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Wiederruf Versatel Vertragsabschluss???


08.09.2006 00:42 - Gestartet von naucat2
Habe am mo. 04.09.06 einen versatelvertag dsl flatrate 2000 abgschlossen. möchte nun allerdings zu alice gehen, da das angebot günstiger ist. wie bzw, kann ich diesen vertrag wiederrufen. der im versatel-shop meinte, ich könnte ihn nicht mehr wiederrufen, da ich unterschrieben habe (ich beauftrage versatel ausdrücklich, mit der erbringung der dienstleistung sofort zu beginnen und die umstellung meines anschlusses zu veranlassen). wie muss solch ein wiederruf beinhalten, muss versatel ihn akzeptieren??? wie lange kann das dauern??? meinen derzeitigen vertrag (arcor) hatte ich fristgerecht zum 04.10.06 gekündigt. vielen dank im vorraus.

lg naucat2
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[1] RE: Widerruf Versatel Vertragsabschluss???
stephanobb antwortet auf naucat2
08.09.2006 07:39
Guten Morgen,

alles notwendige findest Du hier:

http://www.isdnphone.de/preise/widerruf.php

Gruß
Stephan
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[1.1] Albi aus Kiel antwortet auf stephanobb
08.09.2006 08:02

einmal geändert am 08.09.2006 08:05
Benutzer stephanobb schrieb:
Guten Morgen,

alles notwendige findest Du hier:

http://www.isdnphone.de/preise/widerruf.php

Gruß
Stephan

Der Link zeigt doch nur die gesetztliche Regelung zum Fernabsatzgesetz. Hier geht es aber nicht um die Lieferung von Ware (Gegenstände), sondern um einen Vertrag, der eine andere Art von Leistung erfüllen soll.

Wenn es kein Haustürgeschäft war und alle relevanten Unterlagen vorlagen, ist meiner Meinung nach kein Widerruf (bitte nicht Wiederruf, Hinweis an naucat2) möglich (rechtlich erzwingbar).

Ist denn schon eine Leistung von Versatel erbracht worden?

Fälle wie Minderjährigkeit, Unmündigkeit, Fehlinformation, Täuschung, ... schließe ich erst einmal aus, da ich den Fall nicht kenne.

Gruß
Albi
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[1.1.1] ElaHü antwortet auf Albi aus Kiel
08.09.2006 10:25
Benutzer Albi aus Kiel schrieb:
Benutzer stephanobb schrieb:
Guten Morgen,

alles notwendige findest Du hier:

http://www.isdnphone.de/preise/widerruf.php

Gruß
Stephan

Der Link zeigt doch nur die gesetztliche Regelung zum Fernabsatzgesetz. Hier geht es aber nicht um die Lieferung von Ware (Gegenstände), sondern um einen Vertrag, der eine andere Art von Leistung erfüllen soll.

Wenn es kein Haustürgeschäft war und alle relevanten Unterlagen vorlagen, ist meiner Meinung nach kein Widerruf (bitte nicht Wiederruf, Hinweis an naucat2) möglich (rechtlich erzwingbar).

Ist denn schon eine Leistung von Versatel erbracht worden?

Fälle wie Minderjährigkeit, Unmündigkeit, Fehlinformation, Täuschung, ... schließe ich erst einmal aus, da ich den Fall nicht kenne.

Gruß
Albi

Das Fernabsatzgesetz bezieht sich nicht nur auf Haustürgeschäfte, sondern auf alle telefonisch und per Internet abgeschlossene Geschäfte (Widerruf innerhalb von 14 Tagen möglich)
Solltest du aber im Versatelshop abgeschlossen haben, so sehe ich keine Chancen auf Widerruf. Auf jeden Fall würde ich aber nochmal die ABG`s zu deinem Vertrag nochmal gründlich lesen. Dort müßte eigentlich drin stehen, ob es doch eine Möglichkeit zum Rücktritt gibt.
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[1.1.1.1] naucat2 antwortet auf ElaHü
08.09.2006 14:27
danke für die antworten.

im versatelshop habe ich nur die durchschrift des vertags (ohne hinweis auf unwiderruflich)erhalten. weder agb´s, noch ein mündlicher hinweis erfolgte, das ich den vertag nicht widerrufen kann. alles weiteren untertagen und auftragsbestätigung würden mir per post in ca. 10 tagen zugehen. macht es sinn zu widerrufen??