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Die T-COM AGB's sagen was anderes...


15.10.2006 18:46 - Gestartet von medikiller
Hallo teltarif-Team

liest man sich die AGB's der T-COM zu deren neuen Tarifen durch, so erfährt der aufmerksame Leser, das die Erhöhung der Mehrwertsteuer entgegen Eurer Mitteilung doch an die Kunden durchgereicht wird.

Beispiel: Call & Surf Comfort T-Net:
Preisliste Ziffer 2:

"Die Preise mit USt errechnen sich aus den Preisen ohne USt zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes werden die Preise mit USt entsprechend angepasst"

Ja was ist nun richtig?
Zahlt der Kunde ab 01.01.2007 mehr oder nicht?
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[1] Ed antwortet auf medikiller
15.10.2006 20:44
Benutzer medikiller schrieb:
liest man sich die AGB's der T-COM zu deren neuen Tarifen durch, so erfährt der aufmerksame Leser, das die Erhöhung der Mehrwertsteuer entgegen Eurer Mitteilung doch an die Kunden durchgereicht wird.

Beispiel: Call & Surf Comfort T-Net:
Preisliste Ziffer 2:

"Die Preise mit USt errechnen sich aus den Preisen ohne USt zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes werden die Preise mit USt entsprechend angepasst"

Sind das evtl Universal AGBs die auch für alte Verträge gelten?
Danach hättest du auch als Neukunde das Recht mehr zahlen zu dürfen, ich bezweifle aber das die T das durchsetzt wenn sie schon mit der Preisstabilität der neuen Tarife geworben hat. Diese AGBs sind aber dennoch Zukunftsorientiert geschrieben, nur weil man die 19% mit einkalkuliert hat hat man noch lange nicht alle möglichen Umsatzsteuererhöhungen der Zukunft mit einkalkuliert.

Ja was ist nun richtig? Zahlt der Kunde ab 01.01.2007 mehr oder nicht?

Das kann dir wohl nur die T sagen....
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[1.1] preisspecht antwortet auf Ed
15.10.2006 21:28
Benutzer Ed schrieb:
Benutzer medikiller schrieb:
liest man sich die AGB's der T-COM zu deren neuen Tarifen durch, so erfährt der aufmerksame Leser, das die Erhöhung der Mehrwertsteuer entgegen Eurer Mitteilung doch an die Kunden durchgereicht wird.

Beispiel: Call & Surf Comfort T-Net:
Preisliste Ziffer 2:

"Die Preise mit USt errechnen sich aus den Preisen ohne USt zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes werden die Preise mit
USt entsprechend angepasst"

Sind das evtl Universal AGBs die auch für alte Verträge gelten? Danach hättest du auch als Neukunde das Recht mehr zahlen zu dürfen, ich bezweifle aber das die T das durchsetzt wenn sie schon mit der Preisstabilität der neuen Tarife geworben hat.


Beim Bestellvorgang für den neuen Call & Surf Comfort steht unmissverständlich im Warenkorb vor der Bestellung:
"Die genannten Bruttopreise basieren auf einer Umsatzsteuer von 16 %. Für Leistungen, die nach dem 01.01.2007 erbracht werden, wird eine Umsatzsteuer von 19% in Rechnung gestellt".

Noch deutlicher kann man ja wohl nicht sagen, dass die Mehrwertsteuererhöhung an den Kunden durchgereicht wird.
Da ich die "Spielregeln" immer vor Absenden eine Bestellung genau durchsehe, ist mir das schon vor Absenden der Bestellung aufgefallen, aber ändern kann man daran wohl nichts, auch wenn es mir nicht gerade "gefällt" :-(
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[1.1.1] elchifon antwortet auf preisspecht
16.10.2006 00:49
Benutzer preisspecht schrieb:
Benutzer Ed schrieb:
Benutzer medikiller schrieb:
liest man sich die AGB's der T-COM zu deren neuen Tarifen durch, so erfährt der aufmerksame Leser, das die Erhöhung der Mehrwertsteuer entgegen Eurer Mitteilung doch an die Kunden durchgereicht wird.

Beispiel: Call & Surf Comfort T-Net:
Preisliste Ziffer 2:

"Die Preise mit USt errechnen sich aus den Preisen ohne USt zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes werden die Preise mit
USt entsprechend angepasst"

Sind das evtl Universal AGBs die auch für alte Verträge gelten?
Danach hättest du auch als Neukunde das Recht mehr zahlen zu dürfen, ich bezweifle aber das die T das durchsetzt wenn sie schon mit der Preisstabilität der neuen Tarife geworben hat.


