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In DE undenkbar!!!


07.10.2007 00:35 - Gestartet von CGa
Mal wieder ein Bsp wie gerne unsere beliebten Amis klagen gehen!
In DE wäre meiner Meinung nach so eine Klage nicht durchsetzbar, mal davon abgesehen, dass es Sammelklagen in DE nicht gibt!

Denn der Kunde hat den Vertrag mit seinen AGBs unterschrieben bzw. kann es tun und wird nicht mit der Pistole auf der Brust dazu verpflichtet den Vertrag zu schließen! Wenn er unterschreibt muss er 2 Jahre mit den Agbs leben sofern sie nicht gegen das BGB verstoßen und kann sich später nicht über einen Vertragsbestandteil beschweren!
Ich vergleiche das iPhone hier jetzt mal mit einem Prepaid-Handy(Vertrag/ja auch PrePaid ist ein Vertrag). Man zahlt einen Preis und muss eben mit der Einschränkung leben, bzw. akzeptiee, das es nur mit der einen Sim funktioniert! Und darf dann später nicht klagen das es nur mit der einen Sim geht!

Ich weiß zwar nicht wie das in USA ist aber, dann dürften die ja auch wg. jedem Sim-Lock-Handy vor den Kadi ziehen!!! Irre is sowas!

cu ChrisX

PS: Wenn es in DE erlaubt wäre Simlock-Handies zu cracken, würde es wohl jeder Handyshop anbieten! Immerhin kriegt man das HY billiger, weil man mit der Einschränkung lebt es nur mit der SIM betreiben zu können! Und das man damit alle Garantieansprüche verliegt, dürfte klar sein!!!
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[1] Michelle-Janine antwortet auf CGa
07.10.2007 15:56
Benutzer CGa schrieb:
PS: Wenn es in DE erlaubt wäre Simlock-Handies zu cracken, würde es wohl jeder Handyshop anbieten! Immerhin kriegt man das HY billiger, weil man mit der Einschränkung lebt es nur mit der SIM betreiben zu können! Und das man damit alle Garantieansprüche verliegt, dürfte klar sein!!!


Hallo Chris,

hat sich T-Mobile denn nun entschieden, das iPhone als subventioniertes Telefon mit Vertragsbindung abzugeben?
Ansonsten würde Dein Beitrag in´s Leere laufen.

Gruß

Michelle
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[1.1] CGa antwortet auf Michelle-Janine
07.10.2007 16:19
Benutzer Michelle-Janine schrieb:
Benutzer CGa schrieb:
PS: Wenn es in DE erlaubt wäre Simlock-Handies zu cracken, würde es wohl jeder Handyshop anbieten! Immerhin kriegt man das HY billiger, weil man mit der Einschränkung lebt es nur mit der SIM betreiben zu können! Und das man damit alle Garantieansprüche verliegt, dürfte klar sein!!!


Hallo Chris,

hat sich T-Mobile denn nun entschieden, das iPhone als subventioniertes Telefon mit Vertragsbindung abzugeben? Ansonsten würde Dein Beitrag in´s Leere laufen.

Gruß

Michelle

Das weiß ich nicht! Der Startpreis soll doch 399 Euro sein!

Mein "PS" Bezog sich auf die Situation, dass die Amis beim Cracken ihrer iPhones die Garantie nicht verlieren wollen und ein Vergleich mit der Prepaidsituation in DE, da es hier ja nicht erlaubt ist! Es wäre ja genauso, als ob hier jemand klagen würde das er die Garantie behalten will wen er sein Prepaidhandy crackt um es mit einer andeen SIM zu verwenden, das ist Vertragsbruch, da er ja den Prepaidvertrag so geschlossen hat das er IRGENDEIN Hy billiger als zum Marktpreis bekommt weil er es 24 Jahre nur mit der SIM nutzen kann!

cu ChrisX
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[1.1.1] Michelle-Janine antwortet auf CGa
07.10.2007 16:30
Benutzer CGa schrieb:
Das weiß ich nicht! Der Startpreis soll doch 399 Euro sein!

cu ChrisX


Genau!
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[1.1.1.1] Mein Eigentum
tobi485 antwortet auf Michelle-Janine
12.10.2007 19:04
Ich verstehe, dass Simlock gemacht wird bei günstigen Prepaid-Paketen. Dagegen wird man in Deutschland mit einer Klage auch nie Erfolg haben.

Aber das ein entsperren illegal ist, halte ich für eine Sauerei! Gut, dass man damit die Garantie verliert, damit muss man leben. Das Handy ist aber nach Kauf MEIN Eigentum. Es kann auch niemand was gegen sagen, wenn ich es unters Auto lege und drüberfahre.

Fazit: Wenn ich ein günstiges Paket-Handy sehe und es leicht entsperrbar ist (z. B. Nokia per Code), würde ich es kaufen und entsperren. Natürlich nur für mich zum Eigengebrauch. Aber das kann mir niemand verbieten!
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[1.1.1.1.1] J.Malberg antwortet auf tobi485
12.10.2007 21:11

Ich verstehe, dass Simlock gemacht wird bei günstigen Prepaid-Paketen. Dagegen wird man in Deutschland mit einer Klage auch nie Erfolg haben.

Händler die gewerblich entsperrt haben sich schon zu hohen Zahlungen verurteilt worden. Das UrhG machts möglich! ;-)
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[1.1.1.1.1.1] maurice1332002 antwortet auf J.Malberg
13.10.2007 01:43
Benutzer J.Malberg schrieb:

Ich verstehe, dass Simlock gemacht wird bei günstigen Prepaid-Paketen. Dagegen wird man in Deutschland mit einer Klage auch nie Erfolg haben.

