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1net4you - reseeler äakus AG


06.07.2006 16:56 - Gestartet von vivi97
Auch ich habe heute meine T Com Rechnung bekommen und habe nicht schlecht gestaunt wie über die Äakus AG für den zurückliegenden Zeitraum 18.05.-21.06.06 - 56,34 € Onlinegebühren in Rechnung gestellt wurden. Vorher hatte ich 10,00€. Ich habe keinen Hinweis zur Gebührenerhöhung gelesen und bin stinksauer. Eine Vergleichszahlung wurde abgelehnt - Wortlaut verlief gleich mit Inkasso - ich bleibe dran.
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[1] 56kuser antwortet auf vivi97
12.07.2006 01:14
www.1net4you.de steht aber immer noch 0,69 ct/Min, allerdings hat sich die Einwahlnummer geringfügig geändert. Preisfrage: Warum kann man den bisherigen Preis unter einer neuen Einwahlnummer anbieten? Unter der alten Nummer wird man aber regelrecht abgezockt: 3,99 ct/Min + Einwahlgebühr 9,94ct !

Weitere Kommentare lasse ich aus rechtlichen Gründen weg.


tjaja
was solch eine vermeintlich geringfügige Änderung ausmachen kann.



die Lücke bei der Kommunikation von Tarifanpassungen im callbycall Markt dürfte seit Jahren den herrschenden im Lande bekannt sein.
Eigentlich meint man das die Menschheit aus Fehlern lernt aber das gilt wohl nicht in diesem marktsegment.

Dieser Misstand wird komischer weise geduldet. Ist also (für mich) nicht wirklich neu.
Meine Meinung: A riesen sauerrei is das. Bauernfängerrei erst Güte.
sehr lensenswert http://www.heise.de/ct/tv/artikel/69509


Allein seit Jahresanfang haben sich hier ins Forum ca. 10 leute verirrt denen es ähnlich erging.
Spitzenreiter einer der angeblich 500 euro zahlen soll bzw wird.
Leider hört man von den meisten nie wieder etwas. Sie haben wohl gezahlt.


Wenn ihr Glück habt handelt es sich um eine Panne. Dann stehen die Chancen gut.

Des weiteren empfehle ich auch dieses Forum.
http://www.onlinekosten.de/forum/forumdisplay.php?f=87

Dort geistert der von mir ernannte "Ritter des Rechts" namens Toby rum.
Der Mann ist sehr engagiert.
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[2] mp52 antwortet auf vivi97
26.07.2006 23:29
Hallo, ich habe ebenfalls einen Schock bei der letzten Telekomrechnung bekommen. Mein 15jähriger Sohn geht öfter zum chatten ins Internet. Vor längerer Zeit hatte er sich mit Hilfe seines Bruders über Call bei Call - 1net4you eingewählt. Da er vorwiegend als Einziger ins Internet geht, hatten wir so zwischen 12,- und 17,- € Kosten. Die letzte Rechnung liegt jetzt bei 120,- €. Habe das Geld sofort zurück gebucht und nur die Telekomgebühren überwiesen. Lege jetzt Widerspruch ein und wende mich an die Verbraucherzentrale. Wenn es keine Einigung gibt, lasse ich alles über meine Rechtsschutz laufen.
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[2.1] reiseesel antwortet auf mp52
27.07.2006 10:55
Also auf Deutsch:

Niemand hat darauf geachtet, dass sich die Tarife ändern könnten. Der Newsletter von äakus wurde auch nicht abonniert. Also alle vom Provider angebotenen Informationen wurden ignoriert.

Stattdessen wird jetzt die Zahlung verweigert und mit Anwalt gedroht? Eigenes Versagen und mangelnde Aufsicht soll jetzt von anderen ausgebadet werden?

Fass Dir an die eigene Nase!

viele Grüße,

reiseesel
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[2.1.1] mp52 antwortet auf reiseesel
01.08.2006 23:49
1. heißt es fass Dich an die eigene Nase und 2. liebe ich solche oberschlauen Zeitgenossen. Bei einem 15-jährigen Sohn kann man nicht von Verletzung der Aufsichtspflicht sprechen, wenn er mit anderen jungen Leuten per Chat Kontakte knüpft. Da die Einwahl schon über ein Jahr benutzt wird, ohne dass eine Gebührenänderung erfolgt ist, wäre es nur fair gewesen, wenn man die Nutzer, die sich langfristig über diesen Zugang einwählen informiert. Nicht jeder Internetnutzer kennt die Kniffe und Trick´s, wie man das Geld unbemerkt aus seiner Tasche holen kann. Auf jeden Fall ist es nicht korrekt März, April und Mai erst ganz normal abzurechnen, um dann im Juni 1,01 € als Gutschrift auszuweisen, obwohl das gezahlte Entgeld über 50,- € betrug und rückwirkend ab März DSL - Gebühren zu berechnen, obwohl kein DSL vorhanden ist. Desweiteren ist es rechtens einen Anwalt einzuschalten, weil der auf legalem Weg dafür sorgt, das man nicht über den Tisch gezogen wird.
Übrigens gibt es auch seriöse Anbieter wie z.B. meOme, die informieren, wie lange sie eine Preisgarantie geben, so dass auch Nichtprofi's wissen, wann sie aufpassen müssen und wann sie sich neu informieren müssen. Das versteht dann auch mein 15-jähriger Sohn ohne dass ich meine Aufssichtsplficht verletze.
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[2.1.1.1] reiseesel antwortet auf mp52
03.08.2006 10:18
1. heißt es fass Dich an die eigene Nase und 2. liebe ich solche oberschlauen Zeitgenossen. Bei einem 15-jährigen Sohn kann man nicht von Verletzung der Aufsichtspflicht sprechen, wenn er mit anderen jungen Leuten per Chat Kontakte knüpft. Da die Einwahl schon über ein Jahr benutzt wird, ohne dass eine Gebührenänderung erfolgt ist, wäre es nur fair gewesen, wenn man die Nutzer, die sich langfristig über diesen Zugang einwählen informiert. Nicht jeder Internetnutzer kennt die Kniffe und Trick´s, wie man das Geld unbemerkt aus seiner Tasche holen kann. Auf jeden Fall ist es nicht korrekt März, April und Mai erst ganz normal abzurechnen, um dann im Juni 1,01 € als Gutschrift auszuweisen, obwohl das gezahlte Entgeld über 50,- € betrug und rückwirkend ab März DSL - Gebühren zu berechnen, obwohl kein DSL vorhanden ist. Desweiteren ist es rechtens einen Anwalt einzuschalten, weil der auf legalem Weg dafür sorgt, das man nicht über den Tisch gezogen wird. Übrigens gibt es auch seriöse Anbieter wie z.B. meOme, die informieren, wie lange sie eine Preisgarantie geben, so dass auch Nichtprofi's wissen, wann sie aufpassen müssen und wann sie sich neu informieren müssen. Das versteht dann auch mein 15-jähriger Sohn ohne dass ich meine Aufssichtsplficht verletze.

