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Talkline darf meinen 9,9ct nicht kündigen


20.02.2006 12:14 - Gestartet von SSchloesse
Mein Name ist Sascha Schlösser. Ich bin Rechtsanwalt in Erfurt und seit Oktober 2005 Nutzer des Volkshandys. Dies ist keine Rechtsberatung und ich erteile keinen Rechtsrat. Ich stelle die Rechtslage in meinem konkreten Fall dar, wie ich sie sehe.

Ich erhielt am 17.02.2006 ca. 15.30 Uhr einen Anruf der Talkline-Hotline nach folgendem Schema

(Es handelt sich sicher um einen Talkline-Anruf, da meine dortige Handynummer in keinem Verzeichnis auftaucht, der Anruf aber auf das Handy erfolgte):

Gespräch:

Talkline biete den Tarif 9,9 ct ab 01.03.2006 nicht mehr an
ich hätte die Wahl von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen oder der Tarif würde umgestellt. (Die Details zum Tarif habe ich mir natürlich nicht gemerkt, genau deshalb mache ich so etwas nie!!! am Telefon)

Meine einzig richtige Reaktion:

- Ich stelle klar, ich erteile keine Erklärung am Telefon,
- Ich stelle klar, dass ich mich nicht hinreichend informiert fühle und verlange Schriftform,
- Ich bestehe auf Einhaltung meines 24-monatigen Vertrages.

Das ganze dann nochmals schriftlich mit Gesprächsvermerk an Talkline, mit dem Verweis darauf, dass ich ggf. meine Gebühren hierfür abrechnen und evtl. Schadensersatz geltend machen werde (letzteres geht natürlich nur wenn man Anwalt ist).

Die Penetranz in der das Gespräch von statten ging, hat mich überrascht. Auch mehrere Hinweise auf die Unrechtmäßigkeit dieses Vorgehens in mehrerlei Hinsicht und ein Verweis auf meine juristische Qualifikation, hielten die Dame nicht davon ab, eine Entscheidung von mir zu verlangen, die Sie natürlich nicht erhielt. Ich habe der Dame erklärt, dass ich einen 24-monatigen Vertrag habe und eine Regelung, die mich bindet, Talkline aber jederzeit entlässt, wegen eines darin zum Ausdruck kommenden strukturellen Defizits gegen Verbraucherrecht verstößt.

Ja ich frage mich natürlich, ob Talkline evtl. in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Sollte sich der Verdacht zum Beispiel durch viele Beiträge in Foren von anderen Vertragspartnern erhärten, könnte ja jemand auf die Idee kommen, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn Talkline seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Außerdem ist das Gebaren, ohne dass ich das näher geprüft hätte vor dem Hintergrund des Wettbewerbsrechts zu sehen. Wettbewerber haben ja aufgrund der 'Volkshandy' Aktion sicher Verluste eingefahren.

Sollte jemand sich hinreißen lassen haben. Ich würde ja widersprechen, widerrufen, anfechten, alles was das BGB so an Rückrufen zulässt. Der Verbraucher wird von den Gerichten, dann meist in die richtige Richtung interpretiert. Es würde daher wohl auch reichen, wenn ich schreiben würde:

'Ich will meinen Vertrag so beibehalten, wie ich diesen abgeschlossen habe. Ich möchte keine Änderungen.'

Mein Telefonat hat mich übrigens an meinem Arbeitsplatz getroffen (Ist ja bei jedem Handy möglich). Erklärungen zu denen man am Arbeitsplatz veranlasst wird, sind leicht angreifbar.

Talkline versucht scheinbar die 'Tarifzwangsumstellung' als bloße AGB-Änderung zu verkaufen (1.1/1.2 AGB). Selbst dann hat der Kunde innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung ein schriftlich auszuübendes Widerspruchsrecht. Bei Änderungen der AGB/ Preisliste zu Ungunsten des Kunden, hat die Mitteilung schriftlich zu erfolgen. (Tipp: einfach mal die AGB lesen:) )

Ein Anruf ist übrigens keine schriftliche Mitteilung.

(weiter mitlesen:)

Im Falle eines Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt.

Die Dame am Telefon hatte behauptet das ginge nicht?

Damit steht für mich in meinem Fall fest, dass die Telefonistin, mich schlichtweg unter Weglassung der Tatsache und sogar Ableugnung, dass ich ein Widerspruchsrecht habe, zu einer rechtsgeschäftlichen Erklärung veranlassen wollte, die für mich einen Schaden dargestellt hätte. Auch dem Nichtstrafrechtler dürfte klar sein, das hier ein Strafrechtstatbestand in Betracht kommt. Natürlich nicht zuerst für die Telefonistin, die glaubt scheinbar einfach, was man ihr aufgeschrieben hat. (Ob das gezielt vom Vorstand gewollt ist, mag ich allerdings nicht mutmaßen. Das könnte nur aus einer gewissen Masse on Fällen erkennen. Vielleicht liest ja ein Staatsanwalt mit? Legalitätsprinzip Herr Kollege! [heißt er muss es verfolgen])

Leider sind alle Fälle Einzelfälle, daher kann nie einen konkreten allgemeingütigen Rat geben. Aber ich denke es könnte ähnliche Fälle geben. :)


Sascha Schlösser
(Rechtsanwalt)

PS: Ich habe meine Erfahrungen mit Telefonanbietern gemacht und von den wenigsten habe ich mich im Guten getrennt. Talkline ist mir so egal, wie irgendetwas. Das gesamte Geschäft leidet an seinem Massencharakter. Die Leute sind entweder nicht zuständig oder inkompetent, meist aber leider beides.
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[1] Nick30 antwortet auf SSchloesse
20.02.2006 13:29
Hallo, habe am Wochenende ebenfalls einen solchen Anruf erhalten.
Mein Vertrag ist im Oktober 2005 abgeschlossen und hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Dieser würde von Talkline zum 1.03.2006 gekündigt. Mir wurden dabei auch 3 Monate keine Grundgebühr angeboten..also 60 Euro Nachlass. Oder halt kündigen, aber das Handy wäre trotzdem mir..
Habe aber keine Aussage dazu getroffen und werde diese Woche nochmal angerufen..

So einfach kann das doch nicht gehen!!??

Oder...??
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[1.1] SSchloesse antwortet auf Nick30
20.02.2006 13:44
Kann nicht im Einzelfall beraten, aber es gilt:

pacta sunt servanda

Verträge sind zu befolgen!

Wäre ja toll, wenn man den Kunden auf 24 Monate knechten kann und selbst ohne Vorwarnung zum 01.03. kündigen?

Haben Sie schon mal versucht aus einem 24 monatigen Handy- Vertrag rauszukommen?
Ja, na dann wissen Sie doch dass 'wer schreibt, der bleibt'

Die würden Ihnen doch auch etwas husten oder?

Sascha Schlösser
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[1.1.1] Nick30 antwortet auf SSchloesse
20.02.2006 13:57
Hallo, ja habe ich bei Talkline schon mal versucht..und da habe ich ein klare NEIN..geht nicht bekommen! Hatte den Vertrag einen Monat zu spät gekündigt und somit um ein Jahr verlängert.
Wer schreibt der bleibt..an Talkline direkt? Widerspruch schriftlich?? Weiß, ist keine Rechtsberatung aber vielleicht ein kleiner Tipp..vom Juristen..;-)

Gruß..
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[1.1.1.1] SSchloesse antwortet auf Nick30
20.02.2006 14:07
Ich mache das immer per Einschreiben mit Rückschein. Das ist es mir wert.

Vertragseinhaltung verlangt man in der Regel vom Vertragspartner.

Mein Vertragspartner ist Talkline. Die Daten entnehme ich meinem Vertrag. Diese stimmen bei mir mit folgenden Angaben überein:


----- Auszug Impressum der homepage von Talkline ----

TALKLINE GmbH & Co. KG
Talkline-Platz 1
25337 Elmshorn

Amtsgericht Pinneberg
HRA 1390 EL
Umsatzsteueride­ntifikations-Nr.
Ust-ID-Nr: DE 214084145

Persönlich haftende Gesellschafterin:
Talkline Verwaltungs GmbH
Amtsgericht Pinneberg
HRB 2039 EL
Sitz der Gesellschaft: Elmshorn
Talkline-Platz 1, 25337 Elmshorn

Telefon: 04121 - 41 00
Telefax: 04121 - 41 49 50
eMail: info@talkline.de

Geschäftsführung:
Christian Winther (Vorsitzender)
Mogens Soegaard Hansen
Torben Rick

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Henning Vest

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
---------------------

Mit freundliche Grüßen
Sascha Schlösser
Rechtsanwalt
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[2] sg38 antwortet auf SSchloesse
20.02.2006 14:17
Auch ich habe einen solchen Anruf am Wochenende erhalten.
Ich bin irritiert.
Danke für Ihre fachlichen Hinweise.
Ich werde wahrscheinlich bei entsprechenden finanziellen Entgegenkommen von Talkline diesen Vertrag beenden und zu e-Plus 9,9 Cent wechseln.
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[2.1] ElaHü antwortet auf sg38
20.02.2006 14:26
Benutzer sg38 schrieb:
Auch ich habe einen solchen Anruf am Wochenende erhalten. Ich bin irritiert.
Danke für Ihre fachlichen Hinweise.
Ich werde wahrscheinlich bei entsprechenden finanziellen Entgegenkommen von Talkline diesen Vertrag beenden und zu e-Plus 9,9 Cent wechseln.

Ich würde auf jeden Fall darauf bestehen, dass Talkline die Rufnummer kostenlos freigibt, damit die dann auf einen neuen Vertrag portiert werden kann.
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[2.1.1] sg38 antwortet auf ElaHü
20.02.2006 15:31
Ich würde auf jeden Fall darauf bestehen, dass Talkline die Rufnummer kostenlos freigibt, damit die dann auf einen neuen Vertrag portiert werden kann.

Sie haben Recht! Jedoch bin ich ein geldgieriger Mensch und will, wenn man mich auf diese Art und Weise behandelt, noch eine ganze Menge mehr herausschlagen.
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[3] sg38 antwortet auf SSchloesse
20.02.2006 15:30

einmal geändert am 20.02.2006 19:43
Wie mir mein Talklinehändler mitteilte, wurden die Vertriebspartner Mitte vergangener Woche von Talkline darüber informiert, das man sich 'nicht wundern solle', wenn Endverbraucher in den nächsten Wochen erzürnt die Geschäftsstelle betreten würden.
Man plane, gezielt einige Kunden anzuschreiben und deren Verträge zu kündigen.
Wie mir ein Mobilcom-Vetriebler mitteilte, solle der Vertriebsverantwortliche, der die Talkline Volkshandy-Aktion initiert hatte, nicht mehr im selbigen Hause beschäftigt sein. Möglicherweise wird Talkline künftig bei der Personalauswahl etwas sorgfältiger sein. Aber vielleicht ist das auch nur ein frommer Wunsch meinerseits!
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[3.1] Nato antwortet auf sg38
20.02.2006 19:24
Benutzer sg38 schrieb:
Wie mir mein Talklinehändler mitteilte, wurden die Vertriebspartner Mitte vergangener Woche von Talkline darüber informiert, das man sich "nicht wundern solle", wenn Endverbraucher in den nächsten Wochen erzürnt die Geschäftsstelle betreten würden.
Man plane, gezielt einige Kunden anzuschreiben und deren Verträge zu kündigen.
Wie mir ein Mobilcom-Vetriebler mitteilte, solle der Vertriebsverantwortliche, der die Talkline Volkshandy-Aktion initiert hatte, nicht mehr im selbigen Hause beschäftigt sein. Möglicherweise wird Talkline künftig bei der Personalauswahl etwas sorgfältiger sein. Aber vielleicht das auch nur ein frommer Wunsch meinerseits!
Hallo !
Ich persönlich bin eher vorsichtig mit Kritik an Mobilfunkprovidern, weil ich (bei Problemen) im persönlichen Gespräch bisher meist relativ viel erreicht habe.
Aber ich finde es gut, dass ihr eure 9,9Ct Tarif Erfahrung gepostet habt. In der Tat scheint hier wirklich ein massiver(und zudem dummer) Fehlgriff von Talkline vorzuliegen. Ein peinlicheres Aushängeschild hätten die kaum bringen können. Selbst wenn der 9,9Ct Tarif nicht mehr in die hausinternen Planungen passt, wäre es für Talkline nicht der geringste Beinbruch, Bestandskunden darin zu belassen.
Persönlich interessiert mich noch, welchen 9,9Ct Tarif die hier Betroffenen hatten.
Als der Tarif eingeführt wurde, konnte man das D1, D2, E+ Netz wählen. Zudem konnte man die 200 Minuten in alle Netze vertelefonieren.
Später wurde das dahingehend geändert, dass Neukunden beim 9,9Ct Tarif die 200 Minuten nur ins Festnetz und netzintern verbrauchen konnten und Anrufe in Fremdnetze extra bezahlt werden mussten, glaube 45Ct/min.