Händler die gewerblich entsperrt haben sich schon zu hohen Zahlungen verurteilt worden. Das UrhG machts möglich! ;-)

Richtig, sie wurden verurteilt weil sie gegen das UrhG verstossen haben.
Dennoch kann man ein Handy legal simlockfrei schalten, in dem man eine komplett eigene Software entwickelt und aufspielt.
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[1.1.1.1.1.1.1] mobile_junkie antwortet auf maurice1332002
13.10.2007 15:14
Benutzer maurice1332002 schrieb:
Benutzer J.Malberg schrieb:


Dennoch kann man ein Handy legal simlockfrei schalten, in dem man eine komplett eigene Software entwickelt und aufspielt.

das stimmt nicht ganz...
die hersteller müssen das Gerät schliesslich anmelden und richtlinien beachten. dazu gehört auch die SW. Wenn Du die SW in deinem Gerät änderst, ist das Gerät für den alltäglichen Gebrauch nicht mehr zugelassen.

Das ist genauso, wenn Du Deine LED's im Handy umbaust, weil Dir grün nicht gefällt. Änderst Du die LED's hat das Gerät einen höheren Stromverbrauch, wird evtl. mehr Strahlung abgeben...etc...

In der Software ist hinterlegt, mit wieviel Sendeleistung dein Gerät arbeiten soll, wann es in den Ruhezustand fährt, mit welchen Frequenzen dein Ladezyklus arbeitet etc...

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[1.1.1.1.1.1.1.1] maurice1332002 antwortet auf mobile_junkie
13.10.2007 20:24
Benutzer mobile_junkie schrieb:
Benutzer maurice1332002 schrieb:
Benutzer J.Malberg schrieb:


Dennoch kann man ein Handy legal simlockfrei schalten, in dem man eine komplett eigene Software entwickelt und aufspielt.

das stimmt nicht ganz...
die hersteller müssen das Gerät schliesslich anmelden und richtlinien beachten. dazu gehört auch die SW. Wenn Du die SW in deinem Gerät änderst, ist das Gerät für den alltäglichen Gebrauch nicht mehr zugelassen.

Das ist genauso, wenn Du Deine LED's im Handy umbaust, weil Dir grün nicht gefällt. Änderst Du die LED's hat das Gerät einen höheren Stromverbrauch, wird evtl. mehr Strahlung abgeben...etc...

In der Software ist hinterlegt, mit wieviel Sendeleistung dein Gerät arbeiten soll, wann es in den Ruhezustand fährt, mit welchen Frequenzen dein Ladezyklus arbeitet etc...

Könnte so sein...
Aber zumindest hat man nicht gegen das UrhG verstossen... ;)
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[2] kfschalke antwortet auf CGa
12.10.2007 20:53
Benutzer CGa schrieb:
Mal wieder ein Bsp wie gerne unsere beliebten Amis klagen gehen! In DE wäre meiner Meinung nach so eine Klage nicht durchsetzbar, mal davon abgesehen, dass es Sammelklagen in DE nicht gibt!

Denn der Kunde hat den Vertrag mit seinen AGBs unterschrieben bzw. kann es tun und wird nicht mit der Pistole auf der Brust dazu verpflichtet den Vertrag zu schließen! Wenn er unterschreibt muss er 2 Jahre mit den Agbs leben sofern sie nicht gegen das BGB verstoßen und kann sich später nicht über einen Vertragsbestandteil beschweren!
Ich vergleiche das iPhone hier jetzt mal mit einem Prepaid-Handy(Vertrag/ja auch PrePaid ist ein Vertrag). Man zahlt einen Preis und muss eben mit der Einschränkung leben, bzw. akzeptiee, das es nur mit der einen Sim funktioniert! Und darf dann später nicht klagen das es nur mit der einen Sim geht!

Ich weiß zwar nicht wie das in USA ist aber, dann dürften die ja auch wg. jedem Sim-Lock-Handy vor den Kadi ziehen!!! Irre is sowas!

cu ChrisX

PS: Wenn es in DE erlaubt wäre Simlock-Handies zu cracken, würde es wohl jeder Handyshop anbieten! Immerhin kriegt man das HY billiger, weil man mit der Einschränkung lebt es nur mit der SIM betreiben zu können! Und das man damit alle Garantieansprüche verliegt, dürfte klar sein!!!

Es gibt da nur einen kleinen, aber feinen Unterschied. Wenn sich in D. einer ein simlockhandy kauft, macht er es, weil es billiger ist. Er könnte das Handymodell ja auch ohne Simlock kaufen und dafür etwas mehr zahlen. Genau dies geht aber beim iPhone nicht. Es gibt es eben nur mit dem einen Vertrag bei dem einen Anbieter und dann auch noch gesimlockt. Auch habe ich bei einem Simlockhandy immer die Möglichkeit mir legal den Code zu kaufen, auch das geht beim iPhone nicht.
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[2.1] CGa antwortet auf kfschalke
12.10.2007 21:44

einmal geändert am 12.10.2007 21:49
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer CGa schrieb:
Mal wieder ein Bsp wie gerne unsere beliebten Amis klagen gehen!
In DE wäre meiner Meinung nach so eine Klage nicht durchsetzbar, mal davon abgesehen, dass es Sammelklagen in DE
nicht gibt!

Denn der Kunde hat den Vertrag mit seinen AGBs unterschrieben bzw. kann es tun und wird nicht mit der Pistole auf der
Brust dazu verpflichtet den Vertrag zu schließen! Wenn er unterschreibt muss er 2 Jahre mit den Agbs leben sofern sie nicht gegen das BGB verstoßen und kann sich später nicht über
einen Vertragsbestandteil beschweren!
Ich vergleiche das iPhone hier jetzt mal mit einem Prepaid-Handy(Vertrag/ja auch PrePaid ist ein Vertrag). Man zahlt einen Preis und muss eben mit der Einschränkung leben,
bzw. akzeptiee, das es nur mit der einen Sim funktioniert!
Und darf dann später nicht klagen das es nur mit der einen Sim geht!

Ich weiß zwar nicht wie das in USA ist aber, dann dürften die ja auch wg. jedem Sim-Lock-Handy vor den Kadi ziehen!!!
Irre is
sowas!

cu ChrisX

PS: Wenn es in DE erlaubt wäre Simlock-Handies zu cracken, würde es wohl jeder Handyshop anbieten! Immerhin kriegt man das HY billiger, weil man mit der Einschränkung lebt es nur mit der SIM betreiben zu können! Und das man damit alle Garantieansprüche verliegt, dürfte klar sein!!!

