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Kündigung 1&1 DSL Anschluss beim Umzug


02.09.2007 19:28 - Gestartet von aeon
Ich bin umgezogen und meine neue WG hat bereits einen DSL Anschluss, deshalb kann ich auch nicht meinen alten 1&1 DSL-
Anschluss mitnehmen. Nun habe ich mehrmals per Telefon, Brief, Email und Fax versucht, die Situation mit 1&1 (1und1) klar darzustellen. Letztendlich habe ich die folgende Antwort erhalten bzgl. der Kündigung des Vertrags aus "wichtigem Grund".

Ich überlege mir jetzt, ob ich einfach das Lastschriftverfahren kündigen, statt immer mit dieser betrügerischer und unfreundlichster Firma umzugehen. Die Anrufe über 0180 hatten mich schon sehr viel Geld gekostet und die Leute bei 1&1 können gar keine Frage professioniell beantworten.

Bei Freenet war es viel besser, nachdem der Telekomanschluss gekündigt wurde, hat Freenet automatisch den DSL Anschluss auch
gekündigt. Ich wurde einfach zu 1&1 gelockt, weil 1&1 billig war.


[INDENT]Sehr geehrter Herr ......,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ein Umzug bedingt keine außerordentliche Kündigung.

Unsere DSL-Verträge sind nicht ortsgebunden, da sie deutschlandweit
genutzt werden können. Neben der DSL-Einwahl über eine von 1&1
bereitgestellte DSL Leitung, steht Ihnen auch die Einwahl mit Ihrer
Benutzerkennung über eine Analog- oder ISDN-Leitung zur Verfügung.

Bei Vertragsabschluss haben Sie sich mit der Mindestvertragslaufzeit
gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Leistungsbeschreibung des Tarifes
innerhalb Ihres 1&1 Control-Centers.

Im Falle der Kündigung des bisherigen Telekomanschlusses, fällt auch der
1&1 DSL Netzanschluss weg. Dadurch wird von uns die Abbuchung der
monatlichen Grundgebühr für diesen Zeitraum eingestellt. Wir berechnen
lediglich den Internetzugangstarif weiter.

Wir bieten Ihnen im Rahmen Ihres Wohnungswechsels an, den 1&1
DSL-Netzanschluss am neuen Wohnort zu schalten. Wir benötigen dazu Ihre
neue Anschrift und Rufnummer.

Die einmalige Pauschale zur Einrichtung Ihres 1&1 DSL-Netzanschlusses
beträgt 49,00 Euro.

Wenn Sie dennoch eine Kündigung zum Ablauf der Vertragslaufzeit
wünschen, führen Sie diese bitte online unter https://vertrag.1und1.de
durch.

Melden Sie sich dazu bitte einfach mit Ihrer Kundennummer und dem
Passwort an, welches Sie auch im 1&1 Control-Center verwenden.
Alternativ können Sie auch Ihre Benutzerkennung/Login-ID und Ihr
Internet-Zugangskennwort verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Vertragskundenservice
1&1 Internet AG[/INDENT]
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[1] bartman321 antwortet auf aeon
02.09.2007 19:36

einmal geändert am 02.09.2007 19:37
Benutzer aeon schrieb:

Bei Vertragsabschluss haben Sie sich mit der Mindestvertragslaufzeit gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt.

Hart aber war. So wie der Kunde die Einhaltung des Vertrages fordern kann, kann es 1&1 auch. Gibt es eine Klausel das bei Umzug der Vertrag gekündigt werden kann? Vermutlich nicht.

Gruß
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[1.1] aeon antwortet auf bartman321
03.09.2007 21:13
Die Anbieter müssen aber individuell mit Kunden umgehen, und nicht jedes Mal die Standard Antwort Emails verschicken. Und weil ich den Anschluss nicht mitnehmen kann, ist das doch ein wichtiger Grund, den Vertrag sofort zu kündigen. Sie sind doch kein Mitarbeiter von 1&1, oder?
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[1.1.1] bartman321 antwortet auf aeon
03.09.2007 21:32
Benutzer aeon schrieb:
Die Anbieter müssen aber individuell mit Kunden umgehen, und nicht jedes Mal die Standard Antwort Emails verschicken. Und weil ich den Anschluss nicht mitnehmen kann, ist das doch ein wichtiger Grund, den Vertrag sofort zu kündigen. Sie sind doch kein Mitarbeiter von 1&1, oder?

