Thread
Menü

Vodafone präsentiert sich als schlechter Verlierer


19.11.2007 18:35 - Gestartet von kamischke
3x geändert, zuletzt am 19.11.2007 18:53
"Das iPhone ist der Südenfall."

Sollte sicher Sündenfall heißen.

Herr Joussen präsentiert sich leider nur als schlechter Verlierer.
Hatte er sich nicht erst kürzlich bei der Vorstellung der eigenen Vodafonezahlen abfällig zum IPhone-Deal geäußert?

http://tinyurl.com/yvryds

Was wurde vom Vodafonevorstand nicht alles in den letzten 2 Jahren zur Vermeidung einer Discounterstrategie an Luftblasen produziert - das Ergebnis kennen wir alle.
Bild Dir Deine Meinung, wenn's geht 'ne eigene.

https://www.teltarif.de/arch/2007/kw29/...
https://www.teltarif.de/forum/s23651/12-...

Gruß Kamischke
Menü
[1] RTrautmann antwortet auf kamischke
19.11.2007 18:37
Hallo,

ja, das soll selbstverständlich "Sündenfall" heißen. Habe es geändert...

Schönen Gruß,

Ralf Trautmann
Menü
[1.1] tcsmoers antwortet auf RTrautmann
19.11.2007 19:04
Die sollten man dran denken, dass Innovationen nicht nur im Finden neuer Taschengreifertricks bestehen.

peso
Menü
[1.1.1] Eplusler antwortet auf tcsmoers
19.11.2007 22:40
Benutzer tcsmoers schrieb:
Die sollten man dran denken, dass Innovationen nicht nur im Finden neuer Taschengreifertricks bestehen.

VF kopiert die"Taschengreifertricks" meist auch nur von T-Mobile!Beim iPhone sind sie leider leer ausgegangen.

peso
Menü
[1.1.2] Fanta antwortet auf tcsmoers
25.11.2007 11:17
Benutzer tcsmoers schrieb:
Die sollten man dran denken, dass Innovationen nicht nur im Finden neuer Taschengreifertricks bestehen.

peso

Es ist doch wohl moralisch gesehen vertretbarer, den Kunden das Geld offen aus der Tasche zu ziehen
als hintenherum Zehntelcent-Beträge, wie O2 es bei der Falschberechnung von DM in Euro vor vielen Jahren getan hat.

Die Greise unter uns werden sich sicherlich noch daran erinnern können ;-)

Fanta
Menü
[1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf Fanta
25.11.2007 11:33
Benutzer Fanta schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Die sollten man dran denken, dass Innovationen nicht nur im Finden neuer Taschengreifertricks bestehen.

peso

Es ist doch wohl moralisch gesehen vertretbarer, den Kunden das Geld offen aus der Tasche zu ziehen als hintenherum Zehntelcent-Beträge, wie O2 es bei der Falschberechnung von DM in Euro vor vielen Jahren getan hat.

Die Greise unter uns werden sich sicherlich noch daran erinnern können ;-)

Fanta

Die ganze TK-Branche versucht uns doch nur mit Taschenspielertricks Geld aus der Tasche zu ziehen.

Was man uns auf der einen Seite lauthals als Preisreduzierung verkauft, nimmt man uns an anderer Stelle doppelt wieder weg. Mir fällt gerade nur das Roaming in der Schweiz und in Norwegen und die Einführung der Taktung 60/1 und der Gleichbepreisung der 0180er Nummern ein.

peso
Menü
[2] handytim antwortet auf kamischke
19.11.2007 19:08
Interessant. Macht Vodafone mit dem Samsung F700 aka Qbowl nicht genau das gleiche?

Wer im Glashaus sitzt...
Menü
[2.1] dasilva antwortet auf handytim
19.11.2007 19:18
Benutzer handytim schrieb:
Interessant. Macht Vodafone mit dem Samsung F700 aka Qbowl nicht genau das gleiche?

Wer im Glashaus sitzt...

Tun sie doch nicht. Du kannst das Teil auch ohne Karte für 399 kaufen und mit jeder anderen Karte nutzen. Subventioniert oder nicht, kosten bleiben bei 399...

Wie kommst du darauf???

Menü
[2.1.1] handytim antwortet auf dasilva
19.11.2007 19:25
Es ist (genauso wie das iPhone) exklusiv nur bei Vodafone erhältlich. Und genau darum geht es doch bei der einstweiligen Verfügung, dass ein Gerät nur durch einen Netzbetreiber exklusiv verkauft wird.

Ok, beim iPhone muss man einen Laufzeitvertrag dazu nehmen, wobei es in einigen T-Punkten auch (mehr oder weniger unter der Hand) ohne Vertrag verkauft wird. Zudem steht es jedem frei in Frankreich ein Gerät ohne Vertrag zu erwerben. Auch bieten einige deutsche Händler aus Frankreich importierte iPhones an.

Aber nun stell' Dir vor wie Vodafone das iPhone gebrandet hätte...
Menü
[2.1.1.1] dasilva antwortet auf handytim
19.11.2007 19:30
Benutzer handytim schrieb:
Es ist (genauso wie das iPhone) exklusiv nur bei Vodafone erhältlich. Und genau darum geht es doch bei der einstweiligen Verfügung, dass ein Gerät nur durch einen Netzbetreiber exklusiv verkauft wird.

Ok, beim iPhone muss man einen Laufzeitvertrag dazu nehmen, wobei es in einigen T-Punkten auch (mehr oder weniger unter der Hand) ohne Vertrag verkauft wird. Zudem steht es jedem frei in Frankreich ein Gerät ohne Vertrag zu erwerben. Auch bieten einige deutsche Händler aus Frankreich importierte iPhones an.

Aber nun stell' Dir vor wie Vodafone das iPhone gebrandet hätte...


Der Hauptpunkt ist folgeneder:

Wegen einer elektronischen Sperre funktioniert das iPhone in Deutschland nur im T-Mobile-Netz. "Wir wollen, dass das iPhone für alle ohne Vertragsbindung erhältlich ist.", sagte Joussen. Einen Verkaufsstopp verlange Vodafone nicht.

Er kritisierte, dass das Apple-Handy nur in Verbindung mit einem Zweijahresvertrag von T-Mobile verkauft wird. "Ich will mit der Einstweiligen Verfügung geklärt haben, ob diese Koppelgeschäfte erlaubt sind."


Und nicht das nur T Mobile das verkaufen darf. Dem Käufer kann es doch egal sein wo er es kaufen tkann erst Recht wenn es mit und ohne Vertrag der gleiche Preis ist. Aber die Nutzung nur mit einer Karte die findet man schei...

Daher finde ich kann man das so nicht vergleichen.
Menü
[2.1.1.1.1] musikbox antwortet auf dasilva
19.11.2007 19:49
Benutzer dasilva schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Es ist (genauso wie das iPhone) exklusiv nur bei Vodafone erhältlich. Und genau darum geht es doch bei der einstweiligen Verfügung, dass ein Gerät nur durch einen Netzbetreiber exklusiv verkauft wird.

Ok, beim iPhone muss man einen Laufzeitvertrag dazu nehmen, wobei es in einigen T-Punkten auch (mehr oder weniger unter der Hand) ohne Vertrag verkauft wird. Zudem steht es jedem frei in Frankreich ein Gerät ohne Vertrag zu erwerben. Auch bieten einige deutsche Händler aus Frankreich importierte iPhones an.

Aber nun stell' Dir vor wie Vodafone das iPhone gebrandet hätte...


Der Hauptpunkt ist folgeneder:

Wegen einer elektronischen Sperre funktioniert das iPhone in Deutschland nur im T-Mobile-Netz. "Wir wollen, dass das iPhone für alle ohne Vertragsbindung erhältlich ist.", sagte Joussen. Einen Verkaufsstopp verlange Vodafone nicht.

Er kritisierte, dass das Apple-Handy nur in Verbindung mit einem Zweijahresvertrag von T-Mobile verkauft wird. "Ich will mit der Einstweiligen Verfügung geklärt haben, ob diese Koppelgeschäfte erlaubt sind."


Und nicht das nur T Mobile das verkaufen darf. Dem Käufer kann es doch egal sein wo er es kaufen tkann erst Recht wenn es mit und ohne Vertrag der gleiche Preis ist. Aber die Nutzung nur mit einer Karte die findet man schei...

Daher finde ich kann man das so nicht vergleichen.

Es gibt auch weiterhin kein Kaufzwang!
Menü
[2.1.1.2] tobi-nrw antwortet auf handytim
19.11.2007 21:43
Benutzer handytim schrieb:
Es ist (genauso wie das iPhone) exklusiv nur bei Vodafone erhältlich. Und genau darum geht es doch bei der einstweiligen Verfügung, dass ein Gerät nur durch einen Netzbetreiber exklusiv verkauft wird.

Nein. Genau DARUM geht es eben NICHT. Sondern darum, dass das iPhone NACH seinem exklusivem Verkauf auch ausschließlich und dauerhaft NUR mit dem an den Kauf gekoppelten Vertrag nutzbar ist.

Offenbar haben hier immer noch etliche den Unterschied zwischen dem iPhone-Vertragskoppel auf der einen und einem üblichen Prepaid-Simlock und ähnlichem wie der exklusive Vertrieb ohne Bindung an den Vertrag wie beim QBowl nicht so ganz verstanden.
Menü
[2.1.1.2.1] handytim antwortet auf tobi-nrw
19.11.2007 21:56
Benutzer tobi-nrw schrieb:
Nein. Genau DARUM geht es eben NICHT. Sondern darum, dass das iPhone NACH seinem exklusivem Verkauf auch ausschließlich und dauerhaft NUR mit dem an den Kauf gekoppelten Vertrag nutzbar ist.

Richtig. Aber was hindert Dich daran, ein iPhone in Frankreich ohne Lock und sonstigen Beschränkungen zu kaufen?


Offenbar haben hier immer noch etliche den Unterschied zwischen dem iPhone-Vertragskoppel auf der einen und einem üblichen Prepaid-Simlock und ähnlichem wie der exklusive Vertrieb ohne Bindung an den Vertrag wie beim QBowl nicht so ganz verstanden.

Doch. Aber bei dem Vodafone All-In-Tarif ist es genau das gleiche. Wieso muss ich ein "bescheidenes" Endgerät für 399 Euro kaufen, um einen bestimmten Laufzeitvertrag (der in jedem anderen Mobiltelefon genauso benutzt werden kann und ebenso viel Traffic erzeugt) zu bekommen? Da das Qbowl auch ohne Vertrag 399 Euro kostet, verdient Vodafone durch das Qbowl auch nicht mehr und könnte so den Vertrag subventionieren...

Es geht mir nicht darum, dass ich die Einstweilige Verfügung von Vodafone "daneben" finde, sondern darum, dass Vodafone hier groß rumtönt, aber selber auch keinen Deut besser ist. Erst mit Apple verhandeln und danach den Konkurrenten verklagen, das kann es irgendwo auch nicht sein.

Aber hoffentlich setzt sich Vodafone durch und hoffentlich hat das Gericht ordentlich Mumm und verbietet im gleichen Atemzug auch Hardware- und Software-Brandings und SIM- und Net-Locks aller Art.
Menü
[2.1.1.2.1.1] Simon21 antwortet auf handytim
20.11.2007 13:25
> Richtig. Aber was hindert Dich daran, ein iPhone in Frankreich
ohne Lock und sonstigen Beschränkungen zu kaufen?

Ist es denn überhaupt schon in Frankreich verfügbar? Hindernisse für den Kauf in Frankreich dürften neben räumlichen und zeitlichen Präferenzen auch Sprachprobleme sein.
Menü
[2.1.1.2.1.1.1] rotella antwortet auf Simon21
20.11.2007 18:31
Benutzer Simon21 schrieb:

Ist es denn überhaupt schon in Frankreich verfügbar? Hindernisse für den Kauf in Frankreich dürften neben räumlichen und zeitlichen Präferenzen auch Sprachprobleme sein.

Meinst du, man kann die Sprache in den Menüs nicht auf Deutsch umstellen? (ich weiß es selbst nicht)
Menü
[2.1.1.2.1.1.1.1] Simon21 antwortet auf rotella
20.11.2007 18:33
Die Sprachprobleme bezogen sich in erster Linie auf den Kauf. Ich vermute mal, dass das Menü diverse Sprachen unterstützen wird.
Menü
[2.1.1.2.1.1.1.1.1] rotella antwortet auf Simon21
20.11.2007 18:36
Benutzer Simon21 schrieb:
Die Sprachprobleme bezogen sich in erster Linie auf den Kauf. Ich vermute mal, dass das Menü diverse Sprachen unterstützen wird.

Naja, fahr doch einfach in den schönen Elsaß, ist ja auch viel näher als nach Paris oder Toulouse, da solltest du auch deutschsprachiges Shoppersonal finden.
Menü
[2.1.1.2.1.1.1.1.1.1] Simon21 antwortet auf rotella
20.11.2007 18:37
Dann bleibt immer noch die extrem weite Strecke. Was ist im Falle eines Schadens, kann ich das Gerät in Deutschland reparieren lassen, oder muss ich wieder nach Frankreich?
Menü
[2.1.1.2.1.1.1.1.2] kamischke antwortet auf Simon21
20.11.2007 18:38
Benutzer Simon21 schrieb:
Die Sprachprobleme bezogen sich in erster Linie auf den Kauf. Ich vermute mal, dass das Menü diverse Sprachen unterstützen wird.

"Im Unterschied zu den US-Geräten enthält das deutsche iPhone ein Kontrollfeld zum Einstellen der verschiedenen Keyboard-Layouts. Zur Auswahl stehen Deutsch, Englisch (UK und US), Französisch und Italienisch" (heise.de)

http://tinyurl.com/2jp896

Gruß Kamischke
Menü
[2.1.1.3] daniel85berlin antwortet auf handytim
21.11.2007 10:37
Benutzer handytim schrieb:
Es ist (genauso wie das iPhone) exklusiv nur bei Vodafone erhältlich. Und genau darum geht es doch bei der einstweiligen Verfügung, dass ein Gerät nur durch einen Netzbetreiber exklusiv verkauft wird.

Ok, beim iPhone muss man einen Laufzeitvertrag dazu nehmen, wobei es in einigen T-Punkten auch (mehr oder weniger unter der Hand) ohne Vertrag verkauft wird. Zudem steht es jedem frei in Frankreich ein Gerät ohne Vertrag zu erwerben. Auch bieten einige deutsche Händler aus Frankreich importierte iPhones an.

Aber nun stell' Dir vor wie Vodafone das iPhone gebrandet hätte...
Vodafone brandet zwar sehr stark, aber selbstverständlich nur bei subventionierten Handys.
T-Mobile ist auch kein Unschuldslamm, was Brandings angeht, aber spielt beim iPhone ja auch keine Rolle, da es nicht subventioniert ist und somit auch kein Branding hat.
Menü
[2.1.1.3.1] tcsmoers antwortet auf daniel85berlin
21.11.2007 11:42
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Es ist (genauso wie das iPhone) exklusiv nur bei Vodafone erhältlich. Und genau darum geht es doch bei der einstweiligen Verfügung, dass ein Gerät nur durch einen Netzbetreiber exklusiv verkauft wird.

Ok, beim iPhone muss man einen Laufzeitvertrag dazu nehmen, wobei es in einigen T-Punkten auch (mehr oder weniger unter der Hand) ohne Vertrag verkauft wird. Zudem steht es jedem frei in Frankreich ein Gerät ohne Vertrag zu erwerben. Auch bieten einige deutsche Händler aus Frankreich importierte iPhones an.

Aber nun stell' Dir vor wie Vodafone das iPhone gebrandet hätte...
Vodafone brandet zwar sehr stark, aber selbstverständlich nur bei subventionierten Handys.
T-Mobile ist auch kein Unschuldslamm, was Brandings angeht, aber spielt beim iPhone ja auch keine Rolle, da es nicht subventioniert ist und somit auch kein Branding hat.

Wie kommst Du dadrauf, dass es nicht subventioniert ist ?

peso
Menü
[2.1.1.3.1.1] daniel85berlin antwortet auf tcsmoers
21.11.2007 16:16
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Es ist (genauso wie das iPhone) exklusiv nur bei Vodafone erhältlich. Und genau darum geht es doch bei der einstweiligen Verfügung, dass ein Gerät nur durch einen Netzbetreiber exklusiv verkauft wird.

Ok, beim iPhone muss man einen Laufzeitvertrag dazu nehmen, wobei es in einigen T-Punkten auch (mehr oder weniger unter der Hand) ohne Vertrag verkauft wird. Zudem steht es jedem frei in Frankreich ein Gerät ohne Vertrag zu erwerben. Auch bieten einige deutsche Händler aus Frankreich importierte iPhones an.

Aber nun stell' Dir vor wie Vodafone das iPhone gebrandet hätte...
Vodafone brandet zwar sehr stark, aber selbstverständlich nur
bei subventionierten Handys.
T-Mobile ist auch kein Unschuldslamm, was Brandings angeht, aber spielt beim iPhone ja auch keine Rolle, da es nicht subventioniert ist und somit auch kein Branding hat.

Wie kommst Du dadrauf, dass es nicht subventioniert ist ?
Das wurde doch immer behauptet und war ja auch Apple's Argument bezüglich Umsatzbeteiligung etc....

peso
Menü
[2.1.1.3.1.1.1] tcsmoers antwortet auf daniel85berlin
21.11.2007 19:31
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Es ist (genauso wie das iPhone) exklusiv nur bei Vodafone erhältlich. Und genau darum geht es doch bei der einstweiligen Verfügung, dass ein Gerät nur durch einen Netzbetreiber exklusiv verkauft wird.

Ok, beim iPhone muss man einen Laufzeitvertrag dazu nehmen, wobei es in einigen T-Punkten auch (mehr oder weniger unter der Hand) ohne Vertrag verkauft wird. Zudem steht es jedem frei in Frankreich ein Gerät ohne Vertrag zu erwerben. Auch bieten einige deutsche Händler aus Frankreich importierte iPhones an.

Aber nun stell' Dir vor wie Vodafone das iPhone gebrandet hätte...
Vodafone brandet zwar sehr stark, aber selbstverständlich nur
bei subventionierten Handys.
T-Mobile ist auch kein Unschuldslamm, was Brandings angeht, aber spielt beim iPhone ja auch keine Rolle, da es nicht subventioniert ist und somit auch kein Branding hat.

Wie kommst Du dadrauf, dass es nicht subventioniert ist ?
Das wurde doch immer behauptet und war ja auch Apple's Argument bezüglich Umsatzbeteiligung etc....

wer hat das behauptet?
t-mobile?
apple?

peso

peso
Menü
[2.1.1.3.1.1.1.1] bartman321 antwortet auf tcsmoers
21.11.2007 20:05
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Es ist (genauso wie das iPhone) exklusiv nur bei Vodafone erhältlich. Und genau darum geht es doch bei der einstweiligen Verfügung, dass ein Gerät nur durch einen Netzbetreiber exklusiv verkauft wird.

Ok, beim iPhone muss man einen Laufzeitvertrag dazu nehmen, wobei es in einigen T-Punkten auch (mehr oder weniger unter der Hand) ohne Vertrag verkauft wird. Zudem steht es jedem frei in Frankreich ein Gerät ohne Vertrag zu erwerben. Auch bieten einige deutsche Händler aus Frankreich importierte iPhones an.

Aber nun stell' Dir vor wie Vodafone das iPhone gebrandet hätte...
Vodafone brandet zwar sehr stark, aber selbstverständlich nur
bei subventionierten Handys.
T-Mobile ist auch kein Unschuldslamm, was Brandings angeht, aber spielt beim iPhone ja auch keine Rolle, da es nicht subventioniert ist und somit auch kein Branding hat.

Wie kommst Du dadrauf, dass es nicht subventioniert ist ?
Das wurde doch immer behauptet und war ja auch Apple's Argument bezüglich Umsatzbeteiligung etc....

wer hat das behauptet?
t-mobile?
apple?

Scheint schon zu stimmen. Guckst du hier:

http://www.computerwoche.de/nachrichten/539179/

(3. Absatz)

und hier:

https://www.teltarif.de/arch/2007/kw38/...

(5. Absatz)

Gruß
Menü
[2.1.1.3.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf bartman321
21.11.2007 20:27
Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Es ist (genauso wie das iPhone) exklusiv nur bei Vodafone erhältlich. Und genau darum geht es doch bei der einstweiligen Verfügung, dass ein Gerät nur durch einen Netzbetreiber exklusiv verkauft wird.

Ok, beim iPhone muss man einen Laufzeitvertrag dazu nehmen, wobei es in einigen T-Punkten auch (mehr oder weniger unter der Hand) ohne Vertrag verkauft wird. Zudem steht es jedem frei in Frankreich ein Gerät ohne Vertrag zu erwerben. Auch bieten einige deutsche Händler aus Frankreich importierte iPhones an.

Aber nun stell' Dir vor wie Vodafone das iPhone gebrandet hätte...
Vodafone brandet zwar sehr stark, aber selbstverständlich nur
bei subventionierten Handys.
T-Mobile ist auch kein Unschuldslamm, was Brandings angeht, aber spielt beim iPhone ja auch keine Rolle, da es nicht subventioniert ist und somit auch kein Branding hat.

Wie kommst Du dadrauf, dass es nicht subventioniert ist ?
Das wurde doch immer behauptet und war ja auch Apple's Argument bezüglich Umsatzbeteiligung etc....

wer hat das behauptet?
t-mobile?
apple?

Scheint schon zu stimmen. Guckst du hier:

http://www.computerwoche.de/nachrichten/539179/

(3. Absatz)

und hier:

https://www.teltarif.de/arch/2007/kw38/...

(5. Absatz)

Gruß

glaubst du wirklich, dass einer der beteiligten was ausplaudert?

wenn man sich die "normalen" preise der hochwertigen geräte anschaut, dürfte der preis angemessen sein.

peso
Menü
[2.1.1.3.1.1.1.1.1.1] bartman321 antwortet auf tcsmoers
21.11.2007 20:56
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Es ist (genauso wie das iPhone) exklusiv nur bei Vodafone erhältlich. Und genau darum geht es doch bei der einstweiligen Verfügung, dass ein Gerät nur durch einen Netzbetreiber exklusiv verkauft wird.

Ok, beim iPhone muss man einen Laufzeitvertrag dazu nehmen, wobei es in einigen T-Punkten auch (mehr oder weniger unter der Hand) ohne Vertrag verkauft wird. Zudem steht es jedem frei in Frankreich ein Gerät ohne Vertrag zu erwerben. Auch bieten einige deutsche Händler aus Frankreich importierte iPhones an.

Aber nun stell' Dir vor wie Vodafone das iPhone gebrandet hätte...
Vodafone brandet zwar sehr stark, aber selbstverständlich nur
bei subventionierten Handys.
T-Mobile ist auch kein Unschuldslamm, was Brandings angeht, aber spielt beim iPhone ja auch keine Rolle, da es nicht subventioniert ist und somit auch kein Branding hat.

Wie kommst Du dadrauf, dass es nicht subventioniert ist ?
Das wurde doch immer behauptet und war ja auch Apple's Argument bezüglich Umsatzbeteiligung etc....

wer hat das behauptet?
t-mobile?
apple?

Scheint schon zu stimmen. Guckst du hier:

http://www.computerwoche.de/nachrichten/539179/

(3. Absatz)

und hier:

https://www.teltarif.de/arch/2007/kw38/...

(5. Absatz)

Gruß

glaubst du wirklich, dass einer der beteiligten was ausplaudert?

Konkrete Zahlen wird keiner ausplaudern, aber es sickert ja immer mal was durch.

wenn man sich die "normalen" preise der hochwertigen geräte anschaut, dürfte der preis angemessen sein.

Hallo? 1000€ für das IPhone. Angemessener Preis? Smiley vergessen oder war das ernst gemeint?


Gruß
Menü
[2.1.1.3.1.1.1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf bartman321
21.11.2007 21:01

einmal geändert am 21.11.2007 21:02
Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
glaubst du wirklich, dass einer der beteiligten was ausplaudert?

Konkrete Zahlen wird keiner ausplaudern, aber es sickert ja immer mal was durch.

wenn man sich die "normalen" preise der hochwertigen geräte anschaut, dürfte der preis angemessen sein.

Hallo? 1000€ für das IPhone. Angemessener Preis? Smiley vergessen oder war das ernst gemeint?