Es gibt da nur einen kleinen, aber feinen Unterschied. Wenn sich in D. einer ein simlockhandy kauft, macht er es, weil es billiger ist. Er könnte das Handymodell ja auch ohne Simlock kaufen und dafür etwas mehr zahlen. Genau dies geht aber beim iPhone nicht. Es gibt es eben nur mit dem einen Vertrag bei dem einen Anbieter und dann auch noch gesimlockt. Auch habe ich bei einem Simlockhandy immer die Möglichkeit mir legal den Code zu kaufen, auch das geht beim iPhone nicht.

Ich seh den Fall anders. iPhone mit Vertrag ist ein Bundle und ein Vertrag mit zugesicherten Eigenschaften! Und wenn es der Netzbetreiber eben ohne Vertrag nicht anbieten will ist das seine Sache. Ebenso schließt du den Vertrag ab mit der Eigenschaft/der Bedingung, dass du es NICHT mit anderen SIMs nutzen kannst, stimmst du dem nicht zu ist das Bundle nichts für dich. Bist du damit nicht einverstanden lass es sein.

PS: Das iPhone ist nicht als Prepaid-Hy anzusehen. Und in DE ist es nicht sicher ob nicht doch andere Sim gehen obwohl doch interssante Verträge in dem Flyer drin waren, alle mit vielen Freiminuten und Datenflat. Ich werde es mir allerdings nicht holen da ich es nicht brauche, mir reicht zZ Simyo mit Umts dass hier überall top ist und getrennt mein iPod Nano! ;-)


Und ob die Amis in ihren Agbs Nutzungsbedingungen unterschreiben wissen wir auch nicht. Es kann ja sein das Apple/At&T in den Agbs die Nutzung mit anderen Sims untersagt und das als Konsequenz durch Updates das Lahmlegen des Geräts droht. Verstößt der User gegen die Nub ist eben die Nutzungsmöglichkeit futsch. Wer weis kann ja alles sei, ev. sogar legal. Vertrag ist Vertag und kommt mir jetzt nicht mit BGB es geht um Ami-Land. ;-)

cu ChrisX
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[2.1.1] maurice1332002 antwortet auf CGa
13.10.2007 01:35
Vertrag ist Vertrag?
Nicht unbedingt!
Nicht Alles, was in einem Vertrag steht, ist auch Gesetzeskonform.
Nur ein Beispiel: Wenn es in D ein Gesetz geben würde, in dem steht, dass keine SIM-Lock Handys verkauft werden dürfen, kannst du das auch nicht mit einem Vertrag aushebeln.
Und so deutlich, wie in meinem Beispiel, sind die Gesetze nun mal nicht. Mit diesem Problem schlägt sich Apple ja aktuell in Amerike rum.
Schaun wir mal wie die Vertragsbedngungen in D aussehen, und ob sie allen Gesetzen standhalten.

Ich seh den Fall anders. iPhone mit Vertrag ist ein Bundle und ein Vertrag mit zugesicherten Eigenschaften! Und wenn es der Netzbetreiber eben ohne Vertrag nicht anbieten will ist das seine Sache. Ebenso schließt du den Vertrag ab mit der Eigenschaft/der Bedingung, dass du es NICHT mit anderen SIMs nutzen kannst, stimmst du dem nicht zu ist das Bundle nichts für dich. Bist du damit nicht einverstanden lass es sein.

PS: Das iPhone ist nicht als Prepaid-Hy anzusehen. Und in DE ist es nicht sicher ob nicht doch andere Sim gehen obwohl doch interssante Verträge in dem Flyer drin waren, alle mit vielen Freiminuten und Datenflat. Ich werde es mir allerdings nicht holen da ich es nicht brauche, mir reicht zZ Simyo mit Umts dass hier überall top ist und getrennt mein iPod Nano! ;-)


Und ob die Amis in ihren Agbs Nutzungsbedingungen unterschreiben wissen wir auch nicht. Es kann ja sein das Apple/At&T in den Agbs die Nutzung mit anderen Sims untersagt und das als Konsequenz durch Updates das Lahmlegen des Geräts droht. Verstößt der User gegen die Nub ist eben die Nutzungsmöglichkeit futsch. Wer weis kann ja alles sei, ev. sogar legal. Vertrag ist Vertag und kommt mir jetzt nicht mit BGB es geht um Ami-Land. ;-)

cu ChrisX
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[2.1.1.1] CGa antwortet auf maurice1332002
13.10.2007 15:13
Benutzer maurice1332002 schrieb:
Vertrag ist Vertrag?
Nicht unbedingt!
Nicht Alles, was in einem Vertrag steht, ist auch Gesetzeskonform. Nur ein Beispiel: Wenn es in D ein Gesetz geben würde, in dem steht, dass keine SIM-Lock Handys verkauft werden dürfen, kannst du das auch nicht mit einem Vertrag aushebeln. Und so deutlich, wie in meinem Beispiel, sind die Gesetze nun mal nicht. Mit diesem Problem schlägt sich Apple ja aktuell in Amerike rum.
Schaun wir mal wie die Vertragsbedngungen in D aussehen, und ob sie allen Gesetzen standhalten.


Wenn ich nicht mit den Bedingungen eines Vertrages einverstanden bin, bzw. wenn sie gegen das Gesetz sein sollten schließe ich ihn nicht erst und klage hinterher Teile wären unwirksam und gehe vor Gericht. Ich lasse einfah die Finger davon.

cu ChrisX
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[2.1.1.1.1] joe7878 antwortet auf CGa
13.10.2007 15:30
Es ist etwas in einem Vertrag verboten, also schliess ich diesen nicht ab weil es mir nicht passt - egal ob es Gesetze gibt die dies verbieten oder nicht?

Schauen wir mal etwas ueber den Tellerrand:

Bei einem Einstellungsinterview fragt Dich der Personaler nach nicht erlaubten Sachen (Kinderwunsch, Krankheiten, etc.) - Du weiss Du darfst luegen, da die Frage laut Gesetz verboten ist. Stehst Du auf und gehst, da er ja nicht fragen darf und Du nicht einverstanden bist?