Gruss Nato
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[3.1.1] handytim antwortet auf Nato
20.02.2006 19:27
Benutzer Nato schrieb:
Persönlich interessiert mich noch, welchen 9,9Ct Tarif die hier Betroffenen hatten.
Als der Tarif eingeführt wurde, konnte man das D1, D2, E+ Netz wählen. Zudem konnte man die 200 Minuten in alle Netze vertelefonieren.
Später wurde das dahingehend geändert, dass Neukunden beim 9,9Ct Tarif die 200 Minuten nur ins Festnetz und netzintern verbrauchen konnten und Anrufe in Fremdnetze extra bezahlt werden mussten, glaube 45Ct/min.

Da der neuere 9,9 Cent (nur Festnetz und netzintern) nach wie vor angeboten wird, sind nur Kunden des "gescheiten 9,9 Cent-Tarifs" betroffen.

Ciao
Tim
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[3.1.1.1] Nato antwortet auf handytim
20.02.2006 19:46
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer Nato schrieb:
Persönlich interessiert mich noch, welchen 9,9Ct Tarif die hier
Betroffenen hatten.
Als der Tarif eingeführt wurde, konnte man das D1, D2, E+ Netz wählen. Zudem konnte man die 200 Minuten in alle Netze vertelefonieren.
Später wurde das dahingehend geändert, dass Neukunden beim 9,9Ct Tarif die 200 Minuten nur ins Festnetz und netzintern verbrauchen konnten und Anrufe in Fremdnetze extra bezahlt werden mussten, glaube 45Ct/min.

Da der neuere 9,9 Cent (nur Festnetz und netzintern) nach wie vor angeboten wird, sind nur Kunden des "gescheiten 9,9 Cent-Tarifs" betroffen.

Ciao
Tim
Was meinst du, ist das reine interne Talklinesache oder gabe es Druck der Netzbetreiber, ähnlich dem Rückzug Vodafones von Simply D2(wo allerdings Bestandskunden bleiben durften) ?
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[3.1.1.1.1] handytim antwortet auf Nato
20.02.2006 19:48
Benutzer Nato schrieb:
Was meinst du, ist das reine interne Talklinesache oder gabe es Druck der Netzbetreiber, ähnlich dem Rückzug Vodafones von Simply D2(wo allerdings Bestandskunden bleiben durften) ?

Talkline kann einfach nicht rechnen. Damit sich der Tarif für Talkline lohnt (die Handysubventionen nicht vergessen!) müssen die Leute deutlich unter 100 Minuten oder deutlich mehr als 200 Minuten telefonieren. Aber das machen Leute nicht, die sich für ein 200-Minuten-Paket entscheiden...

Ciao
Tim
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[3.1.1.1.1.1] Nick30 antwortet auf handytim
20.02.2006 20:03
Hallo, also ich bin noch von dem alten, "gescheiten" Tarif betroffen..und bin da schon recht sauer, habe ich den Tarif doch deswegen gewählt..
Würde gerne mal wissen, wie ihr euch entscheiden werdet, oder schon habt. Bei mir hat sich die nette Dame von talkline noch nicht gemeldet..

Da muss doch au8ch irgendwas schriftlich mal kommem!!
Denke auch, dass das ein Eigentor war..war bisher sehr zufrieden mit Talkline und das seit 6 Jahren..

Gruß Nick
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[3.1.1.1.1.1.1] 28cm antwortet auf Nick30
20.02.2006 22:53
Hallo,

so wie ich das sehe, darf Talkline den Tarif aufkündigen, muss aber seinen Kunden in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Die Subventionen (z. B. in Form eines Mobiltelefons) verbleiben beim Kunden auch wenn er sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt, gezahlte Provisionen beim Vertragsvermittler (Händler).

Ich vermute, dass die sich verkalkuliert haben und jetzt bedeutet jeder Kunde, den sie aus dem Tarif "abwerben" bares Geld - es werden genügend Kunden sich von der Alternative überzeugen lassen. Die Kunden bei denen sie auf Widerstand stoßen, werden sie rauslassen, meiner Ansicht nach aber nicht in diesem Tarif lassen.

Die Frage von handytim trifft vermutlich auch des Pudels kern - ggf trifft das nur die D-Netz-Kunden?

Gruß
28cm
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[3.1.1.1.1.1.1.1] SSchloesse antwortet auf 28cm
21.02.2006 12:36
Kein Beitrag
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[3.1.1.1.1.1.1.2] SSchloesse antwortet auf 28cm
21.02.2006 12:53
ich bin tatsächlich im D2Tarif.

Mich würde aber mal interessieren, woher das Sonderkündigungsrecht kommen soll?

Ich habe doch im erstenBeitrag die AGB von talkline zutreffend zitiert oder?

Dort hat Talkline in meinen AGB ein Sonderkündigungsrecht nur aus 'wichtigem Grund'. 'Ich habe mich verkalkuliert' ist meines Wissens noch vor keinem deutschen Gericht als wichtiger Grund anerkannt worden (vielleicht im Kriegsfalle oder bei Wirtschaftskrisen).

Hier der Link:

http://www.talkline.de/kundenservice/informationen/allgemein/agb/index.html


Es scheint als ist man es schon gewohnt, dass die Telekommunikationanbiete alles, der Kunde aber nichts darf.

---------------------
Hier ein Auszug der AGB:

1 Allgemeines/Änderung der AGB
1.1 Die TALKLINE GmbH & Co. KG (nachfolgend “Talkline”) erbringt
ihren Vertragspartnern (nachfolgend “Kunden”) Telekommunikation­sdienstleistungen
für die Öffentlichkeit und Teledienste
...[bla bla]*der Verfasser...

1.2 Änderungen der AGB oder Preislisten wird Talkline dem Kunden
gesondert mitteilen. Für den Fall, dass die Änderungen zu Ungunsten des Kunden erfolgen, wird Talkline dem Kunden diese Änderungen schriftlich mitteilen. Die Änderungen
gelten als genehmigt, wenn der Kunden nicht innerhalb eines
Monats nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht wird der Kunde gesondert hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuersätze ist Talkline unabhängig von der vorstehenden Regelung zu einer entsprechenden Veränderung der Preise berechtigt.
---------------------------
So noch Fragen?

Ach ja Kündigung:

13 Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
13.1 Das Vertragsverhältnis wird für die im Kundenauftrag bezeichnete tarifliche Mindestvertragslaufzeit geschlossen und verlängert sich jeweils um die ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit – höchstens
jedoch um 12 Monate –, soweit der Vertrag nicht schriftlich rechtzeitig gekündigt wurde. Die Kündigung des Kunden muss mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber der Talkline GmbH & Co. KG an nachfolgende Adresse erklärt werden:
Talkline GmbH & Co. KG, Talkline – Platz 1, 25337 Elmshorn.
13.2 Soweit bei Vertragsschluss mit dem Tarifwunsch nichts anderes vereinbart worden ist, kann das Vertragsverhältnis erstmals nach Ablauf von 24 Monaten nach Vertragsbeginn unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende durch beide Vertragspartner schriftlich gekündigt werden. Die Vertragsdauer verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wurde.
14 Außerordentliche Kündigung und Schadensersatz
14.1 Die Vertragsparteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
14.2 Ein wichtiger Grund, der Talkline zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines überwiegenden Teils hiervon in Rückstand ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehrere Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages in nicht unerheblicher Höhe in Rückstand ist oder b)
nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die zu erheblichen
Zweifeln an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden führen, und der Kunde trotz Aufforderung binnen zwei Wochen keine angemessene Sicherheit gemäß Ziffer 8 gestellt hat, oder c) die Zahlungsunfähigkeit oder Kreditunwürdigkeit des Kunden feststeht, weil z. B. ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist oder der Kunde die eidesstattliche Versicherung gem. § 807 ZPO während der Vertragslaufzeit
abgibt.
14.3 Kündigt Talkline das Vertragsverhältnis aus wichtigem, vom
Kunden zu vertretenden Grund fristlos, hat der Kunde Talkline den entstandenen Schaden zu ersetzen. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen, und es bleibt Talkline vorbehalten, einen weiter gehenden Schaden nachzuweisen.


Sascha Schlösser
Rechtsanwalt
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[3.1.1.1.1.1.1.2.1] handytim antwortet auf SSchloesse
21.02.2006 16:19
Benutzer SSchloesse schrieb:
Mich würde aber mal interessieren, woher das Sonderkündigungsrecht kommen soll?

Mich auch, schließlich geht es hier nicht um einen Mietvertrag.

Ciao
Tim
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[3.1.1.1.1.1.1.2.1.1] 28cm antwortet auf handytim
21.02.2006 21:03
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer SSchloesse schrieb:
Mich würde aber mal interessieren, woher das Sonderkündigungsrecht kommen soll?

Mich auch, schließlich geht es hier nicht um einen Mietvertrag.

Ciao
Tim

mehr dazu hier
https://www.teltarif.de/arch/2006/kw08/...

Grüße
28cm
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[3.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] handytim antwortet auf 28cm
21.02.2006 21:07
Benutzer 28cm schrieb:

Das ist klar, es geht um die Bezeichnung "Sonderkündigung", die hier fehl am Platz ist.

Ciao
Tim
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[3.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] 28cm antwortet auf handytim
21.02.2006 21:39
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer 28cm schrieb:

Das ist klar, es geht um die Bezeichnung "Sonderkündigung", die hier fehl am Platz ist.

Ciao
Tim

ich erkenne keine Unterschied zwischen "Sonderkündigung" und "außerordentlicher Kündigung", bin allerdings auch kein Jurist :-)

Klärt mich auf
Danke und Gruß
28cm
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] SSchloesse antwortet auf 28cm
23.02.2006 09:35
Noch einmal zum mitschreiben:

Teltarif kann meinen Vertrag gerne zum Ablauf der Vertragszeit (Oktober 2007)kündigen, aber nicht früher. In meinem Fall ist weder ein ordentliches, noch ein außerordentliches, noch ein 'Sonder-'Kündigungsrecht ersichtlich.

Jede Regelung die eine künftige Nichtleistung der vereinbarten Leistung (= mein Tarif, mein Netz, mein Handy) enthält ist eine 'ungünstigere' im Sinne der AGB von Talkline. Daher Schriftformzwang bzgl. Information. Widerspruchsrecht von 1 Monat.

Das Angebot 'Handy behalten + künftige Nichtleistung' ist keine günstigere Abänderung der AGB oder des Vertrages (in meinem Fall :))

Ich habe vorsichtshalber widersprochen (mangels schriftlicher Info ist ein Widerspruch nicht erforderlich) und werde in einer Woche Feststellungsklage erheben, dass der Vertrag unverändert fortbesteht. Ich muss für diese Klage vor dem Amtsgericht nicht Anwalt sein. Ich werde die Klageschrift hier einstellen.


Sascha Schlösser
Rechtsanwalt
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] ALBERTROS antwortet auf SSchloesse
23.02.2006 09:44
Benutzer SSchloesse schrieb:
Noch einmal zum mitschreiben:

Teltarif kann meinen Vertrag gerne zum Ablauf der Vertragszeit

Äh! Gab es bei Teltarif auch solche Handyverträge?
Nicht doch die Elmshorner, fast Dänen von Talkline gemeint. Ja, Ja Rechtsanwälte. Mit Gesetzesbücher schmeißen und den Angeklagten verwechseln!
;-))

(Oktober 2007)kündigen, aber nicht früher. In meinem Fall ist weder ein ordentliches, noch ein außerordentliches, noch ein 'Sonder-'Kündigungsrecht ersichtlich.

Jede Regelung die eine künftige Nichtleistung der vereinbarten Leistung (= mein Tarif, mein Netz, mein Handy) enthält ist eine 'ungünstigere' im Sinne der AGB von Talkline. Daher Schriftformzwang bzgl. Information. Widerspruchsrecht von 1 Monat.

Das Angebot 'Handy behalten + künftige Nichtleistung' ist keine günstigere Abänderung der AGB oder des Vertrages (in meinem Fall :))

Ich habe vorsichtshalber widersprochen (mangels schriftlicher Info ist ein Widerspruch nicht erforderlich) und werde in einer Woche Feststellungsklage erheben, dass der Vertrag unverändert fortbesteht. Ich muss für diese Klage vor dem Amtsgericht nicht Anwalt sein. Ich werde die Klageschrift hier einstellen.


