Benutzer Grapparübe schrieb:
Hallo, ich bin neu hier :-)
ich bin derzeit bei Unitymedia unter Vertrag und möchte wechseln, habe mich dabei brav an die Teltarif-Anleitung gehalten und die Portierung mitgeteilt, (was man mir direkt als Kündigung ausgelegt hat, womit ich aber leben kann). Nun ist in der Anleitung die Rede von einer 30-Tage Frist für den Antrag auf Übernahme durch den neuen Anbieter - bei Unitymedia habe ich aber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Muss ich innerhalb dieser Frist den Vertrag mit dem neuen Anbieter schließen oder kann ich damit warten, bis der letzte Monat der Kündigungsfrist angebrochen ist (falls ich bis dahin auf einen anderen Anbieter/Tarif umschwenken möchte)?
Gruß,
Robert
Hallo Robert,
die Fristen der Portierung (Rufnummernmitnahme) haben weniger etwas mit der Kündigungsfrist zu tun, vielmehr geht es hierbei um den Termin der eigentlichen Portierung.
Damit du überhaupt portieren kannst, muss dein Vertrag regulär gekündigt sein. Solltest du nicht gekündigt haben und lässt ein sog. "Opt-In" setzen (Einwilligungserklärung der Rufnummernmitnahme beim Altanbieter) und willst dann zum neuem Anbieter portieren per ASAP, erhälst du beim Altanbieter eine neue Rufnummer.
Das sicherste ist immer > Vertrag kündigen > Rufnummernmitnahme zum Vertragsende beantragen.
Dabei kannst du die Frist von 123 Tagen vor Vertragsende nutzen. Die müssen dir die Anbieter vor Vertragsende gewähren.
Ich hoffe ich konnte helfen ;)