Gruß

Angemessener Preis ist immer relativ (mein Lieblingswort heute). Schau Dir doch einfach mal die Textilbranche an. Wenn Du bei ESPRIT Kleidung kaufst, dann liegt der Preis für die Herstellung eines T-Shirts oder einer Jeans deutlich niedriger als dafür im Laden verlangt wird. Und selbst H&M verdient mit 5 EUR T-Shirts noch sehr gut, weil die Dinger extrem billig produziert werden können. Die Spanne liegt bei 80-95%! Und wer beschwert sich darüber, mal abgesehen von den giftigen Chemikalien durch den Herstellungsprozeß und der Ausbeutung der Arbeitnehmer?
Menü
[2.1.1.3.1.1.1.1.1.1.1.1] teli0 antwortet auf musikbox
21.11.2007 21:03
Das ist ja mal ein vegleich,lol
Menü
[…1.1.3.1.1.1.1.1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf teli0
21.11.2007 21:28
Benutzer teli0 schrieb:
Das ist ja mal ein vegleich,lol

Warum auch nicht? Das Beispiel zeigt doch ziemlich gut die Bildung von Preisen und die Wertschätzung von Produkten.
Menü
[…1.3.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] daniel85berlin antwortet auf musikbox
22.11.2007 13:43
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer teli0 schrieb:
Das ist ja mal ein vegleich,lol

Warum auch nicht? Das Beispiel zeigt doch ziemlich gut die Bildung von Preisen und die Wertschätzung von Produkten.
WertÜBERschätzung trifft es wohl eher...
Menü
[…3.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf daniel85berlin
22.11.2007 18:01

einmal geändert am 22.11.2007 18:02
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer teli0 schrieb:
Das ist ja mal ein vegleich,lol

Warum auch nicht? Das Beispiel zeigt doch ziemlich gut die Bildung von Preisen und die Wertschätzung von Produkten.
WertÜBERschätzung trifft es wohl eher...
Das ist Deine sehr subjektive Betrachtung. Eine WertÜBERschätzung ist objektiv nicht vorhanden, wenn die Produkte gekauft werden und der Preis akzeptiert wird. Und das iPhone ist sehr erfolgreich (insb. USA).
Menü
[2.1.1.3.1.1.1.1.1.1.2] Monika Penthouse antwortet auf bartman321
21.11.2007 21:08

einmal geändert am 21.11.2007 21:19
Benutzer bartman321 schrieb:
Hallo? 1000€ für das IPhone. Angemessener Preis? Smiley vergessen oder war das ernst gemeint?


Gruß

Eine Wertfeststellung kann wohl nur der treffen, weicher so ein Teil schon längere Zeit hat und über den Horizont des
"must have" hinweg ist.
Bevor ich in so eine Preiskategorie einstiege, gäbe ich mir ein wenig Mühe

http://www.gsmarena.com/apple_iphone-reviews-1827.php

und schaute mal, was die Amis über ihre US Ausgabe so zu berichten haben.

Nun ja, wahrscheinlich liegst du mit deinem Smiley wohl richtig.

Monika
Menü
[2.1.1.3.1.1.1.1.1.1.2.1] bartman321 antwortet auf Monika Penthouse
21.11.2007 21:23
Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:
Hallo? 1000€ für das IPhone. Angemessener Preis? Smiley vergessen oder war das ernst gemeint?


Gruß

Eine Wertfeststellung kann wohl nur der treffen, weicher so ein Teil schon längere Zeit hat und über den Horizont des "must have" hinweg ist.

Hatte das IPhone am WE auch mal 10min im T-Mobile Shop in der Hand. Die Bedienung ist schon echt gut. Bilder durchblättern paßt alles. Die Tastatur auf dem Bildschirm konnte mich nicht überzeugen. Aber insgesamt schon ganz gut das IPhone, aber fast 1000€ ohne Vertrag? Da ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Strafgebühr dabei, damit das IPhone nicht ohne Vertrag gekauft wird.

Gruß
Menü
[…1.1.3.1.1.1.1.1.1.2.1.1] Monika Penthouse antwortet auf bartman321
21.11.2007 21:37

einmal geändert am 21.11.2007 21:39
Benutzer bartman321 schrieb:
Hatte das IPhone am WE auch mal 10min im T-Mobile Shop in der Hand. Die Bedienung ist schon echt gut. Bilder durchblättern paßt alles. Die Tastatur auf dem Bildschirm konnte mich nicht überzeugen. Aber insgesamt schon ganz gut das IPhone, aber fast 1000€ ohne Vertrag? Da ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Strafgebühr dabei, damit das IPhone nicht ohne Vertrag gekauft wird.

Gruß

Es wird wohl eher eine kurzfristig, dem Markt angepasste Entscheidung sein, um den Unentschlossenen einen Kauf ohne Vertragsbindung zu ermöglichen.
Natürlich alles Original und ohne das oft beschworene Risiko.
Diese Käufergruppe beschwert sich dann auch in ein paar Wochen
nicht darüber, daß Vodafone, Hinz oder Kunz ein wesentlich preisgünstigeres Angebot unterbreitet. Der Rahm wäre somit abgeschöpft.
Natürlich lassen wir auch mal den höheren Gewinn, erst recht bei einer 10% Umsatzbeteiligung von Obst-Steve, nicht außer Acht.
Hier liegt ein enormes Potential und eine Menge Zinsgewinn im Vergleich zu einem IPhone Exclusiv-Langzeit-Vertrag.
Wären die Telekom Forderen mal nur öfter so schnell, dann würde es auch keine Lacher mehr über Beamtenflops, wie z.B. My Faves geben.

Monika
Menü
[2.1.1.3.1.1.1.1.1.1.3] tcsmoers antwortet auf bartman321
21.11.2007 22:00
Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Es ist (genauso wie das iPhone) exklusiv nur bei Vodafone erhältlich. Und genau darum geht es doch bei der einstweiligen Verfügung, dass ein Gerät nur durch einen Netzbetreiber
exklusiv verkauft wird.

Ok, beim iPhone muss man einen Laufzeitvertrag dazu nehmen,
wobei es in einigen T-Punkten auch (mehr oder weniger unter der Hand) ohne Vertrag verkauft wird. Zudem steht es jedem frei in Frankreich ein Gerät ohne Vertrag zu erwerben. Auch bieten einige deutsche Händler aus Frankreich importierte iPhones
an.

Aber nun stell' Dir vor wie Vodafone das iPhone gebrandet hätte...
Vodafone brandet zwar sehr stark, aber selbstverständlich nur
bei subventionierten Handys.
T-Mobile ist auch kein Unschuldslamm, was Brandings angeht, aber spielt beim iPhone ja auch keine Rolle, da es nicht subventioniert ist und somit auch kein Branding hat.

Wie kommst Du dadrauf, dass es nicht subventioniert ist ?
Das wurde doch immer behauptet und war ja auch Apple's Argument bezüglich Umsatzbeteiligung etc....

wer hat das behauptet?
t-mobile?
apple?

Scheint schon zu stimmen. Guckst du hier:

http://www.computerwoche.de/nachrichten/539179/

(3. Absatz)

und hier:

https://www.teltarif.de/arch/2007/kw38/...

(5. Absatz)

Gruß

glaubst du wirklich, dass einer der beteiligten was ausplaudert?

Konkrete Zahlen wird keiner ausplaudern, aber es sickert ja immer mal was durch.

Was denn ? Das da nichts sickert, sehen wir doch an den Strom- und Spritpreisen.


wenn man sich die "normalen" preise der hochwertigen geräte anschaut, dürfte der preis angemessen sein.

Hallo? 1000€ für das IPhone. Angemessener Preis? Smiley vergessen oder war das ernst gemeint?

Das war ganz ernst gemeint. Schau doch mal, was "normale" gute Handys ohne Subvention kosten.

Oder diese Designerstücke von Nokia. Da ist das Iphone echt ein Schnäppchen.

peso


Gruß
Menü
[2.1.1.3.1.1.1.1.1.1.3.1] interessierter_Laie antwortet auf tcsmoers
22.11.2007 09:02
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:
Hallo? 1000€ für das IPhone. Angemessener Preis? Smiley vergessen oder war das ernst gemeint?

Das war ganz ernst gemeint. Schau doch mal, was "normale" gute Handys ohne Subvention kosten.

Naja: ein E90 710 Euro und somit fast 300 weniger
N95: 450 Euro weniger als die Hälfte
SE P1i: 350 Euro

oder was wäre ein "normales gutes" Handy?

Oder diese Designerstücke von Nokia. Da ist das Iphone echt ein Schnäppchen.

die haben eine klar definierte Zielgruppe und sind von den Materialien her sehr edel. Gleiche Technik gibts für den "normalen" Menschen deutlich günstiger von Nokia - schließlich haben die ja Tausende Modelle im Programm.
Menü
[…1.1.3.1.1.1.1.1.1.3.1.1] tcsmoers antwortet auf interessierter_Laie
22.11.2007 10:26
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:
Hallo? 1000€ für das IPhone. Angemessener Preis? Smiley vergessen oder war das ernst gemeint?

Das war ganz ernst gemeint. Schau doch mal, was "normale" gute Handys ohne Subvention kosten.

Naja: ein E90 710 Euro und somit fast 300 weniger N95: 450 Euro weniger als die Hälfte
SE P1i: 350 Euro

oder was wäre ein "normales gutes" Handy?

Oder diese Designerstücke von Nokia. Da ist das Iphone echt ein Schnäppchen.

die haben eine klar definierte Zielgruppe und sind von den Materialien her sehr edel. Gleiche Technik gibts für den "normalen" Menschen deutlich günstiger von Nokia - schließlich haben die ja Tausende Modelle im Programm.

Warum regst Du Dich auf, wofür andere Ihr Geld rausschmeissen ?

Denke doch nur an die ganzen Hobbymotorradfahrer. Da wird auch Geld verbraten. Stört Dich denn nicht, dass die fünf Kradfahrer den Verkehr mehr belasten als alle fünf in einem Auto ?

peso
Menü
[…1.3.1.1.1.1.1.1.3.1.1.1] interessierter_Laie antwortet auf tcsmoers
22.11.2007 10:37
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:
Hallo? 1000€ für das IPhone. Angemessener Preis? Smiley vergessen oder war das ernst gemeint?

Das war ganz ernst gemeint. Schau doch mal, was "normale" gute Handys ohne Subvention kosten.

Naja: ein E90 710 Euro und somit fast 300 weniger N95: 450 Euro weniger als die Hälfte
SE P1i: 350 Euro

oder was wäre ein "normales gutes" Handy?

Oder diese Designerstücke von Nokia. Da ist das Iphone echt ein Schnäppchen.

die haben eine klar definierte Zielgruppe und sind von den Materialien her sehr edel. Gleiche Technik gibts für den "normalen" Menschen deutlich günstiger von Nokia -
schließlich haben die ja Tausende Modelle im Programm.
>
Warum regst Du Dich auf, wofür andere Ihr Geld rausschmeissen ? Denke doch nur an die ganzen Hobbymotorradfahrer. Da wird auch Geld verbraten. Stört Dich denn nicht, dass die fünf Kradfahrer den Verkehr mehr belasten als alle fünf in einem Auto ?


Hallo peso,

ich muss mich doch sehr über deine Antwort wundern!
Ich habe mich kein bischen aufgeregt sondern sachlich eine Frage gestellt die nun völlig ignoriert wurde.
Von mir aus kann sich wer will 5 iPhones in den Schrank stellen oder auch mit sich rumtragen. ICH möchte keins.
Die Frage war ob der Preis angemessen ist und ich finde nicht, da mir keine anderen normal gut ausgestatteten Handys in dieser Preisklasse bekannt sind.
Aber ich lasse mich durch eine sachliche Antwort gern noch eines besseren belehren.

ein (unaufgeregter) aber interessierter Laie

P.S. lieber 5 Motorrad- als 5 einzelne Autofahrer;)
aber von mir aus dürfen alle Ihren Spaß haben solange sie mir nicht über den Fuß fahren
Menü
[…3.1.1.1.1.1.1.3.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf interessierter_Laie
22.11.2007 11:17
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:
Hallo? 1000€ für das IPhone. Angemessener Preis? Smiley vergessen oder war das ernst gemeint?

Das war ganz ernst gemeint. Schau doch mal, was "normale" gute Handys ohne Subvention kosten.

Naja: ein E90 710 Euro und somit fast 300 weniger N95: 450 Euro weniger als die Hälfte
SE P1i: 350 Euro

oder was wäre ein "normales gutes" Handy?

Oder diese Designerstücke von Nokia. Da ist das Iphone echt ein Schnäppchen.

die haben eine klar definierte Zielgruppe und sind von den Materialien her sehr edel. Gleiche Technik gibts für den "normalen" Menschen deutlich günstiger von Nokia -
schließlich haben die ja Tausende Modelle im Programm.
>
Warum regst Du Dich auf, wofür andere Ihr Geld rausschmeissen ?
Denke doch nur an die ganzen Hobbymotorradfahrer. Da wird auch Geld verbraten. Stört Dich denn nicht, dass die fünf Kradfahrer den Verkehr mehr belasten als alle fünf in einem Auto ?


Hallo peso,

ich muss mich doch sehr über deine Antwort wundern! Ich habe mich kein bischen aufgeregt sondern sachlich eine Frage gestellt die nun völlig ignoriert wurde. Von mir aus kann sich wer will 5 iPhones in den Schrank stellen oder auch mit sich rumtragen. ICH möchte keins. Die Frage war ob der Preis angemessen ist und ich finde nicht, da mir keine anderen normal gut ausgestatteten Handys in dieser Preisklasse bekannt sind.
Aber ich lasse mich durch eine sachliche Antwort gern noch eines besseren belehren.

ein (unaufgeregter) aber interessierter Laie

P.S. lieber 5 Motorrad- als 5 einzelne Autofahrer;) aber von mir aus dürfen alle Ihren Spaß haben solange sie mir nicht über den Fuß fahren

Dann habe ich Dich falsch verstanden :-(

Während Nokia etc. reine Massenhersteller sind, ist Apple im Mobilfunkbereich ein Neuling.

Somit hat das Gerät einen gewissen "Status", den gerade Apple-Fans lieben.

Diese Leute sind einfach bereit mehr auszugeben.

Ob das Gerät das wert ist, was es kostet, ist an sich ziemlich egal, sofern es verkauft wird.

Was meinst Du, wie die Händler Ihre Autos bekommen und die Mobilfunkbetreiber ihre Geräte.

Da bekommst Du Tränen in den Augen.

Ich selber würde mir derzeit kein IPhone zulegen. Da aber unsere Kunden, die das Gerät nutzen, sehr zufrieden sind, kann sich das ja ändern.

peso
Menü
[…1.1.1.1.1.1.3.1.1.1.1.1] interessierter_Laie antwortet auf tcsmoers
22.11.2007 11:28
Benutzer tcsmoers schrieb:

Dann habe ich Dich falsch verstanden :-(

Gut, dann sind wir uns ja einig :)

Während Nokia etc. reine Massenhersteller sind, ist Apple im Mobilfunkbereich ein Neuling.

dem kann ich mit Einschränkungen zustimmen (Nokias Luxusmodelle sind sicher keine Massenware)

Somit hat das Gerät einen gewissen "Status", den gerade Apple-Fans lieben.
Ja! Auch das hat meine volle Zustimmung, nur hat es nichts was einen Preis von 1000 Euro rechtfertigt, völig unabhängig davon ob das jemand bezahlen möchte.

Ob das Gerät das wert ist, was es kostet, ist an sich ziemlich egal, sofern es verkauft wird.
Auch das stimmt s.o. Die Frage nach guten, normalen Handys bleibt jedoch weiter unbeantwortet.
Ich kenne einfach keine.

Ich selber würde mir derzeit kein IPhone zulegen. Da aber unsere Kunden, die das Gerät nutzen, sehr zufrieden sind, kann sich das ja ändern.

Bei passenden Vertragskonditionen oder einem in meinen Augen angemessenem Einzelpreis will ich das für mich auch nicht völlig ausschließen, das iPhone ist durchaus ein interessantes Gerät, aber bei den derzeitigen Konditionen gibt es andere interessante Geräte eben deutlich!!! günstiger.

der interessierte Laie
Menü
[2.1.1.3.1.1.2] musikbox antwortet auf daniel85berlin
21.11.2007 19:39
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Es ist (genauso wie das iPhone) exklusiv nur bei Vodafone erhältlich. Und genau darum geht es doch bei der einstweiligen Verfügung, dass ein Gerät nur durch einen Netzbetreiber exklusiv verkauft wird.

Ok, beim iPhone muss man einen Laufzeitvertrag dazu nehmen, wobei es in einigen T-Punkten auch (mehr oder weniger unter der Hand) ohne Vertrag verkauft wird. Zudem steht es jedem frei in Frankreich ein Gerät ohne Vertrag zu erwerben. Auch bieten einige deutsche Händler aus Frankreich importierte iPhones an.

Aber nun stell' Dir vor wie Vodafone das iPhone gebrandet hätte...
Vodafone brandet zwar sehr stark, aber selbstverständlich nur
bei subventionierten Handys.
T-Mobile ist auch kein Unschuldslamm, was Brandings angeht, aber spielt beim iPhone ja auch keine Rolle, da es nicht subventioniert ist und somit auch kein Branding hat.

Wie kommst Du dadrauf, dass es nicht subventioniert ist ?
Das wurde doch immer behauptet und war ja auch Apple's Argument bezüglich Umsatzbeteiligung etc....
Woher kennst Du "Apples Argument"? Vertragsdetails zwischen T-Mobile und Apple sind unbekannt.


peso
Menü
[2.2] kamischke antwortet auf handytim
19.11.2007 19:36
Benutzer handytim schrieb:
Interessant. Macht Vodafone mit dem Samsung F700 aka Qbowl nicht genau das gleiche?

Sicher, aber die eigene Vodafone-Kundschaft bevorzugt dann eben doch lieber das IPhone:

"5000 Nutzer besorgten sich das iPhone selbst und telefonieren über das Vodafone-Netz."

http://tinyurl.com/2gohdt

Da hätte sich Joussen in den Verhandlungen mit Apple nicht ganz so knickrig zeigen dürfen, sich aber jetzt das Deckmäntelchen aller Entappleten umzuhängen und "das iPhone für alle wünschen" hat schon etwas skurriles, zumal das Qbowl wohl auch nur bei Vodafone exklusiv zu haben ist.
Demnach wird hier seitens Vodafone doch mit unterschiedlichen Augenmaß gemessen.

Wer im Glashaus sitzt...

Bald ist wieder Weihnachtszeit, seine Wünsche zu äußern gehört dazu, ob sie aber erfüllt werden steht auf einem ganz anderen Papier.
Wenn der Weihnachtsmann(ala Steve Jobs) aber schon ans Vodafone-Türchen klopft, ihm aber der Eintritt verweigert wird, braucht sich Vodafone hinter her nicht zu wundern wenn der Weihnachtsmann weiterzieht und ans nächste rosa Türchen klopft, schliesslich wollen noch mehr Kunden ihre Geschenke rechtzeitig erhalten.

Gruß Kamischke
Menü
[2.3] DenSch antwortet auf handytim
19.11.2007 19:39
Benutzer handytim schrieb:
Interessant. Macht Vodafone mit dem Samsung F700 aka Qbowl nicht genau das gleiche?

Wer im Glashaus sitzt...

Negativ.

Das GErät ist zwar nur im Vodafone Shop erhältlich, kostet aber für jeden 399€, mit und ohne Vertrag und bsitzt Keinen SIM-Lock und schon gar keinen Vertragszwang.


Das ist der Punkt, worum es dem Herrn geht. Das EierPhone kann ruhig exklusiv im TelekomShop (ja, so heißen die doch jetz....) erhätllich sein, soll aber Simlock frei sein und an keinen Vertrag gebunden werden.
Ob das Sinn Macht is die andere Sache.
Menü
[2.3.1] tcsmoers antwortet auf DenSch
19.11.2007 19:53
ach, und wer verlangt beim erwerb eines umts-handys den abschluss eines datenpaketes.
und wer ist das, der die laufzeit eines optionsdatenpaketes mit der laufzeit des grundvertrages koppelt.

immer das gleiche mit diesem laden. erst alles kopieren und nachher sich als verlierer bemitleiden.

peso
Menü
[2.3.1.1] dasilva antwortet auf tcsmoers
19.11.2007 20:00
Benutzer tcsmoers schrieb:
ach, und wer verlangt beim erwerb eines umts-handys den abschluss eines datenpaketes.
und wer ist das, der die laufzeit eines optionsdatenpaketes mit der laufzeit des grundvertrages koppelt.

immer das gleiche mit diesem laden. erst alles kopieren und nachher sich als verlierer bemitleiden.

peso

was hat denn der Artikel damit zu tun????
Hast du bei Vodafone mal ne Rechnung nicht bezahlt und jetzt einen Schufa Eintrag bekommen???

Du nervst mit deinem Vodafone hier Vodafone da... Nur Unsinn am schreiben ohne was zu belegen... Man bist du traurig...
Menü
[2.3.1.1.1] tcsmoers antwortet auf dasilva
19.11.2007 22:07
Benutzer dasilva schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
ach, und wer verlangt beim erwerb eines umts-handys den abschluss eines datenpaketes.
und wer ist das, der die laufzeit eines
optionsdatenpaketes mit
der laufzeit des grundvertrages koppelt.

immer das gleiche mit diesem laden. erst alles kopieren und nachher sich als verlierer bemitleiden.

peso

was hat denn der Artikel damit zu tun????

Viel - wer selbst Unrecht tut............


Hast du bei Vodafone mal ne Rechnung nicht bezahlt und jetzt einen Schufa Eintrag bekommen???

Was soll diese geistvolle Bemerkung ??


Du nervst mit deinem Vodafone hier Vodafone da... Nur Unsinn am schreiben ohne was zu belegen... Man bist du traurig...

Willst Du meine Aussage bestreiten ?

Stimmt sie etwa nicht ??

peso
Menü
[2.3.1.2] DenSch antwortet auf tcsmoers
20.11.2007 12:31
Benutzer tcsmoers schrieb:
ach, und wer verlangt beim erwerb eines umts-handys den abschluss eines datenpaketes.

Nicht vodafone. die verlangen einfach nur, das du in einen neuen Tarif wechselst.

und wer ist das, der die laufzeit eines optionsdatenpaketes mit der laufzeit des grundvertrages koppelt.
Auch nicht Vodafone. weiterhin die alten Laufzeiten möglich, man muss nur lieb fragen ;)


immer das gleiche mit diesem laden. erst alles kopieren und nachher sich als verlierer bemitleiden.

peso
Menü
[2.3.1.2.1] tcsmoers antwortet auf DenSch
20.11.2007 18:18
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
ach, und wer verlangt beim erwerb eines umts-handys den abschluss eines datenpaketes.

Nicht vodafone. die verlangen einfach nur, das du in einen neuen Tarif wechselst.

Zumindest im Gewerbebereich musst Du beim Erwerb eines UMTS-Handy die HappyLive dazubuchen. Und wenn Du die einmal hast, endet sie erst bei Vertragsende.



und wer ist das, der die laufzeit eines optionsdatenpaketes mit der laufzeit des grundvertrages koppelt.
Auch nicht Vodafone. weiterhin die alten Laufzeiten möglich, man muss nur lieb fragen ;)

Stimmt. Aber warum macht man das ? Rechnet man mal wieder mit der Dummheit der Kunden ? Und warum soll ich lieb fragen ?




immer das gleiche mit diesem laden. erst alles kopieren und nachher sich als verlierer bemitleiden.

peso
Menü
[2.3.1.2.1.1] DenSch antwortet auf tcsmoers
20.11.2007 23:54
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
ach, und wer verlangt beim erwerb eines umts-handys den abschluss eines datenpaketes.

Nicht vodafone. die verlangen einfach nur, das du in einen neuen Tarif wechselst.

Zumindest im Gewerbebereich musst Du beim Erwerb eines UMTS-Handy die HappyLive dazubuchen. Und wenn Du die einmal hast, endet sie erst bei Vertragsende.

Auch das nicht, denn auch in den neuen BusinessPaketen ist HAppyLive Inklusive.





und wer ist das, der die laufzeit eines optionsdatenpaketes mit der laufzeit des grundvertrages koppelt.
Auch nicht Vodafone. weiterhin die alten Laufzeiten möglich,
man muss nur lieb fragen ;)

Stimmt. Aber warum macht man das ? Rechnet man mal wieder mit der Dummheit der Kunden ? Und warum soll ich lieb fragen ?

