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Sonderkündigung bei T-Mobil


13.02.2001 20:12 - Gestartet von B.M.
Hallo, liebe Sonderkündigungsopfer,

auch ich habe im Januar wegen der Preiserhöhung bei T-D1 meine außerordentliche Kündigung eingereicht.
Ich habe zwar am 5.1.01 meinen Telly-Vertrag verlängern lassen, jedoch erst am 18.1. die Mitteilung bezügl. der Preiserhöhung erhalten. Da die Preiserhöhung gem. AGB jedoch erst zum Ersten des Folgemonats, nachdem dem Kunden die Mitteilung schriftlich zugegangen ist, gültig ist, bestand auch für mich das Recht auf Sonderkündigung. Trotzdem wurde meine Kündigung mit der Begründung abgelehnt, dass die neuen Preise bereits seit dem 1.1.01, also vor meinem Vertragsabschluss, gelten würden - dies war also schon mal eine glatte Falschaussage!
Ich legte also Widerspruch gegen diese Ablehnung ein aufgrund der oben genannten Fakten. Kurz darauf erhielt ich eine erneute Zurückweisung meiner Kündigung; dieses Mal wurde als Grund die Zurücknahme der Preiserhöhung genannt und erklärt, dass durch das Nichtberechnen des höheren Tarifs die Kunden keinen Nachteil mehr hätten.
Doch auch diese Begründung kann ich nicht akzeptieren - auch wenn die Preiserhöhung zurückgenommen wurde, liegt durch die Nichteinhaltung von Vertragspunkten der AGB ein klarer Vertragsbruch vor (die Kunden hätten lt. Punkt 8 /AGB rechtzeitig v o r der Preisveränderung schriftlich informiert werden müssen; außerdem hätten diese im Mitteilungsschreiben klar und deutlich auf ihr Widerspruchs- u. Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden müssen!). Dass die für kurze Zeit gültigen höheren Preise nun aus Kulanzgründen nicht an die Kunden weitergegeben werden, ändert ganz und gar nichts an dem Sonderkündigungsrecht innerh. der vorgeschriebenen Frist. Außerdem muss j e d e Preisänderung dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden - also auch die Rücknahme - und erst danach tritt die Preissenkung formell in Kraft. Da T-Mobil meine Kündigung etliche Tage v o r dem Erhalt der Mitteilung über die Rücknahme der Preiserhöhung erhielt, gilt diese also auf jeden Fall (ansonsten müssten ja auch alle genehmigten Sonderkündigungen wieder rückgängig gemacht werden!). Auch der oben beschriebene Vertragsbruch kann nicht einfach 'unter den Teppich gekehrt werden'.
Alle diese Fakten habe ich T-Mobil nochmals ausführlich schriftlich dargelegt; gleichzeitig habe ich erklärt, dass ich meinen Vertrag nun endgültig ab 1.3.01 als beendet ansehe, meine Einzugsermächtigung widerrufe und ab dem 28.2. meine SIM-Karte nicht mehr benutzen werde.

Wer hat ähnliche negative Erfahrungen mit T-Mobil bezügl. Sonderkündigung gemacht?

B.M.
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[1] rix antwortet auf B.M.
13.02.2001 20:56
die spinnen wohl. sei so gut und stell die post mal ins forum. kämpfe grad selbst fürne freundin u.a. gegen d1 und ich selbst gegen eplus. bin deshalb rege im forum und freue mich über news.
gruss rix mail: mrix@aol.com
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[1.1] B.M. antwortet auf rix
14.02.2001 09:56
Benutzer rix schrieb:

die spinnen wohl. sei so gut und stell die post mal ins forum. forum. kämpfe grad selbst fürne freundin u.a. gegen d1 und ich ich selbst gegen eplus. bin deshalb rege im forum und freue mich über news.
gruss rix mail: mrix@aol.com

Antwort an "rix":

Zitat des letzten Ablehnungsschreibens von T-Mobil:

