Benutzer Telly schrieb:
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Im Rahmen des "Digital Copyright Millenium Acts" ist das Knacken von Kopierschutzmechanismen unzulässig. Durch den Jailbreak beim iPhone werden auch solche ausgehebelt.
In meinen Augen hast Du jetzt nur erklärt, was ein Jailbreak ist. Aber wie konnte man denn nun (von apple) belangt werden? Solange jemand "jailbreakt" und das Gerät nicht einschicken muss, kann doch nix passieren. Wenn ich auf dem Schlauch stehe, hilf mir bitte runter ;-)
In der Praxis hast Du natürlich recht, da Apple eher nicht von dem Verstoß erfahren hat. Aber angenommen sie hätten es erfahren, dann wäre ein Klage wegen Urheberrechtsverstoßes möglich gewesen und das kann jenseits des großes Teiches sehr unangenehm werden.
Ottonormalo muss den Jailbreak also nur noch gegen seine Garantieansprüche und nicht mehr gegen einen Urheberrechtsverstoß abwegen und die Entwickler von Jailbreaklösungen stehen auch deutlich besser dar.
2. Wenn man die Garantie weiterhin verliert, dann ist das Ganze doch nur ein Papiertiger, oder?
Mal abwarten. Der Druck auf Apple, alternative App-Stores und/oder Software-Entwicklungsumgebungen zuzulassen, nimmt auf jeden Fall immer weiter zu.
Das Apple Alternativen zulassen wird glaube ich nicht.
Okay. Druck ist natürlich immer gut. Also sehe ich es als notwendigen Zwischenschritt. Aber die Aktion für sich alleine betrachtet, ändert meiner Meinung nach nichts.
Rechtlich macht das erhebliche Unterschiede.