Lt. Klartext hat man sich "..an den Markt angepasst..".
Ob das so richtig is, man weiß es nich. Toll find ichs selbst auch nicht.





immer das gleiche mit diesem laden. erst alles kopieren und nachher sich als verlierer bemitleiden.

peso
Menü
[2.3.1.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf DenSch
21.11.2007 00:20
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
ach, und wer verlangt beim erwerb eines umts-handys den abschluss eines datenpaketes.

Nicht vodafone. die verlangen einfach nur, das du in einen neuen Tarif wechselst.

Zumindest im Gewerbebereich musst Du beim Erwerb eines UMTS-Handy die HappyLive dazubuchen. Und wenn Du die einmal hast, endet sie erst bei Vertragsende.

Auch das nicht, denn auch in den neuen BusinessPaketen ist HAppyLive Inklusive.

wir arbeiten hier nur mit rahmenverträgen. und da wird diese option nachgefordert.






und wer ist das, der die laufzeit eines optionsdatenpaketes mit der laufzeit des grundvertrages koppelt.
Auch nicht Vodafone. weiterhin die alten Laufzeiten möglich,
man muss nur lieb fragen ;)

Stimmt. Aber warum macht man das ? Rechnet man mal wieder mit der Dummheit der Kunden ? Und warum soll ich lieb fragen ?

Lt. Klartext hat man sich "..an den Markt
angepasst..".
Ob das so richtig is, man weiß es nich. Toll find ichs selbst auch nicht.

soweit mir bekannt ist, hat nur vf diesen fallstrick.
m.e. ist diese verhaltensweise bei bestandsverträgen rechtswidrig.







immer das gleiche mit diesem laden. erst alles kopieren und nachher sich als verlierer bemitleiden.

peso
Menü
[2.3.1.2.1.1.1.1] DenSch antwortet auf tcsmoers
21.11.2007 00:44
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
ach, und wer verlangt beim erwerb eines umts-handys den abschluss eines datenpaketes.

Nicht vodafone. die verlangen einfach nur, das du in einen neuen Tarif wechselst.

Zumindest im Gewerbebereich musst Du beim Erwerb eines UMTS-Handy die HappyLive dazubuchen. Und wenn Du die einmal hast, endet sie erst bei Vertragsende.

Auch das nicht, denn auch in den neuen BusinessPaketen ist HAppyLive Inklusive.

wir arbeiten hier nur mit rahmenverträgen. und da wird diese option nachgefordert.

Das solltst du dazuschreiben, dann weiß ich von vornerein bescheid...







und wer ist das, der die laufzeit eines optionsdatenpaketes mit der laufzeit des grundvertrages koppelt.
Auch nicht Vodafone. weiterhin die alten Laufzeiten möglich,
man muss nur lieb fragen ;)

Stimmt. Aber warum macht man das ? Rechnet man mal wieder mit der Dummheit der Kunden ? Und warum soll ich lieb fragen ?

Lt. Klartext hat man sich "..an den Markt
angepasst..".
Ob das so richtig is, man weiß es nich. Toll find ichs
selbst auch nicht.

soweit mir bekannt ist, hat nur vf diesen fallstrick. m.e. ist diese verhaltensweise bei bestandsverträgen rechtswidrig.

NIcht wirklich. Mit buchung erkenst du die neuen AGBs an. Widersprechen bedeutet nicht buchen können.








immer das gleiche mit diesem laden. erst alles kopieren und nachher sich als verlierer bemitleiden.

peso
Menü
[2.3.1.2.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf DenSch
21.11.2007 00:58
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
ach, und wer verlangt beim erwerb eines umts-handys den abschluss eines datenpaketes.

Nicht vodafone. die verlangen einfach nur, das du in einen neuen Tarif wechselst.

Zumindest im Gewerbebereich musst Du beim Erwerb eines UMTS-Handy die HappyLive dazubuchen. Und wenn Du die einmal hast, endet sie erst bei Vertragsende.

Auch das nicht, denn auch in den neuen BusinessPaketen ist HAppyLive Inklusive.

wir arbeiten hier nur mit rahmenverträgen. und da wird diese option nachgefordert.

Das solltst du dazuschreiben, dann weiß ich von vornerein bescheid...

ok - erkannt








und wer ist das, der die laufzeit eines optionsdatenpaketes mit der laufzeit des grundvertrages koppelt.
Auch nicht Vodafone. weiterhin die alten Laufzeiten möglich,
man muss nur lieb fragen ;)

Stimmt. Aber warum macht man das ? Rechnet man mal wieder mit der Dummheit der Kunden ? Und warum soll ich lieb fragen ?

Lt. Klartext hat man sich "..an den Markt
angepasst..".
Ob das so richtig is, man weiß es nich. Toll find ichs
selbst auch nicht.

soweit mir bekannt ist, hat nur vf diesen fallstrick. m.e. ist diese verhaltensweise bei bestandsverträgen rechtswidrig.

NIcht wirklich. Mit buchung erkenst du die neuen AGBs an. Widersprechen bedeutet nicht buchen können.

das sehe ich anders. mit beginn des vertrages gilt das tarifheft als grundlage für die vertragslaufzeit.

alle negativen änderungen sind vom kunden zu akzeptieren.

sonst könnte der kunde ja auch sagen, dass er nur noch halbjährlich zahlt.

peso








immer das gleiche mit diesem laden. erst alles kopieren und nachher sich als verlierer bemitleiden.

peso
Menü
[2.3.1.2.1.1.1.1.1.1] DenSch antwortet auf tcsmoers
22.11.2007 15:32
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
ach, und wer verlangt beim erwerb eines umts-handys den abschluss eines datenpaketes.

Nicht vodafone. die verlangen einfach nur, das du in einen neuen Tarif wechselst.

Zumindest im Gewerbebereich musst Du beim Erwerb eines UMTS-Handy die HappyLive dazubuchen. Und wenn Du die einmal hast, endet sie erst bei Vertragsende.

Auch das nicht, denn auch in den neuen BusinessPaketen ist HAppyLive Inklusive.

wir arbeiten hier nur mit rahmenverträgen. und da wird diese option nachgefordert.

Das solltst du dazuschreiben, dann weiß ich von vornerein bescheid...

ok - erkannt








und wer ist das, der die laufzeit eines optionsdatenpaketes mit der laufzeit des grundvertrages koppelt.
Auch nicht Vodafone. weiterhin die alten Laufzeiten möglich,
man muss nur lieb fragen ;)

Stimmt. Aber warum macht man das ? Rechnet man mal wieder mit der Dummheit der Kunden ? Und warum soll ich lieb fragen ?

Lt. Klartext hat man sich "..an den Markt angepasst..".
Ob das so richtig is, man weiß es nich. Toll find ichs
selbst auch nicht.

soweit mir bekannt ist, hat nur vf diesen fallstrick. m.e. ist diese verhaltensweise bei bestandsverträgen rechtswidrig.

NIcht wirklich. Mit buchung erkenst du die neuen AGBs an. Widersprechen bedeutet nicht buchen können.

das sehe ich anders. mit beginn des vertrages gilt das tarifheft als grundlage für die vertragslaufzeit.

alle negativen änderungen sind vom kunden zu akzeptieren.

sonst könnte der kunde ja auch sagen, dass er nur noch halbjährlich zahlt.

peso

Ja logisch. Aber es ist so, das du bei jeden Wechsel der tarifoptionen oder des Tarifes die dann aktuell gültigen AGBs akzeptieren MUSST, was dann bedeutet das das Tarifheft evtl. keine gültigkeit mehr hat.
Akzeptierst du sie nicht, kannst du den neuen Tarif oder die Option nicht buchen.
Menü
[2.3.1.2.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf DenSch
22.11.2007 21:30
Benutzer DenSch schrieb:

Ja logisch. Aber es ist so, das du bei jeden Wechsel der tarifoptionen oder des Tarifes die dann aktuell gültigen AGBs akzeptieren MUSST, was dann bedeutet das das Tarifheft evtl.
keine gültigkeit mehr hat.
Akzeptierst du sie nicht, kannst du den neuen Tarif oder die Option nicht buchen.

Wo steht das ? Wenn ich ein Tarifheft als Grundlage nehme, gelten alle Leistungen.

Ansonsten wäre es Nötigung.

peso
Menü
[2.3.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] DenSch antwortet auf tcsmoers
22.11.2007 22:30
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:

Ja logisch. Aber es ist so, das du bei jeden Wechsel der tarifoptionen oder des Tarifes die dann aktuell gültigen AGBs akzeptieren MUSST, was dann bedeutet das das Tarifheft evtl.
keine gültigkeit mehr hat.
Akzeptierst du sie nicht, kannst du den neuen Tarif oder die
Option nicht buchen.

Wo steht das ? Wenn ich ein Tarifheft als Grundlage nehme, gelten alle Leistungen.

Ansonsten wäre es Nötigung.

peso

Unter jeden Tarif7Options änderungsdokument was du unterschreiben musst im Shop.
Menü
[…3.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf DenSch
22.11.2007 23:05
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:

Ja logisch. Aber es ist so, das du bei jeden Wechsel der tarifoptionen oder des Tarifes die dann aktuell gültigen AGBs akzeptieren MUSST, was dann bedeutet das das Tarifheft evtl.
keine gültigkeit mehr hat.
Akzeptierst du sie nicht, kannst du den neuen Tarif oder die
Option nicht buchen.

Wo steht das ? Wenn ich ein Tarifheft als Grundlage nehme, gelten alle Leistungen.

Ansonsten wäre es Nötigung.

peso

Unter jeden Tarif7Options änderungsdokument was du unterschreiben musst im Shop.

dann unterschreibst du es nicht!

tarifwechsel etc. ist teil des für dich geltenden vertrages. da kann man keine bedingungen stellen.

peso
Menü
[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] daniel85berlin antwortet auf tcsmoers
23.11.2007 00:13

einmal geändert am 23.11.2007 00:36
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:

Ja logisch. Aber es ist so, das du bei jeden Wechsel der tarifoptionen oder des Tarifes die dann aktuell gültigen AGBs akzeptieren MUSST, was dann bedeutet das das Tarifheft evtl.
keine gültigkeit mehr hat.
Akzeptierst du sie nicht, kannst du den neuen Tarif oder die
Option nicht buchen.

Wo steht das ? Wenn ich ein Tarifheft als Grundlage nehme, gelten alle Leistungen.

Ansonsten wäre es Nötigung.

peso

Unter jeden Tarif7Options änderungsdokument was du unterschreiben musst im Shop.

dann unterschreibst du es nicht!

tarifwechsel etc. ist teil des für dich geltenden vertrages. da kann man keine bedingungen stellen.

peso
Mit dem Tarifwechsel änderst du deine Willenserklärung. Der Netzbetreiber hat durch einen Tarifwechsel unter Umständen Nachteile. Der Tarif (und evtl. Optionen), den du bei Vertragsabschluss ausgewählt hast, ist fester Vertragsbestandteil. Wenn du beispielsweise innerhalb der Laufzeit des Vertrages einen günstigeren Tarif willst, ist das eine Änderung des Vertrages und dafür braucht man 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Du willst den neuen Tarif, der Netzbetreiber sagt nur wenn du die neuen AGB akzeptierst. Entweder du akzeptierst die neuen AGB als Bestandteil des geänderten Vertrages oder du bleibst im alten Tarif, weil die Änderung des Vertrags nicht zustande kommt. Die Willenserklärung des Netzbetreibers ist ja "ich biete dir an den Tarif zu wechseln, unter der Auflage dass die neuen AGB Vertragsbestandteil werden." Wenn du damit nicht einverstanden bist, fehlt deine Willenserklärung und es kommt kein Änderungsvertrag zustande.
Menü
[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf daniel85berlin
23.11.2007 00:40

einmal geändert am 23.11.2007 00:44
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:

Ja logisch. Aber es ist so, das du bei jeden Wechsel der tarifoptionen oder des Tarifes die dann aktuell gültigen AGBs akzeptieren MUSST, was dann bedeutet das das Tarifheft evtl.
keine gültigkeit mehr hat.
Akzeptierst du sie nicht, kannst du den neuen Tarif oder die
Option nicht buchen.

Wo steht das ? Wenn ich ein Tarifheft als Grundlage nehme, gelten alle Leistungen.

Ansonsten wäre es Nötigung.

peso

Unter jeden Tarif7Options änderungsdokument was du unterschreiben musst im Shop.

dann unterschreibst du es nicht!

tarifwechsel etc. ist teil des für dich geltenden vertrages. da
kann man keine bedingungen stellen.

peso
Mit dem Tarifwechsel änderst du deine Willenserklärung. Der Netzbetreiber hat durch einen Tarifwechsel unter Umständen Nachteile. Der Tarif (und evtl. Optionen), den du bei Vertragsabschluss ausgewählt hast, ist fester Vertragsbestandteil. Wenn du beispielsweise innerhalb der Laufzeit des Vertrages einen günstigeren Tarif willst, ist das eine Änderung des Vertrages und dafür braucht man 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Du willst den neuen Tarif, der Netzbetreiber sagt nur wenn du die neuen AGB akzeptierst. Entweder du akzeptierst die neuen AGB als Bestandteil des geänderten Vertrages oder du bleibst im alten Tarif, weil die Änderung des Vertrags nicht zustande kommt. Die Willenserklärung des Netzbetreibers ist ja "ich biete dir an den Tarif zu wechseln, unter der Auflage dass die neuen AGB Vertragsbestandteil werden." Wenn du damit nicht einverstanden bist, fehlt deine Willenserklärung und es kommt kein Änderungsvertrag zustande.

wo hast du denn das her?

tarifwechsel sind im tarifheft ganz klar geregelt.
du kannst zwischen den angebotenen tarifen unter beachtung der vertragsvereinbarungen jederzeit wechseln.

da kann der anbieter keine neuregelungen einführen, ohne das du zustimmst.

kein wunder, dass die mit euch alles machen können.

du kennst den begriff bgb?


peso
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] CGa antwortet auf tcsmoers
23.11.2007 01:08
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:

Ja logisch. Aber es ist so, das du bei jeden Wechsel der tarifoptionen oder des Tarifes die dann aktuell gültigen AGBs akzeptieren MUSST, was dann bedeutet das das Tarifheft evtl.
keine gültigkeit mehr hat.
Akzeptierst du sie nicht, kannst du den neuen Tarif oder die
Option nicht buchen.

Wo steht das ? Wenn ich ein Tarifheft als Grundlage nehme, gelten alle Leistungen.

Ansonsten wäre es Nötigung.

peso

Unter jeden Tarif7Options änderungsdokument was du unterschreiben musst im Shop.

dann unterschreibst du es nicht!

tarifwechsel etc. ist teil des für dich geltenden vertrages. da
kann man keine bedingungen stellen.

peso
Mit dem Tarifwechsel änderst du deine Willenserklärung. Der Netzbetreiber hat durch einen Tarifwechsel unter Umständen Nachteile. Der Tarif (und evtl. Optionen), den du bei Vertragsabschluss ausgewählt hast, ist fester Vertragsbestandteil. Wenn du beispielsweise innerhalb der Laufzeit des Vertrages einen günstigeren Tarif willst, ist das eine Änderung des Vertrages und dafür braucht man 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Du willst den neuen Tarif,
der Netzbetreiber sagt nur wenn du die neuen AGB akzeptierst.
Entweder du akzeptierst die neuen AGB als Bestandteil des geänderten Vertrages oder du bleibst im alten Tarif, weil die Änderung des Vertrags nicht zustande kommt. Die Willenserklärung des Netzbetreibers ist ja "ich biete dir an den Tarif zu wechseln, unter der Auflage dass die neuen AGB Vertragsbestandteil werden." Wenn du damit nicht einverstanden bist, fehlt deine Willenserklärung und es kommt kein Änderungsvertrag zustande.

wo hast du denn das her?

tarifwechsel sind im tarifheft ganz klar geregelt. du kannst zwischen den angebotenen tarifen unter beachtung der vertragsvereinbarungen jederzeit wechseln.

da kann der anbieter keine neuregelungen einführen, ohne das du zustimmst.

kein wunder, dass die mit euch alles machen können.

du kennst den begriff bgb?


peso

Ja aber wenn du in einen Tarif wechselst, der andere AGB hat so waren diese ja vorher kein Bestanteil aber dann wenn du in den neuen Tarif gewechselt bist. Du kannst nicht verlangen das die AGB deines Alt-Vertrages dieselben sind wie des neuen Vertrages sonst könntest du zb die neuen Preise gar nicht nutzen bzw. einfordern da sie nicht Bestandteil "deiner" Alt-Agbs sind. Wechselst du in einen andern Tarif, gelten diese Agb da die Leistungen des neuen Tarifs nie Bestandteil deines alten Tarifs waren. Es heißt doch korrekterweise nicht Tarifwechsel sondern Vertragswechsel.

cu ChrisX
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf CGa
23.11.2007 02:34
Benutzer CGa schrieb:
wenn du in einen Tarif wechselst, der andere AGB hat so waren diese ja vorher kein Bestanteil aber dann wenn du in den neuen Tarif gewechselt bist.

Peso meint, weil die AGB allgemein Bezug auf die Preislisten und nicht speziell auf einzelne Tarife nehmen, werde automatisch die komplette enthaltene Tarifstruktur für den Kunden Vertragsbestandteil, auch wenn er nur einen Tarif bucht.

spl
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] daniel85berlin antwortet auf tcsmoers
23.11.2007 11:23
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:

Ja logisch. Aber es ist so, das du bei jeden Wechsel der tarifoptionen oder des Tarifes die dann aktuell gültigen AGBs akzeptieren MUSST, was dann bedeutet das das Tarifheft evtl.
keine gültigkeit mehr hat.
Akzeptierst du sie nicht, kannst du den neuen Tarif oder die
Option nicht buchen.

Wo steht das ? Wenn ich ein Tarifheft als Grundlage nehme, gelten alle Leistungen.

Ansonsten wäre es Nötigung.

peso

Unter jeden Tarif7Options änderungsdokument was du unterschreiben musst im Shop.

dann unterschreibst du es nicht!

tarifwechsel etc. ist teil des für dich geltenden vertrages. da
kann man keine bedingungen stellen.

peso
Mit dem Tarifwechsel änderst du deine Willenserklärung. Der Netzbetreiber hat durch einen Tarifwechsel unter Umständen Nachteile. Der Tarif (und evtl. Optionen), den du bei Vertragsabschluss ausgewählt hast, ist fester Vertragsbestandteil. Wenn du beispielsweise innerhalb der Laufzeit des Vertrages einen günstigeren Tarif willst, ist das eine Änderung des Vertrages und dafür braucht man 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Du willst den neuen Tarif,
der Netzbetreiber sagt nur wenn du die neuen AGB akzeptierst.
Entweder du akzeptierst die neuen AGB als Bestandteil des geänderten Vertrages oder du bleibst im alten Tarif, weil die Änderung des Vertrags nicht zustande kommt. Die Willenserklärung des Netzbetreibers ist ja "ich biete dir an den Tarif zu wechseln, unter der Auflage dass die neuen AGB Vertragsbestandteil werden." Wenn du damit nicht einverstanden bist, fehlt deine Willenserklärung und es kommt kein Änderungsvertrag zustande.

wo hast du denn das her?
Lernt man in der Schule, wenn man den Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung einschlägt. Zwar nicht am Beispiel von Mobilfunkverträgen, aber Vertrag ist Vertrag. Wenn der Vertrag geändert wird, zählt das aktuell vorliegende Angebot des Geschäftspartners und nicht das was er vor 5 Jahren mal angeboten hat. Preise und Konditionen verändern sich logischerweise mit der Zeit.

tarifwechsel sind im tarifheft ganz klar geregelt. du kannst zwischen den angebotenen tarifen unter beachtung der vertragsvereinbarungen jederzeit wechseln.
Wenn die Tarife aber in der Zwischenzeit nicht mehr zu den Konditionen angeboten werden, musst du dich mit den aktuell vorliegenden Konditionen begnügen.
Das Tarifheft ist nur eine Momentaufnahme des Angebots des NB. Wenn du mit dem Tarifwechsel aber so lange wartest, bis es den zu den Konditionen nicht mehr gibt, gilt das nicht mehr, da es nur ein Werbeprospekt ist, das nur eine bestimmte Gültigkeitsdauer hat. Und vor Gericht hat das sowieso schonmal garkeine rechtsverbindliche Aussagekraft...

da kann der anbieter keine neuregelungen einführen, ohne das du zustimmst.

kein wunder, dass die mit euch alles machen können.

du kennst den begriff bgb?
Ja, das ist mir ein Begriff... ;)
Hast du denn auch schonmal reingeguckt und etwas gefunden was deine Ansicht bestätigt?

Kannst deinen Netzbetreiber ja verklagen und dem Richter deine (z.B.) 5 Jahre alten Tarifhefte vorlegen... ;). Das ist kein "rechtsverbindliches Angebot" sondern quasi nur Werbung für andere Tarife. In dem Heft stehen lediglich die aktuell verfügbaren Tarifalternativen drin, die man je nach Wunsch wechseln kann. Bei einem Wechsel, wird aber der Vertrag, in dem dein bisheriger Tarif fest verankert ist, geändert, also gelten auch die aktuell vorliegenden Tarife und AGBs und nicht die die in deinem 5 Jahre alten Tarifheft drinstehen, die der Netzbetreiber vielleicht garnicht mehr im Angebot hat...
Durch die Änderung des Tarifs änderst du den Vertrag wodurch die neuen AGB Vertragsbestandteil werden oder du bleibst in dem alten Tarif den du bei Vertragsabschluss ausgewählt hast. Ob dir das passt oder nicht.

Aber wenn du dich im Recht fühlst, dann bleibt dir wohl nur die Klage um herauszufinden, ob das Gericht deiner Meinung ist.


peso
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] dasilva antwortet auf daniel85berlin
23.11.2007 17:43
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:

Ja logisch. Aber es ist so, das du bei jeden Wechsel der tarifoptionen oder des Tarifes die dann aktuell gültigen AGBs akzeptieren MUSST, was dann bedeutet das das Tarifheft evtl.
keine gültigkeit mehr hat.
Akzeptierst du sie nicht, kannst du den neuen Tarif oder die
Option nicht buchen.

Wo steht das ? Wenn ich ein Tarifheft als Grundlage nehme, gelten alle Leistungen.

Ansonsten wäre es Nötigung.

peso

Unter jeden Tarif7Options änderungsdokument was du unterschreiben musst im Shop.

dann unterschreibst du es nicht!

tarifwechsel etc. ist teil des für dich geltenden vertrages. da
kann man keine bedingungen stellen.

peso
Mit dem Tarifwechsel änderst du deine Willenserklärung. Der Netzbetreiber hat durch einen Tarifwechsel unter Umständen Nachteile. Der Tarif (und evtl. Optionen), den du bei Vertragsabschluss ausgewählt hast, ist fester Vertragsbestandteil. Wenn du beispielsweise innerhalb der Laufzeit des Vertrages einen günstigeren Tarif willst, ist das eine Änderung des Vertrages und dafür braucht man 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Du willst den neuen Tarif,
der Netzbetreiber sagt nur wenn du die neuen AGB akzeptierst.
Entweder du akzeptierst die neuen AGB als Bestandteil des geänderten Vertrages oder du bleibst im alten Tarif, weil die Änderung des Vertrags nicht zustande kommt. Die Willenserklärung des Netzbetreibers ist ja "ich biete dir an den Tarif zu wechseln, unter der Auflage dass die neuen AGB Vertragsbestandteil werden." Wenn du damit nicht einverstanden bist, fehlt deine Willenserklärung und es kommt kein Änderungsvertrag zustande.

wo hast du denn das her?
Lernt man in der Schule, wenn man den Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung einschlägt. Zwar nicht am Beispiel von Mobilfunkverträgen, aber Vertrag ist Vertrag. Wenn der Vertrag geändert wird, zählt das aktuell vorliegende Angebot des Geschäftspartners und nicht das was er vor 5 Jahren mal angeboten hat. Preise und Konditionen verändern sich logischerweise mit der Zeit.

tarifwechsel sind im tarifheft ganz klar geregelt. du kannst zwischen den angebotenen tarifen unter beachtung der vertragsvereinbarungen jederzeit wechseln.
Wenn die Tarife aber in der Zwischenzeit nicht mehr zu den Konditionen angeboten werden, musst du dich mit den aktuell vorliegenden Konditionen begnügen.
Das Tarifheft ist nur eine Momentaufnahme des Angebots des NB. Wenn du mit dem Tarifwechsel aber so lange wartest, bis es den zu den Konditionen nicht mehr gibt, gilt das nicht mehr, da es nur ein Werbeprospekt ist, das nur eine bestimmte Gültigkeitsdauer hat. Und vor Gericht hat das sowieso schonmal garkeine rechtsverbindliche Aussagekraft...

da kann der anbieter keine neuregelungen einführen, ohne das du
zustimmst.

kein wunder, dass die mit euch alles machen können.

du kennst den begriff bgb?
Ja, das ist mir ein Begriff... ;) Hast du denn auch schonmal reingeguckt und etwas gefunden was deine Ansicht bestätigt?