Sascha Schlösser
Rechtsanwalt
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] SSchloesse antwortet auf ALBERTROS
23.02.2006 10:05
Oh, ja in der Tat :) FREISPRUCH FÜR TELTARIF :)
Böser Justizirrtum. Ich hoffe die Bringen das auch in die Bild :)

Es muss natürlich heißen:

'Talkline' kann meinen Vertrag gerne zum Ablauf der .... bla bla bla



Benutzer ALBERTROS schrieb:
Benutzer SSchloesse schrieb:
Noch einmal zum mitschreiben:

Teltarif
Vertragszeit

Äh! Gab es bei Teltarif auch solche Handyverträge? Nicht doch die Elmshorner, fast Dänen von Talkline gemeint. Ja, Ja Rechtsanwälte. Mit Gesetzesbücher schmeißen und den Angeklagten verwechseln!
;-))

(Oktober 2007)kündigen, aber nicht früher. In meinem Fall ist
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.2] handytim antwortet auf SSchloesse
23.02.2006 10:39
Benutzer SSchloesse schrieb:
Ich habe vorsichtshalber widersprochen (mangels schriftlicher Info ist ein Widerspruch nicht erforderlich) und werde in einer Woche Feststellungsklage erheben, dass der Vertrag unverändert fortbesteht. Ich muss für diese Klage vor dem Amtsgericht nicht Anwalt sein. Ich werde die Klageschrift hier einstellen.

Vermutlich wird es enden wie bei o2 und mir. Als der Gerichtstermin feststand hat o2 eingelenkt und eine (fast nicht ablehnbare) außergerichtliche Einigung angeboten. Einfach den Vertrag komplett weiter zu erfüllen wollten die partout nicht.

Ciao
Tim
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.2.1] Gerd77 antwortet auf handytim
23.02.2006 12:56
Hallo!

Mir ging es genau so wie allen hier.
der böse Anruf am Freitag und die grosse Frage was mach ich bloss???

Habe gestern ein Einschreiben (mit Rückschein) an Talkline gesendet. In dem Schreiben habe ich ausdrücklich einer Tarifumstellung sowie einer Kündigung widersprochen.
Zusätzlich habe ich denen noch ihre eigene AGB mit markierten Stellen mitgeschickt. Vieleicht kennen die Mitarbeiter die AGB nicht oder wissen nicht wo man das nachlesen kann ...?? sicher ist sicher!! ;-)

Heute hatte ich die Kündigung zum 28.2.06 im Briefkasten!!!
Dem habe ich dann gleich mal per E-Mail widersprochen!

Jetzt mal schauen was die nächsten Tage noch so passieren wird ...

Gruss Gerd
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.2.1.1] d.c.n antwortet auf Gerd77
23.02.2006 19:41
Benutzer Gerd77 schrieb:
Heute hatte ich die Kündigung zum 28.2.06 im Briefkasten!!!

drehen die jetzt voellig rund? Man, bin ich froeh, mich 'nur' mit oh-tuu-can't-do rumplagen zu muessen :/

Gruss,

d.c.n
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.3] spl antwortet auf SSchloesse
28.02.2006 13:02
Benutzer SSchloesse schrieb:
Ich habe vorsichtshalber widersprochen (mangels schriftlicher Info ist ein Widerspruch nicht erforderlich) und werde in einer Woche Feststellungsklage erheben, dass der Vertrag unverändert fortbesteht.

Dann wünsche ich Ihnen, dass Ihre Feststellungsklage nicht am fehlenden Feststellungsinteresse (Vorrang der Leistungsklage) scheitert.

Und dass Talkline sich im Erfolgsfall freiwillig an das -- nicht vollstreckbare -- Feststellungsurteil hält.

spl
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.3.1] SSchloesse antwortet auf spl
28.02.2006 13:50
Das können Sie mir gern wünschen. Sagen Sie den Leuten aber auch, wie Sie es machen würden.

Leider bin ich selbst noch nicht dazu gekommen meinen Entwurf zu fertigen, da ich beruflich sehr angespannt bin. Sie können uns ja solange zeigen, wie es richtig ist.

Auf konstruktive Postings antworte ich gern.

Allgemein kann ich nur sagen, dass man so eine Klage am Amtsgericht ohne Anwalt durchführen kann. Vernünftige Richter wirken in diesen Fällen auf einen "richtigen" Antrag hin. Man sollte sich also von Wichtigtuern ala ..."Feststellungsin­teresse"..­."Vollstreckbarkeit" blablabla nicht kirre machen lassen.

Wer dem Gericht klarmacht, dass er auf Einhaltung seines Vertrages besteht "... der wird geholfen."

...für den Fall dass das Gericht die Feststellungsklage mangels Vorliegens eines Feststellungsinteresses für unzulässig erachtet, die Beklagte zu verurteilen....

Dem Gericht muss man nur genau sagen, wass man will und von wem und aus welchem Grund.

Sascha Schlösser
Rechtsanwalt
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.3.1.1] Eiskalt12 antwortet auf SSchloesse
01.03.2006 12:01
Hallo Herr Schlösser,

kamm man in solch einem Fall nicht auch eine "Sammelklage" einreichen?
Damit wäre ja einigen geholfen.

Eiskalt12
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.3.1.1.1] klappehalten antwortet auf Eiskalt12
01.03.2006 12:11
Moin!

Nein, das geht nicht. Wir sind ja nicht in Amerika.

Grüße
kh
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.3.1.2] spl antwortet auf SSchloesse
01.03.2006 12:12
Benutzer SSchloesse schrieb:
Das können Sie mir gern wünschen. Sagen Sie den Leuten aber auch, wie Sie es machen würden.

Zum Beispiel in der Art:

'Ich beantrage, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung, der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, bei Meidung eines Zwangsgelds bis zu EUR 25.000, ersatzweise Zwangshaft bis zu 6 Monaten, oder Zwangshaft bis zu 6 Monaten zu gebieten, die vollumfängliche Funktion des Mobilfunkanschlusses ... des Antragstellers nach Maßgabe des zwischen den Parteien bestehenden Vertrags ... sicherzustellen.'

Wer dem Gericht klarmacht, dass er auf Einhaltung seines Vertrages besteht '... der wird geholfen.'

Meiner Meinung nach wäre Ihr Feststellungsantrag mangels Leistungsbefehl dazu gerade wenig sachdienlich, wenn denn zulässig. Denn wenn die Abschaltung des Anschlusses droht, ist Leistungsklage angezeigt. Ist das nicht der Fall, sehe ich auch kein Feststellungsinteresse (welche Gefahr?). Mit Fortsetzung des Vertrags zu ungünstigeren Konditionen oder etwas anderem hat Talkline meines Wissens nicht gedroht.

Oder praktisch formuliert: Talkline braucht Druck. Und den sehe ich nur bei einer konkreten vollstreckbaren Zwangsgeldandrohung.

Man sollte sich also von Wichtigtuern ala ...'Feststellungsin­teresse'..­.'Vollstreckbarkeit' blablabla nicht kirre machen lassen.

S.o. Selbst wenn die Feststellungsklage Erfolg hätte, könnten Sie sich mit dem Urteil nach meiner bescheidenen Meinung hübsch die Wände tapezieren.

spl
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.3.1.2.1] SSchloesse antwortet auf spl
01.03.2006 16:34
Na auf so eine Vorlage habe ich ja gerade gewartet :)

Zum Beispiel in der Art:

würde ich es eben nicht machen:

'Ich beantrage, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung, der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, bei Meidung eines Zwangsgelds bis zu EUR 25.000, ersatzweise Zwangshaft bis zu 6 Monaten, oder Zwangshaft bis zu 6 Monaten zu gebieten, die vollumfängliche Funktion des Mobilfunkanschlusses ... des Antragstellers nach Maßgabe des zwischen den Parteien bestehenden Vertrags ... sicherzustellen.'

Wie stecken Sie eigentlich eine „GmbH und Co KG“ für 6 Monate in eine Haftzelle? Naja, die Richter wollen auch mal lachen. Wäre ich Richter ich würde es glatt ausurteilen und Ihnen dann bei der Vollstreckung zusehen. :)

Welchem Nichtjuristen wollen Sie denn diesen Antrag an die Hand geben? Sollen die Leute wirklich versuchen eine „Einstweilige“ selbst zu begründen. Das schafft ja mancher Anwalt nicht. Wenn dann noch eine (wie ich annehme) zumindest einigermaßen gute Schutzschrift beim AG liegt, haben Sie nichts gekonnt.

Ich habe gelesen, dass in der Tat jemand eine „Einstweilige“ bekommen hat (mit Anwalt). Glückwunsch! Würde mich mal interessieren, ob der Talkline GmbH und Co KG Zwangshaft angedroht wurde.

Vom Inhalt her stellt Ihre „Einstweilige“ richtigerweise auf die Sicherstellung des Anschlusses ab. Na bravo,

mein Anschluss funktioniert aber heute noch. Genau das hatte ich schon geahnt. Schließlich hatte ich widersprochen. Jetzt hätte ich also eine Einstweilige am Gericht und der Anbieter würde natürlich erklären, dass eine Abschaltung zu keiner Zeit in Frage kam. Über die Hauptsache ist damit eine Klärung noch gar nicht erzielt. Wer denkt weil das Telefon nicht abgeschaltet ist, sei alles i.O., der irrt evtl..

Wer dem Gericht klarmacht, dass er auf Einhaltung seines Vertrages besteht '... der wird geholfen.'

Da steh' ich zu, so vernünftig ist jeder, aber auch jeder Amtsrichter.

Meiner Meinung nach wäre Ihr Feststellungsantrag mangels Leistungsbefehl dazu gerade wenig sachdienlich, wenn denn zulässig. Denn wenn die Abschaltung des Anschlusses droht, ist Leistungsklage angezeigt. Ist das nicht der Fall, sehe ich auch kein Feststellungsinteresse (welche Gefahr?).

Na da müssen Sie nochmal nachdenken. Die Subsidiarität ist doch kein Selbstzweck.

Mit Fortsetzung des Vertrags zu ungünstigeren Konditionen oder etwas anderem hat Talkline meines Wissens nicht gedroht.

Doch genau das ist der Fall. Oder welchen Teil an dem Wort 'Zwangsumstellung' haben Sie nicht verstanden? Die Dame hat mir ausdrücklich erklärt, ich müsse kündigen oder der Tarif werde ab 01.03.2006 umgestellt. Scheinbar hing das Vorgehen aber von der Laune der jeweiligen Telefonistin ab, denn ich habe auch andere Stellungnahmen gelesen, in denen Abschaltung Gegenstand war.

Ich glaube, ehrlich gesagt, nicht, dass ein Gericht den Antrag zurückweisen würde, wenn er richtig begründet ist. Vollstreckbar oder nicht. Wenn Talkline schwarz auf weiß hat, dass der Vertrag unverändert fortbesteht, gehe ich davon aus, dass die Gefahr von Schadensersatzforderungen, sowie die Tatsache, dass das Unternehmen einer AUFSICHTSBEHÖRDE untersteht, sowie die Masse der Betroffenen das Unternehmen zu künftiger Einhaltung veranlasst. Darüber hinaus kann man das über die Reichweite der FK gegenüber der LK begründen.

Oder praktisch formuliert: Talkline braucht Druck. Und den sehe ich nur bei einer konkreten vollstreckbaren Zwangsgeldandrohung.

und vergessen Sie nicht die Zwangshaftandrohung :)

Ich glaube ehrlich gesagt, dass Sie die 'Einstweilige' nicht überall bekommen. Der eine oder andere Richter wird doch nachdenken und über die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung/Sicherung philosophieren. Mir wurde vor ca. 3 Jahren eine Einstweilige in solch einer Sache gegen die Telekom (Festnetz) abgelehnt. Die Variante 'einstweilige Anordnung' kommt mit absoluter Sicherheit m.E. wohl vor allem für einen Geschäftsmann in Betracht, der auf einer Insel lebt von der aus das Handy seine einzige Möglichkeit zur geschäftlichen Kommunikation ist. Handys und SIM Karten erhalten Sie an jeder Ecke und können so erneut telefonieren. Mehrkosten können Sie ja ggf. Talkline in Rechnung stellen.

S.o. Selbst wenn die Feststellungsklage Erfolg hätte, könnten Sie sich mit dem Urteil nach meiner bescheidenen Meinung hübsch die Wände tapezieren.

Das können Sie doch gar nicht sagen, da Sie ja meinten, meinen Entwurf nicht abwarten zu müssen. Aus diesem Grund kann ich Ihre Meinung auch nicht besonders „bescheiden“ finden. Welche Anträge ich stellen würde, können Sie scheinbar vorhersehen? Meinen Sie ehrlich, das Erfordernis einer Eventual-Leistungklage hätte sich mir bisher verschlossen? In einem Laienforum die Leute mit Details zu überfrachten, ist nicht wirklich sinnvoll.

Jetzt würde mich aber doch Ihre juristische Qualifikation und Ihre Person interessieren. Auf dem Niveau möchte ich nämlich verständlicher Weise ungern weiter anonym kommunizieren. Ich wüsste schon gern, ob ich von einem abgebrochenen Jurastudenten belehrt werde oder von einem der wissen müsste, wie es geht. Der Antrag auf einstweilige hat mich jedenfalls nicht wirklich überzeugt.

Das können Sie mir auch gern auf meine E-Mail zustellen, falls Sie sich hier, ob der beabsichtigten Verhaftung von Personengesellschaften oder juristischer Personen Ihrerseits, nicht offen outen möchten.