Beim Bestellvorgang für den neuen Call & Surf Comfort steht unmissverständlich im Warenkorb vor der Bestellung: "Die genannten Bruttopreise basieren auf einer Umsatzsteuer von 16 %. Für Leistungen, die nach dem 01.01.2007 erbracht werden, wird eine Umsatzsteuer von 19% in Rechnung gestellt".

Noch deutlicher kann man ja wohl nicht sagen, dass die Mehrwertsteuererhöhung an den Kunden durchgereicht wird. Da ich die "Spielregeln" immer vor Absenden eine Bestellung genau durchsehe, ist mir das schon vor Absenden der Bestellung aufgefallen, aber ändern kann man daran wohl nichts, auch wenn es mir nicht gerade "gefällt" :-(

Kann man denn überhaupt innerhalb einer Mindestvertragslaufzeit den Preis ändern? Egal warum, da nützt auch keine MwSt.-Erhöhung nix. Was ich z.Bsp. am 01.10.2006 abgeschlossen hab, das darf sich doch frühstens ein ja später ändern...
Anders seh ich das bei den Zusatzleistungen, wie Sicherheitspaket, 0180x Rufnummern oder vielleicht auch Montagekosten...
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[1.1.1.1] preisspecht antwortet auf elchifon
16.10.2006 07:41

einmal geändert am 16.10.2006 07:56
Benutzer elchifon schrieb:
Benutzer preisspecht schrieb:

Beim Bestellvorgang für den neuen Call & Surf Comfort steht unmissverständlich im Warenkorb vor der Bestellung: "Die genannten Bruttopreise basieren auf einer Umsatzsteuer von 16 %. Für Leistungen, die nach dem 01.01.2007 erbracht werden,
wird eine Umsatzsteuer von 19% in Rechnung gestellt".

Noch deutlicher kann man ja wohl nicht sagen, dass die Mehrwertsteuererhöhung an den Kunden durchgereicht wird. Da ich die "Spielregeln" immer vor Absenden eine Bestellung genau durchsehe, ist mir das schon vor Absenden der Bestellung aufgefallen, aber ändern kann man daran wohl nichts, auch wenn es mir nicht gerade "gefällt" :-(

Kann man denn überhaupt innerhalb einer Mindestvertragslaufzeit den Preis ändern? Egal warum, da nützt auch keine MwSt.-Erhöhung nix. Was ich z.Bsp. am 01.10.2006 abgeschlossen hab, das darf sich doch frühstens ein ja später ändern... Anders seh ich das bei den Zusatzleistungen, wie Sicherheitspaket, 0180x Rufnummern oder vielleicht auch Montagekosten...

Wenn die AGB einen entsprechenden Vorbehalt haben, geht das. Nach meinem Kenntnis der Rechtslage kaufst Du zumindest umsatzsteuerlich keine einheitliche Leistung, sondern (mindestens 12) monatliche Teilleistungen.

Da es in den AGB drin steht und auch nicht unüblich im Sinne von überraschender Klausel ist dürfte diese Bestimmung auch wirksam sein.

Die Umsatzsteuer wird ja auch vom Unternehmer nicht für sich sondern aufgrund gesetzlicher Vorgabe erhoben. Innerhalb der Mindestlaufzeit könnte lediglich nicht so einfach das Nettoentgelt angehoben werden, wobei es öfters auch da Regulierer-Klauseln in den AGBs gibt, dass von der Bundesnetzagentur (Ex RegTP) verordnete Erhöhungen z.B. von Terminierungsentgelten weitergegeben werden dürfen.

Aufgrund dieser selbstständigen umsatzsteuerlichen Teilleistungen (Monat) könnten höchstens die ersten 4 Monate (bei Abschluss am 31.12.06, sonst entsprechend weniger) von einer Umsatzsteuererhöhung verschont werden. Schauen wir mal ins Gesetz:

§ 29 Umstellung langfristiger Verträge

(1) Beruht die Leistung auf einem Vertrag, der nicht später als vier Kalendermonate vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, so kann, falls nach diesem Gesetz ein anderer Steuersatz anzuwenden ist, der Umsatz steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar wird, der eine Vertragsteil von dem anderen einen angemessenen Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung verlangen. Satz 1 gilt nicht, soweit die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Ist die Höhe der Mehr- oder Minderbelastung streitig, so ist § 287 Abs. 1 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.

Bleibt die Frage nach Satz 2 (gilt nicht, soweit ... etwas anderes vereinbart), ob eine andere Regelung in den AGBs zulässig ist. Außerdem könnte die T-COM aus Vereinfachungsgründen einfach erst ab 1.5.07 das Bruttoentgelt erhöhen.

Fraglich bleibt trotzdem, ob die T-COM abweichend von deren eigenen AGBs evtl. mit konstanten Preisen geworben hat und sich dadurch, wie schon von anderen ausgeführt, ein niedrigerer Nettopreis aufgrund einer Selbstverpflichtung ergeben würde.
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[1.1.1.1.1] schnorfel antwortet auf preisspecht
18.10.2006 10:18
Das ist doch zur Abwechslung mal ein qualifizierter Diskussionsbeitrag.