Kannst deinen Netzbetreiber ja verklagen und dem Richter deine (z.B.) 5 Jahre alten Tarifhefte vorlegen... ;). Das ist kein "rechtsverbindliches Angebot" sondern quasi nur Werbung für andere Tarife. In dem Heft stehen lediglich die aktuell verfügbaren Tarifalternativen drin, die man je nach Wunsch wechseln kann. Bei einem Wechsel, wird aber der Vertrag, in dem dein bisheriger Tarif fest verankert ist, geändert, also gelten auch die aktuell vorliegenden Tarife und AGBs und nicht die die in deinem 5 Jahre alten Tarifheft drinstehen, die der Netzbetreiber vielleicht garnicht mehr im Angebot hat... Durch die Änderung des Tarifs änderst du den Vertrag wodurch die neuen AGB Vertragsbestandteil werden oder du bleibst in dem alten Tarif den du bei Vertragsabschluss ausgewählt hast. Ob dir das passt oder nicht.

Aber wenn du dich im Recht fühlst, dann bleibt dir wohl nur die Klage um herauszufinden, ob das Gericht deiner Meinung ist.


peso


Peso hat leider keine Ahnung von seinem Beruf. Der wollte schon gegen alles klagen und fällt immer damit auf die Nase. Seine armen Kunden verlassen sich auf Peso und sind dann selbst verlassen.

Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] RE: Vodafone - SPL - Malberg
tcsmoers antwortet auf dasilva
23.11.2007 18:22

einmal geändert am 23.11.2007 18:23
Benutzer dasilva schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:

Ja logisch. Aber es ist so, das du bei jeden Wechsel der tarifoptionen oder des Tarifes die dann aktuell gültigen
AGBs akzeptieren MUSST, was dann bedeutet das das Tarifheft evtl.
keine gültigkeit mehr hat.
Akzeptierst du sie nicht, kannst du den neuen Tarif oder
die
Option nicht buchen.

Wo steht das ? Wenn ich ein Tarifheft als Grundlage nehme, gelten alle Leistungen.

Ansonsten wäre es Nötigung.

peso

Unter jeden Tarif7Options änderungsdokument was du unterschreiben musst im Shop.

dann unterschreibst du es nicht!

tarifwechsel etc. ist teil des für dich geltenden vertrages. da
kann man keine bedingungen stellen.

peso
Mit dem Tarifwechsel änderst du deine Willenserklärung. Der Netzbetreiber hat durch einen Tarifwechsel unter Umständen Nachteile. Der Tarif (und evtl. Optionen), den du bei Vertragsabschluss ausgewählt hast, ist fester Vertragsbestandteil. Wenn du beispielsweise innerhalb der Laufzeit des Vertrages einen günstigeren Tarif willst, ist das eine Änderung des Vertrages und dafür braucht man 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Du willst den neuen Tarif,
der Netzbetreiber sagt nur wenn du die neuen AGB akzeptierst.
Entweder du akzeptierst die neuen AGB als Bestandteil des geänderten Vertrages oder du bleibst im alten Tarif, weil die Änderung des Vertrags nicht zustande kommt. Die Willenserklärung des Netzbetreibers ist ja "ich biete dir an den Tarif zu wechseln, unter der Auflage dass die neuen AGB Vertragsbestandteil werden." Wenn du damit nicht einverstanden bist, fehlt deine Willenserklärung und es kommt kein Änderungsvertrag zustande.

wo hast du denn das her?
Lernt man in der Schule, wenn man den Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung einschlägt. Zwar nicht am Beispiel von Mobilfunkverträgen, aber Vertrag ist Vertrag. Wenn der Vertrag geändert wird, zählt das aktuell vorliegende Angebot des Geschäftspartners und nicht das was er vor 5 Jahren mal angeboten hat. Preise und Konditionen verändern sich logischerweise mit der Zeit.

tarifwechsel sind im tarifheft ganz klar geregelt. du kannst zwischen den angebotenen tarifen unter beachtung der vertragsvereinbarungen jederzeit wechseln.
Wenn die Tarife aber in der Zwischenzeit nicht mehr zu den Konditionen angeboten werden, musst du dich mit den aktuell vorliegenden Konditionen begnügen.
Das Tarifheft ist nur eine Momentaufnahme des Angebots des NB.
Wenn du mit dem Tarifwechsel aber so lange wartest, bis es den zu den Konditionen nicht mehr gibt, gilt das nicht mehr, da es
nur ein Werbeprospekt ist, das nur eine bestimmte Gültigkeitsdauer hat. Und vor Gericht hat das sowieso schonmal garkeine rechtsverbindliche Aussagekraft...

da kann der anbieter keine neuregelungen einführen, ohne das du
zustimmst.

kein wunder, dass die mit euch alles machen können.

du kennst den begriff bgb?
Ja, das ist mir ein Begriff... ;) Hast du denn auch schonmal reingeguckt und etwas gefunden was
deine Ansicht bestätigt?

Kannst deinen Netzbetreiber ja verklagen und dem Richter deine (z.B.) 5 Jahre alten Tarifhefte vorlegen... ;). Das ist
kein "rechtsverbindliches Angebot" sondern quasi nur Werbung für andere Tarife. In dem Heft stehen lediglich die aktuell verfügbaren Tarifalternativen drin, die man je nach Wunsch wechseln kann. Bei einem Wechsel, wird aber der Vertrag,
in dem dein bisheriger Tarif fest verankert ist, geändert, also gelten auch die aktuell vorliegenden Tarife und AGBs und nicht die die in deinem 5 Jahre alten Tarifheft drinstehen, die der Netzbetreiber vielleicht garnicht mehr im Angebot hat... Durch die Änderung des Tarifs änderst du den Vertrag wodurch die neuen AGB Vertragsbestandteil werden oder du bleibst in dem alten Tarif den du bei Vertragsabschluss ausgewählt hast.
Ob
dir das passt oder nicht.

Aber wenn du dich im Recht fühlst, dann bleibt dir wohl nur die Klage um herauszufinden, ob das Gericht deiner Meinung ist.


peso


Peso hat leider keine Ahnung von seinem Beruf. Der wollte schon gegen alles klagen und fällt immer damit auf die Nase. Seine armen Kunden verlassen sich auf Peso und sind dann selbst verlassen.



dasilva@ Auf Deinen Kommentar kann man bestimmt verzichten.


Grundsätzlich ist es so, dass das Tarifheft nicht als Werbebroschüre zu bezeichen ist. Es ist, zumindest während der Vertragslaufzeit vertragsbestandteil.

Ansonsten könnte man ja einfach alles ändern. Man schafft z.B. die Tarife mit geringer Grundgebühr einfach ab.

Beispiel:

Du hast einen Vertrag mit einer Grundgebühr von 100 Euro. Den brauchst Du nicht mehr. Im Tarifheft gibt es einen Vertrag mit 10 Euro. Mittlerweile hat Dein Anbieter eine Tarifwechselgebühr von 200 Euro eingeführt.

Da Du die 200 Euro nicht hast, must Du also den teuren Vertrag weiterführen ? Glaubst Du, dass Du da richtig liegst.

Wir haben mit diesem Problem sehr oft zu tun, wenn der Kunde die Vertragsrestlaufzeiten möglichst kostengünstig abwickeln will.

Bisher hat sich noch kein Anbieter geweigert, diese Tarifänderung durchzuführen. Glaubst Du, wenn die rechtliche Situation anders wäre, hätte die es einfach so akzeptiert ?

Vielleicht äusserst sich ja mal ein Jurist dazu. Bisher handelt es sich bei uns beiden nur um Meinungen. Ich kann dazu nur in die Waagschale werfen, dass ich noch nie Probleme hatte.

peso

Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] DenSch antwortet auf tcsmoers
23.11.2007 23:31
Ihr könnt weiter duskutieren bis ihr Rot, Magenta, Grün oder Blau werdet.

WEchselst du bei Vodafone den Tarif, akzeptierst du die zu dem ZEitpunkt gültigen AGBs durch deine Unterschrift auf dem schicken A4 Ausdruck.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf DenSch
24.11.2007 00:29
Benutzer DenSch schrieb:
Ihr könnt weiter duskutieren bis ihr Rot, Magenta, Grün oder Blau werdet.

WEchselst du bei Vodafone den Tarif, akzeptierst du die zu dem ZEitpunkt gültigen AGBs durch deine Unterschrift auf dem schicken A4 Ausdruck.

ich kenne das formular nicht. tä mache ich im kundenauftrag über hotline oder mail.

selbst kündigungen werden per mail versandt und problemlos bearbeitet.

peso
Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] DenSch antwortet auf tcsmoers
24.11.2007 10:50
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Ihr könnt weiter duskutieren bis ihr Rot, Magenta, Grün oder
Blau werdet.

WEchselst du bei Vodafone den Tarif, akzeptierst du die zu dem ZEitpunkt gültigen AGBs durch deine Unterschrift auf dem schicken A4 Ausdruck.

ich kenne das formular nicht. tä mache ich im kundenauftrag über hotline oder mail.

selbst kündigungen werden per mail versandt und problemlos bearbeitet.

peso

ICh ergänze, extra für dich:

Bei Tarifänderungen üver die kundenbetreuung wird man (zumindestsollte dasso sein) darauf hingeweisen das man durch änderung die zu dem Zeitpunkt gültigen AGBs annimmt. Eigentlich bekommt manauch einen Brief in dem steht was geändert wurde.
Das is alles rechtens denn man hat ja 14 Tage Zeit zu stonieren.

Und selbst bei E-Mail kündigung bekommst du ne bestätigung nach hause.
Menü
[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf DenSch
24.11.2007 11:46
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Ihr könnt weiter duskutieren bis ihr Rot, Magenta, Grün oder
Blau werdet.

WEchselst du bei Vodafone den Tarif, akzeptierst du die zu dem ZEitpunkt gültigen AGBs durch deine Unterschrift auf dem schicken A4 Ausdruck.

ich kenne das formular nicht. tä mache ich im kundenauftrag über hotline oder mail.

selbst kündigungen werden per mail versandt und problemlos bearbeitet.

peso

ICh ergänze, extra für dich:

Bei Tarifänderungen üver die kundenbetreuung wird man (zumindestsollte dasso sein) darauf hingeweisen das man durch änderung die zu dem Zeitpunkt gültigen AGBs annimmt.

und extra für dich - nein

Eigentlich
bekommt manauch einen Brief in dem steht was geändert wurde.

nein


Das is alles rechtens denn man hat ja 14 Tage Zeit zu stonieren.

was hat das damit zu tun?



Und selbst bei E-Mail kündigung bekommst du ne bestätigung nach hause.

das ist klar und nicht das thema.


Menü
[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] DenSch antwortet auf tcsmoers
24.11.2007 23:32
So, noch einmal um die sinnlose Diskussion zu beenden:

Tarifändrung = Akzeptanz der dann gültigen AGBs.

Völlig irrelevant ob du davon mitbekommst, ob man es dir sagt oder wie auhc immer. Es ist so und wird durch diese Diskussion nicht anders.

LAss dich EINMAL in deinem teltarif leben von einem belehren der mehr Ahnung hat davon.
Menü
[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf DenSch
25.11.2007 00:21
Benutzer DenSch schrieb:
So, noch einmal um die sinnlose Diskussion zu beenden:

Tarifändrung = Akzeptanz der dann gültigen AGBs.

Völlig irrelevant ob du davon mitbekommst, ob man es dir sagt oder wie auhc immer. Es ist so und wird durch diese Diskussion nicht anders.

LAss dich EINMAL in deinem teltarif leben von einem belehren der mehr Ahnung hat davon.

um in deinem ton zu antworten.

du hast keine ahnung und versuchst die meinung deines hauses hier zu verbreiten.

wenn ich eine vertraglich vereinbarte tarifwechselmöglichkeit, von der akzeptanz einer agb abhängig mache, ist das nötigung.

aber ihr glaubt es immer erst, wenn ihr vorm richter steht.

kannst du dir vorstellen, dass richter anders wie dein richtliniengeber urteilen.

im gegensatz zu dir, weiß ich nicht alles. ich lasse aber gerne meind meinung richterlich prüfen. und bisher waren die richter immer meiner meinung.

auch eine agressiv vorgetragene behauptung wird dadurch nicht richtiger.

im übrigen drehte es sich hier um eine abgestrittene
grundsätzliche tarifwechselmöglichkeit.

peso
Menü
[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] DenSch antwortet auf tcsmoers
25.11.2007 12:56
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
So, noch einmal um die sinnlose Diskussion zu beenden:

Tarifändrung = Akzeptanz der dann gültigen AGBs.

Völlig irrelevant ob du davon mitbekommst, ob man es dir sagt oder wie auhc immer. Es ist so und wird durch diese Diskussion
nicht anders.

LAss dich EINMAL in deinem teltarif leben von einem belehren der mehr Ahnung hat davon.

um in deinem ton zu antworten.

du hast keine ahnung und versuchst die meinung deines hauses hier zu verbreiten.

wenn ich eine vertraglich vereinbarte tarifwechselmöglichkeit, von der akzeptanz einer agb abhängig mache, ist das nötigung.

aber ihr glaubt es immer erst, wenn ihr vorm richter steht.

kannst du dir vorstellen, dass richter anders wie dein richtliniengeber urteilen.

im gegensatz zu dir, weiß ich nicht alles. ich lasse aber gerne meind meinung richterlich prüfen. und bisher waren die richter immer meiner meinung.

auch eine agressiv vorgetragene behauptung wird dadurch nicht richtiger.

im übrigen drehte es sich hier um eine abgestrittene grundsätzliche tarifwechselmöglichkeit.

peso

Trotzdessen musst du sie akzeptieren, ob du es willst oder nich, ob es gerichtlich wieder aberkannt wird oder wie auch immer.

Um das mal weiter zu spinnen:

Du hast ein Minutenpaket50, einen sehr alten Tarif.
Seid dem Zeitpunkt sind haufenweise neue Tarife auf den Markt gekommen. Zugesichert in deinem Heftchen wurde aber nur der Wechsel innerhalb der Minutenpakete 50,100,200,500.

Du willst aber das wesentlich günstigere KompiPaket60 wählen.
Was machst du jetzt ? Zugesichert wird dir der wechsel nirgendwo, da der Tarif damals bei unterschrift nichtmal existierte.
DA wird kein Richter auf diesem Planeten, ok in Deutschland, bei den Amis weiß man nie, für dich entscheiden wenn du gegen die neuen AGBs klagst.

Genauso verhält sich das mit den Tarifoptionen die damals noch nich existierten.

Und diesmal ist es keine Nötigung! Vodafone macht dir das Angebot, das du in einen Tarif wechseln kannst, in den du nach dienem Vertrag nich wechseln kannst, WENN du die neuen AGBs akzeptierst.
Menü
[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf DenSch
25.11.2007 13:12
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
So, noch einmal um die sinnlose Diskussion zu beenden:

Tarifändrung = Akzeptanz der dann gültigen AGBs.

Völlig irrelevant ob du davon mitbekommst, ob man es dir sagt oder wie auhc immer. Es ist so und wird durch diese Diskussion
nicht anders.

LAss dich EINMAL in deinem teltarif leben von einem belehren der mehr Ahnung hat davon.

um in deinem ton zu antworten.

du hast keine ahnung und versuchst die meinung deines hauses
hier zu verbreiten.

wenn ich eine vertraglich vereinbarte
tarifwechselmöglichkeit, von der akzeptanz einer agb abhängig mache, ist das nötigung.

aber ihr glaubt es immer erst, wenn ihr vorm richter steht.

kannst du dir vorstellen, dass richter anders wie dein richtliniengeber urteilen.

im gegensatz zu dir, weiß ich nicht alles. ich lasse aber gerne meind meinung richterlich prüfen. und bisher waren die richter
immer meiner meinung.

auch eine agressiv vorgetragene behauptung wird dadurch nicht
richtiger.

im übrigen drehte es sich hier um eine abgestrittene grundsätzliche tarifwechselmöglichkeit.

peso

Trotzdessen musst du sie akzeptieren, ob du es willst oder nich, ob es gerichtlich wieder aberkannt wird oder wie auch immer.

Um das mal weiter zu spinnen:

Du hast ein Minutenpaket50, einen sehr alten Tarif. Seid dem Zeitpunkt sind haufenweise neue Tarife auf den Markt gekommen. Zugesichert in deinem Heftchen wurde aber nur der Wechsel innerhalb der Minutenpakete 50,100,200,500.

Du willst aber das wesentlich günstigere KompiPaket60 wählen. Was machst du jetzt ? Zugesichert wird dir der wechsel nirgendwo, da der Tarif damals bei unterschrift nichtmal existierte.
DA wird kein Richter auf diesem Planeten, ok in Deutschland, bei den Amis weiß man nie, für dich entscheiden wenn du gegen die neuen AGBs klagst.

Genauso verhält sich das mit den Tarifoptionen die damals noch nich existierten.

Und diesmal ist es keine Nötigung! Vodafone macht dir das Angebot, das du in einen Tarif wechseln kannst, in den du nach dienem Vertrag nich wechseln kannst, WENN du die neuen AGBs akzeptierst.


Ich befinde mich ja schon etwas auf dem Rückzug ;-)

Ich meine nicht den uralten Tarif, sondern die 24 Monate nach Vertragsabschluss.

peso
Menü
[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] DenSch antwortet auf tcsmoers
25.11.2007 14:06

Ich befinde mich ja schon etwas auf dem Rückzug ;-)

Ich meine nicht den uralten Tarif, sondern die 24 Monate nach Vertragsabschluss.

peso

Naja, die Minutenpakete existieren knapp über 2 Jahre, die KOmpipakete grad mal ein Jahr.

Deswegen das Beispiel. Eigentlich kommst du aus den Minutenpaketen nich in die KOmbiPakete.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.2] daniel85berlin antwortet auf tcsmoers
26.11.2007 15:51
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Ihr könnt weiter duskutieren bis ihr Rot, Magenta, Grün oder
Blau werdet.

WEchselst du bei Vodafone den Tarif, akzeptierst du die zu dem ZEitpunkt gültigen AGBs durch deine Unterschrift auf dem schicken A4 Ausdruck.

ich kenne das formular nicht. tä mache ich im kundenauftrag über hotline oder mail.

selbst kündigungen werden per mail versandt und problemlos bearbeitet.

peso
Sagt ja auch niemand, dass Verträge und Vertragsänderungen nur durch Unterschrift erfolgen können.
Verträge können schriftlich (also auch E-Mail, Fax), mündlich,
fernmündlich (Telefon) oder auch nur durch "schlüssiges Handeln" (Gestik, Mimik,...) geschlossen werden. Bei mündlichen Verträgen sollte man halt bestenfalls Zeugen haben, aber geht auch ohne.

Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2] spl antwortet auf tcsmoers
24.11.2007 22:08

einmal geändert am 24.11.2007 22:09
Meinetwegen. Dann bitte

- noch mal übersichtlich das Problem schildern und
- mir AGB und Tarifheft zumailen.

Anders ist keine seriöse Beurteilung möglich.

spl
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf spl
25.11.2007 00:29

2x geändert, zuletzt am 25.11.2007 11:30
Benutzer spl schrieb:
Meinetwegen. Dann bitte

- noch mal übersichtlich das Problem schildern und
- mir AGB und Tarifheft zumailen.

Anders ist keine seriöse Beurteilung möglich.

spl

die agb und die dazugehoerigen leistungsbeschreibungen sind auf www.vodafone.de zu finden.
das tarifheft hat ca. 50 seiten. willst du alle haben?



www.vodafone.de/infofaxe/203.pdf

Dann habe ich mal ein bisschen gegoogelt.
"Tarifwechsel - Vodafone"

Selbst auf dem Tariwechselformular steht nichts von der Akzeptanzpflicht neuer AGB bei einem Tarifwechsel.

Wenn mein Diskussionspartner so fest vo seiner Auffassung überzeugt ist, soll er einfach die Quielle nennen.

Ich habe nur gefunden, dass ein Tarifwechsel jederzeit möglich ist (lt. Tarifheft).

peso

Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.1] spl antwortet auf tcsmoers
25.11.2007 12:10
Benutzer tcsmoers schrieb:
Selbst auf dem Tariwechselformular steht nichts von der Akzeptanzpflicht neuer AGB bei einem Tarifwechsel.

Es soll also um die Frage gehen, ob bei einem Tarifwechsel neue AGB gelten? Das kann man so pauschal nicht beantworten, dazu müsste ich das Wechselformular oder die fragliche Website sehen, was da draufsteht. Da ich selbst keinen VF-Vertrag habe, kann ich dazu nichts sagen.

Prinzipiell gelten neue AGB dann, wenn der Anbieter beim Wechsel darauf hinweist, die neuen AGB zugänglich macht und der Kunde ihnen in irgendeiner Form zustimmt.

Ich habe nur gefunden, dass ein Tarifwechsel jederzeit möglich ist (lt. Tarifheft).

Ein Tarifwechsel ist nach Ablauf einer eventuellen Mindestlaufzeit gemäß AGB oder Tarifheft oder Vertragsformular o.ä. möglich, der vorher zugestimmt wurde; außerplanmäßig nur dann, wenn VF zustimmt. Gibt es keine Mindestlaufzeit, ist ein Wechsel natürlich jederzeit möglich.

spl
Menü
[…1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.1.1] CGa antwortet auf spl
25.11.2007 12:49
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Selbst auf dem Tariwechselformular steht nichts von der Akzeptanzpflicht neuer AGB bei einem Tarifwechsel.

Es soll also um die Frage gehen, ob bei einem Tarifwechsel neue AGB gelten? Das kann man so pauschal nicht beantworten, dazu müsste ich das Wechselformular oder die fragliche Website sehen, was da draufsteht. Da ich selbst keinen VF-Vertrag habe, kann ich dazu nichts sagen.

Prinzipiell gelten neue AGB dann, wenn der Anbieter beim Wechsel darauf hinweist, die neuen AGB zugänglich macht und der Kunde ihnen in irgendeiner Form zustimmt.

Und ich kann jdenfalls bestätigen, dass bei E+ auf jedem Tarifwechsel - Forumular steht, dass man die AGB in der akt. Version akzeptiert. Das wird wohl bei den anderen Anbietern genauso sein. Sonst würde bald keiner mehr durchblicken welche AGB für welchen Kunden gelten. Somit merken sich die Anbieter welchen Tarif der Kunde hat und folglich gelten die zu diesem Zeitpunkt geltenen AGB des Tarifabschlussdatums.
Beim Abschlüssen/Wechsel im Internet muss doch immer den Haken setzen dass man die akt. AGB gelesen hat und akzeptiert, die kann man dann ja auch meistens Audrucken und speichern.

cu ChrisX
Menü
[…1.1.1.1.2.1.1.2.1.1.1.1] DenSch antwortet auf CGa
25.11.2007 12:59
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Selbst auf dem Tariwechselformular steht nichts von der Akzeptanzpflicht neuer AGB bei einem Tarifwechsel.

Es soll also um die Frage gehen, ob bei einem Tarifwechsel neue AGB gelten? Das kann man so pauschal nicht beantworten, dazu müsste ich das Wechselformular oder die fragliche Website sehen, was da draufsteht. Da ich selbst keinen VF-Vertrag habe,
kann ich dazu nichts sagen.

Prinzipiell gelten neue AGB dann, wenn der Anbieter beim Wechsel darauf hinweist, die neuen AGB zugänglich macht und der Kunde ihnen in irgendeiner Form zustimmt.

