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KabelNRW/Ish


07.03.2002 10:01 - Gestartet von Abels-Vehns
Hallo,
ich habe am 25.05.2001 die Jahresrechnung von KabelNRW(jetzt ish)erhalten. Am 26.05.01 habe ich denen meine Lastschrift-Einzugsermächtigung zugefaxt. Bis gestern erfolgte keine Abbuchung; ich erhalte nunmehr eine Zahlungserinnerung von ish. Besteht hier überhaupt noch ein Anspruch ??
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[1] Keks antwortet auf Abels-Vehns
08.03.2002 23:13
Benutzer Abels-Vehns schrieb:
Hallo, ich habe am 25.05.2001 die Jahresrechnung von KabelNRW(jetzt ish)erhalten. Am 26.05.01 habe ich denen meine Lastschrift-Einzugsermächtigung zugefaxt. Bis gestern erfolgte keine Abbuchung; ich erhalte nunmehr eine Zahlungserinnerung von ish. Besteht hier überhaupt noch ein Anspruch ??

Für angefallene Beträge aus 2001 besteht Einforderungsanspruch bis Ende 2003.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de