Benutzer dasilva schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Ja logisch. Aber es ist so, das du bei jeden Wechsel der tarifoptionen oder des Tarifes die dann aktuell gültigen
AGBs akzeptieren MUSST, was dann bedeutet das das Tarifheft evtl.
keine gültigkeit mehr hat.
Akzeptierst du sie nicht, kannst du den neuen Tarif oder
die
Option nicht buchen.
Wo steht das ? Wenn ich ein Tarifheft als Grundlage nehme, gelten alle Leistungen.
Ansonsten wäre es Nötigung.
peso
Unter jeden Tarif7Options änderungsdokument was du unterschreiben musst im Shop.
dann unterschreibst du es nicht!
tarifwechsel etc. ist teil des für dich geltenden vertrages. da
kann man keine bedingungen stellen.
peso
Mit dem Tarifwechsel änderst du deine Willenserklärung. Der Netzbetreiber hat durch einen Tarifwechsel unter Umständen Nachteile. Der Tarif (und evtl. Optionen), den du bei Vertragsabschluss ausgewählt hast, ist fester Vertragsbestandteil. Wenn du beispielsweise innerhalb der Laufzeit des Vertrages einen günstigeren Tarif willst, ist das eine Änderung des Vertrages und dafür braucht man 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Du willst den neuen Tarif,
der Netzbetreiber sagt nur wenn du die neuen AGB akzeptierst.
Entweder du akzeptierst die neuen AGB als Bestandteil des geänderten Vertrages oder du bleibst im alten Tarif, weil die Änderung des Vertrags nicht zustande kommt. Die Willenserklärung des Netzbetreibers ist ja "ich biete dir an den Tarif zu wechseln, unter der Auflage dass die neuen AGB Vertragsbestandteil werden." Wenn du damit nicht einverstanden bist, fehlt deine Willenserklärung und es kommt kein Änderungsvertrag zustande.
wo hast du denn das her?
Lernt man in der Schule, wenn man den Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung einschlägt. Zwar nicht am Beispiel von Mobilfunkverträgen, aber Vertrag ist Vertrag. Wenn der Vertrag geändert wird, zählt das aktuell vorliegende Angebot des Geschäftspartners und nicht das was er vor 5 Jahren mal angeboten hat. Preise und Konditionen verändern sich logischerweise mit der Zeit.
tarifwechsel sind im tarifheft ganz klar geregelt. du kannst zwischen den angebotenen tarifen unter beachtung der vertragsvereinbarungen jederzeit wechseln.
Wenn die Tarife aber in der Zwischenzeit nicht mehr zu den Konditionen angeboten werden, musst du dich mit den aktuell vorliegenden Konditionen begnügen.
Das Tarifheft ist nur eine Momentaufnahme des Angebots des NB.
Wenn du mit dem Tarifwechsel aber so lange wartest, bis es den zu den Konditionen nicht mehr gibt, gilt das nicht mehr, da es
nur ein Werbeprospekt ist, das nur eine bestimmte Gültigkeitsdauer hat. Und vor Gericht hat das sowieso schonmal garkeine rechtsverbindliche Aussagekraft...
da kann der anbieter keine neuregelungen einführen, ohne das du
zustimmst.
kein wunder, dass die mit euch alles machen können.
du kennst den begriff bgb?
Ja, das ist mir ein Begriff... ;) Hast du denn auch schonmal reingeguckt und etwas gefunden was
deine Ansicht bestätigt?
Kannst deinen Netzbetreiber ja verklagen und dem Richter deine (z.B.) 5 Jahre alten Tarifhefte vorlegen... ;). Das ist
kein "rechtsverbindliches Angebot" sondern quasi nur Werbung für andere Tarife. In dem Heft stehen lediglich die aktuell verfügbaren Tarifalternativen drin, die man je nach Wunsch wechseln kann. Bei einem Wechsel, wird aber der Vertrag,
in dem dein bisheriger Tarif fest verankert ist, geändert, also gelten auch die aktuell vorliegenden Tarife und AGBs und nicht die die in deinem 5 Jahre alten Tarifheft drinstehen, die der Netzbetreiber vielleicht garnicht mehr im Angebot hat... Durch die Änderung des Tarifs änderst du den Vertrag wodurch die neuen AGB Vertragsbestandteil werden oder du bleibst in dem alten Tarif den du bei Vertragsabschluss ausgewählt hast.
Ob
dir das passt oder nicht.
Aber wenn du dich im Recht fühlst, dann bleibt dir wohl nur die Klage um herauszufinden, ob das Gericht deiner Meinung ist.
peso
Peso hat leider keine Ahnung von seinem Beruf. Der wollte schon gegen alles klagen und fällt immer damit auf die Nase. Seine armen Kunden verlassen sich auf Peso und sind dann selbst verlassen.
dasilva@ Auf Deinen Kommentar kann man bestimmt verzichten.
Grundsätzlich ist es so, dass das Tarifheft nicht als Werbebroschüre zu bezeichen ist. Es ist, zumindest während der Vertragslaufzeit vertragsbestandteil.
Ansonsten könnte man ja einfach alles ändern. Man schafft z.B. die Tarife mit geringer Grundgebühr einfach ab.
Beispiel:
Du hast einen Vertrag mit einer Grundgebühr von 100 Euro. Den brauchst Du nicht mehr. Im Tarifheft gibt es einen Vertrag mit 10 Euro. Mittlerweile hat Dein Anbieter eine Tarifwechselgebühr von 200 Euro eingeführt.
Da Du die 200 Euro nicht hast, must Du also den teuren Vertrag weiterführen ? Glaubst Du, dass Du da richtig liegst.
Wir haben mit diesem Problem sehr oft zu tun, wenn der Kunde die Vertragsrestlaufzeiten möglichst kostengünstig abwickeln will.
Bisher hat sich noch kein Anbieter geweigert, diese Tarifänderung durchzuführen. Glaubst Du, wenn die rechtliche Situation anders wäre, hätte die es einfach so akzeptiert ?
Vielleicht äusserst sich ja mal ein Jurist dazu. Bisher handelt es sich bei uns beiden nur um Meinungen. Ich kann dazu nur in die Waagschale werfen, dass ich noch nie Probleme hatte.
peso