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03.10.2002 17:03 - Gestartet von koelli
"Unklar ist auch noch, von wem die Wechselgebühren getragen werden müssen. Muss dafür der wechselwillige Kunde selbst aufkommen oder wird dieser Betrag von dem neuen Provider übernommen?"

Also wenn die E-Netze schlau sind, dann übernehmen sie die Wechselgebühr für ihre Neukunden. Bei Preselection wird die Gebühr ja auch von den Unternehmen zurückerstattet.
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[1] Hightower antwortet auf koelli
03.10.2002 17:32
Benutzer koelli schrieb:
"Unklar ist auch noch, von wem die Wechselgebühren getragen werden müssen. Muss dafür der wechselwillige Kunde selbst aufkommen oder wird dieser Betrag von dem neuen Provider übernommen?"

Also wenn die E-Netze schlau sind, dann übernehmen sie die Wechselgebühr für ihre Neukunden. Bei Preselection wird die Gebühr ja auch von den Unternehmen zurückerstattet.

Ich sehe das genauso. Natürlich versuchen die Markführer mit hohen Gebüren die Zahl Wechselwilligen zu verkleinern.

Ich kann mir aber auch vorstellen, daß O2 und E+ vielleicht eine anteilige Gebühr verlangen (bspw. 5€). E+ verlangt sogar 15€ wenn ein Kunde eine "Wunschrufnummer" haben will. Die Mitnahme der alten ist ja praktisch eine Wunschnummer.

H
T


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[1.1] koelli antwortet auf Hightower
03.10.2002 17:39
Benutzer Hightower schrieb:
Benutzer koelli schrieb:
"Unklar ist auch noch, von wem die Wechselgebühren getragen werden müssen. Muss dafür der wechselwillige Kunde selbst aufkommen oder wird dieser Betrag von dem neuen Provider übernommen?"

Also wenn die E-Netze schlau sind, dann übernehmen sie die Wechselgebühr für ihre Neukunden. Bei Preselection wird die Gebühr ja auch von den Unternehmen zurückerstattet.

Ich sehe das genauso. Natürlich versuchen die Markführer mit hohen Gebüren die Zahl Wechselwilligen zu verkleinern.

Ich kann mir aber auch vorstellen, daß O2 und E+ vielleicht eine anteilige Gebühr verlangen (bspw. 5€). E+ verlangt sogar 15€ wenn ein Kunde eine "Wunschrufnummer" haben will. Die Mitnahme der alten ist ja praktisch eine Wunschnummer.

Sie können ja auch die Wechselgebühr (anteilig) als Gesprächsguthaben gewähren.
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[1.1.1] Hightower antwortet auf koelli
04.10.2002 10:41
Benutzer koelli schrieb:
Benutzer Hightower schrieb:
Benutzer koelli schrieb:
"Unklar ist auch noch, von wem die Wechselgebühren getragen werden müssen. Muss dafür der wechselwillige Kunde selbst aufkommen oder wird dieser Betrag von dem neuen Provider übernommen?"

Also wenn die E-Netze schlau sind, dann übernehmen sie die Wechselgebühr für ihre Neukunden. Bei Preselection wird die Gebühr ja auch von den Unternehmen zurückerstattet.

Ich sehe das genauso. Natürlich versuchen die Markführer mit hohen Gebüren die Zahl Wechselwilligen zu verkleinern.

Ich kann mir aber auch vorstellen, daß O2 und E+ vielleicht eine anteilige Gebühr verlangen (bspw. 5€). E+ verlangt sogar 15€ wenn ein Kunde eine "Wunschrufnummer" haben will. Die Mitnahme der alten ist ja praktisch eine Wunschnummer.

Sie können ja auch die Wechselgebühr (anteilig) als Gesprächsguthaben gewähren.

Auch eine gute Idee.

H
T