Du schliesst einen Mietvertrag ab, darin ist eine Klausel enthalten die nicht wirksam ist (Hausratversicherung, Renoviierungsarbeiten, etc.) - Du gehst egal wie die Wohnung aussieht. Auch wenn Du weisst das Gesetz ist auf Deiner Seite?

Also, wozu brauchst Du Gesetze und Rechtsprechung?

Der Sinn dieser Gesetze ist es, dass man den vermeintlich schwaecheren schuetzt. Wenn Du stark genug bist, gut fuer Dich - viele andere sind es nicht. Bitte spiele nicht fuer alle anderen den Moralapostel.

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[2.1.1.1.1.1] CGa antwortet auf joe7878
13.10.2007 17:06
Benutzer joe7878 schrieb:
Es ist etwas in einem Vertrag verboten, also schliess ich diesen nicht ab weil es mir nicht passt - egal ob es Gesetze
gibt die dies verbieten oder nicht?

Schauen wir mal etwas ueber den Tellerrand:

Bei einem Einstellungsinterview fragt Dich der Personaler nach nicht erlaubten Sachen (Kinderwunsch, Krankheiten, etc.) - Du weiss Du darfst luegen, da die Frage laut Gesetz verboten ist. Stehst Du auf und gehst, da er ja nicht fragen darf und Du
nicht einverstanden bist?

Du schliesst einen Mietvertrag ab, darin ist eine Klausel enthalten die nicht wirksam ist (Hausratversicherung, Renoviierungsarbeiten, etc.) - Du gehst egal wie die Wohnung aussieht. Auch wenn Du weisst das Gesetz ist auf Deiner Seite?

Also, wozu brauchst Du Gesetze und Rechtsprechung?

Der Sinn dieser Gesetze ist es, dass man den vermeintlich schwaecheren schuetzt. Wenn Du stark genug bist, gut fuer Dich
- viele andere sind es nicht. Bitte spiele nicht fuer alle anderen den Moralapostel.

Was hat das bitte mit Mobilfunkverträgen zu tun? Auf die bin ich nicht angewiesen, auf eine Wohung oder einen Job schon. Den wenn ich den Mobilfunkvertrag schließe darf ich mich nicht SPÄTER über die Agbs beklagen, die lese ich vorher und überlege dann ob ich damit leben kann. Ansonsten lasse ichs. Vergiss nicht das es immernoch um die Ami-Verträge geht. Da ist die Fremdnutzung ausgeschlossen. Hinterher darf ich mich nicht beschweren, dass ich das HY nicht fremd nutzen darf da ich das in den Agbs unterschrieben hab! Lese den Thread bitte mal ganz...

So eine Klage wäre in DE nicht durchsetzbar. Das wäre genauso als wenn ein Deutscher vor deutschen Gerichten klagt, dass er mit einem Prepaid Angebot keine anderen Sims nutzen kann.
Es ist eben bim iPhone Bedingung dass man es nur mit der einen Sim nutzt, wenn du das nicht willst ist das Angebot nichts für dich. Das es Apple / At&T nicht ohne Vertrag anbieten will ist ihre Sache und ihr gutes Recht. Das bezog sich alles auf den US-Markt ob das iPhone einen Simlock in DE haben wird wissen wir nicht. Obwohl man es bei den Bedingungen in den vorgestellten Verträgen (in dem Flyer) ja gar nicht mit anderen Sims nutzen braucht, man hat eine Datenflat und genug Freiminuten in alle Netze!

PS: Den Mumm einen Job oder eine Wohnung abzulehnen hab ich vielleicht nicht, wenn ich ihn/sie brauche aber auf jeden Fall den Mumm einen Mobilfunkvertrag abzulehnen. Den der ist nicht lebenswichtig.

cu ChrisX

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[2.1.1.1.1.1.1] maurice1332002 antwortet auf CGa
13.10.2007 20:18
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer joe7878 schrieb:
Es ist etwas in einem Vertrag verboten, also schliess ich diesen nicht ab weil es mir nicht passt - egal ob es
Gesetze
gibt die dies verbieten oder nicht?

Schauen wir mal etwas ueber den Tellerrand:

Bei einem Einstellungsinterview fragt Dich der Personaler nach nicht erlaubten Sachen (Kinderwunsch, Krankheiten, etc.) - Du weiss Du darfst luegen, da die Frage laut Gesetz verboten ist.
Stehst Du auf und gehst, da er ja nicht fragen darf und Du
nicht einverstanden bist?

Du schliesst einen Mietvertrag ab, darin ist eine Klausel enthalten die nicht wirksam ist (Hausratversicherung, Renoviierungsarbeiten, etc.) - Du gehst egal wie die Wohnung aussieht. Auch wenn Du weisst das Gesetz ist auf Deiner Seite?

Also, wozu brauchst Du Gesetze und Rechtsprechung?

Der Sinn dieser Gesetze ist es, dass man den vermeintlich schwaecheren schuetzt. Wenn Du stark genug bist, gut fuer Dich
- viele andere sind es nicht. Bitte spiele nicht fuer alle anderen den Moralapostel.

Was hat das bitte mit Mobilfunkverträgen zu tun? Auf die bin ich nicht angewiesen, auf eine Wohung oder einen Job schon. Den wenn ich den Mobilfunkvertrag schließe darf ich mich nicht SPÄTER über die Agbs beklagen, die lese ich vorher und überlege dann ob ich damit leben kann. Ansonsten lasse ichs. Vergiss nicht das es immernoch um die Ami-Verträge geht. Da ist die Fremdnutzung ausgeschlossen. Hinterher darf ich mich nicht beschweren, dass ich das HY nicht fremd nutzen darf da ich das in den Agbs unterschrieben hab! Lese den Thread bitte mal ganz...