Und ich kann jdenfalls bestätigen, dass bei E+ auf jedem Tarifwechsel - Forumular steht, dass man die AGB in der akt. Version akzeptiert. Das wird wohl bei den anderen Anbietern genauso sein. Sonst würde bald keiner mehr durchblicken welche AGB für welchen Kunden gelten. Somit merken sich die Anbieter welchen Tarif der Kunde hat und folglich gelten die zu diesem Zeitpunkt geltenen AGB des Tarifabschlussdatums. Beim Abschlüssen/Wechsel im Internet muss doch immer den Haken setzen dass man die akt. AGB gelesen hat und akzeptiert, die kann man dann ja auch meistens Audrucken und speichern.

cu ChrisX

Endlich einer der auch mal nachschaut und nich nur labert und diskutiert ^^

Danke ;)
Menü
[…1.1.1.2.1.1.2.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf DenSch
25.11.2007 13:15
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Selbst auf dem Tariwechselformular steht nichts von der Akzeptanzpflicht neuer AGB bei einem Tarifwechsel.

Es soll also um die Frage gehen, ob bei einem Tarifwechsel neue AGB gelten? Das kann man so pauschal nicht beantworten, dazu müsste ich das Wechselformular oder die fragliche Website sehen, was da draufsteht. Da ich selbst keinen VF-Vertrag habe,
kann ich dazu nichts sagen.

Prinzipiell gelten neue AGB dann, wenn der Anbieter beim Wechsel darauf hinweist, die neuen AGB zugänglich macht und der Kunde ihnen in irgendeiner Form zustimmt.

Und ich kann jdenfalls bestätigen, dass bei E+ auf jedem Tarifwechsel - Forumular steht, dass man die AGB in der akt.
Version akzeptiert. Das wird wohl bei den anderen Anbietern genauso sein. Sonst würde bald keiner mehr durchblicken welche AGB für welchen Kunden gelten. Somit merken sich die Anbieter welchen Tarif der Kunde hat und folglich gelten die zu diesem Zeitpunkt geltenen AGB des Tarifabschlussdatums. Beim Abschlüssen/Wechsel im Internet muss doch immer den Haken setzen dass man die akt. AGB gelesen hat und akzeptiert, die kann man dann ja auch meistens Audrucken und speichern.

cu ChrisX

Endlich einer der auch mal nachschaut und nich nur labert und diskutiert ^^

Danke ;)

Schau doch einfach mal auf der VF-Seite nach.


Grundsätzlich ging es auch nicht um die AGB, sondern um die Tarifwechselmöglichkeit.

peso
Menü
[…1.1.2.1.1.2.1.1.1.1.1.1] DenSch antwortet auf tcsmoers
25.11.2007 14:11
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Selbst auf dem Tariwechselformular steht nichts von der Akzeptanzpflicht neuer AGB bei einem Tarifwechsel.

Es soll also um die Frage gehen, ob bei einem Tarifwechsel neue AGB gelten? Das kann man so pauschal nicht beantworten, dazu müsste ich das Wechselformular oder die fragliche Website sehen, was da draufsteht. Da ich selbst keinen VF-Vertrag habe,
kann ich dazu nichts sagen.

Prinzipiell gelten neue AGB dann, wenn der Anbieter beim Wechsel darauf hinweist, die neuen AGB zugänglich macht und der Kunde ihnen in irgendeiner Form zustimmt.

Und ich kann jdenfalls bestätigen, dass bei E+ auf jedem Tarifwechsel - Forumular steht, dass man die AGB in der akt.
Version akzeptiert. Das wird wohl bei den anderen Anbietern genauso sein. Sonst würde bald keiner mehr durchblicken welche AGB für welchen Kunden gelten. Somit merken sich die Anbieter welchen Tarif der Kunde hat und folglich gelten die zu diesem Zeitpunkt geltenen AGB des Tarifabschlussdatums. Beim Abschlüssen/Wechsel im Internet muss doch immer den Haken setzen dass man die akt. AGB gelesen hat und akzeptiert, die kann man dann ja auch meistens Audrucken und speichern.

cu ChrisX

Endlich einer der auch mal nachschaut und nich nur labert und
diskutiert ^^

Danke ;)

Schau doch einfach mal auf der VF-Seite nach.


Grundsätzlich ging es auch nicht um die AGB, sondern um die Tarifwechselmöglichkeit.

peso

Weiß ich nich, hab erst bei den AGBs eingegriffen ^^

Um wsa gings denn ? (ja, die frage is mein ersnt ^^)
Menü
[…1.2.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf DenSch
28.11.2007 12:38
Benutzer DenSch schrieb:
Weiß ich nich, hab erst bei den AGBs eingegriffen ^^

Um wsa gings denn ? (ja, die frage is mein ersnt ^^)


An sich gliedert sich das Problem in mehrere Kategorien:

1. Hat der Kunde ein Recht auf einen Tarifwechsel während der Mindestlaufzeit ?
Meines Erachtens: ja

2. Gilt das Tarifheft ab Vertragsbeginn für die gesamte Mindestlaufzeit ?
Meines Erachtens: ja

3. Kann der Anbieter einen Tarifwechsel von der Zustimmung zu neuen AGB abhängig machen ?
Meines Erachtens: nein


peso


Menü
[…2.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] DenSch antwortet auf tcsmoers
28.11.2007 13:46
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Weiß ich nich, hab erst bei den AGBs eingegriffen ^^

Um wsa gings denn ? (ja, die frage is mein ersnt ^^)


An sich gliedert sich das Problem in mehrere Kategorien:

1. Hat der Kunde ein Recht auf einen Tarifwechsel während der Mindestlaufzeit ?
Meines Erachtens: ja

2. Gilt das Tarifheft ab Vertragsbeginn für die gesamte Mindestlaufzeit ?
Meines Erachtens: ja

3. Kann der Anbieter einen Tarifwechsel von der Zustimmung zu neuen AGB abhängig machen ?
Meines Erachtens: nein


peso



Ah Ok, ich versuche mal zu klären:
1. Nur wenn er zugesagt wird, oder nicht verneint wird. z.b. wird bei Vertragsabschluss in den MinutenPaketen 50,100,200,500 damals dazu geschrieben das man nur innerhalb der Minutenpakete wechseln kann.
2. Auch nicht wirklich. Es gilt immer das Heft, was zu mden AKTUELLEN Tarif gehört. WEchselst du, kann es sein das du ein neues bekommst, wenn du z.b. in neuere Tarife wechselst, die noch nich aufgeführt sind.
3. Gliedert sich an 2. an, denn wechselst du in einen der damals noch nich existierte, kann man die AGB abhöngig machen, weil du ja einen neuen Tarif hast, der damal snoch nich in den AGB erfasst war.
Menü
[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf DenSch
28.11.2007 14:31
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Weiß ich nich, hab erst bei den AGBs eingegriffen ^^

Um wsa gings denn ? (ja, die frage is mein ersnt ^^)


An sich gliedert sich das Problem in mehrere Kategorien:

1. Hat der Kunde ein Recht auf einen Tarifwechsel während der
Mindestlaufzeit ?
Meines Erachtens: ja

2. Gilt das Tarifheft ab Vertragsbeginn für die gesamte Mindestlaufzeit ?
Meines Erachtens: ja

3. Kann der Anbieter einen Tarifwechsel von der Zustimmung zu
neuen AGB abhängig machen ?
Meines Erachtens: nein


peso



Ah Ok, ich versuche mal zu klären:
1. Nur wenn er zugesagt wird, oder nicht verneint wird. z.b. wird bei Vertragsabschluss in den MinutenPaketen 50,100,200,500 damals dazu geschrieben das man nur innerhalb der Minutenpakete wechseln kann.

Wir sollten uns hier von Vodafone trennen. Es dürfte eine grundsätzliche Frage sein. Das vertraglich vereinbarte Bedingungen beachtet werden müssen, ist klar (z.B. Formvorschrift, Wechselgebühr, Mindestlaufzeit etc.).


2. Auch nicht wirklich. Es gilt immer das Heft, was zu mden AKTUELLEN Tarif gehört.

Worauf stützt Du diese Aussage ? Es glt das Tarifheft, dass bei Vertragsbeginn aktuell ist. Diese muss sogar dem Kunden ausgehändigt werden, weil es Vertragsbestandteil ist.
Denke hier nur an die unseelige 0180er Geschichte oder den Roamingkosten.

WEchselst du, kann es sein das du ein
neues bekommst, wenn du z.b. in neuere Tarife wechselst, die noch nich aufgeführt sind.

Da bin ich anderer Meinung. Selbs, wenn es den Tarif (während der Mindestlaufzeit) nicht mehr gibt, müsste er dem Nutzer eingeräumt werden. Er ist ja noch im System vorhanden und wird den anderen Kunden letztendlich auch noch berechnet.


3. Gliedert sich an 2. an, denn wechselst du in einen der damals noch nich existierte, kann man die AGB abhöngig machen, weil du ja einen neuen Tarif hast, der damal snoch nich in den AGB erfasst war.

Das sehe ich absolut anders.

Wenn das Tarifheft bei Beginn der Vertragsbeziehung als Vertragsbestandteil einbezogen wird, hat der Kunde ein Recht, während der Mindestvertragslaufzeit (mindestens) zwischen allen angebotenen Leistungen zu wählen.

Leider ist mir kein Urteil über dieses Thema bekannt, da bisher immer aus "Kulanzgründen" zugestimmt wurde.

Wir bekommen z.B. heute noch bei VF die nicht mehr angebotenen Roamingoptionen.

peso
Menü
[…2.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.2] maurice1332002 antwortet auf tcsmoers
28.11.2007 20:07

einmal geändert am 28.11.2007 20:14
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Weiß ich nich, hab erst bei den AGBs eingegriffen ^^

Um wsa gings denn ? (ja, die frage is mein ersnt ^^)


An sich gliedert sich das Problem in mehrere Kategorien:

1. Hat der Kunde ein Recht auf einen Tarifwechsel während der Mindestlaufzeit ?
Meines Erachtens: ja

Wenn es in den AGB oder Vertrag angegeben ist ja, sonst NEIN. Vertrag ist Vertrag.


2. Gilt das Tarifheft ab Vertragsbeginn für die gesamte Mindestlaufzeit ?
Meines Erachtens: ja

Wenn du den abgeschlossenen Tarif nicht wechselst vermutlich ja!


3. Kann der Anbieter einen Tarifwechsel von der Zustimmung zu neuen AGB abhängig machen ?
Meines Erachtens: nein

Ja, selbstverständlich. Im Zweifel gibt es für unterschiedliche Tarife unterschiedliche AGBs



peso


Menü
[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf maurice1332002
28.11.2007 20:10
Benutzer maurice1332002 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Weiß ich nich, hab erst bei den AGBs eingegriffen ^^

Um wsa gings denn ? (ja, die frage is mein ersnt ^^)


An sich gliedert sich das Problem in mehrere Kategorien:

1. Hat der Kunde ein Recht auf einen Tarifwechsel während der
Mindestlaufzeit ?
Meines Erachtens: ja

Wenn es in den AGB oder Vertrag angegeben ist ja, sonst NEIN.
Vertrag ist Vertrag.


2. Gilt das Tarifheft ab Vertragsbeginn für die gesamte Mindestlaufzeit ?
Meines Erachtens: ja

Wenn es in den AGB oder Vertrag angegeben ist ja, sonst NEIN.
Vertrag ist Vertrag.


3. Kann der Anbieter einen Tarifwechsel von der Zustimmung zu
neuen AGB abhängig machen ?
Meines Erachtens: nein

Ja, selbstverständlich. Im Zweifel gibt es für unterschiedliche Tarife unterschiedliche AGBs



peso

Kannst Du Deine Behauptungen in einem einzigen Punkt nachprüfbar belegen ??

peso


Menü
[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] maurice1332002 antwortet auf tcsmoers
28.11.2007 20:23
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer maurice1332002 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Weiß ich nich, hab erst bei den AGBs eingegriffen ^^

Um wsa gings denn ? (ja, die frage is mein ersnt ^^)


An sich gliedert sich das Problem in mehrere Kategorien:

1. Hat der Kunde ein Recht auf einen Tarifwechsel während der
Mindestlaufzeit ?
Meines Erachtens: ja

Wenn es in den AGB oder Vertrag angegeben ist ja, sonst NEIN.
Vertrag ist Vertrag.


2. Gilt das Tarifheft ab Vertragsbeginn für die gesamte Mindestlaufzeit ?
Meines Erachtens: ja

Wenn du den abgeschlossenen Tarif nicht wechselst vermutlich ja!


3. Kann der Anbieter einen Tarifwechsel von der Zustimmung zu
neuen AGB abhängig machen ?
Meines Erachtens: nein

Ja, selbstverständlich. Im Zweifel gibt es für unterschiedliche
Tarife unterschiedliche AGBs



peso

Kannst Du Deine Behauptungen in einem einzigen Punkt nachprüfbar belegen ??

peso


Da warst du aber sehr schnell. Punkt 2 habe ich noch mal geändert, weil ich die Frage nicht richtig gelesen hatte.

Was soll ich da belegen? Das erklärt sich doch allein!

Punkt 1: Vertrag ist Vertrag! Entweder hat dir der Anbieter zugesichert den Tarif zu wechseln, dann geht es natürlich. Hat er dir das nicht zugesichert, gilt Vertrag ist Vertrag! Da gibts doch nichts zu diskutieren...

Punkt 2: Erklärt sich auch von selbst. Gehen wir davon aus, der Anbieter hat festgelegt, dass du den Tarif wechseln kannst. Nun hat er aber für das 50min Paket eine AGB und für das 100min Paket gilt eine andere. Wenn du vom 50min ins 100min Paket wechselst musst du auch die passende AGB akzeptieren!
Menü
[…2.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf maurice1332002
28.11.2007 20:44
Benutzer maurice1332002 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer maurice1332002 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Weiß ich nich, hab erst bei den AGBs eingegriffen ^^

Um wsa gings denn ? (ja, die frage is mein ersnt ^^)


An sich gliedert sich das Problem in mehrere Kategorien:

1. Hat der Kunde ein Recht auf einen Tarifwechsel während der
Mindestlaufzeit ?
Meines Erachtens: ja

Wenn es in den AGB oder Vertrag angegeben ist ja, sonst NEIN.
Vertrag ist Vertrag.


2. Gilt das Tarifheft ab Vertragsbeginn für die gesamte Mindestlaufzeit ?
Meines Erachtens: ja

Wenn du den abgeschlossenen Tarif nicht wechselst vermutlich ja!


3. Kann der Anbieter einen Tarifwechsel von der Zustimmung zu
neuen AGB abhängig machen ?
Meines Erachtens: nein

Ja, selbstverständlich. Im Zweifel gibt es für unterschiedliche
Tarife unterschiedliche AGBs



peso

Kannst Du Deine Behauptungen in einem einzigen Punkt nachprüfbar belegen ??

peso


Da warst du aber sehr schnell. Punkt 2 habe ich noch mal geändert, weil ich die Frage nicht richtig gelesen hatte.

Was soll ich da belegen? Das erklärt sich doch allein!nicht

Da erklärt sich gar nichts von selbst.

Punkt 1: Vertrag ist Vertrag! Entweder hat dir der Anbieter zugesichert den Tarif zu wechseln, dann geht es natürlich. Hat er dir das nicht zugesichert, gilt Vertrag ist Vertrag! Da gibts doch nichts zu diskutieren...

Du machst mit Deinem Anbieter einen Dienstleistungsvertrag und keinen Tarifvertrag. Und dieser Dienstleistungvertrag beinhaltet das Tarifheft.



Punkt 2: Erklärt sich auch von selbst. Gehen wir davon aus, der Anbieter hat festgelegt, dass du den Tarif wechseln kannst.es

Ob er Nun
hat er aber für das 50min Paket eine AGB und für das 100min Paket gilt eine andere. Wenn du vom 50min ins 100min Paket wechselst musst du auch die passende AGB akzeptieren!

Das meine ich doch gar nicht.

Wenn während der Laufzeit des Vertrages neue AGB rauskommen, die Du ablehnst (denke mal hier an O2 mit diesen ominösen Nebenleistungen), kann er dann eine sich mögliche Tarifänderung ablehnen ?

Wenn Deine Grundmeinung so stimmen würde, wären Tarifwechsel vom Gutdünken des einen Vertragspartners abhängig.

peso
Menü
[…2.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.3] spl antwortet auf tcsmoers
28.11.2007 23:25
Benutzer tcsmoers schrieb:
An sich gliedert sich das Problem in mehrere Kategorien:

Aha, da haben wir wenigstens mal die klaren Fragen, das ist ja schon mal ein Anfang.

1. Hat der Kunde ein Recht auf einen Tarifwechsel während der Mindestlaufzeit? Meines Erachtens: ja

Das Gesetz regelt darüber nichts, also gilt, was vereinbart wurde. Solange du dich hier nicht konkret auf Vertragsunterlagen beziehst, ist das Stochern im Nebel und Raterei nach bester Teltarif-Forumsmanier.

Grundsätzlich bedeutet MVLZ, dass der Vertrag so wie geschlossen über die Zeit hinweg gilt und nicht einseitig geändert werden kann. Oder seit wann hältst du einseitige und jederzeitige Tarifänderungen von Anbieterseite für zulässig? Kann der Anbieter dich vor Ablauf der MVLZ einseitig von Tarif A nach Tarif B schieben? Ich denke nicht. Gleiches gilt umgekehrt.

Klar kann theoretisch auch etwas anderes vereinbart werden. Da müsstest du aber schon konkret werden.

2. Gilt das Tarifheft ab Vertragsbeginn für die gesamte Mindestlaufzeit? Meines Erachtens: ja

Meines Erachtens nein, im Übrigen siehe oben.

Vertragsinhalt ist das, wofür du bezahlst. Das ist ein konkreter Tarif. Davon, dass VF im Hintergrund ungebuchte Tarife "warmhalten" muss, was eine zusätzliche Leistung darstellen würde und damit festzuhalten wäre, lese ich zumindest in den AGB nichts.

Wenn ein Kunde auf die Buchbarkeit bestimmter Tarife oder Optionen im Lauf der MVLZ angewiesen ist, muss das bei Vertragsschluss zusätzlich vereinbart werden.

Wenn du ernsthaft annehmen würdest, alle Tarife seien Vertragsbestandteil, dann müsstest du auch alle gleichzeitig bezahlen. Entweder, oder. Daran siehst du, dass das so nicht sein kann.

Mir fallen zwar zugegebenermaßen auch Gegenargumente ein, die ich anführen würde und das sicherlich auch spannend fände, die aber nach meiner Einschätzung im Ernstfall eher nicht durchgreifen würden.

Wenn VF solche Wechsel bei euren Kunden kulanzhalber zulässt, ist das erfreulich und anständig, einen Anspruch darauf sehe ich aber nicht (was auch der Normalfall sein sollte, dass man sich ohne Anwälte einigt). Alles andere wäre ja auch für VF ökonomischer Wahnsinn, weil ihr die Kunden sonst abzieht.

Eine andere Frage ist, ob es in euren Rahmenverträgen Sondervereinbarungen gibt. Dazu kann ich seriös nichts sagen, weil ich die Verträge nicht kenne.

3. Kann der Anbieter einen Tarifwechsel von der Zustimmung zu neuen AGB abhängig machen? Meines Erachtens: nein

Das hängt von der Beantwortung von Frage 1 ab. Bejaht man einen Wechselanspruch des Kunden, kann der Anbieter diesen nicht dadurch künstlich erschweren, dass er ihm Vertragsänderungen aufs Auge drückt. Verneint man ihn wie ich, kann der Anbieter einen vorzeitigen Wechsel von beliebigen Bedingungen abhängig machen oder ihn ganz ablehnen, weil er nicht dazu verpflichtet ist. Ebenso wenig, wie du gezwungen bist, einen Vertrag bei O2 zu schließen, ist ein Anbieter gezwungen einen Vertrag mit einem Kunden zu schließen.

spl
Menü
[…1.1.1.1.2.1.1.2.1.1.1.2] spl antwortet auf CGa
25.11.2007 14:02
Benutzer CGa schrieb:
ich kann jdenfalls bestätigen, dass bei E+ auf jedem Tarifwechsel - Forumular steht, dass man die AGB in der akt. Version akzeptiert. Das wird wohl bei den anderen Anbietern genauso sein.

Kann man so nicht sagen. Selbst, wenn es so gedacht ist, man soll nicht glauben, wie oft die Anbieter hier gravierende Fehler machen, Hinweise verschleppen usw.

Letztens war ich dabei, wie jemand einen Xtra-Vertrag in einem Shop geschlossen hat. Auf dem Formular stand: "Ich habe die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiere sie" o.ä. Auf meine explizite Anfrage hin hatte TM kein Exemplar der AGB greifbar. Für seinen Xtra-Vertrag gelten jetzt keine AGB. Sie wurden nicht Teil des Vertrags. Im Streitfall könnte sich TM nicht auf sie berufen.

Ich muss davon ausgehen, dass das tausendfach passiert.

Sonst würde bald keiner mehr durchblicken welche AGB für welchen Kunden gelten.

Ach, das würde EDV-mäßig schon irgendwie gehen. Rechtlich spielt das auch keine Rolle.

Beim Abschlüssen/Wechsel im Internet muss doch immer den Haken setzen dass man die akt. AGB gelesen hat und akzeptiert, die kann man dann ja auch meistens Audrucken und speichern.

Wenn das so ist und nicht, wie bei Callando erlebt, der Link tot ist, dann würde das wohl für eine Geltung reichen.

Die Frage scheint mir aber doch(?), ob der Anbieter sich bereits auf der Grundlage des Altvertrags zu einem Wechsel bereiterklärt hat. Dann müsste er das durchführen, auch wenn der Kunde keine Lust hat neuen AGB zuzustimmen. Wenn das online nicht geht, müsste man den Wechsel eben per Fax o.ä. beauftragen.

Allein die Tatsache, dass die Anbieter generell versuchen dem Kunden eine Zustimmung zu den neuen AGB abzuknöpfen, ist da nicht entscheidend. Allenfalls für eventuelle Schadensersatzforderungen gegen den Anbieter.

spl
Menü
[…1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.1.2] tcsmoers antwortet auf spl
25.11.2007 13:09
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Selbst auf dem Tariwechselformular steht nichts von der Akzeptanzpflicht neuer AGB bei einem Tarifwechsel.

Es soll also um die Frage gehen, ob bei einem Tarifwechsel neue AGB gelten? Das kann man so pauschal nicht beantworten, dazu müsste ich das Wechselformular oder die fragliche Website sehen, was da draufsteht. Da ich selbst keinen VF-Vertrag habe, kann ich dazu nichts sagen.

Findest Du im Internet auf der VF Seite.



Prinzipiell gelten neue AGB dann, wenn der Anbieter beim Wechsel darauf hinweist, die neuen AGB zugänglich macht und der Kunde ihnen in irgendeiner Form zustimmt.

Das ist richt. Aber der Kunde kann es ablehnen. Und ob man einen tariflich möglichen Tarifwechsel von einer Zustimmung abhängig machen kann ?


Ich habe nur gefunden, dass ein Tarifwechsel jederzeit möglich ist (lt. Tarifheft).

Ein Tarifwechsel ist nach Ablauf einer eventuellen Mindestlaufzeit gemäß AGB oder Tarifheft oder Vertragsformular o.ä. möglich, der vorher zugestimmt wurde; außerplanmäßig nur dann, wenn VF zustimmt. Gibt es keine Mindestlaufzeit, ist ein Wechsel natürlich jederzeit möglich.

Das verstehe ich nicht :-((


spl

Ich schicke Dir die Unterlagen zu.

Nach Deiner Auffassung müsste also Vodafone bei jedem Tarifwechsel explizit zustimmen ?

Du schliesst also keine Vertrag über Mobilfunkleistungen ab, sondern über einen bestimmten Tarif ?

Dem widerspricht aber, dass die Tarifwechselmodalitäten im Tarifheft extra genannt werden und das in Rahmenverträgen extra darauf hingewiesen wird, dass beim Tarifwechsel der VB zustimmen muss.
Menü
[…1.1.1.1.2.1.1.2.1.1.2.1] spl antwortet auf tcsmoers
25.11.2007 13:39
Benutzer tcsmoers schrieb:
Das ist richt. Aber der Kunde kann es ablehnen. Und ob man einen tariflich möglichen Tarifwechsel von einer Zustimmung abhängig machen kann ?

Prinzipiell kann jeder Verträge schließen, mit wem er will. Ebenso wenig, wie du gezwungen bist bei VF abzuschließen, ist VF gezwungen mit dir abzuschließen.

Es sei denn, VF hat dem vorher bereits vertraglich zugestimmt. D.h. wenn die Möglichkeit von Tarifwechseln Teil eines jeden Grundvertrags wäre. Den AGB kann ich selbiges auf die Schnelle nicht entnehmen. Ob dem Tarifheft oder möglichen Wechselformularen, kann ich nicht sagen, da sie mir zur Stunde nicht vorliegen.