Ich finde es schade, wenn in solche Foren mit juristischen Detaildiskussionen den Leuten Angst gemacht wird. Kein Anwalt wird solche Fälle, ob der geringen finanziellen Anreize, gern übernehmen, um so verwerflicher finde ich es, wenn man den Leuten noch den Eindruck vermittelt, vor Gericht sei alles ganz furchtbar kompliziert.

Zu meinem weiteren Vorgehen noch soviel, ich werde die nächste Rechnung abwarten. Da Talkline mein Telefon nicht deaktiviert hat, besteht für mich kein akuter Handlungsbedarf. Sollte die Rechnung vertragsgemäß sein, hat sich die Sache für mich erledigt. Das wäre mir auch lieb so, denn der Anwalt ist sich selbst bekanntermaßen der schlechteste Mandant.

Eine Sammelklage gibt es in diesem Bereich (leider?) nicht. Der Verbraucherschutz läuft in Deutschland anders als in den USA. Ob besser, mag jeder selbst entscheiden.

Sascha Schlösser
Rechtsanwalt

PS (gilt immer und daher auch für alle Kunden von Talkline):
Wer sich wie ein Schaf benimmt, soll sich nicht wundern, wenn er wie ein Schaf behandelt wird.
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[…1.2.1.1.1.1.1.3.1.2.1.1] coto74 antwortet auf SSchloesse
01.03.2006 18:38
Hallo,
mich hat es vor einer Stunde erwischt ich bekam einen sehr sehr hecktischen Anruf von einer Talkline-Mitarbeiterin das mein Tarif nicht mehr gelten würde b.z.w. die 9,9ct nur noch für Festnetz möglich sei oder zu D1 ( habe 2 Veträge D1) sollte ich mich doch bitte entscheiden ob ich meinen Vetrag kündigen möchte.
Auf meine Anfrage ob es möglich sei den Vetrag umzuwandeln (wie es ja auf der Homepage angeboten wird)bekam ich ein sehr klares NEIN zu hören.
Ich habe die Dame am Telefon darauf hingewiesen mir dies bitte schriftlich zu zusenden worauf ich dann eine frist gesetzt bekam bis 10.03.2006 und mir wurde noch einen schönen Tag gewunschen.
Ich werde jetzt natürlich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen da ich seit Sep.2005 nur vera... werde von denen.
ich warte heute noch auf meine 25 free SMS wenn ich die ONline-Rechnung mache. seit sep.05 zahle ich nur drauf bei diesen Verträgen da komme ich mit einer Prepaid-Karte billiger.

gruß coto74
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[…2.1.1.1.1.1.3.1.2.1.1.1] Eiskalt12 antwortet auf coto74
02.03.2006 10:43
Die haben gestern das Handy meiner Freundin schon abgestellt. Keinerlei schriftliche Mitteilung.
Meine Freundin hat dann sofort Ihre Rechtschutz (ARRAG) angerufen. Die fragte um welchen Anbieter es sich handelt und hat dann gelacht.
Wegen Talkline scheint das Telefon bei denen nicht mehr still zu stehen. Die Dame hat gesagt das meine Freundin gern zum Anwalt gehen soll. Das scheint Aussicht auf Erfolg zu haben.
... Aber... auch wenn Talkline ein Sch... Laden ist, einen besseren Tarif als den giebt es nicht!!!
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[…1.1.1.1.1.3.1.2.1.1.1.1] Ulli0506 antwortet auf Eiskalt12
02.03.2006 10:59
>Die fragte um welchen Anbieter es sich handelt und
hat dann gelacht.

Wahrscheinlich hat die Dame bei der Arrag selber einen Vertrag bei Talkline :-)

Aber... auch wenn Talkline ein Sch... Laden ist, einen besseren Tarif als den giebt es nicht!!!

Und weil Talkline so ein Sch...laden sein soll, haben Sie dort einen Vertrag abgeschlossen?....Das versteh ich ja nun überhaupt nicht ^^
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[…1.1.1.1.3.1.2.1.1.1.1.1] SSchloesse antwortet auf Ulli0506
02.03.2006 11:56
Ich glaube, ich habe hier einigen Leuten geholfen. Ich habe im Ansatz konstruktive Beiträge geschrieben.

Das ist mir wichtig.

Sie sind mir nicht wichtig.

Genau das sagt es über meinen Charakter. Und ich verstecke mich nicht hinter einem Pseudonym.

Ja, das ist mein Charakter.

Sascha Schlösser
Rechtsanwalt
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[…1.1.1.3.1.2.1.1.1.1.1.1] Ulli0506 antwortet auf SSchloesse
02.03.2006 12:56
Benutzer SSchloesse schrieb:
Ich glaube, ich habe hier einigen Leuten geholfen. Ich habe im Ansatz konstruktive Beiträge geschrieben.

Das ist mir wichtig.

Sie sind mir nicht wichtig.

Genau das sagt es über meinen Charakter. Und ich verstecke mich nicht hinter einem Pseudonym.

Ja, das ist mein Charakter.

Sascha Schlösser
Rechtsanwalt

Dem einzigen, den sie mit ihrem Beitrag hier geholfen haben, sind sie selber....Sie haben sich selbst ins Gespräch gebracht und ändern können sie leider auch nichts :-(

Pseudonym....was für ein schreckliches Wort, finden Sie nicht?...Ich würde eher sagen, es ist zum Schutze der eigenen Persönlichkeit :-)

Aber, da Sie ja ihren Namen (mit Titel auch noch) reingeschrieben haben, werden wahrscheinlich alle Talkline-Kunden, die es betrifft, Ihnen die Kanzlei einrennen und ganz ehrlich, einen anderen Vorsatz ihres doch so konstruktiven Beitrags kann man nicht erkennen, wenn man ihn zwischen den Zeilen liest ^^
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[…1.1.3.1.2.1.1.1.1.1.1.1] SSchloesse antwortet auf Ulli0506
02.03.2006 13:30
Man nennt das Neid.

Und ich kann Ihnen versichern, dass ich keinen einzigen Talklinekunden im Einzelfall beraten oder vertreten habe.

Es gibt kein Mandat und keinen finaziellen Vorteil für mich.

Sascha Schlösser
Rechtsanwalt
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[…1.3.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] Ulli0506 antwortet auf SSchloesse
02.03.2006 13:41
Benutzer SSchloesse schrieb:
Man nennt das Neid.

Und ich kann Ihnen versichern, dass ich keinen einzigen Talklinekunden im Einzelfall beraten oder vertreten habe.

Es gibt kein Mandat und keinen finaziellen Vorteil für mich.

Sascha Schlösser
Rechtsanwalt

Na da bin ich ja beruhig :-)
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[…1.2.1.1.1.1.1.3.1.2.1.2] spl antwortet auf SSchloesse
15.03.2006 19:12
Benutzer SSchloesse schrieb:
Wie stecken Sie eigentlich eine 'GmbH und Co KG' für 6 Monate in eine Haftzelle?

Na, an wem wird denn wohl die Zwangshaft bei juristischen Personen vollzogen, Herr Schlosser?

Davon abgesehen, dass das im Einzelnen Sache des Vollstreckungsgerichts ist. Wenn es denn etwas zu vollstrecken gibt...

Sollen die Leute wirklich versuchen eine 'Einstweilige' selbst zu begründen.

Ich habe nicht gesagt, dass eine anwaltliche Vertretung eine schlechte Idee wäre. Das gilt aber gleichermaßen für eine Klage. Wer weiß denn, was eine Klage alles enthalten muss, besonders das Rubrum, dass Anträge bestimmt sein müssen, die Bedingungsfeindlichkeit usw.?

Das schafft ja mancher Anwalt nicht.

'Mancher', ja. Bei mir ist der fast wortgleiche Antrag vor einigen Monaten sogar bei einem anmeldepflichtigen Internet-by-Call-Dienst anstandslos durchgegangen. Und wurde erfolgreich vollstreckt.

Abgestellte Strom- und Telefonanschlüsse sind doch geradezu das Schulbeispiel für einstweilige Verfügungen, das auch in der amtsgerichtlichen Praxis ständig vorkommt. Ein Anwalt, der das nicht begründet bekommt, hat ein Problem.

Wenn dann noch eine (wie ich annehme) zumindest einigermaßen gute Schutzschrift beim AG liegt, haben Sie nichts gekonnt.

Sie meinen, Talkline hinterlegt bei allen deutschen Amtsgerichten, in deren Bezirk ein Kunde sitzt (§ 29 ZPO ist einschlägig, wurde bei mir sogar beim IbC entschieden), auf Verdacht eine Schutzschrift zweifelhaften Inhalts, was einen von der Beantragung einer einstweiligen Verfügung abhalten soll?

Ich habe gelesen, dass in der Tat jemand eine 'Einstweilige' bekommen hat (mit Anwalt).

Da sehen Sie mal. 'Mancher' andere Anwalt schafft es offenbar.

Vom Inhalt her stellt Ihre 'Einstweilige' richtigerweise auf die Sicherstellung des Anschlusses ab.
mein Anschluss funktioniert aber heute noch.

Andere haben von einer Abschaltung ihres Anschlusses nach erfolgtem Widerspruch berichtet, womit Talkline ja auch zuvor konkret gedroht hat. Damit ist die einstweilige Verfügung zunächst mal begründet. Ob nachträglich Erledigung eingetreten ist, was Talkline prozesskostenmäßig nichts bringen würde, ist eine andere Frage.

Wohl aber könnte dieser Umstand Ihre Feststellungsklage zu Fall bringen. Denn wenn Talkline nun plötzlich ihren Abschalt-Drohungen keine Taten folgen lässt, Sie aber einer Änderung widersprochen haben, dann spricht wohl einiges dafür, dass tatsächlich alles beim Alten bleibt und es nichts mehr festzustellen gibt. Das gilt umso mehr nach Erhalt der nächsten Rechnung, wenn klar ist, nach welchem Tarif Talkline abgerechnet hat.

Jetzt hätte ich also eine Einstweilige am Gericht und der Anbieter würde natürlich erklären, dass eine Abschaltung zu keiner Zeit in Frage kam.

Das ist eine Beweisfrage. Natürlich kann Talkline desweiteren behaupten, dass auch eine Vertragsumstellung nie in Frage kam. Wenn Sie dafür keine Anhaltspunkte haben, scheitert aber auch Ihre Feststellungsklage.

Über die Hauptsache ist damit eine Klärung noch gar nicht erzielt.

Die Widerspruchsbegründung würde ich gerne lesen. Außer lustlos am Verfügungsgrund herumzukritteln (wie Sie) dürfte Talkline schätzungsweise nicht viel Stichhaltiges einfallen.

Wer dem Gericht klarmacht, dass er auf Einhaltung seines Vertrages besteht '... der wird geholfen.'

Da steh' ich zu, so vernünftig ist jeder, aber auch jeder Amtsrichter.

Wie Sie meinen. Ich habe schon andere Fälle erlebt und hatte teilweise durchaus Verständnis für die Entscheidung des Gerichts.

Meiner Meinung nach wäre Ihr Feststellungsantrag mangels Leistungsbefehl dazu gerade wenig sachdienlich, wenn denn zulässig. Denn wenn die Abschaltung des Anschlusses droht, ist Leistungsklage angezeigt. Ist das nicht der Fall, sehe ich auch
kein Feststellungsinteresse (welche Gefahr?).

Na da müssen Sie nochmal nachdenken. Die Subsidiarität ist doch kein Selbstzweck.

Siehe meine letzten Beiträge.

Mit Fortsetzung des Vertrags zu ungünstigeren Konditionen oder etwas anderem hat Talkline meines Wissens nicht gedroht.

Doch genau das ist der Fall. Oder welchen Teil an dem Wort 'Zwangsumstellung' haben Sie nicht verstanden? Die Dame hat mir ausdrücklich erklärt, ich müsse kündigen oder der Tarif werde ab 01.03.2006 umgestellt.

Ich dachte, Talkline würde sonst kündigen. Hat es hier verschiedentlich geheißen, und an mehrere Kunden gingen tatsächlich Kündigungsschreiben.

Ich glaube, ehrlich gesagt, nicht, dass ein Gericht den Antrag zurückweisen würde, wenn er richtig begründet ist. Vollstreckbar oder nicht. Wenn Talkline schwarz auf weiß hat, dass der Vertrag unverändert fortbesteht, gehe ich davon aus, dass die Gefahr von Schadensersatzforderungen, sowie die Tatsache, dass das Unternehmen einer AUFSICHTSBEHÖRDE untersteht,

Die BNetzA ist für vertragsrechtliche Fragen gar nicht zuständig.

sowie die Masse der Betroffenen das Unternehmen zu künftiger Einhaltung veranlasst.

Wenn sie meinen. Ich meine, wenn Talkline ihre Verträge nicht interessieren, wird sie auch ein nicht vollstreckbares Urteil nur mäßig interessieren. Eine Vermutung, dass der Schuldner sich freiwillig an ein 'Leistungs-Feststellungsurteil' halten wird, kenne ich nur aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich.

