Benutzer Lehrter schrieb:
Hallo Gemeinde, Frage: Frühestens 120 Tage vor Ablauf des bestehenden Mobilvertragsverhältnisses kann man a) die Portierung beauftragen, die dann zum Vertragsablauf durchgeführt wird.
b) die Portierung beauftragen, die dann schnellstmöglich, auch noch vor dem Vertragsende, durchgeführt wird.
Was ist richtig?
Abgebend: EPS Postpaid
Annehmend: Maxxim
Natürlich a), denn warum sollte dich dein alter Vertragspartner früher aus deinem Vertrag lassen. Eher verzögert er die Portierung noch (da sind die erfindungsreich), wenn du Pech hast, um dich daran zu erinnern das es ihm nicht so schmeckt das du gekündigt hast.