Meinst du eigentlich Tarifwechsel während der Laufzeit oder danach?

Hauptfrage ist also, ob Tarifwechsel (nicht Optionswechsel) während oder nach der Laufzeit einseitig möglich sind?

Nach Deiner Auffassung müsste also Vodafone bei jedem Tarifwechsel explizit zustimmen ?

Siehe oben.

Du schließt also keine Vertrag über Mobilfunkleistungen ab, sondern über einen bestimmten Tarif?

Das ist Vertragsauslegung. Einen Vertrag kannst du nur vernünftig auslegen, wenn du alle Vertragsunterlagen hast.

Dem widerspricht aber, dass die Tarifwechselmodalitäten im Tarifheft extra genannt werden

Siehst du, deswegen kann ich deine Frage ohne Vorliegen aller Vertragsbestandteile nicht beantworten.

spl
Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.2] DenSch antwortet auf tcsmoers
25.11.2007 12:58
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Meinetwegen. Dann bitte

- noch mal übersichtlich das Problem schildern und
- mir AGB und Tarifheft zumailen.

Anders ist keine seriöse Beurteilung möglich.

spl

die agb und die dazugehoerigen leistungsbeschreibungen sind auf www.vodafone.de zu finden.
das tarifheft hat ca. 50 seiten. willst du alle haben?



www.vodafone.de/infofaxe/203.pdf

Dann habe ich mal ein bisschen gegoogelt.
"Tarifwechsel - Vodafone"

Selbst auf dem Tariwechselformular steht nichts von der Akzeptanzpflicht neuer AGB bei einem Tarifwechsel.

Wenn mein Diskussionspartner so fest vo seiner Auffassung überzeugt ist, soll er einfach die Quielle nennen.

Hab leider zuhause kein Wechselausdruck liegen. (Es geht NICHT um das Formular, sondern um den Ausdruck den du dann untershreiben musst!!!).
Aber geh einfach in einem Laden und lass direins zeigen.


Ich habe nur gefunden, dass ein Tarifwechsel jederzeit möglich ist (lt. Tarifheft).

peso

Menü
[…1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.2.1] tcsmoers antwortet auf DenSch
25.11.2007 13:13

einmal geändert am 25.11.2007 13:14
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Meinetwegen. Dann bitte

- noch mal übersichtlich das Problem schildern und
- mir AGB und Tarifheft zumailen.

Anders ist keine seriöse Beurteilung möglich.

spl

die agb und die dazugehoerigen leistungsbeschreibungen sind auf
www.vodafone.de zu finden.
das tarifheft hat ca. 50 seiten. willst du alle haben?



www.vodafone.de/infofaxe/203.pdf

Dann habe ich mal ein bisschen gegoogelt.
"Tarifwechsel - Vodafone"

Selbst auf dem Tariwechselformular steht nichts von der Akzeptanzpflicht neuer AGB bei einem Tarifwechsel.

Wenn mein Diskussionspartner so fest vo seiner Auffassung überzeugt ist, soll er einfach die Quielle nennen.

Hab leider zuhause kein Wechselausdruck liegen. (Es geht NICHT um das Formular, sondern um den Ausdruck den du dann untershreiben musst!!!).
Aber geh einfach in einem Laden und lass direins zeigen.

Auf der VF-Seite findest Du dieses Formular. Doku 211 ?




Ich habe nur gefunden, dass ein Tarifwechsel jederzeit möglich
ist (lt. Tarifheft).

peso

Menü
[…1.1.1.1.2.1.1.2.1.2.1.1] DenSch antwortet auf tcsmoers
25.11.2007 14:10
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Meinetwegen. Dann bitte

- noch mal übersichtlich das Problem schildern und
- mir AGB und Tarifheft zumailen.

Anders ist keine seriöse Beurteilung möglich.

spl

die agb und die dazugehoerigen leistungsbeschreibungen sind auf
www.vodafone.de zu finden.
das tarifheft hat ca. 50 seiten. willst du alle haben?



www.vodafone.de/infofaxe/203.pdf

Dann habe ich mal ein bisschen gegoogelt. "Tarifwechsel - Vodafone"

Selbst auf dem Tariwechselformular steht nichts von der Akzeptanzpflicht neuer AGB bei einem Tarifwechsel.

Wenn mein Diskussionspartner so fest vo seiner Auffassung überzeugt ist, soll er einfach die Quielle nennen.

Hab leider zuhause kein Wechselausdruck liegen. (Es geht NICHT um das Formular, sondern um den Ausdruck den du dann untershreiben musst!!!).
Aber geh einfach in einem Laden und lass direins zeigen.

Auf der VF-Seite findest Du dieses Formular. Doku 211 ?

Naja, Dok211 is ein Tarifwechselformular aus D2-Premium Zeiten ^^ Also weit vor Vodafone eigentlich, aber soweit ich weiß immernoch gültig wenn man einen dieser betagten Tarife hat.

Da stehn z.b. die neuen anderen Bedingungen gleich drin :-)




Ich habe nur gefunden, dass ein Tarifwechsel jederzeit möglich
ist (lt. Tarifheft).

peso

Menü
[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] DenSch antwortet auf tcsmoers
23.11.2007 10:54
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:

Ja logisch. Aber es ist so, das du bei jeden Wechsel der tarifoptionen oder des Tarifes die dann aktuell gültigen AGBs akzeptieren MUSST, was dann bedeutet das das Tarifheft evtl.
keine gültigkeit mehr hat.
Akzeptierst du sie nicht, kannst du den neuen Tarif oder die
Option nicht buchen.

Wo steht das ? Wenn ich ein Tarifheft als Grundlage nehme, gelten alle Leistungen.

Ansonsten wäre es Nötigung.

peso

Unter jeden Tarif7Options änderungsdokument was du unterschreiben musst im Shop.

dann unterschreibst du es nicht!

tarifwechsel etc. ist teil des für dich geltenden vertrages. da kann man keine bedingungen stellen.

peso

Ist aber so, mit jedem Wisch den du unterschreibt wegen irgnedeinem Wechsel akzeptierst du die neuen aktuell gültigen AGBs. HAb mit dem ding täglich zu hauf zu tun, steh nämlich auf der anderen Seite des Tresens........
Menü
[2.3.2] musikbox antwortet auf DenSch
19.11.2007 19:54

einmal geändert am 19.11.2007 19:55
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Interessant. Macht Vodafone mit dem Samsung F700 aka Qbowl nicht genau das gleiche?

Wer im Glashaus sitzt...

Negativ.

Das GErät ist zwar nur im Vodafone Shop erhältlich, kostet aber für jeden 399€, mit und ohne Vertrag und bsitzt Keinen SIM-Lock und schon gar keinen Vertragszwang.
Wenn Vodafone mit diesem Gerät von Samsung gut positioniert ist, dann verstehe ich die einstweilige Verfügung nicht. Im Umkehrschluss ist das für Samsung das Signal, dass das F700 irgendwie schlecht ist.


Das ist der Punkt, worum es dem Herrn geht. Das EierPhone kann ruhig exklusiv im TelekomShop (ja, so heißen die doch jetz....) erhätllich sein, soll aber Simlock frei sein und an keinen Vertrag gebunden werden.
Ob das Sinn Macht is die andere Sache.
Mir persönlich ist das total egal, ob ein Simlock besteht oder nicht, da es kein Kaufzwang gibt. Ansonsten sollte vielleicht ein Hinweis auf dem Produkt kleben: "Zu Risiken und Nebenwirkungen..."
Menü
[2.3.3] handytim antwortet auf DenSch
19.11.2007 20:05
Benutzer DenSch schrieb:
Das GErät ist zwar nur im Vodafone Shop erhältlich, kostet aber für jeden 399€, mit und ohne Vertrag und bsitzt Keinen SIM-Lock und schon gar keinen Vertragszwang.

Gut.

Ich hoffe T-Mobile schlägt zurück und verlangt von Vodafone den All-In-Tarif ohne Hardwarekauf-Zwang.
Menü
[2.3.3.1] dasilva antwortet auf handytim
19.11.2007 20:56
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Das GErät ist zwar nur im Vodafone Shop erhältlich, kostet aber für jeden 399€, mit und ohne Vertrag und bsitzt Keinen SIM-Lock
und schon gar keinen Vertragszwang.

Gut.

Ich hoffe T-Mobile schlägt zurück und verlangt von Vodafone den All-In-Tarif ohne Hardwarekauf-Zwang.


das ist was anderes... Gefällt mir auch nicht das man den so nicht einfach buchen kann.. Weil der Tarif für Leute die sehr viel telefonieren und im Internet sin unschlagbar ist.
Menü
[2.3.3.2] DenSch antwortet auf handytim
20.11.2007 12:32
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Das GErät ist zwar nur im Vodafone Shop erhältlich, kostet aber für jeden 399€, mit und ohne Vertrag und bsitzt Keinen SIM-Lock
und schon gar keinen Vertragszwang.

Gut.

Ich hoffe T-Mobile schlägt zurück und verlangt von Vodafone den All-In-Tarif ohne Hardwarekauf-Zwang.

KOmmt im Dezember, beginnt bei 89,90€.
Menü
[2.4] jan_hugo antwortet auf handytim
19.11.2007 22:52
Nein, das QBowl wird zwar exklusiv von Vodafone vertrieben, es kann aber mit jeder Karte verwendet werden. Beim Iphone ist jedoch genau dieses nicht möglich.
Menü
[2.4.1] QBowl232323 antwortet auf jan_hugo
22.11.2007 18:33
Benutzer jan_hugo schrieb:
Nein, das QBowl wird zwar exklusiv von Vodafone vertrieben, es kann aber mit jeder Karte verwendet werden. Beim Iphone ist jedoch genau dieses nicht möglich.

Genau so ist es, desweiteren muss man dazu sagen das das QBowl auch ohne Vertrag bei Vodafone 399,90 Euro kostet. Somit ist es völlig egal ob ich einen Vertrag machen um das Handy zu bekommen oder nicht. Das ist bei T-Mobil ja nur mit einer STRAFZAHLUNG von 600 Euro zusätzlich möglich sprich das I-Phone für 999 Euro. Und das obwohl das Handy eh nicht subventioniert ist.
Menü
[3] lr antwortet auf kamischke
19.11.2007 19:22
Ach was, ich finde es immer wieder klasse, wenn sich Großkonzerne gegenseitig verklagen. Das ist oft ganz großes Kino, egal, wer gewinnt.
Menü
[3.1] berlin7 antwortet auf lr
19.11.2007 21:47
Die verklagen sich doch fast täglich wegen irgenwelchen kleinen Wörtern in den Flyern. Man kann es aber nicht vergleichen wie es hier einige machen. Beim Qbowl muss man keinen Vertrag dazu abschließen und es hat keinen Simlock. Und ganz ehrlich habt ihr die Dinger mal verglichen in den shops? Das sind riesen Unterschiede zum Vorteil des Qbowl. Allein schon die Datenverbindungen. Beim Qbowl läuft es dank HSDPA extrem schnell. Das iphone braucht da ewig.
Menü
[3.1.1] handytim antwortet auf berlin7
19.11.2007 21:59
Benutzer berlin7 schrieb:
Und ganz ehrlich habt ihr die Dinger mal verglichen in den shops? Das sind riesen Unterschiede zum Vorteil des Qbowl. Allein schon die Datenverbindungen. Beim Qbowl läuft es dank HSDPA extrem schnell. Das iphone braucht da ewig.

Ich habe die beiden gleichzeitig verglichen. Das Qbowl sieht "auf dem Papier" besser aus (UMTS mit HSDPA, QWERTZ-Tastatur, bessere Kamera), aber bei der Nutzung sieht man den großen Unterschied. Das Touchscreen des Qbowl kannst Du total vergessen, da wird jeder PIN-Eingabeversuch zum Abenteuer. Alleine schon Google Maps ist die Killerapplikation auf dem iPhone.
Menü
[3.1.1.1] berlin7 antwortet auf handytim
19.11.2007 22:09
Was hast du denn für Hände? Da kann man doch die virtuelle Tastatur aufrufen und dann auf die großen Tasten drücken. Das schafft jeder. Und die Google Maps fand ich auch gut allerdings auf dem Qbowl.
Menü
[3.1.1.1.1] handytim antwortet auf berlin7
19.11.2007 22:12
Benutzer berlin7 schrieb:
Was hast du denn für Hände?

Ganz normale, habe auf keinem anderen Touchscreen-Gerät jemals Probleme gehabt. Aber schon komisch, dass fast jeder das Touchscreen des Qbowl bemängelt...

Beide Geräte haben ihre Vor- und Nachteile. Ich würde keins von beiden kaufen, da mir das Nokia E51 wesentlich besser gefällt.
Menü
[3.1.1.1.1.1] berlin7 antwortet auf handytim
19.11.2007 22:15
Hab über diese Mängel noch nichts gelesen. Aber wir haben ja zum Glück die Wahl oder auch nicht wenn man kein Vertrag für mind. 50 € haben will.
Menü
[3.1.1.1.1.1.1] kamischke antwortet auf berlin7
19.11.2007 22:34
Benutzer berlin7 schrieb:
Hab über diese Mängel noch nichts gelesen. Aber wir haben ja zum Glück die Wahl oder auch nicht wenn man kein Vertrag für mind. 50 € haben will.

"Wirklich enttäuschend: Bei der Menüführung und der Touchscreen-Bedienung, den Stärken des Apple iPhone, versagt das Samsung F700 auf der ganzen Linie."

...

"Das F700 zeigt in der Praxis zwei entscheidende Mängel: die teils verschachtelte und somit nutzerunfreundliche Menüführung sowie insbesondere die Steuerung des Handys per Touchscreen. Zwar bietet das Touchscreen eine taktile Rückmeldung per Vibration, es reagiert auf Befehle aber in keiner Weise berührungsintensiv. Oft muss der Nutzer zwei oder dreimal das Touchpad drücken, damit die gewünschte Funktion ausgeführt wird. "

http://www.xonio.com/artikel/x_artikelunterseite_29493425.html


"Trotz der guten Ausstattung ist das Qbowl kein Kauftipp. Zumindest nicht, wenn Sie ein Handy mit intuitiver Bedienung und guter Nutzerführung suchen. Nur ein Beispiel: Der Touchscreen des F700 ist noch nicht ausgereift. "

http://www.xonio.com/artikel/x_artikelunterseite_29493490.html

Gruß Kamischke
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1] berlin7 antwortet auf kamischke
20.11.2007 01:30
Ich weiß ja nicht von wem der Junge Mann bei xonio bezahlt wird aber ich habe es nicht einmal irgendwo doppelt drücken müssen als ich es getestet habe.(Hab es ausgiebig getestet und nicht nur ein paar minuten) Da hat alle sofort reagiert und hat sich super bedienen lasse. Also für mich ist es das besser iphone. Besser Funktionen und mind. gleich gute Bedienung. Ich würde fast sagen besser das es ja sogar noch die super Tastatur hat.
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1] uwm antwortet auf berlin7
20.11.2007 13:19
... zunächstmal : VF hat die Verhandlungen mit Steve J. beendet, als Steve ihnen erklärt hat, das er eine 30% Umsatzbeteiligung haben möchte....

Zum Thema Lock : Das iPhone hat keinen "normalen" SIM-Lock.
Man kann es - zumindest legal - auch nach 2 Jahren nicht entsperren lassen. Illegale Unlockversuche bestraft Steve mit der sofortigen Totallahmlegung des Gerätes beim nächsten Update.
Man muß das Ding auch gezwungenermaßen über iTunes aktivieren.

Was T-Mobile nach den 2 Jahren macht, konnte ich auch noch nirgendwo lesen - bekommt man dann ein neues, wie sieht es rechtlich mit der Garantie aus - wenn ich gezwungen bin das Ding bis zum St. Nimmerleinstag zu benutzen erwarte ich auch Garantie bis zum St. Nimmerleinstag.#

Das QBowl gibts zwar nur im VF Shop - allerdings kann ich es im Gegensatz zum iPhone dort auch frei kaufen, zu Aldi fahren und mir dort eine Aldi-SIM kaufen gehen ...

Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Monika Penthouse antwortet auf uwm
20.11.2007 13:34
Benutzer uwm schrieb:
... zunächstmal : VF hat die Verhandlungen mit Steve J. beendet, als Steve ihnen erklärt hat, das er eine 30% Umsatzbeteiligung haben möchte....


Nun einmal zur Aufklärung:

Stimmt es nun, daß T-Mobile mit Apple eine 10 prozentige Umsatzbeteiligung am Verkauf und am generierten Gebührenumsatz durch das IPhone mit Jobs vereinbart hat?
Wenn ja, ist Vodafone doch anscheinend nicht fähig gewesen, dementsprechende Verhandlungen zu führen.
Das würde nicht gerade für Joussens Befähigung für seinen Posten bei Vodafone sprechen.
Nun dann auch noch nachzukarten, zeugt obendrein von einer schlechten Verlierermentalität.
Mies geführter Laden, dieses VF.
Es sei denn, mein Denkansatz greift hier auf Grund von Fehlinformationen über die prozentuale Beteiligung nicht.

Monika
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] kamischke antwortet auf Monika Penthouse
20.11.2007 14:20
Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Benutzer uwm schrieb:
... zunächstmal : VF hat die Verhandlungen mit Steve J. beendet, als Steve ihnen erklärt hat, das er eine 30% Umsatzbeteiligung haben möchte....


Nun einmal zur Aufklärung:

Stimmt es nun, daß T-Mobile mit Apple eine 10 prozentige Umsatzbeteiligung am Verkauf und am generierten Gebührenumsatz durch das IPhone mit Jobs vereinbart hat?

Nichts genaues weiß man, den Medienberichten zufolge soll sie aber bei rund 10% liegen.

Wenn ja, ist Vodafone doch anscheinend nicht fähig gewesen, dementsprechende Verhandlungen zu führen.
Das würde nicht gerade für Joussens Befähigung für seinen Posten bei Vodafone sprechen.

"Vodafone hatte im Sommer auch selbst mit Apple über einen Vertrag verhandelt, nach eigenen Angaben dann aber davon abgesehen. Zum einen hielt das Unternehmen die verlangte Umsatzbeteiligung von 30% für inakzeptabel. Zum anderen störte sich Vodafone daran, dass das iPhone den schnellen Übertragungsstandard UMTS nicht beherrscht." (FAZ)

Es erscheint durchaus logisch, das Apple wegen einem mangelnden EDGE-Ausbau bei Vodafone eine wesentlich höhere Umsatzbeteiligung eingefordert hat als bei T-Mobile.
Nur kann oder will man das von Vodafone Seite aus vermutlich nicht öffentlich zugeben, daher jetzt das unschöne Nachtreten.

Nun dann auch noch nachzukarten, zeugt obendrein von einer schlechten Verlierermentalität.

Da gebe ich Dir völlig Recht, zumal es jetzt zusätzlich auch noch recht teuer für Vodafone werden könnte:

"Der Verkauf des Apple iPhone geht trotz der Einstweiligen Verfügung des Konkurrenten Vodafone D2 weiter. Das hat der Mobilfunkbetreiber T-Mobile heute in Bonn erklärt.

...

T-Mobile behält sich zudem die Prüfung von Schadensersatzforderungen in maximaler Höhe vor.
Auch wird T-Mobile Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung einlegen, um die Rechtsgrundlage gerichtlich klären zu lassen."

Vollständige Meldung unter:
http://tinyurl.com/344f29

Mies geführter Laden, dieses VF.

Na ganz so schlecht sind sie nun auch wieder nicht, ich bin jedenfalls mit Vodafone schon seit Jahren sehr zufrieden.

Es sei denn, mein Denkansatz greift hier auf Grund von Fehlinformationen über die prozentuale Beteiligung nicht.

Monika

Gruß Kamischke
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Monika Penthouse antwortet auf kamischke
20.11.2007 14:35
Benutzer kamischke schrieb:
Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Mies geführter Laden, dieses VF.

Na ganz so schlecht sind sie nun auch wieder nicht, ich bin jedenfalls mit Vodafone schon seit Jahren sehr zufrieden.


Monika

Gruß Kamischke

Na ja, ich bin mit T-Mobile seit Jahren auch zufrieden.
Aber ob das in Zusammenhang mit einem guten Management steht?
Oder ist es doch nur Bequemlichkeit und der Mangel an wirklichen Alternativen?
So richtig gut kommt hier keiner weg.
Vielleicht gibt es jetzt doch noch eine "Qualitätsoffensive",
weil die Zeiten der Absprachen seit IPhone nun endlich vorbei sind/vorbei zu sein scheinen.
Mir als Kundin ist es recht.

Monika

Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] Vodafone - 2 Mio.EUR for Nothing
kamischke antwortet auf kamischke
30.11.2007 09:54
Benutzer kamischke schrieb:
Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Benutzer uwm schrieb:
... zunächstmal : VF hat die Verhandlungen mit Steve J. beendet, als Steve ihnen erklärt hat, das er eine 30% Umsatzbeteiligung haben möchte....


Nun einmal zur Aufklärung:

Stimmt es nun, daß T-Mobile mit Apple eine 10 prozentige Umsatzbeteiligung am Verkauf und am generierten Gebührenumsatz durch das IPhone mit Jobs vereinbart hat?

Nichts genaues weiß man, den Medienberichten zufolge soll sie aber bei rund 10% liegen.

Wenn ja, ist Vodafone doch anscheinend nicht fähig gewesen, dementsprechende Verhandlungen zu führen.
Das würde nicht gerade für Joussens Befähigung für seinen Posten bei Vodafone sprechen.

"Vodafone hatte im Sommer auch selbst mit Apple über einen Vertrag verhandelt, nach eigenen Angaben dann aber davon abgesehen. Zum einen hielt das Unternehmen die verlangte Umsatzbeteiligung von 30% für inakzeptabel. Zum anderen störte sich Vodafone daran, dass das iPhone den schnellen Übertragungsstandard UMTS nicht beherrscht." (FAZ)

Es erscheint durchaus logisch, das Apple wegen einem mangelnden EDGE-Ausbau bei Vodafone eine wesentlich höhere Umsatzbeteiligung eingefordert hat als bei T-Mobile. Nur kann oder will man das von Vodafone Seite aus vermutlich nicht öffentlich zugeben, daher jetzt das unschöne Nachtreten.

Nun dann auch noch nachzukarten, zeugt obendrein von einer schlechten Verlierermentalität.

Da gebe ich Dir völlig Recht, zumal es jetzt zusätzlich auch noch recht teuer für Vodafone werden könnte:

"Der Verkauf des Apple iPhone geht trotz der Einstweiligen Verfügung des Konkurrenten Vodafone D2 weiter. Das hat der Mobilfunkbetreiber T-Mobile heute in Bonn erklärt.

...

T-Mobile behält sich zudem die Prüfung von Schadensersatzforderungen in maximaler Höhe vor. Auch wird T-Mobile Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung einlegen, um die Rechtsgrundlage gerichtlich klären zu lassen."

Vollständige Meldung unter:
http://tinyurl.com/344f29

Mies geführter Laden, dieses VF.

Na ganz so schlecht sind sie nun auch wieder nicht, ich bin jedenfalls mit Vodafone schon seit Jahren sehr zufrieden.

Es sei denn, mein Denkansatz greift hier auf Grund von Fehlinformationen über die prozentuale Beteiligung nicht.

Monika

Gruß Kamischke


http://www.abendblatt.de

Prozess Hamburger Landgericht verhandelt - Entscheidung am Montag

T-Mobile will iPhone entsperren

Allerdings soll Kunde das Handy erst nach zwei Jahren in einem anderen Netz nutzen können. Experte sieht gute Chancen für Bonner Konzern.

Von Nikos Späth

...

T-Mobile versicherte an Eides statt, dass es das iPhone von Apple zu einem Einkaufspreis beziehe, der "mehrere Hundert Euro" über den 399 Euro im Verkauf liege.

Damit sei es ein subventioniertes Handy, für das ein Zweijahresvertrag zulässig sei. Vodafone bestreitet das.

Pross: "Von Subvention kann keine Rede sein. Es ist willkürliche Preisgestaltung." Der Richter sagte, dem Ausgang des Eilverfahrens werde international Bedeutung zugemessen. "Ich bin dazu von der EU-Kommission angerufen worden. Die scheint das ernst zu nehmen", so Schneider.