..."Sie teilen uns mit, dass Sie aufgrund der Preiserhöhung Ihren Mobilfunkanschluss kündigen wollen. Diesen Wunsch können wir Ihnen leider nicht erfüllen. Gern erläutern wir Ihnen unsere Gründe:
Sie haben am 05.01.2001 Ihren Mobilfunkvertrag mit einem neuen Endgerät um weitere 24 Monate verlängert. Aufgrund der Verlängerung haben Sie auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. In diesen ist folgendes hinterlegt: T-D1 berechnet seinen Telly-Kunden für Nebenzeitverbindungen in die E-Netze weiterhin 0,39 DM/Minute. Die zunächst vorgesehene Preisanpassung auf 0,49 DM/Minute erfolgt nicht. Der Preis von DM 0,39 DM/Minute wird Ihnen für den gesamten Monat Januar berechnet (pers. Anm.: lt. AGB hätte mir der neue Preis sowieso erst ab 1.2. berechnet werden dürfen!). Die Minutenpreise für Gespräche in der Hauptzeit sind bereits im Dezember von 1,89 DM um mehr als 30 % auf 1,29 DM gesenkt worden.
(Anm.: Telly-Telefonierer führen ihre Gespräche in erster Linie in der "Moonshine"-Zeit bzw. am Wochenende; außerdem war der Preis von 1,89 DM/Min. sowieso ein Witz - bei VIAG z.B. kostet der Tarif in andere Mobilnetze nur DM 0,99 zur Hauptzeit!) Es hat somit nur eine Preissenkung stattgefunden, aus der für Sie keine Nachteile entstehen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht daher nicht. Ihr nächstmöglicher Kündigungstermin ist daher der 03.05.2003....."

Anscheinend hat T-Mobil vergessen, was in den Allgem. Geschäftsbedingungen steht!

Gruß
B.M.

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[1.1.1] nela antwortet auf B.M.
14.02.2001 10:31
Benutzer B.M. schrieb:

Benutzer rix schrieb:

die spinnen wohl. sei so gut und stell die post mal ins forum.
forum. kämpfe grad selbst fürne freundin u.a. gegen d1 und ich ich selbst gegen eplus. bin deshalb rege im forum und freue
mich über news.
gruss rix mail: mrix@aol.com

Antwort an "rix":

Zitat des letzten Ablehnungsschreibens von T-Mobil:

..."Sie teilen uns mit, dass Sie aufgrund der Preiserhöhung Ihren Mobilfunkanschluss kündigen wollen. Diesen Wunsch können können wir Ihnen leider nicht erfüllen. Gern erläutern wir Ihnen unsere Gründe:
Sie haben am 05.01.2001 Ihren Mobilfunkvertrag mit einem neuen neuen Endgerät um weitere 24 Monate verlängert. Aufgrund der Verlängerung haben Sie auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. In diesen ist folgendes hinterlegt: T-D1 berechnet seinen Telly-Kunden für Nebenzeitverbindungen in die E-Netze weiterhin 0,39 DM/Minute. DM/Minute. Die zunächst vorgesehene Preisanpassung auf 0,49 DM/Minute erfolgt nicht. Der Preis von DM 0,39 DM/Minute wird Ihnen für den gesamten Monat Januar berechnet (pers. Anm.: lt. lt. AGB hätte mir der neue Preis sowieso erst ab 1.2. berechnet werden dürfen!). Die Minutenpreise für Gespräche in der Hauptzeit sind bereits im Dezember von 1,89 DM um mehr als als 30 % auf 1,29 DM gesenkt worden.
(Anm.: Telly-Telefonierer führen ihre Gespräche in erster Linie in der "Moonshine"-Zeit bzw. am Wochenende; außerdem war war der Preis von 1,89 DM/Min. sowieso ein Witz - bei VIAG z.B. kostet der Tarif in andere Mobilnetze nur DM 0,99 zur Hauptzeit!) Es hat somit nur eine Preissenkung stattgefunden, aus der für Sie keine Nachteile entstehen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht daher nicht. Ihr nächstmöglicher nächstmöglicher Kündigungstermin ist daher der 03.05.2003....."

Anscheinend hat T-Mobil vergessen, was in den Allgem. Geschäftsbedingungen steht!

T-Mobil ist im Recht.

Wenn der Vertrag unbedingt gekündigt werden soll, empfehle ich einen Vergleich: Zahlung eines Teils der Grundgebühren bis 03.05.2003 als "Ablösesumme".

