

Dann gibt es noch eine Kleinigkeit:

Ich kenne mehrere Aufzuganlagen, die gar nicht an ein Notrufzentrum angebunden sind. Trotzdem tragen sie aktuelle TÜV-Plaketten.

Scheinbar ist ein solcher Notruf gar nicht explizit vorgeschrieben. Möglicherweise werden die Vorschriften von Seiten der "Notrufbetreiber" nicht vollständig zitiert...

Der Link von Dir gehört ja zu einer Firma, die ihr Geld damit verdient.

Gruß
Klaus
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[1.1.2] musikbox antwortet auf Hardy_berlin
29.09.2007 17:38
Benutzer Hardy_berlin schrieb:
Benutzer Eplusler schrieb:

>Habe seit ca.22 jahren Festnetz und gerade mal
eine Störung gehabt.Beim Mobilfunk war es bestimmt das 10 fache in den letzten 9 jahren.Bei allen Anbietern!

Genau aus diesem Grunde ist es auch gesetzlich verboten, den Notruf von Aufzugsanlagen über Mobilfunk zu nutzen.

Theoretisch könnten so zwar die monatlichen Fixkosten für den obligatorischen Festnetzanschluss der Aufzugsanlage gespart werden, darf aber nicht:
eine gesetzlich garantierte Einkommensquelle für die Telekom.

Gerade bei der Hochwasserkatastrophe 2002 hat sich aber auch gezeigt, wie solide und hilfreich die Mobilfunknetze funktionierten.
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[2] legro antwortet auf inschalk
31.08.2015 20:40
Benutzer inschalk schrieb:
Solange Anrufer nicht zu Festnetzkonditionen meine mobile Festnetznummer anrufen können - und zwar mit bundesweiter &quoHomezone&quo ist alles Gerede von Festnetzersatz Quatsch!

Zumindest für Kunden, die sowohl Festnetz und Mobilfunk von der Telekom beziehen, gibt es eine solche Lösung: MagentaEINS! Wir haben MagentaZUHAUSE + MagentaMOBIL. Von den (bis zu) zehn Rufnummer im Festnetz haben wir mehrere so konfiguriert, dass sie auf die Mobiltelefone von unseren Familienmitglieder umgeleitet werden. So sind wir mobil wie auch über Festnetz bundesweit erreichbar.

So schlecht, wie viele meinen, ist die Telekom dann doch nicht. ;-)
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[3] hrgajek antwortet auf inschalk
07.09.2023 11:30
Benutzer inschalk schrieb:
Solange Anrufer nicht zu Festnetzkonditionen meine mobile Festnetznummer anrufen können - und zwar mit bundesweiter &quoHomezone&quo ist alles Gerede von Festnetzersatz Quatsch!

Ähm, möglicherweise wirfst Du da einiges durcheinander.

Ich besitze seit 2000 eine sogenannte "Genion" Rufnummer von o2. Das ist eine normale Rufnummer im Festnetz, nach dem Muster 030-123456 (wenn der Anschluss in Berlin wäre :-)

Wer diese Nummer anruft, zahlt Festnetztarife. Hat er/sie eine Flatrate ist das inklusive.

Früher gabs die Homezone, wo ankommende Anrufe nur in der Homezone kostenlos waren, das ist Geschichte. D.h. alle, welche diese Festnetznummer anrufen, erzeugen bei mir keine Kosten, egal wo ich im deutschen Netz bin. Im Ausland ist EU, EWR inklusive, bei Schweiz haben o2 (und Vodafone) eigene Preisvorstellungen, bei Telekom wäre es meistens auch inklusive (wenn ich einen Laufzeit Tarif habe).

Jetzt kommt der große Haken, auf den Du vermutlich hinauswillst: Wenn ich mit meinem Homezone-Handy jemand anderes anrufe, sieht der/die meine Mobilfunkrufnummer, in dem Falle 0179xxx.

Ruft der Mensch aus dem Festnetz, diese Nummer zurück, wird es je nach Tarif des Menschen grausam. Je nach Tarif kostet da die Minute 19 oder sogar 25 Cent, was m.M.n. dringend "überprüft" gehört, denn die Telefongesellschaften zahlen intern deutlich unter 1 Cent pro Minute und zwar sekundengenau.

Die Lösung ist, dass der Mensch einen Festnetz-Tarif mit Flatrate in alle Netze gebucht hat. Das gibt es, auch bei der Telekom (an der Hotline intensiv nachfragen) oder im Falle, dass der Mensch von Telekom Festnetz und Mobilfunk hat, kann der MagentaEINS Rabatt greifen. Dann ist die Flatrate automatisch drin (Mobilfunk muss Laufzeitvertrag sein)

Kunden von alternativen Anbietern müssen tief in den Preislisten ihres Anbieters nachschauen, die Option kann 5 oder 15 Euro extra im Monat kosten, was sich nur lohnt, wenn viel telefoniert wird.

In irgendeiner (fernen) Zukunft sollte die BNetzA die Unterscheidung zwischen Festnetz und Mobilfunkrufnummern aufheben und die volle Portabilität erlauben, wie es das anderswo schon gibt. Wer dann von Berlin nach München zieht, kann dann die 030 mitnehmen und irgendwann kann das dann auch ein Mobilfunkanschluss sein, der abgehend die 030 signalisiert. (Sipgate kann das heute schon, hat aber andere Nachteile)

Gruss Henning Gajek