Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

1&1 Internet AG Vertragslaufzeit / Anschlussvertrag Abzocke


07.03.2023 06:43 - Gestartet von florteb
Moin zusammen,

leider scheint 1&1 weiterhin bei Vertragsverlängerungen abzuzocken und auf stur zu schalten.
Ich bin nun selbst Betroffener.
Trotz eines Urteils des LG Kiel aus dem Jahr 2019 und ansderslautender Bestätigung besteht 1&1 auf eine Laufzeit von 30 Monaten!!!
Menü
[1] w64h885 antwortet auf florteb
27.05.2023 11:26
Benutzer florteb schrieb:
Trotz eines Urteils des LG Kiel aus dem Jahr 2019 und ansderslautender Bestätigung besteht 1&1 auf eine Laufzeit von 30 Monaten!!!

Solange diese Problematik noch nicht vom BGH abschließend verhandelt wurde, wird 1&1 voraussichtlich auch nichts an dieser Praxis ändern.

Was mich allerdings immer interessiert, ist die Frage, warum du dich erst auf einen solchen Vertragsabschluss einlässt, um dich dann hinterher zu beschweren. Was soll das?

Bei Vertragsschluss wird dir mitgeteilt, wie die Konditionen und die Laufzeit sind. Wenn dir das nicht gefällt, schließe den Vertrag nicht ab oder widerrufe ihn hinterher.
Menü
[1.1] florteb antwortet auf w64h885
27.05.2023 15:05
Benutzer w64h885 schrieb:
Benutzer florteb schrieb:
Trotz eines Urteils des LG Kiel aus dem Jahr 2019 und ansderslautender Bestätigung besteht 1&1 auf eine Laufzeit von 30 Monaten!!!

>...

Was mich allerdings immer interessiert, ist die Frage, warum du dich erst auf einen solchen Vertragsabschluss einlässt, um dich dann hinterher zu beschweren. Was soll das?

Bei Vertragsschluss wird dir mitgeteilt, wie die Konditionen und die Laufzeit sind. Wenn dir das nicht gefällt, schließe den Vertrag nicht ab oder widerrufe ihn hinterher.

Das Interesse ist berechtigt,

es wurde ganz klar ein anderes Procede vereinbar.
Nämlich, das erst nach Ablauf der reg. Vorvertragslaufzeit, die neue Vertragslaufzeit beginnt.
Das wurde schriftl. bestätigt und darauf bestehe jetzt auch...zumal der Vorgang bereits im Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur ebenso erkannt und vorgeschlagen wurde.
Leider hat die unseriöse 1&1 erst dem Schlichtungsverfahren zugestimmt und als dann aber die Entscheidung zu meinen Gunsten gefallen ist einen Rückzieher gemacht.

Aber auch kein Problem, nach Prüfung durch die Rechtschutzversicherung ist die Sachlage ebenso eindeutig und die Kostenübernahme wurde bewilligt.

Widerrufen ? Wozu der Fall ist klar...
Menü
[1.1.1] w64h885 antwortet auf florteb
27.05.2023 15:53
Benutzer florteb schrieb:
es wurde ganz klar ein anderes Procede vereinbar. Nämlich, das erst nach Ablauf der reg. Vorvertragslaufzeit, die neue Vertragslaufzeit beginnt.

Selbstverständlich ist einzuhalten, was vertraglich vereinbart wurde. Gar keine Frage. Aber ich verstehe es nicht ganz. Du schreibst, dass der neue Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit sich an das Ende des bestehenden Vertrages anschließen sollte. Hab ich das so richtig verstanden?

Falls ich das richtig verstanden habe, dann bedeutet dies doch, dass du effektiv eine längere Mindestvertragslaufzeit als 24 Monate hättest. Die noch laufende Mindestvertragslaufzeit und dann direkt gefolgt die neuen 24 Monate.

Dann würde 1&1 doch exakt das tun, was du vertraglich vereinbart hattest.
Menü
[1.1.1.1] florteb antwortet auf w64h885
27.05.2023 16:43
Benutzer w64h885 schrieb:
Benutzer florteb schrieb:
es wurde ganz klar ein anderes Procede vereinbar. Nämlich, das erst nach Ablauf der reg. Vorvertragslaufzeit, die neue Vertragslaufzeit beginnt.


Dann würde 1&1 doch exakt das tun, was du vertraglich vereinbart hattest.

Fast...denn 1&1 berechnet leider ab sofort die neue höhere Grundgebühr, das war nicht vereinbart und somit nicht vertragsgemäß....und wir kommen auf 31 Monate Vertragslaufzeit.

Vereinbart war... bis Datum x Vertragslauftzeit1 mit Grundpreis 1, danach Vertragslaufzeit2 mit Grundpreis 2.
Menü
[1.1.1.1.1] w64h885 antwortet auf florteb
27.05.2023 17:50
Benutzer florteb schrieb:
Fast...denn 1&1 berechnet leider ab sofort die neue höhere Grundgebühr, das war nicht vereinbart und somit nicht vertragsgemäß....und wir kommen auf 31 Monate Vertragslaufzeit.

Vereinbart war... bis Datum x Vertragslauftzeit1 mit Grundpreis 1, danach Vertragslaufzeit2 mit Grundpreis 2.

Alles klar, jetzt habe ich es verstanden. Ich habe gerade selbst einen Vertrag dort verlängert. Allerdings zu den bisherigen Konditionen. Also kann ich da nicht ganz mitreden. Zusätzlich habe ich einen Vertragswechsel gemacht, allerdings eine Woche vor dem Ende der bisherigen Mindestvertragslaufzeit. Also trifft das auch bei diesem zweiten Vertrag nicht auf mich zu.

Hätte mich jetzt einmal interessiert, wie das sonst bei mir gelaufen wäre.

Ich gebe dir vollkommen recht, wenn das Vorgehen, so wie es 1&1 jetzt bei dir macht, nicht verabredet war, ist das selbstverständlich nicht in Ordnung.