So eine Klage wäre in DE nicht durchsetzbar. Das wäre genauso als wenn ein Deutscher vor deutschen Gerichten klagt, dass er mit einem Prepaid Angebot keine anderen Sims nutzen kann. Es ist eben bim iPhone Bedingung dass man es nur mit der einen Sim nutzt, wenn du das nicht willst ist das Angebot nichts für dich. Das es Apple / At&T nicht ohne Vertrag anbieten will ist ihre Sache und ihr gutes Recht. Das bezog sich alles auf den US-Markt ob das iPhone einen Simlock in DE haben wird wissen wir nicht. Obwohl man es bei den Bedingungen in den vorgestellten Verträgen (in dem Flyer) ja gar nicht mit anderen Sims nutzen braucht, man hat eine Datenflat und genug Freiminuten in alle Netze!

PS: Den Mumm einen Job oder eine Wohnung abzulehnen hab ich vielleicht nicht, wenn ich ihn/sie brauche aber auf jeden Fall den Mumm einen Mobilfunkvertrag abzulehnen. Den der ist nicht lebenswichtig.

cu ChrisX

Sag mal bist du immer so hörig?

Vertrag ist nicht Gesetz
AGBs sind kein Gesetz

Wenn Verträge oder AGBs rechtskonform sind, dann darf man sich nach Vertragsabschluss nicht beschweren. Da hast du Recht.

Wenn sie es aber nicht sind kann man etwas dagegen tun.

Auch in D kann man was dagegen tun. Das ist Usus und wird täglich 100fach getan!
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[2.1.1.1.1.1.1.1] CGa antwortet auf maurice1332002
13.10.2007 22:43
Benutzer maurice1332002 schrieb:
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer joe7878 schrieb:
Es ist etwas in einem Vertrag verboten, also schliess ich diesen nicht ab weil es mir nicht passt - egal ob es
Gesetze
gibt die dies verbieten oder nicht?

Schauen wir mal etwas ueber den Tellerrand:

Bei einem Einstellungsinterview fragt Dich der Personaler nach nicht erlaubten Sachen (Kinderwunsch, Krankheiten, etc.) - Du weiss Du darfst luegen, da die Frage laut Gesetz verboten ist.
Stehst Du auf und gehst, da er ja nicht fragen darf und Du
nicht einverstanden bist?

Du schliesst einen Mietvertrag ab, darin ist eine Klausel enthalten die nicht wirksam ist (Hausratversicherung, Renoviierungsarbeiten, etc.) - Du gehst egal wie die Wohnung aussieht. Auch wenn Du weisst das Gesetz ist auf Deiner Seite?

Also, wozu brauchst Du Gesetze und Rechtsprechung?

Der Sinn dieser Gesetze ist es, dass man den vermeintlich schwaecheren schuetzt. Wenn Du stark genug bist, gut fuer Dich
- viele andere sind es nicht. Bitte spiele nicht fuer alle anderen den Moralapostel.

Was hat das bitte mit Mobilfunkverträgen zu tun? Auf die bin ich nicht angewiesen, auf eine Wohung oder einen Job schon. Den wenn ich den Mobilfunkvertrag schließe darf ich mich nicht SPÄTER über die Agbs beklagen, die lese ich vorher und überlege dann ob ich damit leben kann. Ansonsten lasse ichs. Vergiss nicht das es immernoch um die Ami-Verträge geht. Da ist die Fremdnutzung ausgeschlossen. Hinterher darf ich mich nicht beschweren, dass ich das HY nicht fremd nutzen darf da ich das in den Agbs unterschrieben hab! Lese den Thread bitte mal ganz...

So eine Klage wäre in DE nicht durchsetzbar. Das wäre genauso als wenn ein Deutscher vor deutschen Gerichten klagt, dass er mit einem Prepaid Angebot keine anderen Sims nutzen kann. Es ist eben bim iPhone Bedingung dass man es nur mit der einen Sim nutzt, wenn du das nicht willst ist das Angebot nichts für
dich. Das es Apple / At&T nicht ohne Vertrag anbieten will ist ihre Sache und ihr gutes Recht. Das bezog sich alles auf den US-Markt ob das iPhone einen Simlock in DE haben wird wissen wir nicht. Obwohl man es bei den Bedingungen in den vorgestellten Verträgen (in dem Flyer) ja gar nicht mit anderen Sims nutzen braucht, man hat eine Datenflat und genug Freiminuten in alle Netze!

PS: Den Mumm einen Job oder eine Wohnung abzulehnen hab ich vielleicht nicht, wenn ich ihn/sie brauche aber auf jeden Fall den Mumm einen Mobilfunkvertrag abzulehnen. Den der ist nicht
lebenswichtig.

cu ChrisX

Sag mal bist du immer so hörig?

Vertrag ist nicht Gesetz
AGBs sind kein Gesetz

Wenn Verträge oder AGBs rechtskonform sind, dann darf man sich nach Vertragsabschluss nicht beschweren. Da hast du Recht.

Wenn sie es aber nicht sind kann man etwas dagegen tun.

Auch in D kann man was dagegen tun. Das ist Usus und wird täglich 100fach getan!

Nein so hörig bin ich nicht, ich muss gegen meinen Mobilfunkvertrag auch nicht klagen, bin ja nicht bei O2 sondern E-Plus!

Es geht mir um folgendes aus dem Artikel:

"Nachdem Ende vergangener Woche gemeldet worden war, dass der Kalifornier Timothy P. Smith Apple wegen der Bindung des iPhones an den Mobilfunk-Betreiber AT&T verklagt, steht Apple nun offenbar eine weitere Klage in Haus. Wie Macworld berichtet haben Paul Holman aus dem Bundesstaat Washington und Lucy Rivello aus Kalifornien eine Sammelklage gegen die Provider-Bindung des iPhone eingereicht und fordern Schadensersatz in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar (846 Millionen Euro). In der Klage wird auch darüber Beschwerde geführt, dass Apple mit dem Firmware-Update 1.1.1 die Nutzung von Applikationen von Drittanbietern unterbunden hatte und damit die Funktionsfähigkeit des Geräts eingeschränkt habe. "

Ich kenne die AMI-Gesetze nicht, allerdings finde ich es lächerlich, das sei Amis einen Vertrag eingehen mit Providerbindung (iPhone & AT & T Vertrag) und dann hinterher auf Milliarden von Schadensersatz klagen, wenn der iPhone genau diese Eigenschaft hat und sie erfüllt die bei Vertragschluss "Bedingung oder Feature" war! Das wäre in DE undenkbar!

cu ChrisX
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] maurice1332002 antwortet auf CGa
14.10.2007 00:00
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer maurice1332002 schrieb:
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer joe7878 schrieb:
Es ist etwas in einem Vertrag verboten, also schliess ich diesen nicht ab weil es mir nicht passt - egal ob es
Gesetze
gibt die dies verbieten oder nicht?