Ich glaube ehrlich gesagt, dass Sie die 'Einstweilige' nicht überall bekommen.

Wir haben ja Glaubensfreiheit.

Sicher muss man den Anschluss schon nutzen und ab und an auf dieser Nummer angerufen werden, unter der man im Fall einer Abschaltung nicht mehr erreichbar wäre. Bei einem Schubladenvertrag könnte das Schwierigkeiten geben, aber wer lässt schon einen Vertrag mit Grundgebühr in der Schublade liegen.

Handys und SIM Karten erhalten Sie an jeder Ecke und können so erneut telefonieren.

Unter neuer Rufnummer, wobei die alte womöglich endgültig verloren geht, ja.

Mehrkosten können Sie ja ggf. Talkline in Rechnung stellen.

Ist die Frage, ob man Schadensersatz will oder vielleicht lieber etwas anderes. Wenn Sie sich mit Schadensersatz und einem anderen Tarif zufrieden geben wollen, verstehe ich den Sinn Ihrer Feststellungsklage nicht.

S.o. Selbst wenn die Feststellungsklage Erfolg hätte, könnten Sie sich mit dem Urteil nach meiner bescheidenen Meinung hübsch die Wände tapezieren.

Das können Sie doch gar nicht sagen, da Sie ja meinten, meinen Entwurf nicht abwarten zu müssen. Aus diesem Grund kann ich Ihre Meinung auch nicht besonders 'bescheiden' finden. Welche Anträge ich stellen würde, können Sie scheinbar vorhersehen?

Sie haben hier in diesem Forum Feststellungsklage angekündigt. Wenn Sie natürlich gar nicht meinen, was Sie schreiben, dann bitte ich um Entschuldigung und werde für Ihre künftigen Beiträge stets im Hinterkopf behalten, dass Sie möglicherweise auch das Gegenteil des von Ihnen Geschriebenen meinen könnten.

Meinen Sie ehrlich, das Erfordernis einer Eventual-Leistungklage hätte sich mir bisher verschlossen? In einem Laienforum die Leute mit Details zu überfrachten, ist nicht wirklich sinnvoll.

Ok.

Jetzt würde mich aber doch Ihre juristische Qualifikation und Ihre Person interessieren. Auf dem Niveau möchte ich nämlich verständlicher Weise ungern weiter anonym kommunizieren.

Das ist bedauerlich.

Der Antrag auf einstweilige hat mich jedenfalls nicht wirklich überzeugt.

Dann beantragen Sie, was Sie für richtig halten. Vielleicht liege ich ja tatsächlich falsch.

Zu meinem weiteren Vorgehen noch soviel, ich werde die nächste Rechnung abwarten. Da Talkline mein Telefon nicht deaktiviert hat, besteht für mich kein akuter Handlungsbedarf. Sollte die Rechnung vertragsgemäß sein, hat sich die Sache für mich erledigt.

Also doch.

spl
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[…2.1.1.1.1.1.3.1.2.1.2.1] SSchloesse antwortet auf spl
17.03.2006 23:13
Sehr Geehrter Herr/Frau "spl"

1. nicht anonym
(das mögen Sie für bedauerlich halten; Ich halte es für Stil, wenn man einen anderen angreift)
2. produktiv
(kann ich bei Ihnen bisher nicht erkennen)

Hören Sie doch bitte auf recht-haben zu wollen und fangen Sie an zu helfen. Bitte, bitte mit Zucker oben drauf! Die Community wirds danken.

Danke!

Es ist ja sicher toll, wenn Sie vor Ihren Mandanten eine Doktorarbeit zu Anträgen abspulen. In einem Forum, in dem es um Selbsthilfe geht, ist das sicher unangebracht.

Lesen Sie richtig und mischen Sie nicht meinen Fall mit denen anderer Betroffener. Mein Vorgehen war auf meinen Fall bezogen zutreffend und erfolgreich.

Sascha Schlösser
Rechtsanwalt

htpp://www.schuldencoach.de
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[…2.1.1.1.1.1.3.1.2.1.2.2] SSchloesse antwortet auf spl
18.03.2006 00:08
Damit jeder die Relevanz der Ausführungen des anonymen Rechtskundigen selbst prüfen kann, hier der relevante Gesetzestext:

(... Es [das Gericht] hat dahin zu wirken, dass ...die sachdienlichen Anträge gestellt werden ...)

§ 139 ZPO

Materielle Prozessleitung

(1) Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. Es hat dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen ergänzen, die Beweismittel bezeichnen und die sachdienlichen Anträge stellen.

(2) Auf einen Gesichtspunkt, den eine Partei erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, darf das Gericht, soweit nicht nur eine Nebenforderung betroffen ist, seine Entscheidung nur stützen, wenn es darauf hingewiesen und Gelegenheit zur Äußerung dazu gegeben hat. Dasselbe gilt für einen Gesichtspunkt, den das Gericht anders beurteilt als beide Parteien.

Es gibt dann noch weitere Absätze, nachzulesen unter: http://www.gesetze-im-internet.de

Es hat seine Gründe, dass vor dem Amtsgericht gerade kein Anwaltszwang herrscht!

Sascha Schlösser
Rechtsanwalt

http://www.schuldencoach.de
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[3.1.1.1.1.2] qw antwortet auf handytim
23.02.2006 23:59
Ich munkel mal auf ein wenig Druck von D1 (und D2).
Haben vielleicht die die Preise raufgesetzt, sodass sich diese Verträge dann für die Weiterführung nicht mehr lohnen?
Und Leute die den Tarif im Eplusnetz haben (wie bei mobilcom) können bleiben (?), da ja nicht "alle" Altkunden betroffen sind?
(und da einige im D1-Netz gekündigt wurden die 15 Minuten ins Fest- und D1-Netz und 15 Minuten in Fremdnetze telefoniert hatten. Wo rechnet sich da ein 200-Minutenpaket nicht?)
Denn 60 Euro und die Subention verschenkt talkline ja auch gleich und bietet gleich noch eine 29 Euro-UMTS-Flatrate an, um t-mobile eins aus und o2 eins vorauszuwischen?
Aber natürlich nur reine Spekulation....
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[4] qw antwortet auf SSchloesse
23.02.2006 23:50
Nochmal anrufen und das Missverständnis aufklären.
Du hattest nie vor bla bla.
Zum Widerruf von Telefon- und Fernabsatzgeschäften kann man sich ja informieren. Solche Gesetze sind ja dazu da, dass man nicht an der Haustür oder durch Stress am Telefon überrumpelt wird.Zur Not auf deine Unterschrift als Beweis deiner Zustimmung bestehen (nicht das sie einfach den Bruder angerufen hatten, der das handy gerade hatte)
Es bleibt halt die Frage ob bei 60 Euro Guthaben (und talkline wird den vertrag dann eh nach 24 Monaten kündigen) sich das hin und her lohnt.
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[4.1] Eiskalt12 antwortet auf qw
02.03.2006 11:29
Warum verstehen Sie das nicht?
Der Vertrag ist doch gut für mich. Ich zahle bisher weniger als bei allen vorherigen Verträgen. Und selbst wenn alles hier in die Hose geht habe ich ein 2 Monate altes Handy für lau.

Warum sind Sie eigentlich hier im Forum so angriffslustig?
Wie steht es denn mit Ihrer Kompetenz?
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[4.1.1] qw antwortet auf Eiskalt12
03.03.2006 00:36

einmal geändert am 03.03.2006 00:56
???
Er sollte doch seine Worte am Telefon widerrufen, um den Tarif zu behalten.
Wahrscheinlich falschen Beitrag geantwortet?

(Mit der Frage nach dem Sich-Lohnen meinte ich nicht nur den finanziellen Vorteil, der durch gute Alternativwahlen wohl 2 Euro/Monat ausmacht. Selbst wenn man im Recht ist kann es trotzdem ganz schön stressig werden. Und zum Zeitpunkt meines Beitrages war zwar schon eine Woche lang der AGB-Punkt 1.2 von talkline im Hinblick auf diese Abrufe bekannt, jedoch war es ja möglich, dass trotzdem alle nicht gewechselten Verträge abgeschaltet würden, sofern nicht gleich einstweilige Verfügungen durchgesetzt werden. Ich habe mal bei Eplus statt Beharren auf meine Rechte sonderkündigen müssen, weil sie sich dort partout nicht an die Preise der Preislisten halten wollten und es ein dreiviertel Jahr Stess mit ungerechtfertigten Mahnungen, Androhungen von Klagen und Sperrungen gab, obgleich die Preislisten eindeutig waren. Und später konnte ich leider bei einem anderen Anbieter keinen Vertrag mehr abschließen, ist das nicht komisch?)
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[5] Nato antwortet auf SSchloesse
24.02.2006 11:53
Benutzer dole_m37 schrieb:
mich hat es heut' (23.02.06) um 16:19 im Büro getroffen. Ich hab' nen Vertrag mit D1-Netz (wg. des teilweise besseren Empfangs, da ich häufiger in der "Pampa" unterwegs bin, Frau und Kinder haben E-Plus, so dass einiges in fremde Netze geht.
Leider hab' ich der tatsächlich verdammt penetranten Dame nicht widersprochen, als sie sagte, sie brauche eine Entscheidung und trüge jetzt den Wechsel in den neuen Tarif ein, da ich ja immer noch innerhalb von vier Wochen kündigen könne.
Ich fühl mich von denen ziemlich überfahren und bin für Tips dankbar, wie ich einer Abänderung meines Vertrags vielleicht doch noch entgegenwirken kann.
Danke für alle Antworten.
Hallo !
Ich kenne das überaus unangenehme Gefühl, wenn penetrante Mitarbeiter einen überrumpeln wollen. Ich finde solch ein Vorgehen äusserst abschreckend. Andererseits will man auch nicht dauernd den Anbieter wechseln.
Bei der hier geschilderten Dreistigkeit von Talkline würde ich es trotzdem tun.
Du brauchst das D1-Netz. Klarmobil.de mit 14Ct in alle Netze ist eine gute Wahl, wenig Beschwerden, ist ein Vertrag und wird postpaid abgerechnet, also kein Aufladen.
Rufnummernmitnahme wäre möglich, allerdings 25-30€ für Talkline und 10€ für Klarmobil.

Gruss Nato
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[5.1] ALBERTROS antwortet auf Nato
24.02.2006 11:58
Benutzer Nato schrieb:
Benutzer dole_m37 schrieb:
mich hat es heut' (23.02.06) um 16:19 im Büro getroffen. Ich hab' nen Vertrag mit D1-Netz (wg. des teilweise besseren Empfangs, da ich häufiger in der "Pampa" unterwegs bin, Frau und Kinder haben E-Plus, so dass einiges in fremde Netze geht.
Leider hab' ich der tatsächlich verdammt penetranten Dame nicht widersprochen, als sie sagte, sie brauche eine Entscheidung und trüge jetzt den Wechsel in den neuen Tarif ein, da ich ja immer noch innerhalb von vier Wochen kündigen könne.
Ich fühl mich von denen ziemlich überfahren und bin für Tips dankbar, wie ich einer Abänderung meines Vertrags vielleicht doch noch entgegenwirken kann.
Danke für alle Antworten.
Hallo !
Ich kenne das überaus unangenehme Gefühl, wenn penetrante Mitarbeiter einen überrumpeln wollen. Ich finde solch ein Vorgehen äusserst abschreckend. Andererseits will man auch

Zur Zeit spiele ich bei solchen Anrufen immer den Hallermarsch vor, danach ist erstaunlicher Weise absolutze Ruhe! Kein zweiter Anruf mehr aus der selben Richtung.

nicht dauernd den Anbieter wechseln. Bei der hier geschilderten Dreistigkeit von Talkline würde ich es trotzdem tun.
Du brauchst das D1-Netz. Klarmobil.de mit 14Ct in alle Netze ist eine gute Wahl, wenig Beschwerden, ist ein Vertrag und wird postpaid abgerechnet, also kein Aufladen.
Rufnummernmitnahme wäre möglich, allerdings 25-30€ für Talkline und 10€ für Klarmobil.

