Benutzer w64h885 schrieb:
Benutzer florteb schrieb:
Trotz eines Urteils des LG Kiel aus dem Jahr 2019 und ansderslautender Bestätigung besteht 1&1 auf eine Laufzeit von 30 Monaten!!!
>...
Was mich allerdings immer interessiert, ist die Frage, warum du dich erst auf einen solchen Vertragsabschluss einlässt, um dich dann hinterher zu beschweren. Was soll das?
Bei Vertragsschluss wird dir mitgeteilt, wie die Konditionen und die Laufzeit sind. Wenn dir das nicht gefällt, schließe den Vertrag nicht ab oder widerrufe ihn hinterher.
Das Interesse ist berechtigt,
es wurde ganz klar ein anderes Procede vereinbar.
Nämlich, das erst nach Ablauf der reg. Vorvertragslaufzeit, die neue Vertragslaufzeit beginnt.
Das wurde schriftl. bestätigt und darauf bestehe jetzt auch...zumal der Vorgang bereits im Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur ebenso erkannt und vorgeschlagen wurde.
Leider hat die unseriöse 1&1 erst dem Schlichtungsverfahren zugestimmt und als dann aber die Entscheidung zu meinen Gunsten gefallen ist einen Rückzieher gemacht.
Aber auch kein Problem, nach Prüfung durch die Rechtschutzversicherung ist die Sachlage ebenso eindeutig und die Kostenübernahme wurde bewilligt.
Widerrufen ? Wozu der Fall ist klar...