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GMX Internet Anschluss


22.12.2004 02:00 - Gestartet von Phoenix123
Ich habe in Oktober meinen Internetanschluss bei GMX gekuedigt
und auch wie gewuescht dazu das Kuendigungsformular gefaxt.
Seltsamerweise is dieses Fax nie angekommen. vielen meiner
Bekannten ist das auch passiert. Hier versucht man auf uebele
Weise Gebuehren zu schinden, da der Kunde gebeten wird, auf
seine Kosten die Beweislast anzutreten, dass er gekuendigt hat.
Haben andere die gleich Erfahrung gemacht.
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[1] brza antwortet auf Phoenix123
22.12.2004 04:33
hallo phönix123,trotz aller modernen wunderbaren technik(fax etc),gibt es nur einen einzigen gangbaren weg um sicherzustellen das bei einer kündigung die beweislast nicht bei dir liegt---einschreiben mit rückschein.ausserdem signalisierst du damit dem empfänger das du dir nicht auf der nase herumtanzen lässt.alles andere mag ja bequem und modern sein,aber im zweifelsfall taugt es nichts.gruss brza
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[1.1] spunk_ antwortet auf brza
22.12.2004 17:01
Benutzer brza schrieb:

sicherzustellen das bei einer kündigung die beweislast nicht bei dir liegt---einschreiben mit rückschein.ausserdem
du kannst keinesfalls ohne Zeugen beweisen, dass eine Kündigung im Umschlag war. (Ausnahme: Postkarte als Einschreiben)

die einzig sichere Methode ist eine schriftliche Kündigungsbestätigung. (die Art der Kündigung hierbei ist Nebensache - die kann wenn es so akzeptiert wird auch mündlich geschehen)
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[1.1.1] Keks antwortet auf spunk_
23.12.2004 02:01
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer brza schrieb:

sicherzustellen das bei einer kündigung die beweislast nicht bei dir liegt---einschreiben mit rückschein.ausserdem
du kannst keinesfalls ohne Zeugen beweisen, dass eine Kündigung im Umschlag war. (Ausnahme: Postkarte als Einschreiben)

Eben. Und bei einem Fax hat man ja das Faxprotokoll.

die einzig sichere Methode ist eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Oder die Zustellung per Gerichtsvollzieher.

Liebe Grüße, Keks
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[1.1.1.1] brza antwortet auf Keks
23.12.2004 06:52
noch ein letztes wort meinerseits zum thema gmx und kündigung.im endeffekt kann man alles in frage stellen und diskutieren bis zur erschöpfung-kündigung per fax e-mail oder einschreiben mit oder ohne rückschein.fakt ist:alles was ich bisher gekündigt habe,lief als einschreiben mit rückschein.-noch nie hat es ein problem gegeben,keiner hat gesagt in ihrem umschlag war nichts drin..........gruss brza
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[1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf brza
23.12.2004 18:46
Benutzer brza schrieb:

einschreiben mit oder ohne rückschein.fakt ist:alles was ich bisher gekündigt habe,lief als einschreiben mit rückschein.-noch nie hat es ein problem gegeben,keiner hat gesagt in ihrem umschlag war nichts drin..........gruss brza

ich selbst habe bisher alles per fax gekündigt: auch bei den bekannten problemfällen (auch hier in teltarif diskutiert) gabs es nie probleme.

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[1.2] RE: Warum Rückschein?
klaussc antwortet auf brza
22.12.2004 17:16
Benutzer brza schrieb:
hallo phönix123,trotz aller modernen wunderbaren technik(fax etc),gibt es nur einen einzigen gangbaren weg um sicherzustellen das bei einer kündigung die beweislast nicht bei dir liegt---einschreiben mit rückschein.ausserdem signalisierst du damit dem empfänger das du dir nicht auf der nase herumtanzen lässt.alles andere mag ja bequem und modern sein,aber im zweifelsfall taugt es nichts.gruss brza

Warum sollte es ein Einschreiben mit Rückschein sein?

Ein Einwurfeinschreiben reicht m.E. völlig aus. Wenn es nicht ankommt kannst du nachforschen lassen...

In einigen Fällen kann ein Einwurfeinschreiben sogar vorteilhaft sein: Wenn bei engen Fristen die Unterschrift des Empfängers herausgezögert wird, kannst du die Frist versäumen.

Beim Einwurfeinschreiben zählt das Datum der Unterschrift des Zustellers.

Gruß

Klaus
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[1.2.1] tcsmoers antwortet auf klaussc
22.12.2004 18:57
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer brza schrieb:
hallo phönix123,trotz aller modernen wunderbaren technik(fax etc),gibt es nur einen einzigen gangbaren weg um sicherzustellen das bei einer kündigung die beweislast nicht bei dir liegt---einschreiben mit rückschein.