Für ganz mutige gibt es noch den Weg des "Nichtzahlens". Bringt aber nur Ärger und im Zweifelsfall erstmal einen Schufa-Eintrag.

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[1.1.1.1] B.M. antwortet auf nela
14.02.2001 10:41
Wenn T-Mobil wirklich im Recht wäre, wieso gehen sie dann nicht endlich konkret auf meine Schilderungen bezüglich der Rechtslage ein? Haben sie nun die Allgem. Geschäftsbedingungen unterlaufen oder nicht? Bis jetzt habe ich noch keine hieb- und stichfesten Argumente bezüglich dieses Vertragsbruchs und der in den AGB deutlich beschriebenen Fristen erhalten!

B.M.
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[1.1.1.1.1] nela antwortet auf B.M.
14.02.2001 11:22
Benutzer B.M. schrieb:

Wenn T-Mobil wirklich im Recht wäre, wieso gehen sie dann nicht endlich konkret auf meine Schilderungen bezüglich der Rechtslage ein? Haben sie nun die Allgem. Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen unterlaufen oder nicht? Bis jetzt habe ich noch keine hieb- und stichfesten Argumente bezüglich dieses Vertragsbruchs und der in den AGB deutlich beschriebenen Fristen erhalten!

Entschuldigung, aber ich habe das Vorgehen -so- verstanden:
(zeitliche Abfolge)

1. Änderung der T-Mobil-AGB (und Preise) mit Sonderkündigungs-recht.
2. Vertragsverlängerung unter Anerkennung der (neuen) AGB und Preise.
3. Sonderkündigung nach Aufhebung des Sonderkündigungsrechts und Wegfall der Preiserhöhung.

Wie auch immer: Man kann davon ausgehen, daß T-Mobil auf der Rechtsposition beharrt.

--> WO sie nun WANN WELCHE Tarife, ob zu früh oder zu spät oder gar nicht, veröffentlicht haben, ist sicherlich "nicht toll", ändert aber nichts daran, daß der Vertrag weiterbesteht; zumal er verlängert wurde.

Ich verstehe auch nicht die ganze Aufregung:

Die Preiserhöhung ist nicht wirksam geworden und es entstand kein finanzieller Schaden. Vielmehr gab es wegen der Vertragsverlängerung ein neues Handy.

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[1.1.1.1.1.1] keksi antwortet auf nela
14.02.2001 13:05
Benutzer nela schrieb:

Entschuldigung, aber ich habe das Vorgehen -so- verstanden: (zeitliche Abfolge)
1. Änderung der T-Mobil-AGB (und Preise) mit
Sonderkündigungs-recht.
2. Vertragsverlängerung unter Anerkennung der (neuen) AGB und Preise.
Dann hast Du das offensichtlich falsch verstanden!
T-Mobil schrieb, daß sie die AGB NICHT geändert hätten und letztendlich auch nicht erhöht hätten. Daher - so ihre Argumentation - is ja gar nix passiert.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer: Es ist eben doch etwas passiert. Sie haben allen ein SoKüR gegeben und manche haben es angenommen. Bis zum Wegfall des Kündigungsgrundes (Rücknahme der Preiserhöhung) haben alle *gekündigt* deren Kündigung beim grossen T eingegangen ist. Es ist völlig Wurscht, ob die dann "annehmen" oder nicht.

Für gegenteilige Auffassungen, insbesondere für die Behauptung, das der Anbieter die Kündigung ablehnen könnte oder sie nicht annehmen muß, bitte ich wieder mal um rechtlich relevante Quellen. Damit scheidet die T-Mobil-Kundenbetreuung ja wohl aus. ;-)

Wie auch immer: Man kann davon ausgehen, daß T-Mobil auf der Rechtsposition beharrt.
Das glaub ich gern. Es wird ihnen nur nüscht nützen. ;-)

--> WO sie nun WANN WELCHE Tarife, ob zu früh oder zu spät oder gar nicht, veröffentlicht haben, ist sicherlich "nicht toll", ändert aber nichts daran, daß der Vertrag weiterbesteht; zumal er verlängert wurde.
Fast richtig! Es ändert sehr wohl etwas. Sie haben nämlich veröffentlicht. Hätten sie das mal lieber bleiben lassen, dann wäre das SöKüR nicht losgetreten worden und sie hätten problemlos zurücknehmen können. So aber hat B.M. am 18.1. die Info und damit auch sein Kündigungsrecht erhalten. Hat er innerhalb der Frist und vor der Rücknahme gekündigt... Ich wiederhole mich ungern. Fazit: Dann besteht der Vertrag eben NICHT mehr.