Auch finanziell wurde es ernst: Das Gericht setzte den Streitwert von 500 000 auf zwei Millionen Euro hoch.

...

Vollständiger Artikel unter:
http://www.abendblatt.de/daten/2007/11/30/822218.html


Gruß Kamischke

PS: Am Montag dürften die Champagnerkorken bei T-Mobile knallen, denn eines dürfte in der Zwischenzeit wohl klar geworden sein:
Die Freiheit des iPhones wird es so nicht geben, auch wenn der selbsternannte "Robin Hood der Mobilfunkbranche" (Vodafone?) mit seiner Klage "selbstverständlich" auch nur die Verbraucherinteressen im Sinn hatte.

Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] Klarer Sieg für T-Mobile
kamischke antwortet auf kamischke
04.12.2007 14:20

einmal geändert am 04.12.2007 14:40
Benutzer kamischke schrieb:
Benutzer kamischke schrieb:
Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Benutzer uwm schrieb:
... zunächstmal : VF hat die Verhandlungen mit Steve J. beendet, als Steve ihnen erklärt hat, das er eine 30% Umsatzbeteiligung haben möchte....


Nun einmal zur Aufklärung:

Stimmt es nun, daß T-Mobile mit Apple eine 10 prozentige Umsatzbeteiligung am Verkauf und am generierten Gebührenumsatz durch das IPhone mit Jobs vereinbart hat?

Nichts genaues weiß man, den Medienberichten zufolge soll sie
aber bei rund 10% liegen.

Wenn ja, ist Vodafone doch anscheinend nicht fähig gewesen, dementsprechende Verhandlungen zu führen.
Das würde nicht gerade für Joussens Befähigung für seinen Posten bei Vodafone sprechen.

"Vodafone hatte im Sommer auch selbst mit Apple über einen Vertrag verhandelt, nach eigenen Angaben dann aber davon abgesehen. Zum einen hielt das Unternehmen die verlangte Umsatzbeteiligung von 30% für inakzeptabel. Zum anderen störte sich Vodafone daran, dass das iPhone den schnellen Übertragungsstandard UMTS nicht beherrscht." (FAZ)

Es erscheint durchaus logisch, das Apple wegen einem mangelnden EDGE-Ausbau bei Vodafone eine wesentlich höhere Umsatzbeteiligung eingefordert hat als bei T-Mobile. Nur kann oder will man das von Vodafone Seite aus vermutlich nicht öffentlich zugeben, daher jetzt das unschöne Nachtreten.

Nun dann auch noch nachzukarten, zeugt obendrein von einer schlechten Verlierermentalität.

Da gebe ich Dir völlig Recht, zumal es jetzt zusätzlich auch noch recht teuer für Vodafone werden könnte:

"Der Verkauf des Apple iPhone geht trotz der Einstweiligen Verfügung des Konkurrenten Vodafone D2 weiter. Das hat der Mobilfunkbetreiber T-Mobile heute in Bonn erklärt.

...

T-Mobile behält sich zudem die Prüfung von Schadensersatzforderungen in maximaler Höhe vor. Auch wird T-Mobile Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung einlegen, um die Rechtsgrundlage gerichtlich klären zu lassen."

Vollständige Meldung unter:
http://tinyurl.com/344f29

Mies geführter Laden, dieses VF.

Na ganz so schlecht sind sie nun auch wieder nicht, ich bin jedenfalls mit Vodafone schon seit Jahren sehr zufrieden.

Es sei denn, mein Denkansatz greift hier auf Grund von Fehlinformationen über die prozentuale Beteiligung nicht.

Monika

Gruß Kamischke


http://www.abendblatt.de

Prozess Hamburger Landgericht verhandelt - Entscheidung am Montag

T-Mobile will iPhone entsperren

Allerdings soll Kunde das Handy erst nach zwei Jahren in einem anderen Netz nutzen können. Experte sieht gute Chancen für Bonner Konzern.

Von Nikos Späth

...

T-Mobile versicherte an Eides statt, dass es das iPhone von Apple zu einem Einkaufspreis beziehe, der "mehrere Hundert Euro" über den 399 Euro im Verkauf liege.

Damit sei es ein subventioniertes Handy, für das ein Zweijahresvertrag zulässig sei. Vodafone bestreitet das.

Pross: "Von Subvention kann keine Rede sein. Es ist willkürliche Preisgestaltung." Der Richter sagte, dem Ausgang des Eilverfahrens werde international Bedeutung zugemessen. "Ich bin dazu von der EU-Kommission angerufen worden. Die scheint das ernst zu nehmen", so Schneider.

Auch finanziell wurde es ernst: Das Gericht setzte den Streitwert von 500 000 auf zwei Millionen Euro hoch.

...

Vollständiger Artikel unter:
http://www.abendblatt.de/daten/2007/11/30/822218.html


Gruß Kamischke

PS: Am Montag dürften die Champagnerkorken bei T-Mobile knallen, denn eines dürfte in der Zwischenzeit wohl klar geworden sein:
Die Freiheit des iPhones wird es so nicht geben, auch wenn der selbsternannte "Robin Hood der Mobilfunkbranche" (Vodafone?) mit seiner Klage "selbstverständlich" auch nur die Verbraucherinteressen im Sinn hatte.



Gerichtsentscheid

T-Mobile darf iPhone weiter exklusiv vermarkten

Der Mobilfunkanbieter T-Mobile darf das iPhone weiter exklusiv vermarkten. Das entschied das Hamburger Landgericht.
Damit wurde eine Einstweilige Verfügung des Konkurrenten Vodafone aufgehoben.

...

Quelle:
http://www.stern.de/computer-technik/telefon/:Gerichtsentscheid-T-Mobile/604384.html

Gruß Kamischke

PS: Wie nicht anders zu erwarten war.
Nun wird man in Kürze sehen wie Ernst es Herr Joussen als selbsternannter "Robin Hood der Mobilfunkbranche" um die schützenswerten Verbraucherinteressen meint, denn Vodafone muß nun gegen das Urteil Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht einlegen.
Falls nicht, tja dann war das nur ein kurzes Geplänkel um die Aufmerksamkeit des iPhones noch zusätzlich zu erhöhen.
T-Mobile dürfte dann nochmals laut Danke sagen und die Rechnung an Vodafone schicken.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] In der 1. Runde
siegenlester antwortet auf kamischke
04.12.2007 15:44

einmal geändert am 04.12.2007 15:48
>ttp://www.stern.de/computer-technik/telefon/:Gerichtsentscheid
-T-Mobile/604384.html

Gruß Kamischke

PS: Wie nicht anders zu erwarten war.
Nun wird man in Kürze sehen wie Ernst es Herr Joussen als selbsternannter "Robin Hood der Mobilfunkbranche" um die schützenswerten Verbraucherinteressen meint, denn Vodafone muß nun gegen das Urteil Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht einlegen.
Falls nicht, tja dann war das nur ein kurzes Geplänkel um die Aufmerksamkeit des iPhones noch zusätzlich zu erhöhen. T-Mobile dürfte dann nochmals laut Danke sagen und die Rechnung an Vodafone schicken.

Entschieden ist damit zunächst nur (Rechtskraft vorbehalten, aber davon gehen wir mal aus) dass das Vertriebsmodell nicht gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt und dass es im Einklag mit Kartellrechten steht. Überhaupt noch nicht entschieden ist hingegen, ob das Vertriebsmodell mit den Lizenzbestimmungen zum Betrieb eines Mobilfunknetzes in Deutschland vereinbar ist. Hier ist weiterhin eine von Debitel eingereichte Beschwerde bei der NetzBA anhängig. Erst wenn auch dieser Punkt zugunsten von T-Mobile entschieden ist besteht dort tatsächlich Anlass zu jubeln.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] 'Say goodbye to iPhone'
kamischke antwortet auf siegenlester
04.12.2007 17:52

2x geändert, zuletzt am 04.12.2007 19:14
Benutzer siegenlester schrieb:
>ttp://www.stern.de/computer-technik/telefon/:Gerichtsentscheid
-T-Mobile/604384.html

Gruß Kamischke

PS: Wie nicht anders zu erwarten war.
Nun wird man in Kürze sehen wie Ernst es Herr Joussen als selbsternannter "Robin Hood der
Mobilfunkbranche" um die schützenswerten Verbraucherinteressen meint, denn Vodafone muß nun gegen das Urteil Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht einlegen.
Falls nicht, tja dann war das nur ein kurzes Geplänkel um die Aufmerksamkeit des iPhones noch zusätzlich zu erhöhen. T-Mobile dürfte dann nochmals laut Danke sagen und die Rechnung an Vodafone schicken.

Entschieden ist damit zunächst nur (Rechtskraft vorbehalten, aber davon gehen wir mal aus) dass das Vertriebsmodell nicht gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt und dass es im Einklag mit Kartellrechten steht. Überhaupt noch nicht entschieden ist hingegen, ob das Vertriebsmodell mit den Lizenzbestimmungen zum Betrieb eines Mobilfunknetzes in Deutschland vereinbar ist. Hier ist weiterhin eine von Debitel eingereichte Beschwerde bei der NetzBA anhängig. Erst wenn auch dieser Punkt zugunsten von T-Mobile entschieden ist besteht dort tatsächlich Anlass zu jubeln.


Es wäre nicht die erste Beschwerde eines Wettbewerbers bei der BNetzA, die im Sande verlaufen würde.
Nach der heutigen Entscheidung in HH rechne ich auch bei der BnetzA nicht mit einem Urteil gegen T-Mobile, denn die Juristen dürften den Vertrag mit Apple auch daraufhin abgeklopft haben.

Gruß Kamischke

PS: Nun wird Vodafone auch noch die Zeche für seine mißratene Nachtretaktion zahlen müssen, immer nach dem Motto: "Say goodbye to iPhone"

"T-Mobile fordert wegen iPhone wohl Schadenersatz von Vodafone

Der größte deutsche Mobilfunkanbieter T-Mobile wird den Konkurrenten Vodafone wegen seiner rechtlichen Schritte gegen das iPhone wahrscheinlich auf Schadenersatz verklagen. Dass der Wettbewerber seinerseits seine Niederlage vor Gericht anfechten werde, erwarte er nicht, sagte Geschäftsführer Philipp Humm am Dienstag der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires.

..."

Quelle:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2007-12/artikel-9615759.asp


Und zu allem Überdruß läuft das iphone-Geschäft bei T-Mobile auch noch auf Hochtouren:
"Jeder fünfte neue Vertragskunden entscheidet sich derzeit für ein iPhone», sagt ein T-Mobile-Sprecher. Das Apple-Gerät entwickelt sich damit zu einem der am besten verkauften Mobiltelefone."

Quelle:
http://newsticker.welt.de/index.php?channel=itn&module=dpa&id=16334010

Ein Grund mehr für Vodafone sich jetzt in den Allerwertesten zu beißen, zumal T-Mobile heimlich still und leise in den beiden letzten Quartalen auch noch beim Umsatz an Vodafone vorbeigezogen ist:

T-Mobile 4,068 Mrd. €
Vodafone 3,899 Mrd. €


Kein Wunder also, das Herr Joussen im Angesicht der offenbarten Schwächen derzeit so sauer auf T-Mobile ist:

"Mit dem bisherigen Absatz sei er "sehr zufrieden", sagte Humm. Zahlen wollte er nicht nennen. Das werde man voraussichtlich auf der Hightech-Messe CeBIT im kommenden Frühjahr tun. Der Manager unterstrich aber, das iPhone sei das erfolgreichste multimedial einsetzbare Handy im Portfolio von T-Mobile: "Wir verkaufen an einem Tag so viele Geräte wie vom nächstbesten Multimedia-Modell in einer Woche."

Das iPhone sorge auch für eine sehr starke Datennutzung, auf die T-Mobile als zusätzliche Einnahmequelle stark setzte. Wie bereits in den USA, wo der Konkurrent AT&T das Gerät seit dem Sommer vertreibt, sei auch in Deutschland ein anderes Nutzungsverhalten festzustellen als bei einem normalen Mobiltelefon. Der durchschnittliche iPhone-Kunde mache pro Tag einen neun Mal höheren Datenumsatz als der Nutzer eine herkömmlichen Internet-fähigen Handys.

Das iPhone steht im Mittelpunkt des Weihnachtsgeschäfts bei T-Mobile, mit dessen bisherigem Verlauf sich Humm "sehr zufrieden" zeigte. Er rechne diesmal mit einem sehr starken Jahresendverkauf, wozu auch die günstige Verteilung der Feiertage beitragen dürfte. So hätten die Leute nach dem Christfest genügend Zeit, um in den Tagen bis zum Jahreswechsel noch einmal auf Einkaufstour zu gehen. "In diesem Jahr müssten wir einen exzellenten Dezember haben", beurteilte der Manager die Phase, in der die Branche üblicherweise den meisten Umsatz erzielt.

..."

Quelle:
http://www.finanzen.net/nachricht/T_Mobile_fordert_wegen_iPhone_wohl_Schadenersatz___drei__642247

Gruß Kamischke
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] Pro iPhone 475 Dollar Schadenersatz
kamischke antwortet auf kamischke
10.12.2007 18:51
Apple geht gegen iPhone-Schwarzmarkt vor

10. Dezember 2007

Ein Händler in Singapur, der iPhones ohne SIM-Lock anbietet, soll pro Gerät 475 Dollar Schadenersatz zahlen.

...

Vollständige Meldung unter:
http://www.infoweek.ch/news/NW_single.cfm?news_ID=17202&sid=0


Gruß Kamischke

PS: Da hat Herr Joussen jetzt schon mal eine "kleine" Orientierungsgröße.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] Complete S: Neuer iPhone-Tarif für 29 Euro?
kamischke antwortet auf kamischke
22.12.2007 16:37
Spekuliert wird ja schon eine ganze Weile lang, das T-Mobile sich noch einen Tarif aufgespart hat,denn vor den Tarifen M,L bzw. XL fehlte bislang immer noch ein Tarif S.
Die Gerüchteküche verdichtet sich aber das es in Kürze noch einen kleineren Tarif geben wird.
Auf iFun.de wurden dazu Details veröffentlicht, wie der neue Tarif aussehen könnte:

http://www.ifun.de/images/stories/2007_12/completeStmobile.jpg

Dieser beinhaltet für 29 Euro monatlich die folgenden Leistungen:

* 50 Inklusivminuten; jede weitere Minute 29ct; Weekend-Flatrate
* 100 MB Datenvolumen über EDGE; jedes weitere MB 35ct
* SMS 19ct
* WLAN an HotSpots 10ct/Min.
* Voicemail

Vollständige Meldung dazu unter:
http://www.ifun.de/content/view/4036/2/

Gruß Kamischke




Menü
[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] peso antwortet auf kamischke
22.12.2007 17:58
Benutzer kamischke schrieb:
Spekuliert wird ja schon eine ganze Weile lang, das T-Mobile sich noch einen Tarif aufgespart hat,denn vor den Tarifen M,L bzw. XL fehlte bislang immer noch ein Tarif S. Die Gerüchteküche verdichtet sich aber das es in Kürze noch einen kleineren Tarif geben wird.
Auf iFun.de wurden dazu Details veröffentlicht, wie der neue Tarif aussehen könnte:

http://www.ifun.de/images/stories/2007_12/completeStmobile.jpg

Dieser beinhaltet für 29 Euro monatlich die folgenden Leistungen:

* 50 Inklusivminuten; jede weitere Minute 29ct; Weekend-Flatrate
* 100 MB Datenvolumen über EDGE; jedes weitere MB 35ct
* SMS 19ct
* WLAN an HotSpots 10ct/Min.
* Voicemail

Vollständige Meldung dazu unter:
http://www.ifun.de/content/view/4036/2/

Gruß Kamischke

Für mich wäre es interessanter, wenn man die IPhone-Tarife ohne IPhone buchen könnte und die Datenoption auch für nicht IPhoneAPN gelten würde.
Alternativ der IPhone-APN auch für "Normalgeräte" gelten würde.

peso




Menü
[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.2] kamischke antwortet auf kamischke
04.02.2008 17:32

einmal geändert am 04.02.2008 17:34
Benutzer kamischke schrieb:
Spekuliert wird ja schon eine ganze Weile lang, das T-Mobile sich noch einen Tarif aufgespart hat,denn vor den Tarifen M,L bzw. XL fehlte bislang immer noch ein Tarif S. Die Gerüchteküche verdichtet sich aber das es in Kürze noch einen kleineren Tarif geben wird.
Auf iFun.de wurden dazu Details veröffentlicht, wie der neue Tarif aussehen könnte:

http://www.ifun.de/images/stories/2007_12/completeStmobile.jpg

Dieser beinhaltet für 29 Euro monatlich die folgenden Leistungen:

* 50 Inklusivminuten; jede weitere Minute 29ct; Weekend-Flatrate
* 100 MB Datenvolumen über EDGE; jedes weitere MB 35ct
* SMS 19ct
* WLAN an HotSpots 10ct/Min.
* Voicemail

Vollständige Meldung dazu unter:
http://www.ifun.de/content/view/4036/2/

Gruß Kamischke


Wann kommt er nun endlich, der neue Tarif Complete S?
Vermutlich läßt sich T-Mobile noch Zeit bis zur Cebit Anfang März.
Nachdem aber nun bereits O2-UK letzte Woche seine iPhone-Tarife merklich nachgebessert hat, sollte es nun nicht mehr allzu lange dauern.
https://www.teltarif.de/arch/2008/kw05/...

Die Ergebnisse der Kundenbefragung sollten doch mittlerweile ebenfalls ausgewertet und dem Führungsgremium bekannt sein.
Und das man jetzt die tariflichen Leistungen nachbessern muß steht wohl außer Frage, beim direkten Vergleich mit den iPhone-Tarifen von O2-UK.
https://www.teltarif.de/arch/2007/kw51/...

Gruß Kamischke
Menü
[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.2.1] kamischke antwortet auf kamischke
03.04.2008 18:46
Benutzer kamischke schrieb:
Spekuliert wird ja schon eine ganze Weile lang, das T-Mobile sich noch einen Tarif aufgespart hat,denn vor den Tarifen M,L bzw. XL fehlte bislang immer noch ein Tarif S. [...]

Wann kommt er nun endlich, der neue Tarif Complete S? Vermutlich läßt sich T-Mobile noch Zeit bis zur Cebit Anfang März.
[...]


Zeitlich zwar knapp daneben, aber besser spät als nie:
https://www.teltarif.de/arch/2008/kw14/...

Und das iPhone gibt's jetzt auch noch für günstige 249 EUR dazu.

Gruß Kamischke
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2] 2:0 für T-Mobile
kamischke antwortet auf siegenlester
11.02.2008 18:28
"iPhone: Das Imperium schlägt zurück

...

Zeitgleich zum Start des iPhone in Deutschland hatte T-Mobile- Konkurrent Vodafone Samsungs Handy Qbowl ins Rennen geschickt und versuchte, mit dem reich ausgestatteten Gerät zu kontern.
Das aufschiebbare Gerät mit einer kompletten QWERTZ-Tastatur und Touchscreen sollte dem iPhone den Wind aus den Segeln nehmen.
Doch obwohl das Qbowl mit dem schnellen Datendienst HSDPA arbeitet, bemängelten viele Branchenbeobachter die im Vergleich umständliche Bedienung.

Das schlug sich auch im Absatz nieder: Auf ein verkauftes Qbowl bei Vodafone kamen statistisch gesehen 3,5 iPhones bei T-Mobile."
(www.heise.de)

Vollständige Meldung unter:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103250


Gruß Kamischke

PS: Upsss,Herr Joussen, das haben Sie sich doch bestimmt auch ganz anders vorgestellt oder?
20.000 abgesetzte Qbowl's sind dann im direkten Vergleich zur Konkurrenz aber auch nicht so schlecht.
Herzlichen Glückwunsch an den VF-Vertrieb.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.1] interessierter_Laie antwortet auf kamischke
11.02.2008 18:52
Benutzer kamischke schrieb:
"iPhone: Das Imperium schlägt zurück

...
Das schlug sich auch im Absatz nieder: Auf ein verkauftes Qbowl bei Vodafone kamen statistisch gesehen 3,5 iPhones bei T-Mobile."
(www.heise.de)

Warum postest Du hier Sachen die teltarif bereits einen Tag zuvor gemeldet hat?
Schreibst Du nur und liest nicht nicht???

Bitte nicht falsch verstehen, häufig finde ich Deine Hinweise und Ergänzungen sehr hilfreich, aber was hier bereits als News steht muss nicht mehr ins Forum!

PS: Upsss,Herr Joussen, das haben Sie sich doch bestimmt auch ganz anders vorgestellt oder?

Na klar hat vodafone sich das anders vorgestellt, wobei ich nicht glaube dass sie geglaubt haben ernsthaft mit den Absatzzahlen des iPhones konkurieren zu können.

20.000 abgesetzte Qbowl's sind dann im direkten Vergleich zur Konkurrenz aber auch nicht so schlecht.
Herzlichen Glückwunsch an den VF-Vertrieb.
Dem kann man sich nur anschließen!
Zum Vergleich fände ich Verkaufszahlen eines Nokia N95 oder eines SE P1i aber recht interessant.

der interessierte Laie
Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.1] kamischke antwortet auf interessierter_Laie
11.02.2008 19:12
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Benutzer kamischke schrieb:
"iPhone: Das Imperium schlägt zurück

...
Das schlug sich auch im Absatz nieder: Auf ein verkauftes Qbowl bei Vodafone kamen statistisch gesehen 3,5 iPhones bei T-Mobile."
(www.heise.de)

Warum postest Du hier Sachen die teltarif bereits einen Tag zuvor gemeldet hat?
Schreibst Du nur und liest nicht nicht???

Bitte nicht falsch verstehen, häufig finde ich Deine Hinweise und Ergänzungen sehr hilfreich, aber was hier bereits als News steht muss nicht mehr ins Forum!

Upsss, das muß ich bei Teltarif wirklich überlesen haben.
Ich muß mich erst noch an die neue Struktur der Beiträge durch das "Frei Sprechen" gewöhnen, zur Zeit verwirrt es mich manchmal noch.
Nach einer kurzen Übergangs- und Eingewöhnungsphase sollte dann aber alles wieder im Lot sein.
Dennoch Danke für den Hinweis.

Gruß Kamischke

PS: Vielleicht weißt Du ja zufällig auch über wieviele Jahre O2 sein Investitionsprogramm von 3,5 Mrd.€ geplant hat, denn da bin ich durch Teltarif schon wieder leicht verwirrt worden:

Im Oktober hieß es noch bis Ende 2010 ...
https://www.teltarif.de/arch/2007/kw43/...

seit gestern sind es nur noch 2 Jahre:
https://www.teltarif.de/arch/2008/kw06/...

Welche Angabe stimmt hier nun wirklich?
Menü
[…1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.1.1] interessierter_Laie antwortet auf kamischke
12.02.2008 10:47
Benutzer kamischke schrieb:
>
PS: Vielleicht weißt Du ja zufällig auch über wieviele Jahre O2 sein Investitionsprogramm von 3,5 Mrd.€ geplant hat, denn da bin ich durch Teltarif schon wieder leicht verwirrt worden:

Im Oktober hieß es noch bis Ende 2010 ...
https://www.teltarif.de/arch/2007/kw43/...

seit gestern sind es nur noch 2 Jahre:
https://www.teltarif.de/arch/2008/kw06/...

Welche Angabe stimmt hier nun wirklich?

Das wird wohl nur o2 wissen, aber das auch nur vielleicht;)

Meine Theorie: o2 hat seine Investitionsstrategie in den letzten 5 Monaten nochmal überarbeitet und beschleunigt oder die Aussagen stammen von unterschiedlichen Personen...
Menü
[…1.1.1.1.2.1.1.2.1.1.1.1] peso antwortet auf interessierter_Laie
12.02.2008 21:54
Benutzer interessierter_Laie schrieb:

Meine Theorie: o2 hat seine Investitionsstrategie in den letzten 5 Monaten nochmal überarbeitet und beschleunigt oder die Aussagen stammen von unterschiedlichen Personen...

Im Süddeutschen Raum bauen die wirklich fleissig aus. Vielleicht wird das ja doch mal was.

Problematisch wird der mittlerweile sehr schlechte Ruf. Hier werden die -berechtigt- noch lange dran knabbern.

peso
Menü
[…1.1.1.2.1.1.2.1.1.1.1.1] Beschder antwortet auf peso
17.02.2008 13:11


Problematisch wird der mittlerweile sehr schlechte Ruf. Hier werden die -berechtigt- noch lange dran knabbern.


warum haben die einen schlechten ruf?

Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.2] 3:0 für T-Mobile
kamischke antwortet auf kamischke
06.05.2008 09:32
"Vodafone-Deal mit Apple

06.05.08, 08:51

Der weltgrößte Mobilfunkkonzern Vodafone kommt beim iPhone doch noch zum Zug – und darf das begehrte Handy nun in zehn Ländern vertreiben.

Mit dem Technikkonzern Apple sei eine Zusammenarbeit vereinbart worden, teilte Vodafone am Dienstag in London mit. Es geht um Italien, Griechenland, Portugal, Tschechien, die Türkei, Indien, Südafrika, Ägypten, Neuseeland und Australien.

..." [www.focus.de]

Quelle: http://tinyurl.com/5oca8l


Gruß Kamischke

PS: Uuups, Herr Joussen, wie kam es nun doch noch zu dem Sinneswandel?
Nur gut das man sich mit seinen abfälligen Bemerkungen zum iPhone bedeckt gehalten hat und sich immer mal als Fan des iPhones geoutet hat, trotz des eigenen Flops des Qbowl's.
Bin jetzt nur noch auf das Preis- und Tarifgefüge Vodafones gespannt.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.2.1] apple-nutzer antwortet auf kamischke
06.05.2008 11:53

Upppps Kamischke

Was hat denn Herr Joussen mit den anderen Ländern zu tun?
Im Beitrag steht nicht das Vodafone Deutschland das IPhone auch bekommt, daher versteh ich deinen Beitrag nicht!!
Was für ein Sinneswandel?

Menü
[…1.1.1.1.1.2.1.1.2.2.1.1] Eher 0:3
hilden antwortet auf apple-nutzer
06.05.2008 14:56
Eher 0:3. ;-) VF hat als umsatzstärkster Netzbetreiber der Welt eben doch seinen Kopf durchgesetzt. Und glaube mir: VF zahlt sicherlich keine 30 % pro Kunde an Apple. Wer ist hier der große Verlierer? T-Mobile. Wie hoch ist nochmal die Anzahl der Nutzer in D, die das iPhone in fremden Netzen einsetzen? Und der ach so hohe Datenverbrauch bei T-Mobile ist doch eher lächerlich, da der sowieso inklusive ist und T-Mobile daran keinen Cent zusätzlich verdient. Da hat jeder Communicator Besitzer mit dem 1000 Relax plus Datenoption einen höheren Umsatz, vor allem wenn er ein zu kleines Paket bucht. :-)
Menü
[…1.1.1.1.2.1.1.2.2.1.1.1] apple-nutzer antwortet auf hilden
07.05.2008 00:17
Seh ich auch so. T-Mobile zahlt sich dumm und dämlich und die anderen Mobilfinkanbieter bekommen es für Lau.. Kein Wunder das keiner von T-Mobile dazu Stellung nehmen wollte
Menü
[…1.1.1.1.1.2.1.1.2.2.1.2] kamischke antwortet auf apple-nutzer
21.07.2008 13:01

einmal geändert am 22.07.2008 00:07
Benutzer apple-nutzer schrieb:

Upppps Kamischke

Was hat denn Herr Joussen mit den anderen Ländern zu tun? Im Beitrag steht nicht das Vodafone Deutschland das IPhone auch bekommt, daher versteh ich deinen Beitrag nicht!! Was für ein Sinneswandel?

Upsss, bei Vodafone tut sich anscheinend mehr in Richtung iPhone 3G, als man offiziell nach draußen verlautbaren läßt:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/07/21/iphone-2-von-vodafone/

Auch Computerbild berichtet wie folgt:
http://tinyurl.com/5rew2q

Gruß Kamischke

PS: Hoffentlich wird es nicht wieder nur ein Kurzfrist-Angebot für exklusive Kreise, sondern endlich auch einmal ein dauerhaftes Angebot für Vodafonekunden geben.
https://www.teltarif.de/forum/x-iphone/131-...
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.3] 15 USD Umsatzbeteiligung für Apple
kamischke antwortet auf kamischke
04.04.2008 20:15
Benutzer kamischke schrieb:
Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Benutzer uwm schrieb:
... zunächstmal : VF hat die Verhandlungen mit Steve J. beendet, als Steve ihnen erklärt hat, das er eine 30% Umsatzbeteiligung haben möchte....


Nun einmal zur Aufklärung:

Stimmt es nun, daß T-Mobile mit Apple eine 10 prozentige Umsatzbeteiligung am Verkauf und am generierten Gebührenumsatz durch das IPhone mit Jobs vereinbart hat?

Nichts genaues weiß man, den Medienberichten zufolge soll sie aber bei rund 10% liegen.

[...]
Gruß Kamischke

Das Geheimnis ist gelüftet: 15 US-Dollar/ 9,60 EUR Umsatzbeteiligung pro verkauftem iPhone gehen an Apple:

"Auch über den deutschen Mobilfunkmarkt weiß Munster einiges zu verraten. So beziffert er die Umsatzbeteiligung, die T-Mobile für jeden iPhone-Kunden Monat für Monat an Apple überweist auf 15 US-Dollar, umgerechnet 9,60 Euro." (www.onlinkosten.de)

Quelle: http://tinyurl.com/49aw8y


Gruß Kamischke
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.3.1] 18 USD Umsatzbeteiligung in den USA
kamischke antwortet auf kamischke
05.04.2008 10:35
Benutzer kamischke schrieb:

Das Geheimnis ist gelüftet: 15 US-Dollar/ 9,60 EUR Umsatzbeteiligung pro verkauftem iPhone gehen an Apple:

"Auch über den deutschen Mobilfunkmarkt weiß Munster einiges zu verraten. So beziffert er die Umsatzbeteiligung, die T-Mobile für jeden iPhone-Kunden Monat für Monat an Apple überweist auf 15 US-Dollar, umgerechnet 9,60 Euro." (www.onlinkosten.de)

Quelle: http://tinyurl.com/49aw8y


Gruß Kamischke

Zum Vergleich: AT&T in den USA

In den USA kassiert Apple über die Vertragslaufzeit ca. 432 US-Dollar an Umsatzbeteiligung, was pro AT&T-Kunden rund 18 US-Dollar im Monat bedeutet.

Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=3091184

Gruß Kamischke
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1.2] kamischke antwortet auf uwm
20.11.2007 13:41
Benutzer uwm schrieb:
... zunächstmal : VF hat die Verhandlungen mit Steve J. beendet, als Steve ihnen erklärt hat, das er eine 30% Umsatzbeteiligung haben möchte....

Zum Thema Lock : Das iPhone hat keinen "normalen" SIM-Lock.
Man kann es - zumindest legal - auch nach 2 Jahren nicht entsperren lassen. Illegale Unlockversuche bestraft Steve mit der sofortigen Totallahmlegung des Gerätes beim nächsten Update. Man muß das Ding auch gezwungenermaßen über iTunes aktivieren.

Was T-Mobile nach den 2 Jahren macht, konnte ich auch noch nirgendwo lesen - bekommt man dann ein neues, wie sieht es rechtlich mit der Garantie aus - wenn ich gezwungen bin das Ding bis zum St. Nimmerleinstag zu benutzen erwarte ich auch Garantie bis zum St. Nimmerleinstag.#

Das QBowl gibts zwar nur im VF Shop - allerdings kann ich es im Gegensatz zum iPhone dort auch frei kaufen, zu Aldi fahren und mir dort eine Aldi-SIM kaufen gehen ...

... um die volle HSDPA-Power im E-Plus Netz zu testen?
Dafür brauchst Du sicher kein QBowl zu kaufen, denn dafür reicht auch ein normales legales IPhone (unlocked) aus Frankreich.
Allerdings kostet das auch ca. 1000 EUR, wenn man es denn für den Preis auch möchte.

Erstaunlich ist doch das Vodafone anscheinend nur in Deutschland eine gerichtliche Klärung erwägt, aber im eigenen Heimatland (in Großbritannien wird das IPhone nur exklusiv von O2 vertrieben) und in Frankreich darauf verzichtet.
Liegt Vodafone die Freiheit dieser Nutzer etwa nicht am Herzen?

Gruß Kamischke

PS: Hab mich heute als langjähriger Vodafonekunde mal an meinen Technik-Berater im Shop gewandt zwecks Verkaufserfolge vom neuen Will-unbedingt-haben-QBowl:
Laut seinen Aussagen wurde noch nicht ein einziges QBowl-Gerät verkauft (und das ist hier der Business-Shop) in einer Großstadt mit über einer halben Mio. Einwohner.
Der Frust von Vodafone auf das iPhone ist daher auch nur verständlich.
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] Vodafone's iPhone excl. für Siemens-MA
kamischke antwortet auf kamischke
20.11.2007 17:37

2x geändert, zuletzt am 20.11.2007 17:50
Benutzer kamischke schrieb:
Benutzer uwm schrieb:
... zunächstmal : VF hat die Verhandlungen mit Steve J. beendet, als Steve ihnen erklärt hat, das er eine 30% Umsatzbeteiligung haben möchte....

Zum Thema Lock : Das iPhone hat keinen "normalen" SIM-Lock.
Man kann es - zumindest legal - auch nach 2 Jahren nicht entsperren lassen. Illegale Unlockversuche bestraft Steve mit der sofortigen Totallahmlegung des Gerätes beim nächsten Update.
Man muß das Ding auch gezwungenermaßen über iTunes aktivieren.

Was T-Mobile nach den 2 Jahren macht, konnte ich auch noch nirgendwo lesen - bekommt man dann ein neues, wie sieht es rechtlich mit der Garantie aus - wenn ich gezwungen bin das Ding bis zum St. Nimmerleinstag zu benutzen erwarte ich auch
Garantie bis zum St. Nimmerleinstag.#

Das QBowl gibts zwar nur im VF Shop - allerdings kann ich es im
Gegensatz zum iPhone dort auch frei kaufen, zu Aldi fahren und mir dort eine Aldi-SIM kaufen gehen ...

... um die volle HSDPA-Power im E-Plus Netz zu testen?
Dafür brauchst Du sicher kein QBowl zu kaufen, denn dafür reicht auch ein normales legales IPhone (unlocked) aus Frankreich.
Allerdings kostet das auch ca. 1000 EUR, wenn man es denn für den Preis auch möchte.

Erstaunlich ist doch das Vodafone anscheinend nur in Deutschland eine gerichtliche Klärung erwägt, aber im eigenen Heimatland (in Großbritannien wird das IPhone nur exklusiv von O2 vertrieben) und in Frankreich darauf verzichtet. Liegt Vodafone die Freiheit dieser Nutzer etwa nicht am Herzen?

Gruß Kamischke

PS: Hab mich heute als langjähriger Vodafonekunde mal an meinen Technik-Berater im Shop gewandt zwecks Verkaufserfolge vom neuen Will-unbedingt-haben-QBowl:
Laut seinen Aussagen wurde noch nicht ein einziges QBowl-Gerät verkauft (und das ist hier der Business-Shop) in einer Großstadt mit über einer halben Mio. Einwohner. Der Frust von Vodafone auf das iPhone ist daher auch nur verständlich.



Da schau mal einer an was Vodafone für exklusive Kreise alles so heimlich einfädeln kann:


iPhone für Siemens-Mitarbeiter auch mit Vodafone-Vertrag erhältlich

Düsseldorf/München, 20.11.07-08:25 - Während der Vodafone-Deutschlandchef Friedrich Joussen eine Einstweilige Verfügung gegen den exklusiven Vertrieb des Apple-Handys iPhone durch den Rivalen T-Mobile erwirkt hat, wird das Kult-Handy im Handy-Shop des Siemens-Mitarbeiterportales über die SBS Com GmbH auch mit einem 24-Monatsvertrag von Vodafone für 559,00 Euro (inkl. MwSt.) angeboten.

"Das Apple iPhone hat eine deutsche Menüführung und kann mit einer Vodafone SIM-Karte betrieben werden", heißt es dort.
Allerdings mit dem Hinweis, dass Neugeräte derzeit ausverkauft seien und eine Neulieferung in Kürze erwartet werde.
Der monatliche Basispreis liegt dabei zwischen 7,50 und 44,95 Euro.
Die Garantieabwicklung ist den Angaben auf der Webseite zufolge ausschließlich über die SBS Com GmbH möglich.

...

Vollständige Meldung unter:
http://tinyurl.com/2v2hc5


Der staunt der Laie und der "normale" Vodafonkunde wundert sich.

Gruß Kamischke

PS: Da wird man doch auch gleich wieder zum iPhone-Fan:

"«Ich bin ein Fan des iPhone», räumt Joussen denn auch ein.
Allerdings habe ihn die Umsatzbeteiligung abgeschreckt. Vodafone profitiert dennoch von dem neuen Gerät, da einige findiger Tüftler die elektronische Sperre des iPhone außer Kraft setzten. «Wir haben heute rund 5000 iPhone-Nutzer auf unserem Netz», sagt Joussen."
http://tinyurl.com/34yus3
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] Monika Penthouse antwortet auf kamischke
20.11.2007 17:56
Benutzer kamischke schrieb:
"«Ich bin ein Fan des iPhone», räumt Joussen denn auch ein.
Allerdings habe ihn die Umsatzbeteiligung abgeschreckt. Vodafone profitiert dennoch von dem neuen Gerät, da einige findiger Tüftler die elektronische Sperre des iPhone außer Kraft setzten. «Wir haben heute rund 5000 iPhone-Nutzer auf unserem Netz», sagt Joussen."
http://tinyurl.com/34yus3

Na, dann hat Joussen wohl diese Aktionen schon vorhergesehen.
Ist nichts anderes, als ein Krimineller, der gefakte Ware aus Fernost als Original verkauft.
Ein Niveau ist das, wenn es stimmen sollte, welches der russischen Mafia alle Ehre macht.
Bitte, liebe Russen, nicht falsch verstehen-
ihr habt ja auch unseren Gerhard bekommen, o.k?

Monika
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.2] Vodafone's iPhone excl. für Siemens-MA???
kamischke antwortet auf kamischke
21.11.2007 12:19

einmal geändert am 21.11.2007 13:41
Benutzer kamischke schrieb:
Benutzer kamischke schrieb:
Benutzer uwm schrieb:
... zunächstmal : VF hat die Verhandlungen mit Steve J. beendet, als Steve ihnen erklärt hat, das er eine 30% Umsatzbeteiligung haben möchte....

Zum Thema Lock : Das iPhone hat keinen "normalen" SIM-Lock.
Man kann es - zumindest legal - auch nach 2 Jahren nicht entsperren lassen. Illegale Unlockversuche bestraft Steve mit der sofortigen Totallahmlegung des Gerätes beim nächsten Update.
Man muß das Ding auch gezwungenermaßen über iTunes aktivieren.

Was T-Mobile nach den 2 Jahren macht, konnte ich auch noch nirgendwo lesen - bekommt man dann ein neues, wie sieht es rechtlich mit der Garantie aus - wenn ich gezwungen bin das Ding bis zum St. Nimmerleinstag zu benutzen erwarte ich auch
Garantie bis zum St. Nimmerleinstag.#

Das QBowl gibts zwar nur im VF Shop - allerdings kann ich es im
Gegensatz zum iPhone dort auch frei kaufen, zu Aldi fahren und mir dort eine Aldi-SIM kaufen gehen ...

... um die volle HSDPA-Power im E-Plus Netz zu testen?
Dafür brauchst Du sicher kein QBowl zu kaufen, denn dafür reicht auch ein normales legales IPhone (unlocked) aus Frankreich.
Allerdings kostet das auch ca. 1000 EUR, wenn man es denn für
den Preis auch möchte.

Erstaunlich ist doch das Vodafone anscheinend nur in Deutschland eine gerichtliche Klärung erwägt, aber im eigenen Heimatland (in Großbritannien wird das IPhone nur exklusiv von O2 vertrieben) und in Frankreich darauf verzichtet. Liegt Vodafone die Freiheit dieser Nutzer etwa nicht am Herzen?

Gruß Kamischke

PS: Hab mich heute als langjähriger Vodafonekunde mal an meinen Technik-Berater im Shop gewandt zwecks Verkaufserfolge vom neuen Will-unbedingt-haben-QBowl:
Laut seinen Aussagen wurde noch nicht ein einziges QBowl-Gerät verkauft (und das ist hier der Business-Shop) in einer Großstadt mit über einer halben Mio. Einwohner. Der Frust von Vodafone auf das iPhone ist daher auch nur verständlich.



Da schau mal einer an was Vodafone für exklusive Kreise alles so heimlich einfädeln kann:


iPhone für Siemens-Mitarbeiter auch mit Vodafone-Vertrag erhältlich

Düsseldorf/München, 20.11.07-08:25 - Während der Vodafone-Deutschlandchef Friedrich Joussen eine Einstweilige Verfügung gegen den exklusiven Vertrieb des Apple-Handys iPhone durch den Rivalen T-Mobile erwirkt hat, wird das Kult-Handy im Handy-Shop des Siemens-Mitarbeiterportales über die SBS Com GmbH auch mit einem 24-Monatsvertrag von Vodafone für 559,00 Euro (inkl. MwSt.) angeboten.

"Das Apple iPhone hat eine deutsche Menüführung und kann mit einer Vodafone SIM-Karte betrieben werden", heißt es dort.
Allerdings mit dem Hinweis, dass Neugeräte derzeit ausverkauft seien und eine Neulieferung in Kürze erwartet werde. Der monatliche Basispreis liegt dabei zwischen 7,50 und 44,95 Euro.
Die Garantieabwicklung ist den Angaben auf der Webseite zufolge ausschließlich über die SBS Com GmbH möglich.

...

Vollständige Meldung unter:
http://tinyurl.com/2v2hc5


Der staunt der Laie und der "normale" Vodafonkunde wundert sich.

Gruß Kamischke

PS: Da wird man doch auch gleich wieder zum iPhone-Fan:

"«Ich bin ein Fan des iPhone», räumt Joussen denn auch ein.
Allerdings habe ihn die Umsatzbeteiligung abgeschreckt. Vodafone profitiert dennoch von dem neuen Gerät, da einige findiger Tüftler die elektronische Sperre des iPhone außer Kraft setzten. «Wir haben heute rund 5000 iPhone-Nutzer auf unserem Netz», sagt Joussen."
http://tinyurl.com/34yus3


Wie es ausschaut hat sich Vodafone nun kurzfristig dazu entschlossen, das an die Öffentlichkeit gelangte exklusive Angebot für Siemens-Mitarbeiter schneller als gedacht von den Siemens-Webseiten verschwinden zu lassen.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Vodafone gönnt den Siemens-Mitarbeitern nicht mehr das iPhone für einen Schnäppchenpreis von 559 Euro zu erwerben, zumal das iPhone jetzt im T-Mobile-Laden sogar noch 450 Euro mehr kostet.

"Im Laufe des Tages verschwand das von Portel.de im Bild dokumentierte Angebot dann von der Webseite."

Quelle: http://tinyurl.com/2v2hc5

Gruß Kamischke
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1.3] realworld antwortet auf uwm
20.11.2007 14:08
Benutzer uwm schrieb:
Das QBowl gibts zwar nur im VF Shop - allerdings kann ich es im Gegensatz zum iPhone dort auch frei kaufen, zu Aldi fahren und mir dort eine Aldi-SIM kaufen gehen ...

Und dann?? Das "schicke" Gerät aus der Hosentasche ziehen und so tun, als ob man damit "arbeitet" - und das mit dem "leistungsstarken HSDPA" ePlus-Netz...

Wenn schon, dann schon mit VF.

Ja, ja - "kein Knopf in der Tasche, aber..." :-)

Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1.3.1] uwm antwortet auf realworld
20.11.2007 15:29
... ich hätte ja auch "meine (vorhandene) VF Karte, meine T-Mobile Sim oder meine BASE I-Net Flat Karte" schreiben können - das war ein Beispiel, der Herr ...
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1.4] tcsmoers antwortet auf uwm
20.11.2007 18:22
Benutzer uwm schrieb:
... zunächstmal : VF hat die Verhandlungen mit Steve J. beendet, als Steve ihnen erklärt hat, das er eine 30% Umsatzbeteiligung haben möchte....

Zum Thema Lock : Das iPhone hat keinen "normalen" SIM-Lock.
Man kann es - zumindest legal - auch nach 2 Jahren nicht entsperren lassen. Illegale Unlockversuche bestraft Steve mit der sofortigen Totallahmlegung des Gerätes beim nächsten Update.

Das dürfte schon ein rechtliches Problem sein.


Man muß das Ding auch gezwungenermaßen über iTunes aktivieren.

Was T-Mobile nach den 2 Jahren macht, konnte ich auch noch nirgendwo lesen - bekommt man dann ein neues, wie sieht es rechtlich mit der Garantie aus - wenn ich gezwungen bin das Ding bis zum St. Nimmerleinstag zu benutzen erwarte ich auch Garantie bis zum St. Nimmerleinstag.#

Wie sieht es aus, wenn das Ding geklaut oder zerstört wird ?


Das QBowl gibts zwar nur im VF Shop - allerdings kann ich es im Gegensatz zum iPhone dort auch frei kaufen, zu Aldi fahren und mir dort eine Aldi-SIM kaufen gehen ...

Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.2] schnorfel antwortet auf berlin7
20.11.2007 15:28

einmal geändert am 20.11.2007 15:33
Benutzer berlin7 schrieb:
Ich weiß ja nicht von wem der Junge Mann bei xonio bezahlt wird aber ich habe es nicht einmal irgendwo doppelt drücken müssen als ich es getestet habe.(Hab es ausgiebig getestet und nicht nur ein paar minuten) Da hat alle sofort reagiert und hat sich super bedienen lasse. Also für mich ist es das besser iphone. Besser Funktionen und mind. gleich gute Bedienung. Ich würde fast sagen besser das es ja sogar noch die super Tastatur hat.

Dieser Artikel ist der Beweis, dass manche Texte ohne Zeichensetzung einfach nicht zu verstehen sind. Ich weiß noch immer nicht, was der Verfasser sagen wollte.
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf schnorfel
20.11.2007 18:15
Benutzer schnorfel schrieb:
Benutzer berlin7 schrieb:
Ich weiß ja nicht von wem der Junge Mann bei xonio bezahlt wird aber ich habe es nicht einmal irgendwo doppelt drücken müssen als ich es getestet habe.(Hab es ausgiebig getestet und nicht nur ein paar minuten) Da hat alle sofort reagiert und hat sich super bedienen lasse. Also für mich ist es das besser iphone.
Besser Funktionen und mind. gleich gute Bedienung. Ich würde fast sagen besser das es ja sogar noch die super Tastatur hat.

Dieser Artikel ist der Beweis, dass manche Texte ohne Zeichensetzung einfach nicht zu verstehen sind. Ich weiß noch immer nicht, was der Verfasser sagen wollte.

Gleich wirst Du wieder angegriffen.

Mein Enkel fragt mich schon, warum er überhaupt Deutsch lernen soll.

Denglisch und Türkeitsch ist ja wohl die kommende Sprache.

Wenn dann noch das Land NRW 10.000.000 Euro locker machen will, um einen englischen Slogan für NRW zu finden, ist alles klar.

Über Europa lacht die Sonne - über Deutschland und besonders Herrn Stoiber lacht die ganze Welt.

peso
Menü
[4] musikbox antwortet auf kamischke
04.12.2007 17:45
Benutzer Sven 22 schrieb:
T-Mobile mus es wirklich schlecht gehen.das die mit dem I Phone auf Kundenjagd gehen müssen.
Du meinst im Umkehrschluss, Vodafone wird wegen Reichtum geschlossen?
Menü
[4.1] musikbox antwortet auf musikbox
04.12.2007 18:32

einmal geändert am 04.12.2007 20:53
Benutzer Sven 22 schrieb:
Benutzer musikbox schrieb: > Benutzer Sven 22 schrieb: >
T-Mobile mus es wirklich schlecht gehen.das die mit dem I
Phone > > auf Kundenjagd gehen müssen. > Du
meinst im Umkehrschluss, Vodafone wird wegen Reichtum >
geschlossen?.Wen du meinst.dafür steckt Vodafone viel Geld im Netzausbau rein auch UMTS wird gut ausgebaut erstmal nachdenken und dan schreiben

Um erstmal festzustellen, ob Du nicht derjenige bist, der erstmal nachdenken und dann schreiben sollte:

Wieviel steckt denn Vodafone in den Netzausbau? Und wieviel die anderen Netzbetreiber?