Du irrst.

Der einzig wirklich sichere Weg ist die Zustellung mittels Gerichtsvollzieher, der den Inhalt des Schreibens kennt und sich die Aushändigung bestätigen lässt.

Alternativ kannst Du noch in Gegenwart von drei Zeugen den offenen Brief persönlich abgeben oder ihn von Zeugen eintüten und aufgeben lassen.

Es ist schlimm, aber so ist die Telekommunikation.

TK schafft Arbeitsplätze. Bei Gericht, Anwälten, Inkassebetrügern etc.

peso


ausserdem
signalisierst du damit dem empfänger das du dir nicht auf der nase herumtanzen lässt.alles andere mag ja bequem und modern sein,aber im zweifelsfall taugt es nichts.gruss brza

Warum sollte es ein Einschreiben mit Rückschein sein?

Ein Einwurfeinschreiben reicht m.E. völlig aus. Wenn es nicht ankommt kannst du nachforschen lassen...

In einigen Fällen kann ein Einwurfeinschreiben sogar vorteilhaft sein: Wenn bei engen Fristen die Unterschrift des Empfängers herausgezögert wird, kannst du die Frist versäumen.

Beim Einwurfeinschreiben zählt das Datum der Unterschrift des Zustellers.

Gruß

Klaus
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[1.2.1.1] klaussc antwortet auf tcsmoers
23.12.2004 09:53
Benutzer tcsmoers schrieb:

Der einzig wirklich sichere Weg ist die Zustellung mittels Gerichtsvollzieher, der den Inhalt des Schreibens kennt und sich die Aushändigung bestätigen lässt.

Alternativ kannst Du noch in Gegenwart von drei Zeugen den offenen Brief persönlich abgeben oder ihn von Zeugen eintüten und aufgeben lassen.

Es ist schlimm, aber so ist die Telekommunikation.

TK schafft Arbeitsplätze. Bei Gericht, Anwälten, Inkassebetrügern etc.

peso


Die Begründung leuchtet zunächst einmal ein, jedoch würden sicher viele Firmen sich dies zu Nutzen machen, um wichtige Mitteilungen zu ignorieren.

In der Praxis wird dies doch sicher anders gehandhabt, eine Kündigung via Gerichtsvollzieher damit sie auch wirksam ist scheint mir unpraktikabel.

Außerdem müsste Selbiges natürlich auch umgekehrt gelten, d.h. auch der Kunde reagiert künftig nur noch auf Mitteilungen durch den Gerichtsvollzieher... (wollte mal einen GV beauftragen, Wartezeit waren hier, glaube ich, 4 Monate).

Ein anderes in diesem Zusammenhang interessantes Detail wurde mir einmal von einem Fachmann erklärt:

Verträge sind eigentlich nur dann unstrittig, wenn jede einzelne Seite unterschrieben wird. Anders wäre es ja möglich einzelen Seiten auszutauschen (z.B. die Seite, auf der die Höhe der Mietzahlung einer Wohnung vermerkt wurde). Über dieses Problem habe ich auch nichts ergooglen können...

Gruß

Klaus
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[1.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf klaussc
23.12.2004 10:16
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Der einzig wirklich sichere Weg ist die Zustellung mittels Gerichtsvollzieher, der den Inhalt des Schreibens kennt und sich die Aushändigung bestätigen lässt.

Alternativ kannst Du noch in Gegenwart von drei Zeugen den offenen Brief persönlich abgeben oder ihn von Zeugen eintüten
und aufgeben lassen.

Es ist schlimm, aber so ist die Telekommunikation.

TK schafft Arbeitsplätze. Bei Gericht, Anwälten, Inkassebetrügern etc.

peso


Die Begründung leuchtet zunächst einmal ein, jedoch würden sicher viele Firmen sich dies zu Nutzen machen, um wichtige Mitteilungen zu ignorieren.

In der Praxis wird dies doch sicher anders gehandhabt, eine Kündigung via Gerichtsvollzieher damit sie auch wirksam ist scheint mir unpraktikabel.

Außerdem müsste Selbiges natürlich auch umgekehrt gelten, d.h. auch der Kunde reagiert künftig nur noch auf Mitteilungen durch den Gerichtsvollzieher... (wollte mal einen GV beauftragen, Wartezeit waren hier, glaube ich, 4 Monate).

Ein anderes in diesem Zusammenhang interessantes Detail wurde mir einmal von einem Fachmann erklärt:

Verträge sind eigentlich nur dann unstrittig, wenn jede einzelne Seite unterschrieben wird. Anders wäre es ja möglich einzelen Seiten auszutauschen (z.B. die Seite, auf der die Höhe der Mietzahlung einer Wohnung vermerkt wurde). Über dieses Problem habe ich auch nichts ergooglen können...

