Benutzer suzukidagk schrieb:
Ist damit die Verjährungsfrist schon Ende 2007 verstrichen ,
Könnte sein, dass (je nachdem ob 2 oder 3 Jahre Verjährungsfrist) ab dem 1.1.2008 bzw. 2007 0.00 Uhr Verjährung eingetreten ist. Zur Fristberechnung: Siehe meinen ersten Beitrag.
bin unsicher was ich jetzt machen soll. Was haben Sie getan?
Wer Schuldner und wer Gläubiger ist, sollte klar sein, oder?
Danach müsste sich der Schuldner auf die Verjährung ggü. dem Gläubiger berufen und (vielleicht sinnigerweise zu Beweiszwecken als Einwurfeinschreiben) die Einrede der Verjährung erheben.
OH