1. heißt es fass Dich an die eigene Nase und 2. liebe ich solche oberschlauen Zeitgenossen. Bei einem 15-jährigen Sohn kann man nicht von Verletzung der Aufsichtspflicht sprechen, wenn er mit anderen jungen Leuten per Chat Kontakte knüpft. Da die Einwahl schon über ein Jahr benutzt wird, ohne dass eine Gebührenänderung erfolgt ist, wäre es nur fair gewesen, wenn man die Nutzer, die sich langfristig über diesen Zugang einwählen informiert. Nicht jeder Internetnutzer kennt die Kniffe und Trick´s, wie man das Geld unbemerkt aus seiner Tasche holen kann. Auf jeden Fall ist es nicht korrekt März, April und Mai erst ganz normal abzurechnen, um dann im Juni 1,01 € als Gutschrift auszuweisen, obwohl das gezahlte Entgeld über 50,- € betrug und rückwirkend ab März DSL - Gebühren zu berechnen, obwohl kein DSL vorhanden ist. Desweiteren ist es rechtens einen Anwalt einzuschalten, weil der auf legalem Weg dafür sorgt, das man nicht über den Tisch gezogen wird. Übrigens gibt es auch seriöse Anbieter wie z.B. meOme, die informieren, wie lange sie eine Preisgarantie geben, so dass auch Nichtprofi's wissen, wann sie aufpassen müssen und wann sie sich neu informieren müssen. Das versteht dann auch mein 15-jähriger Sohn ohne dass ich meine Aufssichtsplficht verletze.
Nochmal zur Erinnerung: Es wird ein Newsletter angeboten, der genau die Anforderungen erfüllt, die Du formuliert hast: rechtzeitige Info über Tarifänderungen. Das hatte ich in meinem Posting erwähnt. Somit ist dem Provider auch nach Deinen eignenen Maßstäben nichts vorzuwerfen.
Und den Einwand, dass der Tarif schon lange galt und deshalb noch viel länger gelten muss, meinst Du doch wohl kaum ernst? Andersrum nimmt die Wahrscheinlichkeit einer Tarif-Änderung doch wohl eher im Laufe der Zeit zu. Und Deine Mutmassungen bezüglich der zukünftigen Gültigkeit eines Tarifs stellen zu recht keinen Maßstab bei der Abrechnung dar. Zumal Du den Tarifwechsel hättest wissen können (s.o.).
Äakus nennt seine Produkte auf der Telekomrechnung "Internet Preselection DSL" oder so ähnlich, bitte korrigiere mich gegebenenfalls.
Wenn Du Dich auf www.aakus.de umsiehst, stellst Du fest, dass damit die Produktpalette des Unternehmens beschrieben ist. Dass auf der Telekomrechnung nur Schmalband-Einwahl-Tarife abgerechnet werden ist klar und ergibt sich bei Bedarf ja auch aus einem Verbindungsnachweis. (Dass der Produktname besch..eiden ist, finde ich aber auch).
Aber klar, gib Geld für einen Anwalt aus oder verbrenne Deine Rechtsschutzversicherung. Das Recht hast Du. Das Ergebnis ist absehbar, Du wirst zahlen müssen.
Aber jede Wette, dass dann wieder andere "Schuld" sind und nicht Du die Verantwortung für Dein Tun und Lassen tragen willst.
viele Grüße,
reiseesel
Übrigens heisst es Entgelt, nicht Entgeld, wenn Du schon auf sowas achtest. Tip- und Rechtschreibfehler kannst Du behalten, wenn Du sie findest.