BGB §314 "Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund. (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter
Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann."

Denke mal das ein Umzug in ein von DSL versorgtes Gebiet nicht unter dieses § fällt.

Nein, bin kein Mitarbeiter von 1&1 und habe auch kein DSL.

Gruß
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[1.1.1.1] aeon antwortet auf bartman321
03.09.2007 22:00
Ja. Rechtlich hat 1und1 wahrscheinlich Recht. Aber strategisch ist es unklug.

Ich war zeitweile bei Freent. Als mein Telekom Anschluss aus Versehen gekündigt wurde, wurde mein Freenet DSL-Anschluss automatisch von Freenet beendet. Warum kann 1und1 das nicht? Ich war einfach zu blöd und habe nur die Preise angeschaut, und 1und1 war damals die billigste.
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[1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf aeon
03.09.2007 23:33
Benutzer aeon schrieb:
Ja. Rechtlich hat 1und1 wahrscheinlich Recht. Aber strategisch ist es unklug.

Unklug ist nur der Kunde, der einen 24monatigen Vertrag unterschreibt. Einige Firmen sind vielleicht kulant, aber daraus ergibt sich zwangsläufig kein Dauerabo für kulante Regelungen. Es ist aus wirtschaftlichen Gründen nur verständlich, das 1&1 auf die Einhaltung des Vertrages besteht (allein schon wegen Subventionen der Hardware).

Mein Vorschlag: Setze nochmal einen freundlichen Brief auf und mache einen wirtschaftlich sinnvollen Vorschlag für beide Parteien. Wieviel Restlaufzeit bestand denn noch?

Ich war zeitweile bei Freent. Als mein Telekom Anschluss aus Versehen gekündigt wurde, wurde mein Freenet DSL-Anschluss automatisch von Freenet beendet. Warum kann 1und1 das nicht? Ich war einfach zu blöd und habe nur die Preise angeschaut, und 1und1 war damals die billigste.

Dann hast Du ja jetzt daraus gelernt, das man auch auf Vertragslaufzeiten schauen sollte.
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[2] dandy85 antwortet auf aeon
02.09.2007 19:37
Du hast aber bei Vertragsabschluss eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten zugestimmt. Diese musst du nun auch einhalten - 1&1 ist ja auch gewillt dir die Leistung zur Verfügung zu stellen. Ich denke da ist 1&1 eindeutig im Recht und du musst zahlen.
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[3] Netzwerkservice antwortet auf aeon
02.09.2007 21:02
Auch wenn es blöd ist, aber 1&1 kann nix dafür das du umziehst und dort auch ein DSL-Anschluss gibt.

Du kannst nur schauen ob es ein Jehova gibt und du schneller rauskommst (das ist nicht in Sicht).

So kannst du vielleicht schauen ob es jemanden gibt der Deinen 1&1 Anschluss "abnimmt" z.B. Nachmieter.

Gruss

Kaweh Jazayeri
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[3.1] aeon antwortet auf Netzwerkservice
03.09.2007 21:20
Benutzer Netzwerkservice schrieb:
Auch wenn es blöd ist, aber 1&1 kann nix dafür das du umziehst und dort auch ein DSL-Anschluss gibt.

Du kannst nur schauen ob es ein Jehova gibt und du schneller rauskommst (das ist nicht in Sicht).

So kannst du vielleicht schauen ob es jemanden gibt der Deinen 1&1 Anschluss "abnimmt" z.B. Nachmieter.