Nochmal zur Erinnerung: Es wird ein Newsletter angeboten, der genau die Anforderungen erfüllt, die Du formuliert hast: rechtzeitige Info über Tarifänderungen. Das hatte ich in meinem Posting erwähnt. Somit ist dem Provider auch nach Deinen eignenen Maßstäben nichts vorzuwerfen.

Und den Einwand, dass der Tarif schon lange galt und deshalb noch viel länger gelten muss, meinst Du doch wohl kaum ernst? Andersrum nimmt die Wahrscheinlichkeit einer Tarif-Änderung doch wohl eher im Laufe der Zeit zu. Und Deine Mutmassungen bezüglich der zukünftigen Gültigkeit eines Tarifs stellen zu recht keinen Maßstab bei der Abrechnung dar. Zumal Du den Tarifwechsel hättest wissen können (s.o.).

Äakus nennt seine Produkte auf der Telekomrechnung "Internet Preselection DSL" oder so ähnlich, bitte korrigiere mich gegebenenfalls.
Wenn Du Dich auf www.aakus.de umsiehst, stellst Du fest, dass damit die Produktpalette des Unternehmens beschrieben ist. Dass auf der Telekomrechnung nur Schmalband-Einwahl-Tarife abgerechnet werden ist klar und ergibt sich bei Bedarf ja auch aus einem Verbindungsnachweis. (Dass der Produktname besch..eiden ist, finde ich aber auch).

Aber klar, gib Geld für einen Anwalt aus oder verbrenne Deine Rechtsschutzversicherung. Das Recht hast Du. Das Ergebnis ist absehbar, Du wirst zahlen müssen.
Aber jede Wette, dass dann wieder andere "Schuld" sind und nicht Du die Verantwortung für Dein Tun und Lassen tragen willst.

viele Grüße,

reiseesel

Übrigens heisst es Entgelt, nicht Entgeld, wenn Du schon auf sowas achtest. Tip- und Rechtschreibfehler kannst Du behalten, wenn Du sie findest.
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[2.1.1.1.1] hallöchen antwortet auf reiseesel
05.08.2006 00:13
Hallo,

du hast ja recht, aber geschockt ist man trotzdem.!

Es wäre besser gewesen, wenn der Anbieter die neue Nummer mit den höheren Kosten angeboten hätte
und die alte Nummer eine Zeit lang nicht zur Verfügung gestellt hätte.(keine Einwahl unter dieser Nummer, geht doch auch beim Telefon !!)

Jedoch hätte diese "Abz....."-Methode nicht so gewirkt
und der Kunde hätte eine Entscheidung treffen können :

Entweder diesen Anbieter zu meiden
oder die höhe Einwahl wählen können.

Das wäre fair gewesen.

Aber der "neue Markt" ist wohl so skrupellos.
Schade das viele kein Gewissen mehr haben.
Gruß
RE: 1net4you - reseeler äakus AG
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[3] groelli6 antwortet auf vivi97
14.08.2006 21:05

hallo, mir ging es wie euch. bei mir kam noch dazu, als ich
über 1net4you online war, wurde die verbindung ca. alle 4 minuten unterbrochen und ich mich jedesmal neu eingewählt
habe. ich wusste nicht das jede neue einwahl ca.10 cent kostet.

ich habe diese unseriösen machenschaften der äakus AG bei wiso@zdf.de mitgeteilt.
bei einer sammelklage gegen die äakus AG würde ich mich gerne
beteiligen.
gruß
g.
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[4] Halina antwortet auf vivi97
18.08.2006 18:15
Benutzer vivi97 schrieb:
Auch ich habe heute meine T Com Rechnung bekommen und habe nicht schlecht gestaunt wie über die Äakus AG für den zurückliegenden Zeitraum 18.05.-21.06.06 - 56,34 € Onlinegebühren in Rechnung gestellt wurden. Vorher hatte ich 10,00€. Ich habe keinen Hinweis zur Gebührenerhöhung gelesen und bin stinksauer. Eine Vergleichszahlung wurde abgelehnt - Wortlaut verlief gleich mit Inkasso - ich bleibe dran.

über den Trick von 1net4you, hat Zdf kürzlich darüber gesendet:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,3965421,00.html

und durchwühlen