Benutzer Albi aus Kiel schrieb:
Benutzer stephanobb schrieb:
Guten Morgen,
alles notwendige findest Du hier:
http://www.isdnphone.de/preise/widerruf.php
Gruß
Stephan
Der Link zeigt doch nur die gesetztliche Regelung zum Fernabsatzgesetz. Hier geht es aber nicht um die Lieferung von Ware (Gegenstände), sondern um einen Vertrag, der eine andere Art von Leistung erfüllen soll.
Wenn es kein Haustürgeschäft war und alle relevanten Unterlagen vorlagen, ist meiner Meinung nach kein Widerruf (bitte nicht Wiederruf, Hinweis an naucat2) möglich (rechtlich erzwingbar).
Ist denn schon eine Leistung von Versatel erbracht worden?
Fälle wie Minderjährigkeit, Unmündigkeit, Fehlinformation, Täuschung, ... schließe ich erst einmal aus, da ich den Fall nicht kenne.
Gruß
Albi
Das Fernabsatzgesetz bezieht sich nicht nur auf Haustürgeschäfte, sondern auf alle telefonisch und per Internet abgeschlossene Geschäfte (Widerruf innerhalb von 14 Tagen möglich)
Solltest du aber im Versatelshop abgeschlossen haben, so sehe ich keine Chancen auf Widerruf. Auf jeden Fall würde ich aber nochmal die ABG`s zu deinem Vertrag nochmal gründlich lesen. Dort müßte eigentlich drin stehen, ob es doch eine Möglichkeit zum Rücktritt gibt.