Ich verstehe auch nicht die ganze Aufregung:
Dann will ich es Dir erklären: Der Unterschied zwischen ja oder nein beträgt in diesem Fall ganz genau den Wert eines neuen Mobilfunkgerätes, also ca. 500,- DM. Dafür kann man sich doch schon mal etwas drehen, oder? ;-)

Nicht völlig unbewußt stelle ich folgende Frage in der Antwort zu Deinem Beitrag: ;-)
Wie wahrscheinlich ist es, daß das große T in diesem Forum mitliest oder sogar mitschreibt?

Keksi
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[1.1.1.1.1.1.1] B.M. antwortet auf keksi
14.02.2001 13:22
Hallo, hier ist nochmals B.M. (übrigens eine "sie")!

Ich freue mich sehr über das rege Interesse an meinem Beitrag. Da ich momentan nicht näher auf die einzelnen Beiträge eingehen kann (ich muss auch mal arbeiten), werde ich etwas später (ab ca. 16.00 Uhr) nochmals näher auf alles eingehen!

B.M.
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[1.1.1.1.1.1.2] flottelotte2002 antwortet auf keksi
14.02.2001 14:00
Benutzer keksi schrieb:

Hallo!

Dann will ich es Dir erklären: Der Unterschied zwischen ja oder nein beträgt in diesem Fall ganz genau den Wert eines neuen Mobilfunkgerätes, also ca. 500,- DM. Dafür kann man sich sich doch schon mal etwas drehen, oder? ;-)

Es sind wohl nicht die 500 DM die bei Big T wirklich ins Gewicht fallen ,sondern noch viel mehr, daß jeder Kunde an der Börse viel mehr wert ist. Außerdem wollenn sie ja gerade ihren Konkurrenten Vodafone überholen (klappt wohl mit solchen Aktionen nicht so richtig - Hihi!).
Aus diesen Gründen machen die doch das ganze Theater.
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[1.1.1.1.1.1.2.1] keksi antwortet auf flottelotte2002
14.02.2001 14:07
Benutzer flottelotte2002 schrieb:

Es sind wohl nicht die 500 DM die bei Big T wirklich ins Gewicht fallen ,sondern noch viel mehr, daß jeder Kunde an der der Börse viel mehr wert ist. Außerdem wollenn sie ja gerade ihren Konkurrenten Vodafone überholen (klappt wohl mit solchen solchen Aktionen nicht so richtig - Hihi!).
Aus diesen Gründen machen die doch das ganze Theater.
Hm, ich meinte zwar, daß die 500 Echtgeld für eine Privatperson genügend Motivation zum 'Theatern' sein dürften. Aber Recht hast Du natürlich trotzdem. Vor allem dem 'Hihi' kann ich voller Schadenfreude nur zustimmen. ;-)
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[1.1.1.1.1.1.3] nela antwortet auf keksi
14.02.2001 15:58
Benutzer keksi schrieb:

Dann hast Du das offensichtlich falsch verstanden! T-Mobil schrieb, daß sie die AGB NICHT geändert hätten und letztendlich auch nicht erhöht hätten. Daher - so ihre Argumentation - is ja gar nix passiert.

Dann stand das hier falsch.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer: Es ist eben doch etwas passiert. Sie haben allen ein SoKüR gegeben und manche haben es angenommen. Bis zum Wegfall des Kündigungsgrundes (Rücknahme der Preiserhöhung) haben alle *gekündigt* deren Kündigung beim grossen T eingegangen ist. Es ist völlig Wurscht, ob die dann "annehmen" oder nicht.

Naja, nicht ganz. Aber lassen wir "das".