Ich bin auch der Ansicht, dass es sich hier nicht um eine einheitliche Leistung handelt, sondern Teilleistungen vorliegen. Man hat einen abgrenzbaren Leistungszeitraum (Monat), in dem die Leistung abgrenzbar erbracht worden ist und für den es auch jeweils eine einzelne Rechnung gibt. Insofern spricht vieles für Teilleistung. Und selbst, wenn es anders sein sollte, hätte man ja eine von § 29 I 1 UStG abweichende Parteivereinbarung nach Satz 2.
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[1.1.2] schnorfel antwortet auf preisspecht
18.10.2006 10:12

Beim Bestellvorgang für den neuen Call & Surf Comfort steht unmissverständlich im Warenkorb vor der Bestellung: "Die genannten Bruttopreise basieren auf einer Umsatzsteuer von 16 %. Für Leistungen, die nach dem 01.01.2007 erbracht werden, wird eine Umsatzsteuer von 19% in Rechnung gestellt".

Noch deutlicher kann man ja wohl nicht sagen, dass die Mehrwertsteuererhöhung an den Kunden durchgereicht wird.

Das sehe ich nicht so. Da der Ust-Satz bei 19% liegt, muss er auch in Rechnung gestellt werden. Die Frage ist nur, ob die Telekom im gleichen Zug die Nettopreise senkt, damit brutto am Ende das gleiche herauskommt.

Sollte die Telekom tatsächlich den Nettopreis gleichhoch halten und darauf 19% USt aufschlagen, verstößt dies zwar gegen § 29 I 1 UStG, jedoch sind Abweichungen hierdurch durch Parteivereinbarung, also auch durch AGB, möglich.

schnorfel
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[1.2] Wilfried_Schieder antwortet auf Ed
15.10.2006 21:36
Benutzer medikiller schrieb:
liest man sich die AGB's der T-COM zu deren neuen Tarifen durch, so erfährt der aufmerksame Leser, das die Erhöhung der Mehrwertsteuer entgegen Eurer Mitteilung doch an die Kunden durchgereicht wird.

Beispiel: Call & Surf Comfort T-Net:
Preisliste Ziffer 2:

"Die Preise mit USt errechnen sich aus den Preisen ohne USt zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes werden die Preise mit
USt entsprechend angepasst"

Sind das evtl Universal AGBs die auch für alte Verträge gelten? Danach hättest du auch als Neukunde das Recht mehr zahlen zu dürfen, ich bezweifle aber das die T das durchsetzt wenn sie schon mit der Preisstabilität der neuen Tarife geworben hat. Diese AGBs sind aber dennoch Zukunftsorientiert geschrieben, nur weil man die 19% mit einkalkuliert hat hat man noch lange nicht alle möglichen Umsatzsteuererhöhungen der Zukunft mit einkalkuliert.

Ja was ist nun richtig? Zahlt der Kunde ab 01.01.2007 mehr oder nicht?

Das kann dir wohl nur die T sagen....

Hallo,

mir wurde bei der telefonischen Tarifwechsel-Beauftragung zum neuen Call & Surf comfort/T-Net von der Hotline zugesagt, daß sich anlässlich der MWSt.-Erhöhung zum 1.1.07 am Brutto-Betrag von derzeit € 49,95 nichts ändern wird.

Dies kann ja nur bedeuten, daß der derzeitige Netto-Betrag von € 43,06 auf € 41,97 gesenkt wird.

Oder sehe ich das falsch?

Gruß

W.Schieder
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[1.2.1] mueller antwortet auf Wilfried_Schieder
15.10.2006 21:53
Benutzer Wilfried_Schieder schrieb:
Benutzer medikiller schrieb:
liest man sich die AGB's der T-COM zu deren neuen Tarifen durch, so erfährt der aufmerksame Leser, das die Erhöhung der Mehrwertsteuer entgegen Eurer Mitteilung doch an die Kunden durchgereicht wird.

Beispiel: Call & Surf Comfort T-Net:
Preisliste Ziffer 2:

"Die Preise mit USt errechnen sich aus den Preisen ohne USt zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes werden die Preise mit
USt entsprechend angepasst"

Sind das evtl Universal AGBs die auch für alte Verträge gelten?
Danach hättest du auch als Neukunde das Recht mehr zahlen zu dürfen, ich bezweifle aber das die T das durchsetzt wenn sie schon mit der Preisstabilität der neuen Tarife geworben hat.
Diese AGBs sind aber dennoch Zukunftsorientiert geschrieben, nur weil man die 19% mit einkalkuliert hat hat man noch lange nicht alle möglichen Umsatzsteuererhöhungen der Zukunft mit einkalkuliert.