Schauen wir mal etwas ueber den Tellerrand:

Bei einem Einstellungsinterview fragt Dich der Personaler nach nicht erlaubten Sachen (Kinderwunsch, Krankheiten, etc.) - Du weiss Du darfst luegen, da die Frage laut Gesetz verboten ist.
Stehst Du auf und gehst, da er ja nicht fragen darf und Du
nicht einverstanden bist?

Du schliesst einen Mietvertrag ab, darin ist eine Klausel enthalten die nicht wirksam ist (Hausratversicherung, Renoviierungsarbeiten, etc.) - Du gehst egal wie die Wohnung aussieht. Auch wenn Du weisst das Gesetz ist auf Deiner Seite?

Also, wozu brauchst Du Gesetze und Rechtsprechung?

Der Sinn dieser Gesetze ist es, dass man den vermeintlich schwaecheren schuetzt. Wenn Du stark genug bist, gut fuer Dich
- viele andere sind es nicht. Bitte spiele nicht fuer alle anderen den Moralapostel.

Was hat das bitte mit Mobilfunkverträgen zu tun? Auf die bin ich nicht angewiesen, auf eine Wohung oder einen Job schon. Den wenn ich den Mobilfunkvertrag schließe darf ich mich nicht SPÄTER über die Agbs beklagen, die lese ich vorher und überlege dann ob ich damit leben kann. Ansonsten lasse ichs. Vergiss nicht das es immernoch um die Ami-Verträge geht. Da ist die Fremdnutzung ausgeschlossen. Hinterher darf ich mich nicht beschweren, dass ich das HY nicht fremd nutzen darf da ich das in den Agbs unterschrieben hab! Lese den Thread bitte mal ganz...

So eine Klage wäre in DE nicht durchsetzbar. Das wäre genauso als wenn ein Deutscher vor deutschen Gerichten klagt, dass er mit einem Prepaid Angebot keine anderen Sims nutzen kann. Es ist eben bim iPhone Bedingung dass man es nur mit der einen Sim nutzt, wenn du das nicht willst ist das Angebot nichts für
dich. Das es Apple / At&T nicht ohne Vertrag anbieten will ist ihre Sache und ihr gutes Recht. Das bezog sich alles auf den US-Markt ob das iPhone einen Simlock in DE haben wird wissen wir nicht. Obwohl man es bei den Bedingungen in den vorgestellten Verträgen (in dem Flyer) ja gar nicht mit anderen Sims nutzen braucht, man hat eine Datenflat und genug Freiminuten in alle Netze!

PS: Den Mumm einen Job oder eine Wohnung abzulehnen hab ich vielleicht nicht, wenn ich ihn/sie brauche aber auf jeden Fall den Mumm einen Mobilfunkvertrag abzulehnen. Den der ist nicht
lebenswichtig.

cu ChrisX

Sag mal bist du immer so hörig?

Vertrag ist nicht Gesetz
AGBs sind kein Gesetz

Wenn Verträge oder AGBs rechtskonform sind, dann darf man sich nach Vertragsabschluss nicht beschweren. Da hast du Recht.

Wenn sie es aber nicht sind kann man etwas dagegen tun.

Auch in D kann man was dagegen tun. Das ist Usus und wird täglich 100fach getan!

Nein so hörig bin ich nicht, ich muss gegen meinen Mobilfunkvertrag auch nicht klagen, bin ja nicht bei O2 sondern E-Plus!

Es geht mir um folgendes aus dem Artikel:

"Nachdem Ende vergangener Woche gemeldet worden war, dass der Kalifornier Timothy P. Smith Apple wegen der Bindung des iPhones an den Mobilfunk-Betreiber AT&T verklagt, steht Apple nun offenbar eine weitere Klage in Haus. Wie Macworld berichtet haben Paul Holman aus dem Bundesstaat Washington und Lucy Rivello aus Kalifornien eine Sammelklage gegen die Provider-Bindung des iPhone eingereicht und fordern Schadensersatz in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar (846 Millionen Euro). In der Klage wird auch darüber Beschwerde geführt, dass Apple mit dem Firmware-Update 1.1.1 die Nutzung von Applikationen von Drittanbietern unterbunden hatte und damit die Funktionsfähigkeit des Geräts eingeschränkt habe.
"

Ich kenne die AMI-Gesetze nicht, allerdings finde ich es lächerlich, das sei Amis einen Vertrag eingehen mit Providerbindung (iPhone & AT & T Vertrag) und dann hinterher auf Milliarden von Schadensersatz klagen, wenn der iPhone genau diese Eigenschaft hat und sie erfüllt die bei Vertragschluss "Bedingung oder Feature" war! Das wäre in DE undenkbar!

cu ChrisX
Ja, ich weiß worum es geht.

Die Beschränkungen, die Apple vertraglich festgelegt hat, kannst du auch bei uns darauf prüfen lassen, ob sie rechtskonform sind. Grundsätzlich kann man auch nach Vertragsabschluß in D gegen die Bedingungen klagen!
Wenn die Klage keinen Erfolg hat, darf man sich nicht gegen die Bedingungen beschweren. Da hast du Recht.

Die Beschränkung, die durch ein aufgezwungenes Update nachträglich hinzugekommen ist, will ich jetzt mal gar nicht ansprechen. Frechheit!
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf maurice1332002
14.10.2007 00:11
Benutzer maurice1332002 schrieb:
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer maurice1332002 schrieb:
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer joe7878 schrieb:
Es ist etwas in einem Vertrag verboten, also schliess ich diesen nicht ab weil es mir nicht passt - egal ob es
Gesetze
gibt die dies verbieten oder nicht?