Es ist aber richtig. Deshalb wird bei unseren Verträgen jede Seite "gekürzelt".

Mit dem GV war auch nur satirisch gemeint.

peso

Gruß

Klaus
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[1.2.1.1.1.1] klaussc antwortet auf tcsmoers
23.12.2004 11:28
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Der einzig wirklich sichere Weg ist die Zustellung mittels Gerichtsvollzieher, der den Inhalt des Schreibens kennt und sich die Aushändigung bestätigen lässt.

Alternativ kannst Du noch in Gegenwart von drei Zeugen den offenen Brief persönlich abgeben oder ihn von Zeugen eintüten
und aufgeben lassen.

Es ist schlimm, aber so ist die Telekommunikation.

TK schafft Arbeitsplätze. Bei Gericht, Anwälten, Inkassebetrügern etc.

peso


Die Begründung leuchtet zunächst einmal ein, jedoch würden sicher viele Firmen sich dies zu Nutzen machen, um wichtige Mitteilungen zu ignorieren.

In der Praxis wird dies doch sicher anders gehandhabt, eine Kündigung via Gerichtsvollzieher damit sie auch wirksam ist scheint mir unpraktikabel.

Außerdem müsste Selbiges natürlich auch umgekehrt gelten, d.h.
auch der Kunde reagiert künftig nur noch auf Mitteilungen durch den Gerichtsvollzieher... (wollte mal einen GV beauftragen, Wartezeit waren hier, glaube ich, 4 Monate).

Ein anderes in diesem Zusammenhang interessantes Detail wurde
mir einmal von einem Fachmann erklärt:

Verträge sind eigentlich nur dann unstrittig, wenn jede einzelne Seite unterschrieben wird. Anders wäre es ja möglich einzelen Seiten auszutauschen (z.B. die Seite, auf der die Höhe der Mietzahlung einer Wohnung vermerkt wurde). Über dieses Problem habe ich auch nichts ergooglen können...

Es ist aber richtig. Deshalb wird bei unseren Verträgen jede Seite "gekürzelt".

d.h. es gibt irgenwo unten auf jeder Seite ein Feld, in dem jeder Vertragspartner auf jeder Seite sein Namenszeichen hinterläßt? Ein Vertrag hat ja schnell viele Seiten...

Was ist mit Verträgen, die nicht derart aufgebaut sind? Gab es in der Praxis schon einmal Probleme?

Gibt es keine anderen sicheren Lösungen? (Bei notariellen Verträgen werden ja z.B. die Seiten vernietet / versiegelt und nicht auf jeder Seite unterzeichnet)

Mit dem GV war auch nur satirisch gemeint.

Da sieht man mal, wie weit es mit dem Vertrauen auf (die Praxis) unseres Rechtssystem bei mir her ist!

Leider werden die guten theoretischen Ansätze in der Praxis oft nur mangelhaft umgesetzt (z.B. Verfahrensdauer)

Gruß

Klaus
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[1.3] spl antwortet auf brza
23.12.2004 17:33
Benutzer brza schrieb:
gibt es nur einen einzigen gangbaren weg um sicherzustellen das bei einer kündigung die beweislast nicht bei dir liegt---einschreiben mit rückschein.

Einwurf-Einschreiben reicht (2,15 Euro). Ein Brief geht bereits zu, wenn er nachweisbar in den Briefkasten des Empfängers geworfen wird. Auf die Kenntnisnahme kommt es nicht an.

spl
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[2] Gerko antwortet auf Phoenix123
22.12.2004 07:25
Benutzer Phoenix123 schrieb:
Ich habe in Oktober meinen Internetanschluss bei GMX gekuedigt und auch wie gewuescht dazu das Kuendigungsformular gefaxt. Seltsamerweise is dieses Fax nie angekommen. vielen meiner Bekannten ist das auch passiert. Hier versucht man auf uebele Weise Gebuehren zu schinden, da der Kunde gebeten wird, auf seine Kosten die Beweislast anzutreten, dass er gekuendigt hat. Haben andere die gleich Erfahrung gemacht.

Habe keine Erfahrungen damit gemacht, wundere mich aber warum anscheinend einige immer noch nicht begriffen haben, daß es wesentlich klüger ist, eine Kündigung per Einschreiben abzusenden, auch wenn es mind. 2,15 EUR kostet. Ein Fax kostet zwar nur einige Cents, aber dafür hat man den Ärger und letztendlich höhere Kosten als 2,15 EUR.