Gruss Nato
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[5.1.1] nic69 antwortet auf ALBERTROS
24.02.2006 12:10
Benutzer ALBERTROS schrieb:
Benutzer Nato schrieb:
Benutzer dole_m37 schrieb:
mich hat es heut' (23.02.06) um 16:19 im Büro getroffen. Ich hab' nen Vertrag mit D1-Netz (wg. des teilweise besseren Empfangs, da ich häufiger in der "Pampa" unterwegs bin, Frau und Kinder haben E-Plus, so dass einiges in fremde Netze geht.
Leider hab' ich der tatsächlich verdammt penetranten Dame nicht widersprochen, als sie sagte, sie brauche eine Entscheidung und trüge jetzt den Wechsel in den neuen Tarif ein, da ich ja immer noch innerhalb von vier Wochen kündigen könne.
Ich fühl mich von denen ziemlich überfahren und bin für Tips dankbar, wie ich einer Abänderung meines Vertrags vielleicht doch noch entgegenwirken kann.
Danke für alle Antworten.
Hallo !
Ich kenne das überaus unangenehme Gefühl, wenn penetrante Mitarbeiter einen überrumpeln wollen. Ich finde solch ein Vorgehen äusserst abschreckend. Andererseits will man auch

Zur Zeit spiele ich bei solchen Anrufen immer den Hallermarsch vor

Klar, wer will sich schon mit psychisch Kranken einlassen - hinterher zählt der Vertrag nicht wegen der Umstände. ;-)



, danach ist erstaunlicher Weise absolutze Ruhe! Kein
zweiter Anruf mehr aus der selben Richtung.

nicht dauernd den Anbieter wechseln. Bei der hier geschilderten Dreistigkeit von Talkline würde ich
es trotzdem tun.
Du brauchst das D1-Netz. Klarmobil.de mit 14Ct in alle Netze ist eine gute Wahl, wenig Beschwerden, ist ein Vertrag und wird
postpaid abgerechnet, also kein Aufladen.
Rufnummernmitnahme wäre möglich, allerdings 25-30€ für Talkline
und 10€ für Klarmobil.

Gruss Nato
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[5.1.1.1] Gerd77 antwortet auf nic69
24.02.2006 15:25
Ende gut alles gut!?

Mal unter Vorbehalt!

Habe nach der schriftlichen Kündigung von Talkline eine EMail mit dem Widerspruch (zzgl zu dem Einschreiben per POST) verschickt.

Heute kam eine EMail von Talkline mit folgendem Text:


Sehr geehrter Talkline-Kunde,

vielen Dank für Ihre eMail.

Ihren Widerspruch zum angekündigten Tarifwechsel haben wir erhalten und anerkannt. Ihr Mobilfunkvertrag wird weiterhin zu den bekannten Konditionen abgerechnet.

Ihren versendeten Text finden Sie nochmals am Ende dieser eMail.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Talkline Team



Hoffe das die ncht vergessen das ich weiterhin Kunde bei denen bin. Am 28.2 wollten die ja eigentlich die Karte sperren...


Gruss Gerd
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[5.1.1.1.1] Nato antwortet auf Gerd77
24.02.2006 19:11
Benutzer Gerd77 schrieb:
Ende gut alles gut!?

Mal unter Vorbehalt!

Habe nach der schriftlichen Kündigung von Talkline eine EMail mit dem Widerspruch (zzgl zu dem Einschreiben per POST) verschickt.

Heute kam eine EMail von Talkline mit folgendem Text:


Sehr geehrter Talkline-Kunde,

vielen Dank für Ihre eMail.

Ihren Widerspruch zum angekündigten Tarifwechsel haben wir erhalten und anerkannt. Ihr Mobilfunkvertrag wird weiterhin zu den bekannten Konditionen abgerechnet.

Ihren versendeten Text finden Sie nochmals am Ende dieser eMail.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Talkline Team



Hoffe das die ncht vergessen das ich weiterhin Kunde bei denen bin. Am 28.2 wollten die ja eigentlich die Karte sperren...


Gruss Gerd
Hallo !
Herzlichen Glückwunsch zu deinem Erfolg. In welchem Netz telefonierst du bei deinem 9,9Ct Tarif ?

Gruss Nato
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[5.1.1.1.1.1] Gerd77 antwortet auf Nato
24.02.2006 22:29

Hallo !
Herzlichen Glückwunsch zu deinem Erfolg. In welchem Netz telefonierst du bei deinem 9,9Ct Tarif ?

Gruss Nato


Hi Nato,

telefoniere in das D-Netz

Gruss Gerd
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[5.1.1.1.1.1.1] et155 antwortet auf Gerd77
24.02.2006 23:54
Hallo, Talkline "rudert zurück".
Nachdem ich heute zum wiederholten Mal mit der Kundenbetreuung wegen des von mir verlangten schriftlichen "Zwangsumstellungs-Angebotes" telefonierte (weil solche von Talkline praktizierten tel. Überrumelungen nach meinem dafür halten null und nichtig sind,) scheint sich bei Talkline ganz langsam evtl. ein gewisses Einlenken einzustellen. Vielleicht war es auch nur das Kalkül, dass die in vielen Fällen unvermeidlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen (wie in meinen Fall angedroht)zu teuer würden. Auf jeden Fall bot mir Talkline heute an, meinen "alten 9,9 Cent" Vertrag zu unveränderten Konditionen im D2 Netz fort zu führen. Nun ist aber mein Vertrauen zu Talkline als seriösen Vetragspartner durch dessen vertragswidrige und dreiste Vorgehensweise derart erschüttert, daß ich keine Basis mehr für eine Zusammenarbeit sehe und die "Sonderkündigung" von Talkline akzeptiert habe (nicht ohne Talkline noch einige Zugeständnisse abzuringen).
Ich denke das Thema Talkline ist für mich und viele andere ein für alle Mal durch. Das ist keine Art - so behandelt man keine Kunden!
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[5.1.1.1.1.1.1.1] Thunder115 antwortet auf et155
26.02.2006 16:02
Benutzer et155 schrieb:

Ich denke das Thema Talkline ist für mich und viele andere ein für alle Mal durch. Das ist keine Art - so behandelt man keine Kunden!
sowas muß erst auf der Seite 1 der Bild-Zeitung stehen, damit ganz Deutschland empört aufschreit und Talkline den Schwanz einzieht. Aber wenn sie Pleite sind, wird sich sicher auch da ein profilierender Politiker oder gar Kanzler finden und versuchen, ein supertolles Unternehmen zu retten.

einmal Talkline - nie wieder! Hatte zwar keine Probleme, aber aus Prinzip schon nicht.
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[5.1.2] spl antwortet auf ALBERTROS
28.02.2006 01:04
Benutzer ALBERTROS schrieb:
Benutzer Nato schrieb:
Ich kenne das überaus unangenehme Gefühl, wenn penetrante Mitarbeiter einen überrumpeln wollen.

Zur Zeit spiele ich bei solchen Anrufen immer den Hallermarsch vor, danach ist erstaunlicher Weise absolute Ruhe! Kein zweiter Anruf mehr aus der selben Richtung.

:)))

spl
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[6] Gunter1 antwortet auf SSchloesse
26.02.2006 13:24
Auch ich habe heute schriftlich Widerspruch eingelegt,hier der Text:

Talkline GmbH &Co KG

Talkline-Platz 1

25337 Elmshorn



Per Einschreiben
Per Email an geschaeftskunden@talkline.de

Neu-Isenburg, den 26. Februar 2006

Widerspruch gegen telefonische Kündigung von „Talkline 9,9 cent Tarif“

Betr.: Ihre telefonische Kündigung meines 9,9cent Tarifs
Meine Kundennummer xxxxxxxxxx
Meine Telefonnummer 0172/999xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der mir von Ihnen telefonisch am 21. Februar 2006 während der Arbeitszeit ausgesprochenen Kündigung meines „Talkline 9,9 Cent–Tarifs“ zum 1. März 2006 und bestehe auf Fortführung bis zum 30.November 2007 zu den Konditionen wie es vertraglich vereinbart ist.
Die Vertragsdauer bis 30. November 2007 ist heute noch online einzusehen unter https://eservice.cust.talkline.de/mytalkline/xxx.
Des Weiteren weise ich Sie daraufhin, dass ich bis heute die Kündigung noch nicht schriftlich erhalten habe. Ich verweise auf Ihre AGB Punkt 1.2. (Änderungen der AGB oder Preislisten wird Talkline dem Kunden gesondert mitteilen. Für den Fall, dass die Änderungen zu Ungunsten des Kunden erfolgen, wird Talkline dem Kunden diese Änderungen schriftlich mitteilen).
Ich weise Sie daraufhin, dass ich nach Erhalt der Kündigung ein Widerspruchsrecht von einem Monat habe und von diesem Gebrauch machen werde.

Sollten Sie tatsächlich meine Nummer zum 1. März 2006 deaktivieren, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor (u.a.Verdienstausfall, da ich als selbstständiger Filmschaffender den größten Teil meiner Aufträge über meine Mobilnummer erhalte).

Eine evtl. schriftliche Kündigung Ihrerseits werde ich sofort an meinen Anwalt weiter leiten und weise Sie darauf hin, dass Ihr Verhalten rechtswidrig ist, falls Sie den Telefonanschluss zum 1. März 2006 abschalten.



Mit freundlichen Grüßen


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[6.1] Gerd77 antwortet auf Gunter1
28.02.2006 00:29
Liebe Leute es ist vollbracht,
bei meinem Handy hat es piep gemacht!

Schau ich mal aufs Display drauf,
ich mir darauf die Haare rauf!

Steht da gross geschrieben "INAKTIVE SIM KARTE" !!!

KÖLLE ALAF !!!

TALKLINE soll der Blitz beim schei..en treffen!!

Die haben mit um 00:20 die Simkarte deaktiviert!!!

Dabei habe ich es doch schriftlich von denen bekommen das ich nicht gekündigt werde!!

Morgen ruf ich an und setze denen eine Frist von einer halben Stunde ansonsten steh ich beim Anwalt!!!

Gruss Gerd
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[6.1.1] Eiskalt12 antwortet auf Gerd77
28.02.2006 14:02
Na denn...
Gerd77.. wir sind gespannt.
Ist es nicht schön sich mal wieder richtig streiten zu können?
Habe bisher leider weder Anruf noch per Post was bekommen.
Wie wollen die das denn bis morgen schaffen?
Und das bei dem "Volks-Tarif"... wie viele Kunden werden das wohl sein?
tsss......
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[6.1.1.1] jan436 antwortet auf Eiskalt12
28.02.2006 16:40
An die übrigen Geschädigten der unseriösen Machenschaften von Talkline,
auch mir ist telefonisch am Arbeitsplatz der Vertrag gekündigt bzw. mündlich die Einstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen angekündigt worden. Da ich aus einer Vielzahl von Gründen weder Interesse an den mir von Talkline unterbreiteten "Angeboten" habe noch zu einem anderen Anbieter wechseln möchte habe ich zunächst per Mail der Beendigung meines Vertrages widersprochen woraufhin mir per Mail von Talkline bestätigt wurde, dass mein Vertrag ab dem 01.03. nicht mehr fortgeführt wird. Mit dem Ausdruck dieser Mail habe ich über meinen Anwalt am 24.02.06 bei dem Amtsgericht Elmshorn den Erlaß einer einstweiligen Verfügung beantragt, die antragsgemäß ergangen ist. Talkline wird darin verpflichtet den Vertrag zu den vereinbarten Konditionen bis zur Entscheidung in der Hauptsache fortzuführen. Die Kosten für dieses Rechtsmittel trägt Talkline. Die Hauptsache dürfte bei dieser Sach- und Rechtslage auch unproblematisch zu gewinnen sein.
Ich halte es für den richtigen Weg Talkline mit einer Vielzahl von einstweiligen Anordnungen, Klagen und daraus folgend - Kosten - zu überziehen, damit diese ihre unrechtmäßigen Machenschaften schnellstmöglich beenden. Wer selbst nicht zur Formulierung einer entsprechenden einstweiligen Verfügung bzw. einer Klage in der Hauptsache in der Lage ist, dem Teile ich gerne die Anschrift meines Anwalts mit.
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[7] Ulli0506 antwortet auf SSchloesse
02.03.2006 10:44
Benutzer SSchloesse schrieb:
Mein Name ist Sascha Schlösser. Ich bin Rechtsanwalt in Erfurt

Ts, ts, ts....hier hat wohl jemand die Weisheit mit Löffeln gefressen oder? :-)

PS: Ich habe meine Erfahrungen mit Telefonanbietern gemacht und von den wenigsten habe ich mich im Guten getrennt. Talkline ist mir so egal, wie irgendetwas. Das gesamte Geschäft leidet an seinem Massencharakter. Die Leute sind entweder nicht zuständig oder inkompetent, meist aber leider beides.

Aber Sie, lieber Herr Schlösser, sind natürlich beides nicht oder? Ich glaube, ihr Beitrag im Forum sagt schon sehr viel über ihren Charakter und die Kompetenz aus ^^
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[7.1] Lorderich antwortet auf Ulli0506
03.03.2006 02:53
Hallo,

wiedermal ein sehr gutes Beispiel für die Langeweile die manche Menschen zu haben scheinen. Aber na gut, wenn dann noch ein Anwalt mitspielt kann es ja nur gut werden. ICh weiss gar nicht wo das Problem liegt, aber wie immer sind alle fehlerfrei... *dumdidum*

Ich dachte eigentlich das Anwälte auch mal den Kopf einschalten bevor Sie etwas machen, aber ich glaube jeder Anwalt vergisst mal etwas sobald er sich benachteiligt fühlt und wird dann zum Kunden. Naja, wenn es das Wert ist wegen einem Handyvertrag dann weiss ich nicht. Ich hoffe nur das Sie mal ein wenig Stress bekommen und sich dann auch über sinnlose Klagen beschweren können. Den diese gehört für mich eindeutig zu den Geschichten *unnötig*. Den es gibt doch eine einfach Wahl: Kündigen oder mit nem anderen Tarif bleiben. Also fertig.. Wems nicht passt kündigen und alle anderen können ja gerne bleiben. Ich werde Ihr Anliegen weiter beachten..