Schauen wir mal etwas ueber den Tellerrand:

Bei einem Einstellungsinterview fragt Dich der Personaler nach nicht erlaubten Sachen (Kinderwunsch, Krankheiten, etc.) - Du weiss Du darfst luegen, da die Frage laut Gesetz verboten ist.
Stehst Du auf und gehst, da er ja nicht fragen darf und Du
nicht einverstanden bist?

Du schliesst einen Mietvertrag ab, darin ist eine Klausel enthalten die nicht wirksam ist (Hausratversicherung, Renoviierungsarbeiten, etc.) - Du gehst egal wie die Wohnung aussieht. Auch wenn Du weisst das Gesetz ist auf Deiner Seite?

Also, wozu brauchst Du Gesetze und Rechtsprechung?

Der Sinn dieser Gesetze ist es, dass man den vermeintlich schwaecheren schuetzt. Wenn Du stark genug bist, gut fuer Dich
- viele andere sind es nicht. Bitte spiele nicht fuer alle anderen den Moralapostel.

Was hat das bitte mit Mobilfunkverträgen zu tun? Auf die bin ich nicht angewiesen, auf eine Wohung oder einen Job schon. Den wenn ich den Mobilfunkvertrag schließe darf ich mich nicht SPÄTER über die Agbs beklagen, die lese ich vorher und überlege dann ob ich damit leben kann. Ansonsten lasse ichs. Vergiss nicht das es immernoch um die Ami-Verträge geht. Da ist die Fremdnutzung ausgeschlossen. Hinterher darf ich mich nicht beschweren, dass ich das HY nicht fremd nutzen darf da ich das in den Agbs unterschrieben hab! Lese den Thread bitte mal ganz...

So eine Klage wäre in DE nicht durchsetzbar. Das wäre genauso als wenn ein Deutscher vor deutschen Gerichten klagt, dass er mit einem Prepaid Angebot keine anderen Sims nutzen kann. Es ist eben bim iPhone Bedingung dass man es nur mit der einen Sim nutzt, wenn du das nicht willst ist das Angebot nichts für
dich. Das es Apple / At&T nicht ohne Vertrag anbieten will ist ihre Sache und ihr gutes Recht. Das bezog sich alles auf den US-Markt ob das iPhone einen Simlock in DE haben wird wissen wir nicht. Obwohl man es bei den Bedingungen in den vorgestellten Verträgen (in dem Flyer) ja gar nicht mit anderen Sims nutzen braucht, man hat eine Datenflat und genug Freiminuten in alle Netze!

PS: Den Mumm einen Job oder eine Wohnung abzulehnen hab ich vielleicht nicht, wenn ich ihn/sie brauche aber auf jeden Fall den Mumm einen Mobilfunkvertrag abzulehnen. Den der ist nicht
lebenswichtig.

cu ChrisX

Sag mal bist du immer so hörig?

Vertrag ist nicht Gesetz
AGBs sind kein Gesetz

Wenn Verträge oder AGBs rechtskonform sind, dann darf man sich nach Vertragsabschluss nicht beschweren. Da hast du Recht.

Wenn sie es aber nicht sind kann man etwas dagegen tun.

Auch in D kann man was dagegen tun. Das ist Usus und wird täglich 100fach getan!

Nein so hörig bin ich nicht, ich muss gegen meinen Mobilfunkvertrag auch nicht klagen, bin ja nicht bei O2 sondern
E-Plus!

Es geht mir um folgendes aus dem Artikel:

"Nachdem Ende vergangener Woche gemeldet worden war, dass der Kalifornier Timothy P. Smith Apple wegen der Bindung des iPhones an den Mobilfunk-Betreiber AT&T verklagt, steht Apple nun offenbar eine weitere Klage in Haus. Wie Macworld berichtet haben Paul Holman aus dem Bundesstaat Washington und Lucy Rivello aus Kalifornien eine Sammelklage gegen die Provider-Bindung des iPhone eingereicht und fordern Schadensersatz in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar (846 Millionen Euro). In der Klage wird auch darüber Beschwerde geführt, dass Apple mit dem Firmware-Update 1.1.1 die Nutzung von Applikationen von Drittanbietern unterbunden hatte und damit die Funktionsfähigkeit des Geräts eingeschränkt habe.
"

Ich kenne die AMI-Gesetze nicht, allerdings finde ich es lächerlich, das sei Amis einen Vertrag eingehen mit Providerbindung (iPhone & AT & T Vertrag) und dann hinterher auf Milliarden von Schadensersatz klagen, wenn der iPhone genau diese Eigenschaft hat und sie erfüllt die bei Vertragschluss "Bedingung oder Feature" war! Das wäre
in DE undenkbar!

cu ChrisX
Ja, ich weiß worum es geht.

Die Beschränkungen, die Apple vertraglich festgelegt hat, kannst du auch bei uns darauf prüfen lassen, ob sie rechtskonform sind. Grundsätzlich kann man auch nach Vertragsabschluß in D gegen die Bedingungen klagen! Wenn die Klage keinen Erfolg hat, darf man sich nicht gegen die Bedingungen beschweren. Da hast du Recht.
Ja, es bleibt spannend! Es wird mit Sicherheit einige Juristen geben, die eine Lücke in der Rechtskonformität suchen und vielleicht auch fündig werden. Wer es darauf anlegt, bekommt meine vollste Unterstützung, weil dann Klarheit in bestimmten Bereichen herrscht.