Dann will ich es Dir erklären: Der Unterschied zwischen ja oder nein beträgt in diesem Fall ganz genau den Wert eines neuen Mobilfunkgerätes, also ca. 500,- DM. Dafür kann man sich sich doch schon mal etwas drehen, oder? ;-)

"Drehen" kann sehr schnell sehr teuer werden:-) Soll mich als Anwalt aber nicht stören.

Nicht völlig unbewußt stelle ich folgende Frage in der Antwort Antwort zu Deinem Beitrag: ;-)
Wie wahrscheinlich ist es, daß das große T in diesem Forum mitliest oder sogar mitschreibt?

Die T-Mobil"ler", die ich kenne, lesen HIER nicht mit (hat etwas mit "Klassen" zu tun). Wohl aber im Usenet.

Ich kann nur jedem Viel Spaß beim "Zocken" wünschen:-)

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[1.1.1.1.1.1.3.1] keksi antwortet auf nela
14.02.2001 16:19
Benutzer nela schrieb:

Dann hast Du das offensichtlich falsch verstanden! T-Mobil schrieb, daß sie die AGB NICHT geändert hätten und letztendlich auch nicht erhöht hätten. Daher - so ihre Argumentation - is ja gar nix passiert.
Dann stand das hier falsch.
Nee nee, genau so stand es hier - da hab ich es ja her. Na Kollege, unsauber gearbeitet? ;-)

Im Übrigen: Vielen Dank für die wiederum nicht erfolgte Angabe der Quellen für die m.E. abwegige Meinung, "T-Mobil müßte die Kündigung annehmen". Aber richtig: "Lassen wir das." Es ist ja nur so: Das posaunen unbelegter Behauptungen entspricht eher dem Stil von T-Mobil. (Das reimt sich sogar. "Und was sich reimt ist gut" sagt Pumuckel). ;-)

Keksi
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[1.1.1.1.1.1.3.1.1] rix antwortet auf keksi
15.02.2001 13:10
hast rechts keksi, es ging übrigens nie um eine agb-änderung, sondern um die agb-mässig festgeschriebenen kundenrechte bei preiserhöhungen.

und grundsätzlich, liebe/r keski, sind wir einig!!:
1. die presseinfo der preiserhöhung berechtigt zur sokü
2. die kundeninfo ende jan. mit rg.-beilage ist nichts als die individuelle info an den kunden, die das sokürecht für nicht-zeitungs/internetleser begründet
3. da t-mobil bei 2. nur die preise(erhöhung) infomiert "in der moonshine zeit z7ahlen sie ab dem 01. januar 2001 49pf." und ohne hinweis dass 49pf. eine erhöhung sind, UND kein sokürecht informiert, ist die monatsfrist gehemmt und kann höchstens durch nachinformation (nach deren zugang) starten. sauber ist T-mobil aber erst mit der erwartetetn schriftlichen Preis-AB-Kpndigung, dass alles beim alten bleibt per rg.-beilage diesen monat.
4. da kein sokürecht info wurde, müsste d1 auch alle weiteren sokü anerkennen (der 29.01.ist ein entschlusstermin von t-mobil, aber rechtlich nicht haltbar, she. 3.). der kunde hat dadurch keine geschwächten sokürechte; lediglich die knirschend anerkannten sokü-kunden bis 29.01. haben eine verbrieften ersterfolg, wobei noch unklar ist, ob man denen die GG zum rest der laufzeit abknöpfen will (unhaltbar!!!).

ich wette: die verzichten auf die rest-GG bei den 29.01sern
ich wette: auch die nach 29.01. bis nächste rg.-beilage ausgesprochenen soküs werden erfolg haben, wenn auch erst vor dem kadi.

5. aus kostengründen wird d1 auch kein sondermailing an die kunden versenden, da dies teurer wäre, als weitere soküs bis vor die nächste rg.-beilage zu verschmerzen.

