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WEB.DE Abzogge


26.11.2009 13:11 - Gestartet von diana85er
Hallo Ihr lieben, heute möchte ich euch mal meine Geschichte von WEB.DE erzählen.
Eure Meinungen sind gefragt.
Im Jahre 2007 machte ich mir eine E-Mail adresse bei Web.de
Alles schön und gut. Irgendwann meldete ich mich mal beim Club Vertrag an. Dies zu kündigen ist keine leichte Sache.
Ich schickte E-Mails schickte Briefe nix half. Im Jahre 2008 schaffte ich es endlich. Hatte zuvor schon 3 Kündigen per Einschreiben zugeschickt. Naja im Februar hatte ich dann mal angerufen. Sie sgaten ich solle noch einmal eine Kündigung schicken. Das tat ich dann zum wiederholten mal. Per Einschreiben und Rückschein.
Endlich schaffte ich es aus dem Vertrag raus zu sein.
Naja nun bekam ich nach einen Jahr von den Bayrischen Inkassodienst eine Mahnung, ich solle 100 Euro dubb dubb bezahlen für eine nicht beglichene Rechnung von Web.de (Komische Sache)
Ich schickte einen langen Brief zurück und das ich mich nicht mehr melde auf weitere Schreiben. Es flogen noch drei weitere Briefe rein. Irgendwann später bekam ich Post von der Rechtsanwältin Maren Feyler. Ihr antwortete ich auch nicht mehr. Zu guter letzt bekam ich Post vom Gericht. Ich lag Widerspruch ein und erklärte die Situation. Seit dem nix mehr gehört vom Gericht. Heute flatterte ein Schreiben rein wieder von dieser Feyler.
Diesmal stand darin ich solle nicht für Club Mitgliedschaft zahlen sondern für irgendeine PC Sicherheit was ich da bestellte.
Hallo? Habe nie sowas bestellt, sie kam wahrscheinlich nicht mehr durch damit wegen den Club Vertrag und denkt sich nun was neues aus???
Frage ist was soll ich diesmal antworten? Oder soll ich überhaupt antworten??
Eure Meinungen sind gefragt.
Vielen lieben Dank....

lg Diana
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[1] budi antwortet auf diana85er
28.11.2009 13:29
Beschäftige die Anwälte, so wie Sie dich beschäftigen:

Fordere einfach die Vertragsgrundlage, auf die die Rechnung basiert (Vertragsdatum, Unterschrift, Netzprotokolle bei Onlinbestellungen). Das muss der Anwalt bei web.de anfragen, die so schlecht organisiert sind, dass da nix mehr kommen wird. Und wenn doch, dann fällt dir bestimmt ein Widerspruch zum Nachnachweis ein.

Anke