Die Beschränkung, die durch ein aufgezwungenes Update nachträglich hinzugekommen ist, will ich jetzt mal gar nicht ansprechen. Frechheit!
Das ist Blödsinn! Für jedes Updade wird ein persönliches Einverständnis abgefragt. Es gibt keinen Zwang für Updates.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] bholmer antwortet auf musikbox
14.10.2007 16:29
Ist nicht in Deutschland die Rechtslage so: Egal was ich für einen Vertrag unterzeichnet habe, kann ich mit dem Handy, das ich erworben habe, also mein Eigentum ist, tun und lassen wass ich will. Es ist doch nicht geliehen oder geleased. Es ist schlicht mein Eigentum und es geht niemanden was an, wie ich es nutze, ob als Beleuchtung für den Tannenbaum oder zum Einschlagen von Pfählen am Gartenzaun. Oder zum Telefonieren. Daher gibt es doch völlig legal arbeitende SIMLock Entsperrfirmen.
Was m.e. nicht möglich ist, ist sich darüber zu beschweren, wenn ein Softwareupdate eine nicht vertragskonforme Nutzung verhindert. Allerdings denke ich, habe ich auch einen Anspruch darauf, dass keiner mir ohne mein Einverständnis ein Softwareupdate einspielt, da es ja mein Eigentum ohne mein Einverständnis verändert.
Da ich kein Jurist bin, ist das aber nur meine persönliche Meinung bzw. was man so in Foren liest.
Bert
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[2.1.1.1.2] maurice1332002 antwortet auf CGa
13.10.2007 19:59
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer maurice1332002 schrieb:
Vertrag ist Vertrag?
Nicht unbedingt!
Nicht Alles, was in einem Vertrag steht, ist auch Gesetzeskonform. Nur ein Beispiel: Wenn es in D ein Gesetz geben würde, in dem steht, dass keine SIM-Lock Handys verkauft werden dürfen, kannst du das auch nicht mit einem Vertrag aushebeln. Und so deutlich, wie in meinem Beispiel, sind die Gesetze nun mal nicht. Mit diesem Problem schlägt sich Apple ja aktuell in
Amerika rum.
Schaun wir mal wie die Vertragsbedngungen in D aussehen, und ob
sie allen Gesetzen standhalten.


Wenn ich nicht mit den Bedingungen eines Vertrages einverstanden bin, bzw. wenn sie gegen das Gesetz sein sollten schließe ich ihn nicht erst und klage hinterher Teile wären unwirksam und gehe vor Gericht. Ich lasse einfah die Finger davon.

cu ChrisX
Vielleicht gefallen die Vertragsbedingungen bei Abschluß nicht 100%, aber man geht dennoch drauf ein. Wenn man später erfährt, dass die Bedingungen so nicht rechtens sind, spricht doch nichts dagegen dann seine Rechte einzufordern...
So etwas passiert in allen möglichen Lebensbereichen täglich 100fach...
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[2.2] RE: In DE ... auch so
eggx antwortet auf kfschalke
14.10.2007 19:14

einmal geändert am 14.10.2007 19:55
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer CGa schrieb:
Mal wieder ein Bsp wie gerne unsere beliebten Amis klagen gehen!
In DE wäre meiner Meinung nach so eine Klage nicht durchsetzbar, mal davon abgesehen, dass es Sammelklagen in DE
nicht gibt!

Denn der Kunde hat den Vertrag mit seinen AGBs unterschrieben bzw. kann es tun und wird nicht mit der Pistole auf der
Brust dazu verpflichtet den Vertrag zu schließen! Wenn er unterschreibt muss er 2 Jahre mit den Agbs leben sofern sie nicht gegen das BGB verstoßen und kann sich später nicht über
einen Vertragsbestandteil beschweren!
Ich vergleiche das iPhone hier jetzt mal mit einem Prepaid-Handy(Vertrag/ja auch PrePaid ist ein Vertrag). Man zahlt einen Preis und muss eben mit der Einschränkung leben,
bzw. akzeptiee, das es nur mit der einen Sim funktioniert!
Und darf dann später nicht klagen das es nur mit der einen Sim geht!

Ich weiß zwar nicht wie das in USA ist aber, dann dürften die ja auch wg. jedem Sim-Lock-Handy vor den Kadi ziehen!!!
Irre is
sowas!

cu ChrisX

PS: Wenn es in DE erlaubt wäre Simlock-Handies zu cracken, würde es wohl jeder Handyshop anbieten! Immerhin kriegt man das HY billiger, weil man mit der Einschränkung lebt es nur mit der SIM betreiben zu können! Und das man damit alle Garantieansprüche verliegt, dürfte klar sein!!!

Es gibt da nur einen kleinen, aber feinen Unterschied. Wenn sich in D. einer ein simlockhandy kauft, macht er es, weil es billiger ist. Er könnte das Handymodell ja auch ohne Simlock kaufen und dafür etwas mehr zahlen. Genau dies geht aber beim iPhone nicht. Es gibt es eben nur mit dem einen Vertrag bei dem einen Anbieter und dann auch noch gesimlockt. Auch habe ich bei einem Simlockhandy immer die Möglichkeit mir legal den Code zu kaufen, auch das geht beim iPhone nicht.

Normalerweise ist es doch auch bei uns so, wenn ein neues Handy auf den Markt kommt, dann:
wird es zuerst von einem Netzbetreiber mit Vertrag angeboten. Schau doch mal bei geizhals.at/de - dort sind Handys mit Vertrag ganz schnell zu haben, auf die SIM-Lock-freie Variante wartet man ein bischen länger.
Das ist bei dem iPhone AUCH so!
Anfangs gibts das iPhone nur mit AT&T oder hier in DE mit T-Mobile. Später auch SIM-Lock-frei.
Hab ich nämlich erst kürzlich wo gelesen, dass Gravis u.a. Apple-Händler das Gerät bald solo verkaufen wollen, aber wohl erst, wenn Apple mit den Verträgen Gewinne eingefahren hat. Aber nur das ist ne spezielle Masche von Apple.

Bestes Bsp. hierzulande diese News:
http://www.inside-handy.de/news/9991.html
Sony Ericsson hat heute das K630i vorgestellt. Das HSDPA-Handy ist bereits vor einem Jahr unter dem Namen V630i exklusiv bei Vodafone erschienen. Jetzt kann das Multimedia-Handy auch über andere Netzbetreiber bezogen werden. Das Gerät kommt mit 2-Megapixel-Kamera in den Farben "Havana Gold" und "Quick Black" in den Handel.