Gruss

Kaweh Jazayeri

1&1 kann nix dafür. Aber die können doch kulant sein und den "wichtigen Grund" wahrnehmen statt einfach zu behaupten, dass es kein wichtiger Grund ist. Wenn eine Firma so mit seinen Kunden umgeht, wird die Firma alle seine Kunden verlieren. Auch wenn streng-genommen das Verhalten von 1&1 rechtlicht i.O. wäre.
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[3.1.1] Netzwerkservice antwortet auf aeon
03.09.2007 21:32
Benutzer aeon schrieb:
1&1 kann nix dafür. Aber die können doch kulant sein und den "wichtigen Grund" wahrnehmen statt einfach zu behaupten, dass es kein wichtiger Grund ist. Wenn eine Firma so mit seinen Kunden umgeht, wird die Firma alle seine Kunden verlieren. Auch wenn streng-genommen das Verhalten von 1&1 rechtlicht i.O.
wäre.

Aber wo sollen sie die Grenze ziehen?
Du bekommst einen Router für 0 - 50€ welcher xxx kostet im Einkauf.
Du bekommst vielleicht andere Rabatte und Auszahlungen oder der Händler.

Dieses muss ja wieder reinkommen, nun will der Kunde nach der 1/2 der Laufzeit nicht mehr zahlen und das weil er seinen Anschluss nicht mehr braucht.

Die Unternehmen rechnen ja auch mit den Laufzeiten und machen so die Preise.

Nehmen wir mal an, du bist in der neuen Wohnung. Hast alles umgemeldet und alles neu gemacht. Nach 3 Wochen sagen die anderen in der WG, das sie es sich überlegt haben, sie brauchen das Zimmer und du sollst kostenfrei wieder ausziehen. Das du das Zimmer hergerichtet hast und mit 24 Monaten Mindestmietdauer gerechnet hast, das interessiert nicht.

Gruss

Kaweh Jazayeri
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[3.1.1.1] bartman321 antwortet auf Netzwerkservice
03.09.2007 21:39
Benutzer Netzwerkservice schrieb:

Nehmen wir mal an, du bist in der neuen Wohnung. Hast alles umgemeldet und alles neu gemacht. Nach 3 Wochen sagen die anderen in der WG, das sie es sich überlegt haben, sie brauchen das Zimmer und du sollst kostenfrei wieder ausziehen. Das du das Zimmer hergerichtet hast und mit 24 Monaten Mindestmietdauer gerechnet hast, das interessiert nicht.

Ganz guter Vergleich ....

Gruß
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[3.1.1.2] aeon antwortet auf Netzwerkservice
03.09.2007 21:58
Wieso war es kein Problem bei Freenet? Als mein Telekom Anschluss gekündigt wurde, wurde mein Freenet DSL-Anschluss automatisch von Freenet beendet. Warum kann 1und1 das nicht?

Klar muss die Firma auch Geld verdienen, aber nur wenn man kulant mit den Kunden umgeht, kann man dauerhaft Geld verdienen. Das Geld kommt doch von Kunden.
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[3.1.1.2.1] musikbox antwortet auf aeon
03.09.2007 23:25
Benutzer aeon schrieb:
Klar muss die Firma auch Geld verdienen, aber nur wenn man kulant mit den Kunden umgeht, kann man dauerhaft Geld verdienen. Das Geld kommt doch von Kunden.

Geld lässt sich nur verdienen, wenn Verträge eingehalten werden. Der Kunde (wie auch der Provider) muss sich an die Spielregeln halten. Dir waren bei Vertragsabschluss die Laufzeiten bekannt, demnach musst Du zwangsläufig in den sauren Apfel beißen.
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[3.1.2] smokie1693 antwortet auf aeon
11.09.2007 20:05
1 & 1 berechnet in solchen Fällen auch nur den Tarif und nicht die Leitung. Das sind in der Regel dann auch nur etwa 10.00 €. Wenn dann am Anschluss DSL-Verfügbar ist, kann man ja auch seinen Vertrag auch weiter nutzen. Und 24 Monate Laufzeit hat man auch bei der Telekom, bei Arcor usw. und kein Anbieter wird einen aus Umzugsgründen aus seinem Vertrag entlassen.
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[3.1.2.1] karoshi antwortet auf smokie1693
11.09.2007 20:27
Gibt es Erfahrungen, ob sich 1&1 - nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten - unter Androhung einer Kündigung darauf einlässt, den Vertrag mit 1monatiger Kündigungsfrist statt 12monatiger Laufzeit zu verlängern?