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03.05.2006 13:08 - Gestartet von PeterOZ
Moin!
Ohne eine Grundsatzdiskussion über die GEZ anzetteln zu wollen habe ich folgende Fragen:
1.) Wenn in einem größeren Büro 10 Computer stehen wieviel GEZ muß dafür ab 1.1.07 gezahlt werden?
2.) In einem privat Haus befindet sich das steuerlich absetzbare Arbeitzimmer, sowohl in diesem als auch im Kinderzimmer stehen je ein Computer sowie ein Fernseher. Was ist an GEZ zu zahlen?
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[1] neuartiges Rundfunkempfangsgerät
silverwhale antwortet auf PeterOZ
03.05.2006 22:35

5x geändert, zuletzt am 04.05.2006 00:14
Hallo,

Als ähnlich Betroffener - Selbstständiger im eigenen
Arbeitszimmer - hab ich bis heute folgende Aussagen unter
anderem von der GEZ direkt bekommen:

-----------------­-------------------------

1.) Wenn in einem größeren Büro 10 Computer stehen wieviel GEZ
muß dafür ab 1.1.07 gezahlt werden?

-----------------­-------------------------

Dienstlich / Geschäftlich:

Es muss für jeden Empfänger, ab 01.01.2007 auch für jedes
"neuartiges Rundfunkempfangsgerät" hier jeden PC,
extra gezahlt werden.

Also 10 "Empfänger" -> 10 x monatliche Gebühr
von 17,03 Euro(!)

Das ist übrigens einer der Hauptpunkte der Klage vorm
Verfassungsgericht.

-------------------­--------------------------

2.) In einem privat Haus befindet sich das steuerlich
> absetzbare Arbeitzimmer, sowohl in diesem als auch im
> Kinderzimmer stehen je ein Computer sowie ein Fernseher.
> Was
> ist an GEZ zu zahlen?

-------------------­--------------------------

Das ist ein bischen komplizierter.

Privat : Einmal Maximalbetrag.
(Ferseh und Radio angemeldet)Damit sind auch zukünftig alle
Geräte in einem Haushalt inklusive. Natürlich auch inkl. der
Kinder - PC und natürlich auch alle weiteren

Vorsicht!
*** Wenn Dein Kind irgend welche Einkommen hat und / oder
Student ist, dann wird der Fernseher und oder Radio
gebührenpflichtig! *** Gebührenbefreiung muss extra beantragt
werden. ***

---

Arbeitszimmer - wenn Du dieses geschäftlich nutzt, und davon
ist auzugehen wenn Du der Steuer das Zimmer abtrotzen konnest
ist ein "internetfähiger PC" ein gebührenpflichter
Empfänger.


Der Arbeitsfernseher muss übrigens auch einzelnd angemeldet
sein, wie die vielen PCs im Büro müssen alle Geräte einzeln
angemeldet sein!

---

Die Krukx ist - Was für ein Gewerbe in diesem Zimmer
stattfindet. Bist Du Selbstständiger oder Freiberufler - dann
zahlst Du auf jeden mir bekannten Fall! (Vergleich auch hier
die Klageschrift ;-) )

Wenn Dich deine Firma beauftragt hat - dein direkter
Arbeitgeber - muss dieser ihn anmelden...

Lehrer / Richter / andere noch nicht beschriebene Fälle - tja
bereit euren Anwalt vor auf eine Klage, denn das ist noch nicht
eindeutig geregelt aber das schützt nicht vor dem
GEZ-Monopolismus...

Zuerst mal wird in diesem Fall garantiert die GEZ eine
gewerbliche Gebühr einfordern - aber ob das rechtens ist???

Alle weiteren - vorallem auch ständig aktualisierten - News
unter

*** www.vrgz.org ***

------------
Kleiner Schmankerl:
Der relevante Begriff ist "neuartiges
Rundfunkempfangsgerät". Und die GEZ weigert sich am
Telefon die genaue Definition am Telefon bekannt zu geben!!!

D.h. ab 01.01.2007 wird "gezeter und mordio"
herrschen wenn "plötzlich" Handy, PDA, alle
WLAN-fähigen Geräte ja selbst die Router (sind ja
internetfähige Geräte) mit 17,03 EURO berechenet werden.

...Und das beste dabei zum Schluss wer diese nicht anmeldet ist nach Wortlaut ein "Betrüger" und "GEZ - Hinterzieher",...

;-0

gruss euer silver