6. bis 29.02.hatte d1 ca. 9.000 soküs, wie im forum zu lesen war

keksi, wir sind freunde!
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[1.1.1.1.1.1.3.2] NELA soll mal produktiv nützlich sein
rix antwortet auf nela
15.02.2001 13:37
nela, du zerredest hier originäre verbraucherrechte. hier im forum wird schon abgewogen und es gibt mehr oder wenige mutige, die sich hier rat holen, weil sie von d1-post eingeschüchtert sind.

ich gebe dir übrigens recht, dass hier viele zocken und einseitig auf d1 einprügeln und entgegen kaufmannsehren formale lücken nutzen, um sich zu bereichern.

aber als partei versagt nun mal jede rechtsethik und es geht um fakten, die hier alle, vor allem auch keksi, wunderbar herausarbeiten.

du winkst hier mit dem zaunpfahl nach dem motto: 'übernehmt euch mal nicht' und hilfst, die hasenfüsse einzuschüchtern mit ergüssen über schufa (oooooooh gefahr, verzugblödsinn bei lastschriftstorno und zug um zug überweisung des korrekten betrags - in kenntnis der tatsache, dass gutschriften i.d.r. erst nach ablauf der rücklastschriftfrist geschehen, wenn überhaupt) und gerierst dich hier als reichsbedenkenträger, der von vornherein weiss, das es nicht geht. ich finde deine beiträge unsubstantiiert, weil ausser zaunpfahl und ojee ojeee nichts fundamentales drinsteht. kommst mir vor wie ein ingenieur, der sofort die unmöglichkeit berechnet und keine chancen zu sehen bereit ist.

wenn du kein mandat der T-Mobil hast, wovon ich ausgehe, verstehe ich deine destruktive haltung nicht. dass hier auch abzockermentalität bei den beiträgen der teilnehmer mitbestimmend ist, finde ich auch nicht gut; aber auch diese haben rechte.

wenn du jurist bist, wäre es eine prima bereicherung des forums, wenn du neben deinen bedenken, du bist ja nicht ohne argumente (wenn auch unsubstantiiert), auch mal die positiven chancen aus der verbrauchersicht und der pro-aussagen der agb, der tkv und des verhaltens der provider beurteilen würdest.

ich glaube, das wäre das nützlichste, das pro und contra aus deiner sicht mal gegnüberzustellen und die konsequenzen nach wahrscheinlichkeit der rechtspraxis (nicht der gerichte, sondern desn verhaltens der provider) einschätzen würdest.
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[1.1.1.1.1.1.3.2.1] keksi antwortet auf rix
15.02.2001 14:05
Benutzer rix schrieb:

ich gebe dir übrigens recht, dass hier viele zocken und einseitig auf d1 einprügeln und entgegen kaufmannsehren formale lücken nutzen, um sich zu bereichern.
...
dass hier auch abzockermentalität bei den beiträgen der teilnehmer mitbestimmend ist, finde ich auch nicht gut
Da habe ich weniger Skrupel! ;-)
Auch würde ich es nicht "Bereicherung" nennen, wenn jemand eventuelle vertragliche Lücken nutzt und ihm dadurch ein Vorteil entsteht. Das alles schon deswegen nicht, weil das große T nicht weniger... ähm, sagen wir: am Gewinn interessiert ist, meist sogar über vertragliche Möglichkeiten hinaus.

Da T-Mobil aufgrund ihres Wissensvorsprungs Kunden offenbar (siehe diverse Forumsbeiträge) anlügt oder entgegen geltendem Recht agiert ("Ablehnung" einer berechtigten Kündigung), sehe ich sogar die Moral auf Seite der "abzockenden" Kunden. (Anderer Auffassung bin ich bei sinnloser Auslastung einer Flatrate, aber das ist ein anderes Thema...)

Also: Keiner braucht ein schlechtes Gewissen zu haben. ;-)

der! keksi ;-)

P.S. Vielen Dank für das Lob!
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[1.1.1.1.1.1.3.2.1.1] B.M. antwortet auf keksi
15.02.2001 16:35
Es meldet sich mal wieder B.M. zu Wort!