Das sollte allen eine Mahnung sein, generell Kündigungen per Einschreiben zu versenden.
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[2.1] spachtel antwortet auf Gerko
22.12.2004 08:49
hallo, dies ist mir auch passiert.
ich habe das fax gesendet und zwei tage später nochmal, weil angeblich wieder nichts eingegangen ist.
und kommischerweise ist das zweite fax auch nicht angekommen.dann habe ich über e-mail kontakt mit dem kundenservice aufgenommen und das problem geschildert und plötzlich gab es doch zwei faxe von mir und nach einem langen hin und her ist mein tarif dann doch gekündigt worden.also immer nachhagen.
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[2.1.1] Klara antwortet auf spachtel
22.12.2004 15:32
moin.

die verfügbarkeit, geschwindigkeit und die (alten) tarife von gmx sind ja top. aber die mitarbeiter, insbesondere der rechnungsabteilung, sind ein totalausfall. Hier meine erfahrungen:

- es hat 5 mailkontakte gebraucht, bis die ihre eigenen agb bezüglich des abrechnungszeitraumes korrekt ausgelegt haben.
fragt man nach, wie eine stellungnahme zu deuten ist, erhält man die nächste falsche auskunft. auf die falsche angehängte stellungnahme der vorantwort wird nicht eingegangen.
jeder mail ist ein auszug der agb angehängt, der sich mit der stellungnahme des mitarbeiters in selbiger mail widerspricht.

- auf kundenmails wird mit unpassenden textbausteinen geantwortet. wenn überhaupt, antworten die auf einen punkt der kundenanfrage, den rest lassen sie unter den tisch fallen.

- gutschriften aus falschen abrechnungen werden grosszügig als kulanz verkauft.

- dem kunden wird die erneute falschabrechnung (für gehaltene online-verbindung bei übergang in nächsten rechnungzeitraum) für den nächsten monat bereits vorangekündigt.

- falsche rechnungen werden mit verweis auf administrative unzulänglichkeiten nicht berichtigt. das problem von gmx wird zum kundenproblem deklariert.

- schreibt man einem mitarbeiter eine (persönliche)remail, wird diese generell von einem anderen mitarbeiter beantwortet.

- die mitarbeiter sind nicht fähig ihren eigenen einzelverbindungsnachweis zu lesen. nach acht mails hat man dann die zuviel (freikontingent) belastete verbindung gefunden. die gmx-abrechnungssoftware ist deutlich schlauer als die mitarbeiter. aus technischen gründen kann der einzelverbindungsnachweis aber leider nicht korrigiert werden.

- der bitte um stellungnahme, warum der kunde ständig widersprüchliche bzw. falsche antworten bekommt, wird nicht entsprochen. wie das verlorene kundenvertrauen widergewinnen will, bleibt das geheimnis der rechnungsstelle.

...to be continued...

klara korn

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[2.1.2] Keks antwortet auf spachtel
23.12.2004 01:59
Benutzer spachtel schrieb:
hallo, dies ist mir auch passiert. ich habe das fax gesendet und zwei tage später nochmal, weil angeblich wieder nichts eingegangen ist.
und kommischerweise ist das zweite fax auch nicht angekommen.dann habe ich über e-mail kontakt mit dem kundenservice aufgenommen und das problem geschildert und plötzlich gab es doch zwei faxe von mir und nach einem langen hin und her ist mein tarif dann doch gekündigt worden.also immer nachhagen.

Bei mir kamen von GMX Mails zurück, dass mein Fax nicht leserlich gewesen sei. Also habe ich es nochmal gefaxt, diesmal an zwei verschiedene Rufnummern (eine 0180er und eine Münchner). Wieder kam eine Mail, dass das Fax -- genauer: meine Unterschrift -- nicht lesbar sei. Komisch, ich mache das immer gleich (vom PC aus, Unterschrift als Grafik), andere Anbieter hatten damit nie Probleme.

Folglich habe ich zurückgemailt, dass es bei anderen Anbietern noch nie Probleme gab, sie meine Kündigung ja anscheinend lesen können und sie sich nicht so anstellen sollen wegen der Unterschrift (die bei der AN-meldung ja auch nicht nötig war). Ich schrieb, ich sei bisher mit GMX immer sehr zufrieden gewesen und habe es auch immer weiter empfohlen (und viele Aufträge vermittelt), könne dies aber nicht weiter tun, wenn es bei einer Kündigung solche Probleme gäbe. Ich bat folglich darum, mich auch in diesem Fall zufrieden zu stellen, indem meine Kündigung -- die ich als Word-Dokument nochmal anhängte -- nun endlich akzeptiert würde.

Prompt bekam ich eine Bestätigung meiner Kündigung.

Na, es geht doch!

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[2.1.2.1] Quehl antwortet auf Keks
23.12.2004 11:59
Wenn man per FAX kündigen kann, warum kann man sich dann nicht per FAX bei GMX anmelden? Haben die da Schwierigkeiten Faxe zu lesen und zu bearbeiten? Ich dachte immer, eine Kündigung sei schwieriger als eine Anmeldung. Hier scheint es umgekehrt zu sein.