Aber sobald man einen Rechtsschutz hat klagt mein einfach mal oder schmeisst mit Gesetzen um sich. Klingt gut und man ist gleich im Gespräch.. Also alle Ziele erfolgreich umgesetzt..

Ich hoffe das es auch noch Anwälte gibt die Ihren normalen Menschenverstand benutzen. Aber wenn nicht passt es zu dem allgemeinen Trend in Deutschland. Wir denken nicht nach, wir beschweren uns einfach mal auf gut Glück...

Und noch ein TIPP:

Wenn Sie neben Ihren Hobbys mal Zeit haben können Sie sich gerne mal in einem CALL-Center bewerben und dann bin ich gespannt was Sie machen wenn es heisst: Aufgabe heute ruft diese Kunden an und teilt Ihnen das mit." Fangen Sie dann auch an mit Ihren Rechten um sich zu schmeissen, dann verlieren Sie den Job schneller als Sie "Klagen" können. Den diese Menschen machen Ihre Arbeit, so wie Sie müssen. Die Hotline Mitarbeiter trifft in den seltensten Fällen die Schuld. Den Sie machen nur Ihren Job, nicht mehr und nicht weniger. Für Entscheidungen sind andere zuständig. Aber das sollten Sie ja wissen hoffe ich...

Der Lord

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[7.1.1] Eiskalt12 antwortet auf Lorderich
03.03.2006 07:29
Hallo Lord,

lassen Sie sich denn alles oder nur vieles gefallen?
Wozu denn noch Verträge, wenn eh jeder mit Ihnen machen kann was er will?
Was machen Sie wenn Ihnen Ihr Chef / Vorgesetzter o.Ä. sagt das Sie über eine rote Ampel fahren sollen?
Man kann ja nicht immer die Augen verschließen.
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[7.1.1.1] Lorderich antwortet auf Eiskalt12
03.03.2006 17:32
Hallo zusammen,

es ist richtig, man sollte nicht die Augen verschliessen, aber geht es einen vollkommen einfache Geschichte. Warum mache ich dann so einen Aufstand. Und eine Arbeitsanweisung muss ich befolgen, sofern mein Leben dadurch nicht in Gefahr gebracht wird. ;-)) Also Beispiel schon erledigt.

WIch lasse mir auch nichts gefallen, aber es gibt einfach Dinge die ich nicht als Problem sehe, aber wo aus einer Mücke ein Elefant gemach wird.

Der Lord
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[7.1.1.1.1] manne100 antwortet auf Lorderich
04.03.2006 00:58
Wenn ich nicht selbst betroffen bin kann ich zu diesem Thema auch einen Haufen Sch... ablassen.

ICH BIN ABER BETROFFEN!!!!!

Zurück zur sachlichen Diskusion.
Hai Talkline Geschädigte!
Am 1.3. hatte Talkline meinen Anschluss abeschaltet.
Am selben Tag erhielt ich eine Kündigungsbestätigung per Post von Talkline.
Da ich ja nicht gekündigt hatte, widersprach ich am selben Tag per FAX, forderte die umgehende Wiederherstellung meines Anschlusses und drohte eine Ersatzvornahme an.
Heute am 3.3. wurde mein Handy wieder freigeschaltet.
Kommentarlos!!!! Würde gerne wissen ob jemand ähnliches erlebt hat.
Unklar bleibt ob Talkline nun versucht mir den neuen 9,9 Cent-Tarif aufzudrücken.
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[7.1.1.1.1.1] ratte16 antwortet auf manne100
04.03.2006 08:20
Benutzer manne100 schrieb:
Wenn ich nicht selbst betroffen bin kann ich zu diesem Thema auch einen Haufen Sch... ablassen.

ICH BIN ABER BETROFFEN!!!!!

Zurück zur sachlichen Diskusion.
Hai Talkline Geschädigte!
Am 1.3. hatte Talkline meinen Anschluss abeschaltet. Am selben Tag erhielt ich eine Kündigungsbestätigung per Post von Talkline.
Da ich ja nicht gekündigt hatte, widersprach ich am selben Tag per FAX, forderte die umgehende Wiederherstellung meines Anschlusses und drohte eine Ersatzvornahme an. Heute am 3.3. wurde mein Handy wieder freigeschaltet. Kommentarlos!!!! Würde gerne wissen ob jemand ähnliches erlebt hat.
Unklar bleibt ob Talkline nun versucht mir den neuen 9,9 Cent-Tarif aufzudrücken.

Nehmt eure Rufnummer und ab zu Mobilcom die übernehmen den Tarif 1:1 dauerhaft. Und das Geld für die Portierung der Rufnummer wird auch übernommen.
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[7.1.1.1.1.1.1] manne100 antwortet auf ratte16
04.03.2006 09:11
Hai Ratte 16
Guter Vorschlag, hast Du das selbst schon gemacht????
Mobilcom übernimmt die Kosten für die einkommende Portierung.
So weit so gut.
Talkline nimmt aber 29,95 € für die ausgehende Portierung. Wer bezahlt das? Glaube nicht das Mobilcom das übernimmt.
Hast Du das selber schon gemacht oder war Deine Antwort 'smal talk'???????????????????
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[7.1.1.1.1.1.1.1] ratte16 antwortet auf manne100
04.03.2006 09:16
Benutzer manne100 schrieb:
Hai Ratte 16 Guter Vorschlag, hast Du das selbst schon gemacht???? Mobilcom übernimmt die Kosten für die einkommende Portierung.
So weit so gut.
Talkline nimmt aber 29,95 € für die ausgehende Portierung. Wer bezahlt das? Glaube nicht das Mobilcom das übernimmt. Hast Du das selber schon gemacht oder war Deine Antwort 'smal talk'???????????????????

immerhin einmal 25 Euro gespart, oder? Nicht selber gemacht habe selber einen Shop.
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[7.1.1.1.1.1.2] eiwei antwortet auf ratte16
04.03.2006 15:27
Benutzer ratte16 schrieb:
Benutzer manne100 schrieb:
Wenn ich nicht selbst betroffen bin kann ich zu diesem Thema
auch einen Haufen Sch... ablassen.

ICH BIN ABER BETROFFEN!!!!!

Zurück zur sachlichen Diskusion.
Hai Talkline Geschädigte!
Am 1.3. hatte Talkline meinen Anschluss abeschaltet. Am selben Tag erhielt ich eine Kündigungsbestätigung per Post
von Talkline.
Da ich ja nicht gekündigt hatte, widersprach ich am selben Tag per FAX, forderte die umgehende Wiederherstellung meines Anschlusses und drohte eine Ersatzvornahme an. Heute am 3.3. wurde mein Handy wieder freigeschaltet. Kommentarlos!!!! Würde gerne wissen ob jemand ähnliches erlebt
hat.
Unklar bleibt ob Talkline nun versucht mir den neuen 9,9 Cent-Tarif aufzudrücken.

Nehmt eure Rufnummer und ab zu Mobilcom die übernehmen den Tarif 1:1 dauerhaft. Und das Geld für die Portierung der Rufnummer wird auch übernommen.


Vom Regen in die Traufe:-)
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[7.1.1.1.1.2] Gunter1 antwortet auf manne100
05.03.2006 14:02
Hallo Manne, ich habe schriftlich per Einschreiben widersprochen (siehe meinen Beitrag ein paar Zeilen höher). Telefon wurde nicht abgestellt, ein paar Tage kam die mail von Talkline, dass der Vertrag zu den alten Konditionen weiter läuft.Man muss sich ja nicht alles bieten lassen, zumal ich die Nummer geschäftlich dringend benötige.Und mit sieben Tagen Kündigungsfrist hat man keine Chance übergangslos seine Nummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen
Vielen Dank an dieser Stellen RA Schlosser, der mir in diesem Forum gute Tipps gab.
Und an alle Talkline-Geschädigten der Tipp: Kopiert meinen Brief, setzt eure Daten rein und schickt ihn an Talkline als Einschreiben und vorab per mail.


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[7.1.1.1.1.2.1] Gerd77 antwortet auf Gunter1
05.03.2006 18:16



Nachdem Talkline meinen Anschluss deaktiviert hatte versuchte ich erstmal Kontakt mit der Kundenbetreuung aufzunehmen.
Da hab ich ne ganz clevere erwischt! Die mir sagte das meine SIM Karte defekt sei ... ok ... hab mich dann mal selbst angerufen und was soll ich sagen? Meine SIM Karte war so defekt das sogar die Rufnummer nicht mehr vergeben war!

Ok, 2.Versuch und diesmal hatte ich Glück!Da war am anderen Ende eine sehr freundliche und kompetente Talkline Mitarbeiterin! Die hat dafür gesorgt das mein Anschluss innerhalb einer Stunde wieder freigeschalten war. Obendrauf hat sie dann noch 50 frei SMS als Entschädigung gelegt.

Wenn es Talkline jetzt auch noch schafft bei der nächsten Rechnung korrekt abzurechnen ... nicht das ich jetzt nichts ahnend im "neuen" 9,9 Cent Tarif gelanded bin ...


wir werden sehn ...


Gruss Gerd





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[7.1.1.1.1.2.2] Eiskalt12 antwortet auf Gunter1
06.03.2006 08:06
Hallo Gunter1,

:-) Habe ich schon letzte Woche Mittwoch gemacht.
Habe am Freitag eine Mail von TL bekommen.
Kurz u. Knapp...
Haben Ihren Widerspruch erhalten und Akzeptiert.

Hmmm.... Können die auch so meinen das sie akzeptieren das ich Widerspruch einlege... Könnten die schenken.
Mal sehen. Doof nur für all die, die nicht wissen ob der Tarif nun der alte oder der neue ist.
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[7.1.1.1.1.2.2.1] SSchloesse antwortet auf Eiskalt12
06.03.2006 10:34
Da ich am Wochenende gearbeitet habe, erst heute folgendes:

Bereits am Freitag (mit Brief vom 01.03.06) hat Talkline mich schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dass mein Vertrag zu uveränderten Konditionen fortgeführt wird. Die Formulierung lässt keine Zweifel daran, dass mein Vertrag so, wie er ist fortbesteht. Happy End. Eine Begründung dafür gibt das Schreiben übrigens nicht.

Ich denke aber nicht, dass ich hier eine Sonderbehandlung erhalten habe, sondern, dass Talkline in den Fällen, in denen der Kunde sich nachweisbar, zeitnah gegen eine Tarifumstellung wehrt und selbst keine Kündigung ausspricht, nicht anders kann.

Wer sich zu einer vorschnellen Reaktion am Telefon hat hinreißen lassen, dem rate ich dringend, sich an einen Anwalt seines Vertrauens zu wenden.
Die Fälle sind hier aufgrund der Voraussetzungen (Verbraucher/Unternehmer) und der möglichen Verläufe der Gespräche zu individiuell, als dass man hier einen allgemeingültigen Rat geben könnte. Von konkreten Anfragen an mich in diesen Fällen bitte ich daher abzusehen. Die Vielzahl an Anfragen ist zum einen in ansprechender Qualität nicht zu bewältigen. Auf Einzelfälle kann ich ohnehin, schon wegen des damit verbundenen Haftungsrisikos und aus berufsrechtlichen Gründen nicht eingehen. Außerdem gibt es dann immer jemanden, der etwas besser weiß :) oder mir Eigennutz unterstellt. Das muss ich mir nicht wirklich geben.

Ich wünsche allen viel Erfolg und kann nur nochmals auf Grundsätze hinweisen, nach denen ich selbst immer handeln würde.

1. pacta sunt servanda 'Verträge sind grundsätzlich einzuhalten' und zwar von beiden Seiten. Lesen Sie Ihre Verträge! Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Im Zweifel gilt, was dort vereinbart ist.

2. Grundsätzlich keine Erklärungen am Telefon. Bestehen Sie auf Schriftform. Das gilt umso mehr, wenn Sie angerufen werden.

3. Verträge, die so gestaltet sind, dass eine der Vertragsparteien unangemessen benachteiligt ist, sind grundsätzlich eine Prüfung/einen Gang zum Anwalt wert.

4. Handeln Sie grundsätzlich schnell! Selbst, wenn Sie im Recht sind, kann Ihnen Müßiggang einen Strich durch die Rechnung machen.