Als betroffene "Abzockerin" möchte ich nur eins hierzu sagen:
Erstens sehe ich hier keine "Vertragslücke", sondern klare Aussagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für mich -obwohl nicht Anwältin- nach genauem Hinsehen eindeutig waren.
Zweitens fand ich die "Nacht-und-Nebel-Aktion" von T-Mobil ganz schön raffiniert und hinterlistig - schließlich findet man die Tarife in die E-Netze nur in der umfangreichen Preisliste "Preise - Tarife - Zeiten", jedoch nicht auf den Plakat-Aushängen bei Post u. T-Punkt, auch nicht in den Falt-Preislisten. Somit wussten sicherlich viele Kunden gar nicht, wie hoch diese Tarife eigentlich sind. Viele hätten sich erstmal danach erkundigen müssen! Daher war es mit Sicherheit kein Zufall, dass T-Mobil im "MobilDialog" nur den erhöhten Preis ohne Angabe des alten Preises erwähnte. Der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht hätte allerdings diese Verschleierungstaktik wieder zunichte gemacht, also wurde er ebenfalls einfach weggelassen - trotz des Wissens über die AGB (T-Mobil hat sicher eine Rechtsabteilung - trotzdem wurde bewusst Vertragsbruch begangen!).
Soviel von mir zu diesem Thema!

B.M.
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[1.1.1.2] rix antwortet auf nela
14.02.2001 11:18
b.m. ist ein normaler sokü fall vor 29.01., wenn er über die erhöhung nicht informiert wurde bei der vertragsverlängerung....

schufa: keine sorge, da stehen nur klare fälle drin, keine streitsachen. wenn b.m. einen prozess verlöre, könnte er ja sogleich zahlen, also keine sorge.
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[1.1.1.2.1] nela antwortet auf rix
14.02.2001 11:26
Benutzer rix schrieb:

b.m. ist ein normaler sokü fall vor 29.01., wenn er über die erhöhung nicht informiert wurde bei der vertragsverlängerung....

Nein. Es gab eine Vertragsverlängerung unter Anerkennung der neuen AGBs (mit neuen Preisen).

schufa: keine sorge, da stehen nur klare fälle drin, keine streitsachen. wenn b.m. einen prozess verlöre, könnte er ja sogleich zahlen, also keine sorge.

Es sollen nur nichtstreitige Fälle vermerkt werden.

Die Realität sieht da anders aus (ca. 95 % der streitigen Fälle "landen" in der Schufa - versehentlich).

Es gibt übrigens noch FPP u.a. .

"Keine Sorge" ist etwas "blauäugig".
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[1.1.1.2.1.1] bombastic antwortet auf nela
15.02.2001 19:29
).

Es gibt übrigens noch FPP u.a. .
hmm, fpp .. noch nie gehoert..... duerfen den da ueberhaupt eintraege vorgenommen werden ? koennte mich nicht erinnnern das ich so eine erlaubnis unterschrieben habe .


gruss, bombastic
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[1.1.1.3] RE: Sonderkündigung bei NELA
rix antwortet auf nela
15.02.2001 21:41


nela schrieb:
T-Mobil ist im Recht.
NEIN, kannst lesen nela? NEIN; siehe forum

Wenn der Vertrag unbedingt gekündigt werden soll, empfehle ich ich einen Vergleich: Zahlung eines Teils der Grundgebühren bis bis 03.05.2003 als "Ablösesumme".
sagt der t-mobil anwalt???? Leute, könnt ihr das mal kommentieren, was nela hier verzapft?

was ist das für ein vorschlag?
ein juristenvorschlag, wer nachrechnet, kommt auf das gleiche ergebnis, das er auch ohne sokü hätte. nela macht hier keinem mut! ich werde nela hier nichts mehr glauben, weil ich immer glaube, ich habe es mit t-mobil direkt zu tun. ich halte nela für parteiisch, gelinde gesagt.

Für ganz mutige gibt es noch den Weg des "Nichtzahlens". Bringt aber nur Ärger und im Zweifelsfall erstmal einen Schufa-Eintrag.
zu diesem geschwätz kann ich euch beruhigen
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[1.1.1.3.1] bombastic antwortet auf rix
16.02.2001 16:06
Für ganz mutige gibt es noch den Weg des
"Nichtzahlens".
Bringt aber nur Ärger und im Zweifelsfall erstmal einen Schufa-Eintrag.
zu diesem geschwätz kann ich euch beruhigen
tut mir leid, da kann ich dir nicht zustimmen.
nela hat da recht. du hast schneller einen schufa eintrag
drinnen, als dir lieb ist !!! und die naechste sache ist,
du bekommst davon nichts mit, ausser du holst dir regelmaessig
auskunft bei der schufa ein. aber wer macht das schon ? v.a.
weil die schufa dafuer eine gebuehr verlangt.