Ja was ist nun richtig? Zahlt der Kunde ab 01.01.2007 mehr oder nicht?

Das kann dir wohl nur die T sagen....

Hallo,

mir wurde bei der telefonischen Tarifwechsel-Beauftragung zum neuen Call & Surf comfort/T-Net von der Hotline zugesagt, daß sich anlässlich der MWSt.-Erhöhung zum 1.1.07 am Brutto-Betrag von derzeit € 49,95 nichts ändern wird.

Dies kann ja nur bedeuten, daß der derzeitige Netto-Betrag von € 43,06 auf € 41,97 gesenkt wird.

Oder sehe ich das falsch?

Gruß

W.Schieder

Hallo,

genau so sind auch unsere Informationen.

Einen schönen Abend
Martin
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[1.2.1.1] Wilfried_Schieder antwortet auf mueller
15.10.2006 22:13
Hallo,

ich habe gerade nochmal ein E-Mail an die T-Com geschickt und diese gebeten, es mir dies schriftlich zu bestätigen.

Sobald die Antwort da ist, werde ich diese posten.

W. Schieder
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[1.2.1.1.1] Wilfried_Schieder antwortet auf Wilfried_Schieder
16.10.2006 20:44
Benutzer Wilfried_Schieder schrieb:
Hallo,

ich habe gerade nochmal ein E-Mail an die T-Com geschickt und diese gebeten, es mir dies schriftlich zu bestätigen.

Sobald die Antwort da ist, werde ich diese posten.

W. Schieder


Hallo nochmal

habe soeben folgende Antwort der T-Com auf meine Mail von gestern aus dem Postfach geholt, ich zitiere:

Sehr geehrter Herr Schieder,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der Grundpreis Ihres Call & Surf Comfort Tarifes in Höhe von 49,95 € ändert sich nach der Mehrwertsteuererhöhung zum 0.101.2007 nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre T-Com
Im Auftrag
Iris Fricke

Zitat Ende.

Ich hoffe, daß damit sämtliche hier zu diesem Tema geäußerten Zweifel aus der Welt geschafft sind.

Noch einen schönen Abend
W. Schieder
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[1.2.1.1.1.1] mueller antwortet auf Wilfried_Schieder
16.10.2006 21:30
Benutzer Wilfried_Schieder schrieb:
Benutzer Wilfried_Schieder schrieb:
Hallo,

ich habe gerade nochmal ein E-Mail an die T-Com geschickt und diese gebeten, es mir dies schriftlich zu bestätigen.

Sobald die Antwort da ist, werde ich diese posten.

W. Schieder


Hallo nochmal

habe soeben folgende Antwort der T-Com auf meine Mail von gestern aus dem Postfach geholt, ich zitiere:

Sehr geehrter Herr Schieder,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der Grundpreis Ihres Call & Surf Comfort Tarifes in Höhe von 49,95 € ändert sich nach der Mehrwertsteuererhöhung zum 0.101.2007 nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre T-Com
Im Auftrag
Iris Fricke

Zitat Ende.

Ich hoffe, daß damit sämtliche hier zu diesem Tema geäußerten Zweifel aus der Welt geschafft sind.

Noch einen schönen Abend
W. Schieder

Hallo Herr Schieder,

danke für Ihren Einsatz und die nochmalige Klarstellung.

Viele Grüße
Martin Müller
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[1.2.2] Ed antwortet auf Wilfried_Schieder
16.10.2006 00:21
Benutzer Wilfried_Schieder schrieb:
mir wurde bei der telefonischen Tarifwechsel-Beauftragung zum neuen Call & Surf comfort/T-Net von der Hotline zugesagt, daß sich anlässlich der MWSt.-Erhöhung zum 1.1.07 am Brutto-Betrag von derzeit € 49,95 nichts ändern wird.

Dies kann ja nur bedeuten, daß der derzeitige Netto-Betrag von € 43,06 auf € 41,97 gesenkt wird.

Oder sehe ich das falsch?

Anders geht es dann ja nicht, nur weil die T etwas verspricht wird unser Finanzminister nicht auf das Geld verzichten.
Ich glaube auch das es so kommt wie im Beitrag angekündigt, die Preise werden wohl die magischen xx,95 behalten und deswegen muss der Nettopreis sinken. Ist ja auch nichts überraschendes, also war es einkalkulierbar.

Beim Handy rechne ich dagegen mit einer Erhöhung, aber das ist mir lieber als die neuen Konditionen wo es keine netzinternen SMS mehr gibt und ich statt 24€ frei-SMS nur noch 100 Stück bekomme.

Grüße

Ed