5. Kein Grundsatz ohne Ausnahme.

6. Sein Sie kein Schaf, nehmen Sie Ihr Recht in die Hand :)

Sascha Schlösser
Rechtsanwalt
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[7.1.1.1.1.2.2.1.1] tilrenz antwortet auf SSchloesse
07.03.2006 22:29
Hallo,

ich will dazu kurz sagen, dass ich hier genau meine eigenen Erfahrungen mit talkline wiederfinde, was mich jetzt irgendwie gar nicht mehr wundert:

1. seltsamer und unangenehm frecher Anruf von einer Telefonistin (am Arbeitsplatz!!), die offensichtlich die eigenen AGB nicht kennt (oder zumindest so tut)

2. Kündigungsbestätigung (obwohl von meiner Seite gar keine Kündigung erfolgt war). Diese kam bei mir am 1.3. an, und an diesem Tag war dann auch schon der Anschluss tot.

Danach: Anruf bei der Kundenbetreuung, wo ich denen Punkt 1.2 der AGB vorgelesen hab. Erst nachdem ich mit rechtlichen Schritten gedroht habe kam dann auf einmal die Zusage, ich könne den Vertrag (wie ich ihn im Nov. abgeschlossen hatte) behalten. Am nächsten Tag war der Anschluss wieder freigeschaltet. - Dachte, die Sache sei damit erledigt!

Aber heute kam doch ein Brief, diesmal (wohl korrekt) mit dem gesonderten Hinweis auf das Recht zu widersprechen. Das habe ich jetzt getan und verlange nun auch, dass man mir schriftlich die Weiterführung des Vertrags zu den von mir unterschriebenen Konditionen bestätigt. - Eine mündliche Zusage des Kundenbetreuers scheint wohl nicht lange gehalten zu haben (1 Woche!!) Unter Kundenservice verstehe ich etwas anderes! Mal sehen, was nun noch so kommt.
Wie soll man am besten damit umgehen, wenn das nun so weitergeht? Ich denke jetzt langsam konkret daran, einen Anwalt aufzusuchen. Hat schon jemand geklagt? Könnte auch eine Klage von mehreren Leuten Sinn machen?

Grüße, Til

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[7.1.1.1.1.2.2.1.1.1] richardsson antwortet auf tilrenz
09.03.2006 01:43
Hi Leute,
also ich kann die ganze Situation hier, auch um die Person Schlösser, nicht verstehen. Ich meine, wir wollen uns doch gegenseitig helfen, Meinungen austauschen und Lösungen finden, wie wir uns gegen diese Art von Geschäften wehren können, oder nicht?

Mich haben Sie genau an meinem Geburtstag angerufen, 23.Februar, wovon die nette Telefonistin aber erst gar nichts wusste. Erst, als ich sie drauf hinwies, meinte sie, 'achja richtig'...

Sie stellte mich vor die Wahl: Umstellung oder Sonderkündigung. (Nochmal nebenbei, die Telefonisten- und innen können überhaupt nichts dafür, die machen nur ihren Job.) Ich sagte, sie solle ein paar Tage später wieder anrufen, weil ich mich jetzt bestimmt nicht entscheiden werde.

In der Zwischenzeit suchte ich im Internet und fand dieses Forum, welches mir sehr geholfen hat. Mein Dank geht auch an Herrn Schlösser und (meine mich richtig zu entsinnen) an Gerd. Ich konnte mich auf den Anruf vorbereiten und wusste, was ich zu sagen hab (Vertragsrecht, 24-Monate, etc.). Soweit so gut, ich hab ihr das dann sachlich und freundlich gesagt, wie ich die Sache sehe und ihr keinerlei Chance in Aussicht gestellt (denn rechtlich wird Talkline damit ja nicht durchkommen).

Sie meinte, Sie leite die Sache an die Rechtsabteilung weiter und beendete dann ganz plötzlich das Gespräch. Das war am 27.02.06.

Als nichts kam, dachte ich schon, das wars, es bleibt alles wohl wie es vertraglich vereinbart war.

Doch gestern in der Post dann doch: ...sind aus innerbetrieblichen Gründen gezwungen.... den Tarif umzustellen. Durch die Umstellung entstehen mir keinerlei Kosten... und die Monatsgebühr für 3 Monate würden mir im neuen 9,9 Cent Tarif geschenkt....

und jetzt kommts: 'Sollte es trotz dieser Vorteile Ihr Wunsch sein, nicht im neuen 9,9 Cent-Tarif zu telefonieren, können Sie innerhalb von 4 Wochen ... der Tarifumstellung SCHRIFTLICH WIDERSPRECHEN oder von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen....'

da steht es also, was ich am selben Abend, sprich gestern, den 07.03.06, per Mail (und nur per Mail) tat:

***************­**********­**********­**********­**********­**********­**********­****************
Talkline GmbH &Co KG
Talkline-Platz 1
25337 Elmshorn


Meine Anschrift und Adresse
Per Email an: geschaeftskunden@talkline.de

Ahrensburg, den 07. März 2006
Betr.: Widerspruch gegen die Tarifumstellung vom 'Talkline 9,9 Cent Tarif' in den 'neuen 9,9 Cent Tarif'.
Meine Kundennummer: xxxxxxxxxx
Meine Telefonnummer: xxxxxxxxxxxxxxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,



ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 06. März 2006, in dem Sie mir mitteilten, dass Sie meinen Tarif umstellen werden. Hiermit widerspreche ich diesem Tarifwechsel in den 'neuen 9,9 Cent Tarif' und bestehe auf Fortführung meines bis zum 31. August 2007 laufenden alten Tarifs zu den mit Ihnen vertraglich vereinbarten Konditionen. Verträge sind grundsätzlich einzuhalten und zwar von beiden Seiten.

Ich weise Sie daraufhin, dass ich nach Erhalt Ihres Schreibens ein Widerspruchsrecht von einem Monat habe, von welchem ich hiermit Gebrauch mache. Nach Ihren AGB Punkt 1.1.2 wird im Falle eines Widerspruchs der Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt.

Sollten Sie tatsächlich meinen Tarif umstellen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor. Falls Sie mir nicht binnen 1 Woche schriftlich bestätigen, dass mein Vertrag zu den vertraglich vereinbarten Konditionen fortgesetzt wird, werde ich Ihr Schreiben sofort an meinen Anwalt weiter leiten und weise Sie darauf hin, dass Ihr Verhalten rechtswidrig ist.

Des Weiteren warte ich seit Vertragsabschluss auf die 25 Frei- SMS, die mir durch die Online-Rechnung gutgeschrieben werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen
*******************­**********­**********­**********­**********­**********­********************

gleich am nächsten Tag erhielt ich die Antwort, dass mein Widerspruch angenommen wurde und ich zu den vertraglich vereinbarten Konditionen weiter telefonieren kann.

Also Jungs, was ich eigentlich nur damit sagen wollte: WEHRT EUCH GEGEN TALKLINE ! Jeder der sich querstellt und mit rechtlichen Schritten droht, wird belohnt. Es gibt einfach zu viele 'dumme' Leute, die sich das gefallen lassen und sich von den tollen 'VORTEILEN' blenden lassen. Rechtlich können die gar nichts machen und hey, kennt ihr einen besseren Tarif als den hier? 200 Freiminuten in alle Netze und Heimnetz D2? Und spinnen wir mal weiter, wenn man den Tarif nicht fristgerecht kündigt, verlängert er sich doch immer, oder? Wahrscheinlich können die uns da gar nicht mehr rauskriegen...

Naja, ich wünsche allen, die nun nicht wissen, was sie machen sollen, viel Glück und vielleicht hilft dem einen oder anderen hier mein Post ja ein wenig weiter.

Grüße
richi
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[7.1.1.1.1.2.2.1.1.1.1] ElaHü antwortet auf richardsson
09.03.2006 08:05
Betr.: Widerspruch gegen die Tarifumstellung vom 'Talkline 9,9 Cent Tarif' in den 'neuen 9,9 Cent Tarif'.
Meine Kundennummer: xxxxxxxxxx
Meine Telefonnummer: xxxxxxxxxxxxxxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,



ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 06. März 2006, in dem Sie mir mitteilten, dass Sie meinen Tarif umstellen werden. Hiermit widerspreche ich diesem Tarifwechsel in den 'neuen 9,9 Cent Tarif' und bestehe auf Fortführung meines bis zum 31. August 2007 laufenden alten Tarifs zu den mit Ihnen vertraglich vereinbarten Konditionen. Verträge sind grundsätzlich einzuhalten und zwar von beiden Seiten.

Ich weise Sie daraufhin, dass ich nach Erhalt Ihres Schreibens ein Widerspruchsrecht von einem Monat habe, von welchem ich hiermit Gebrauch mache. Nach Ihren AGB Punkt 1.1.2 wird im Falle eines Widerspruchs der Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt.

Sollten Sie tatsächlich meinen Tarif umstellen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor. Falls Sie mir nicht binnen 1 Woche schriftlich bestätigen, dass mein Vertrag zu den vertraglich vereinbarten Konditionen fortgesetzt wird, werde ich Ihr Schreiben sofort an meinen Anwalt weiter leiten und weise Sie darauf hin, dass Ihr Verhalten rechtswidrig ist.

Des Weiteren warte ich seit Vertragsabschluss auf die 25 Frei- SMS, die mir durch die Online-Rechnung gutgeschrieben werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen ****************­**********­**********­**********­*****************
**************************

gleich am nächsten Tag erhielt ich die Antwort, dass mein Widerspruch angenommen wurde und ich zu den vertraglich vereinbarten Konditionen weiter telefonieren kann.

Also Jungs, was ich eigentlich nur damit sagen wollte: WEHRT EUCH GEGEN TALKLINE ! Jeder der sich querstellt und mit rechtlichen Schritten droht, wird belohnt. Es gibt einfach zu viele 'dumme' Leute, die sich das gefallen lassen und sich von den tollen 'VORTEILEN' blenden lassen. Rechtlich können die gar nichts machen und hey, kennt ihr einen besseren Tarif als den hier? 200 Freiminuten in alle Netze und Heimnetz D2? Und spinnen wir mal weiter, wenn man den Tarif nicht fristgerecht kündigt, verlängert er sich doch immer, oder? Wahrscheinlich können die uns da gar nicht mehr rauskriegen...

Das glaube ich nicht. Zum Ende der Mindestlaufzeit kannst du den Vertrag kündigen, aber Talkline kann es auch. Ich denke, dass wird Talkline auch bei allen tun, die erfolgreich widersprochen haben. Da nutzt dann auch kein Widerspruch mehr.


Naja, ich wünsche allen, die nun nicht wissen, was sie machen sollen, viel Glück und vielleicht hilft dem einen oder anderen hier mein Post ja ein wenig weiter.

Grüße
richi

Menü
[7.1.1.1.1.2.2.1.1.1.1.1] SSchloesse antwortet auf ElaHü
09.03.2006 18:34

Das glaube ich nicht. Zum Ende der Mindestlaufzeit kannst du den Vertrag kündigen, aber Talkline kann es auch. Ich denke, dass wird Talkline auch bei allen tun, die erfolgreich widersprochen haben. Da nutzt dann auch kein Widerspruch mehr.


1. Das sind immerhin noch 1,5 Jahre bei den hier zur Debatte stehenden Verträgen.

2. Bis dahin sieht der Mobilfunkmarkt sicher ganz anders aus. Bis dahin gibt es sicher auch günstigere Angebote. Aber zur Zeit ist der Tarif für mich persönlich unschlagbar und ich denke das geht vielen so. Ob Talkline in 2 Jahren noch ein Interesse haben wird zu kündigen? Wenn das so wäre, hätten die das doch schon getan oder?

Sascha Schlösser
(Rechtsanwalt)

Immer schön bis zum Ende denken.
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[8] seefrank antwortet auf SSchloesse
31.03.2006 19:55
Um noch mehr Betroffenen Mut zu machen sich gegen Talkline zu wehren hier kurz meine Erfahrungen:
Ende Februar Anruf mit der Mitteilung dass es den Tarif nicht mehr gibt, Option Umstellung auf den neuen Tarif oder sonderkündigungsrecht. Ich habe schriftliche Mitteilung verlangt, diese kam nach mehrmaliger telefonischer Anmahnung dann endlich vor ca. 2 Wochen. Darin stand dann als dritte möglichkeit das Widerspruchsrecht. Von diesem machte ich am 27.03. mit Hinweis auf die entsprechenden Punkte der AGB's per Einschreiben mit Rückschein (das Mehrporto habe ich gerne übernommen) Gebrauch.
Gestern kam der Rückschein bei mir an und heute die Bestätigung des Widerspruchs. Zitat: 'Ihren Widerspruch zum angekündigten Tarifwechsel haben wir erhalten und anerkannt. Ihr Mobilfunkvertrag wird weiterhin zu den bekannten Konditionen abgerechnet.'

Nun werde ich meine Rechnungen beobachten, gehe aber davon aus dass Talkline sich nun an seine AGB halten wird und meinen Vertrag zumindest bis zum Ende der 24 Monate zu den alten Bedingungen fortführt.
Was will ich mehr? :-)

Also Leute: Nehmt Euer Recht wahr!