gruss, bombastic.
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[1.1.1.3.1.1] rix antwortet auf bombastic
16.02.2001 17:01
der schufa-eintrag aufgrund strittigen falles wäre
1. unberechtigt
2. kann wird bei strittigen vorgängen der eintrag gesperrt in der weise dass du
a. selbst vorsorgst: der schufa eine "schutzschrift" sendest, das du eine meldung durch d1... trotz strittigen verfahrens befürchtetst
b. deinen provider warnst: er möge von einer schufameldung nur aufgrund strittigen verfahrens abstand nehmen und ihm zugleich schadenersatzforderungen androhst. ausserdem kannst du ihn wirksam auffordern, dich über meldungen an die schufa zu informieren.
c. solltest du nur in wirklich wichtigen fällen (bewerbung bei einem finanzdienstleister oder zum antrag nach §34c HGB Kaufmannseigenschaft) eine schufa-selbstauskunft einholen, da die schufa dein rating (sog. "scoring") aufgrund der selbstauskunftsanfrage herabstuft !!!!!! Die schufa hat statistisch ermittelt, dass selbstauskunfteinholer zig mal eher "faul" werden als solche, die keine selbstauskunft einholten; pervers was!? ausserdem siehst du deine scoring-punktzahl (den schufa Bonitätsindikator auf der selbstauskunft)dort NICHT!. datenschutzmässig bedenklich!

so gesehen KANN jeder rechtsstreit zum schufa-negativeintrag führen. aber lassen wir uns davon beeindrucken??? die schufa ist kein schicksal und die provider sind nicht allmächtig.

also: ruhig bleiben, auch wenn der zusammenhang manchmal schwer nachzuvollziehen ist.



Benutzer bombastic schrieb:

Für ganz mutige gibt es noch den Weg des
"Nichtzahlens".
Bringt aber nur Ärger und im Zweifelsfall erstmal einen Schufa-Eintrag.
zu diesem geschwätz kann ich euch beruhigen
tut mir leid, da kann ich dir nicht zustimmen. nela hat da recht. du hast schneller einen schufa eintrag drinnen, als dir lieb ist !!! und die naechste sache ist, du bekommst davon nichts mit, ausser du holst dir regelmaessig auskunft bei der schufa ein. aber wer macht das schon ?
v.a.
weil die schufa dafuer eine gebuehr verlangt.

gruss, bombastic.
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[2] devil_mc antwortet auf B.M.
13.02.2001 21:46
Nur mal eine (wahrscheinlich blöde) Frage: Du hast das ganze mit Einschreiben oder per Fax gemacht, richtig ?
Dann würde ich das ganze jetzt einem Anwalt übergeben, denn irgendwo hört der Spaß auf. Und geh bitte nicht zu D2 oder VIAG, die sind auch sch*** schönen Abend noch, wollte ich gesagt haben...
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[2.1] B.M. antwortet auf devil_mc
14.02.2001 09:30
Benutzer devil_mc schrieb:

Nur mal eine (wahrscheinlich blöde) Frage: Du hast das ganze mit Einschreiben oder per Fax gemacht, richtig ? Dann würde ich das ganze jetzt einem Anwalt übergeben, denn irgendwo hört der Spaß auf. Und geh bitte nicht zu D2 oder VIAG, die sind auch sch*** schönen Abend noch, wollte ich gesagt haben...

Ich habe die Briefe per Einschreiben m. Rückschein versandt - hat mich schon allerhand Geld gekostet!
Ich habe vor, demnächst einen Vertrag bei VIAG abzuschließen ("Citypartner"), da ich die Tarife für mich ganz o.k. finde und mein älterer Sohn auch dort Kunde ist. Bis jetzt habe ich von ihm nichts nachteiliges gehört.
Zum Anwalt gehe ich erst, wenn T-Mobil stur bleibt und mein Sonderkündigungsrecht weiterhin ablehnt.

B.M.